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Autokauf/(Betrug)?
Hallo zusammen,
Folgendes ist mir passiert,habe ein Auto privat gekauft
Bezw. einen Smart..;-)
Anzahl der Vorbesitzer 1,checkheft gepflegt,hörte sich alles
gut an,die sitzheizung ist beim Beifahrer Defekt aber soll schnell
behoben werden durch eine Sicherung,sei vor kurzem passiert,
später stellte sich raus das die heizung schon beim Vorbesitzer Defekt,
Ja..da geht's schon los,auf der Zulassungsstelle hab ich auf den neuen
Fahrzeugbrief(der alte war ungültig) das ich nun der 4 Besitzer bin..
Das lückenlose checkheft was er mir später mit der post geschickt hat war
gar nicht lückenlos,statt bis 98.000 nur bis 35.000.
Habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren aber vergebens,ist plötzlich für
6 Wochen nach Pakistan verreist.
Nach 2000 km ist der Smart auf der Autobahn ausgegangen,zu Werkstatt geschleppt
und dann das große Schrecken,Totalschaden..Auto gekauft für 3000, Reparatur kostet
3700,- Euro..
Der Verkäufer weigert sich einen Cent zu bezahlen wie ich heute von der Schlichtungsstelle erfahren habe.
Habe leider keine Rechtsschutz,habe dann Anzeige erstattet und mittlerweile sind 4 Monaten vergangen,ich weiß nicht was ich machen soll,der Anwalt würde mich auch noch Geld kosten,wie stehen meine Chancen?
Habe 2 zeugen die seine Aussagen bestätigen können,1 Hand und checkheft lückenlos..nichts davon stimmte..handelt sich um einen ADAC vertag (Blau) für autoverkauf.ich hoffe ihr könnt mir helfen,bin am verzweifeln..
Gruß
Timi2
Beste Antwort im Thema
Ich sehe den Tatbestand des Betruges erfüllt, da die vor Zeugen gemachten Angaben zum Fahrzeug nachweisbar falsch sind. Zögere nicht und erstatte erst mal Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrug. Zivilrechtlich Rückabwicklung mit Fristsetzung wegen Falschangaben und fehlen zugesicherter Eigenschaften verlangen.
Wenn Du kein Geld für Klage hast, besteht die Möglichkeit bei der Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Gerichtes einen Antrag auf Rechtsberatung bei einem Anwalt zu stellen. Dieser wird bei Aussicht auf Erfolg einer Klage ggf. mit der Klageeinreichung einen Prozeßkostenhilfeantrag stellen. Sollte bei dem Verkäufer nichts zu holen sein, könnte dennoch die Betrugsanzeige durchaus die Wiedergutmachungseinsicht bei ihm erhöhen. Vielleicht auch die Bereitschaft sich um Schadensbegrenzung hinsichtlich des drohenden Strafprozeßes zu bemühen, steigern. :cool:
Allerdings, die Geschichte mit den leeren Taschen des nackten Mannes kennst je wohl...
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53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Timi2
Habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren aber vergebens,ist plötzlich für
6 Wochen nach Pakistan verreist.
Müßte er nicht inzwischen wieder zurück sein, da nach deiner Schilderung seit der Anzeige 4 Monate vergangen sind? Oder ist er gerade erst abgereist?
Sein Handy ist immer aus,ich glaube der hat die Nummer
gewechselt und persönlich hinfahren halte ich für keine gute
Idee..wenn ihr wisst was ich meine..
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Timi2
Habe 2 zeugen die seine Aussagen bestätigen können,1 Hand und checkheft lückenlos..nichts davon stimmte..handelt sich um einen ADAC vertag (Blau) für autoverkauf.
Der Vertrag ist auch vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben worden?
Betrag ist vollständig und unterschrieben..
Hast du mal kontrolliert, ob die Angaben des Verkäufers zur Person, die er im Kaufvertrag gemacht hat, überhaupt stimmen und ob er an der angegebenen Anschrift gemeldet ist?
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Hoffentlich ist der Verkäufer nicht in einem Al Quaida Ausbuildungscamp
Nach dem aussehen zu urteilen höchstwahrscheinlich..;-)
Du kannst auch zur Verbraucherberatung gehen und denen den Fall schildern. Da kostet die rechtliche Betreuung durch einen Anwalt, der mit denen arbeitet einschließlich Beratung und Vertretung einen geringen Pauschlbetrag von vielleicht 20-40€. Erkundige Dich mal da. Es wird auch die vorgerichtliche Korrespondenz für Dich erledigt. Wie es bei Klageeinreichung und einer Strafanzeige aussieht, werden sie Dir sicher auch erklären.
Sehe aber auch das Problem, falls er in Pakistan oder sonst wo auf Nimmerwiedersehn untertaucht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hast du mal kontrolliert, ob die Angaben des Verkäufers zur Person, die er im Kaufvertrag gemacht hat, überhaupt stimmen und ob er an der angegebenen Anschrift gemeldet ist?
Die Angaben sollten stimmen,haben den Kaufvertrag bei ihn
In der Wohnung gemacht.
Ich hätte mich von dem Beamten nicht abspeisen lassen und sofort eine Strafanzeige gestellt. Angesichts der Häufung der Falschangaben im Kaufvertrag schließe ich hier Fahrlässigkeit beim Verkäufer aus. Das Ganze riecht nach Vorsatz.
Zitat:
Original geschrieben von artkos
Du kannst auch zur Verbraucherberatung gehen und denen den Fall schildern. Da kostet die rechtliche Betreuung durch einen Anwalt, der mit denen arbeitet einschließlich Beratung und Vertretung einen geringen Pauschlbetrag von vielleicht 20-40€. Erkundige Dich mal da. Es wird auch die vorgerichtliche Korrespondenz für Dich erledigt. Wie es bei Klageeinreichung und einer Strafanzeige aussieht, werden sie Dir sicher auch erklären.
Sehe aber auch das Problem, falls er in Pakistan oder sonst wo auf Nimmerwiedersehn untertaucht.
Habe Post von der Schlichtungsstelle bekommen(wusste gar nicht das es den Verein gibt) er war dort,er ist nicht bereit einen Cent zu bezahlen,hat mir die Dame mitgeteilt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich hätte mich von dem Beamten nicht abspeisen lassen und sofort eine Strafanzeige gestellt. Angesichts der Häufung der Falschangaben im Kaufvertrag schließe ich hier Fahrlässigkeit beim Verkäufer aus. Das Ganze riecht nach Vorsatz.
Ist es ratsam jetzt noch Strafanzeige zu erstatten?
Zitat:
Original geschrieben von Timi2
Ist es ratsam jetzt noch Strafanzeige zu erstatten?
Ja, natürlich.
An den Voraussetzungen dazu hat sich ja nichts geändert.
Zitat:
Original geschrieben von reom35
Was ist denn am Auto kaputtgegangen?
Hochdruckpumpe undicht.
Turbo stark verölt.
Allein die 2 erwähnten Schäden kosten
mich bei Smart knapp 2000 Euro..
Und noch mehr..
Zitat:
Original geschrieben von artkos
Du kannst auch zur Verbraucherberatung gehen und denen den Fall schildern. Da kostet die rechtliche Betreuung durch einen Anwalt, der mit denen arbeitet einschließlich Beratung und Vertretung einen geringen Pauschlbetrag von vielleicht 20-40€. Erkundige Dich mal da. Es wird auch die vorgerichtliche Korrespondenz für Dich erledigt. Wie es bei Klageeinreichung und einer Strafanzeige aussieht, werden sie Dir sicher auch erklären.
Sehe aber auch das Problem, falls er in Pakistan oder sonst wo auf Nimmerwiedersehn untertaucht.
Danke für den Tipp.,
Die Aussage des Polizisten und sein Namen bringt gar nichts, handelt es sich doch um seine subjektive, persönliche Meinung und in der Sache dürfte sie völlig falsch sein, da es manchmal sogar besser ist, erst mal den Staat aktiv werden zu lassen und nach einschlägiger Verurteilung die zivilrechtliche Forderung wesentltlich einfacher unter Bezug auf das Strafurteil einzutreiben. Da wird manchmal von Klägern taktisch eingesetzt. Beweise liegen dann ja von Amts wegen vor. Oft bekommt der Verurteilte auch die Auflage zur Schadenswiedergutmachung mit Bewährungsauflage.
Du kannst da auch als Nebenkläger auftreten und speziell einen solchen Antrag stellen. Hierzu brauchst Du selbst auch keinen Anwalt, falls Du es Dir allein zutraust.
Es ist sogar besser den Strafantrag direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft zu richten. Der Polizist ist nur ausführendes Organ ohne jegliche Bfugnis der rechtlichen Würdigung, erst recht der arme Streifenbeamte. Er wird nach Möglichkeit sich um jede vermeidbare Schreibarbeit zu drücken versuchen, was man ihm allein wegen der Arbeitsüberstunden kaum verdenken kann.
Zitat:
Original geschrieben von Timi2
der Anwalt
wollte für das Beratungsgespräch 250 Euro..
Zu teuer!
Für Verbaucher darf eine Erstberatung höchstens 190€ Kosten....
Frag nochmal bei einem anderen Anwalt nach.
Am besten bei einem der seine Kanzlei alleine bzw.
höchstens einen Partner hat.
Dei Glaspaläste und Autos der großen Kanzleien wollen
ja schließlich bezahlt werden ;)
Wichtig!
Vorher fragen was kostet, aber das scheinst du ja zu beherzigen.
Ansonsten Strafanzeige stellen
Zitat:
Original geschrieben von artkos
Ich sehe den Tatbestand des Betruges erfüllt, da die vor Zeugen gemachten Angaben zum Fahrzeug nachweisbar falsch sind. Zögere nicht und erstatte erst mal Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrug. Zivilrechtlich Rückabwicklung mit Fristsetzung wegen Falschangaben und fehlen zugesicherter Eigenschaften verlangen.
Wenn Du kein Geld für Klage hast, besteht die Möglichkeit bei der Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Gerichtes einen Antrag auf Rechtsberatung bei einem Anwalt zu stellen. Dieser wird bei Aussicht auf Erfolg einer Klage ggf. mit der Klageeinreichung einen Prozeßkostenhilfeantrag stellen. Sollte bei dem Verkäufer nichts zu holen sein, könnte dennoch die Betrugsanzeige durchaus die Wiedergutmachungseinsicht bei ihm erhöhen. Vielleicht auch die Bereitschaft sich um Schadensbegrenzung hinsichtlich des drohenden Strafprozeßes zu bemühen, steigern. :cool:
Allerdings, die Geschichte mit den leeren Taschen des nackten Mannes kennst je wohl...
Also bist du der Meinung das ich gerichtlich Vorgehen soll..
Habe Angst den Prozess zu verlieren und auf mehr kosten
sitzen zu bleiben,ich vermute das ist ein getarnter autohändler,
Der hat mir noch am selben Abend noch ein Benz angeboten,
Fand ich schon verdächtig aber ich hab ein Auto dringend für die
Arbeit gebraucht und das ist das Resultat..:-(
Selber Schuld,das passiert mir nicht noch einmal..