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Autokauf beidseitig per Whatsapp zurückgezogen.

Themenstarteram 27. Juni 2020 um 16:42

Hallo, ich habe letzte woche samstag einen kaufvertrag für einen Mercedes Benz C43 Amg unterschrieben der verkäufer (als unternehmer) hat mir ein paar tage vor dem kauf der whatsapp sprachnachricht zugesichert, dass ich eine anzahlung machen soll und wir das vertraglich festahlten. Er das auto 2 wochen reserviert, das ich arbeiten muss. Nun bin ich zu ihm gefahren und nachdem ich vertrag unterschrieben habe habe ich schonmal 2 winterreifen mitgenommen das er nicht alles mitnehmen muss bei übergabe (laut vertrag 08.07.2020 und 1000€ in bar angezahlt. nach einer woche meldete er sich und sagte das er die adresse von meinem straßenverkehrsamt haben wollte da seine bank (das auto ist wohl von der bank finanziert worden und nicht abbezahlt war keine rede von) den Brief hat. Das hat schon Bauchschmerzen verursacht. Ich soll also 40.000€ in Bar ohne Brief (der erst 3 wochen nach geldübergang zu mir geschickt wird) den kauf abschließen. Da wurde mir klar, dass ich das Auto nichtmehr haben möchte, also schrieb ich ihn per whatsapp das ich das auch doch nichtmehr haben möchte. Wir einigten uns darauf, dass ich ihm die Reifen auf meine kosten zurückschicke (in etwa 240km mit der post). Er schrieb nachdem ich die reifen verschickt habe das ich ihm die Trackingnummer von den paket schicken soll und er überweist mir die erste hälfte von der anzahlung und wenn die reifen bei ihm eingetroffen sind die andere hälfte. Alles erledigt habe die Trackingnummer geschickt und gefragt was mit der ersten Hälfte meiner Anzahlung ist. Darauf schrieb er er hätte mit seinem Anwalt gesprochen das er wohl anspruch auf 10% vom Kaufpreis als schadensersatz hat also insgesammter kaufpreis lag bei 41.000€ habe 1000€ angezahlt also meinte er ich soll ihm 3000€ überweisen (was schon komisch ist da 10% von 41.000€ logischerweise 4,100€-1000€ Anzahlung 3,100€ ist). Andernfalls hat er wohl mit seiner Bank telefoniert und der Brief wäre einen Tag später bei mir im Briefkasten aber das war mir dann zu unseriös ich wollte das auto nichtmehr haben. Die letzt äußerung die er stellte war das er genug geld beiseite hat alles bis zum Gericht voranzutreiben. ("kein diskutieren lösung vorschlagen" hat er geschrieben). Das passierte alles gestern. Dann habe ich mal aus jux gestern bei Mobile geschaut und siehe da, das Auto ist wieder Inseriert. Also meine frage ist dann wer ist im Recht ? ich habe per whatsapp eine bestätigung von ihm das wir alles rückgängig machen und er willigte ein (Kaufvertrag war ein Dokument für den Käufer (ich privat) und verkäufer (er Unternehmer nicht Autohändler) auf meinem Vertrag, den ich zuhause liegen habe hat er nicht Unterschrieben nur den den er bei sich liegen hat), einen Tag später hat er mir das geschrieben mit anwalt und schadensersatz und und und...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juni 2020 um 09:50:20 Uhr:

 

Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten -

Das sehe ich genauso, ich habe ja auch nicht behauptet, dass es eine blöde Frage ist und das würde ich auch nie tun.

Der Fragesteller hat das selbst gesagt, ich habe ihm nur recht gegeben.

Ich würde sogar sagen, dass du derjenige bist, der eine blöde Antwort gegeben hat.

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Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 27. Juni 2020 um 21:20:29 Uhr:

Ich frag mal blöd, hat man nicht sowiso 14 Tage Rücktrittsrecht?

Hey, du hast recht, das ist ne blöde Frage.

Ich weiß nicht, wo dieses Gerücht mit diesem Rücktrittsrecht herkommt. Aber bei einem Kauf in einem Laden oder Geschäft gab es noch nie ein Rücktrittsrecht, es gibt jetzt kein Rücktrittsrecht und es wird wohl auch nie ein Rücktrittsrecht geben. Ansonsten könnte man schriftliche Verträge gleich komplett abschaffen, wenn man nicht mehr daran gebunden ist.

Aber zum Thema, bei einem Gebrauchtwagenkauf privat oder einem Hinterhofhändler, würd ich niemals eine Anzahlung machen. Bar gegen Brief, alles andere bringt nur Probleme wie man hier wieder sieht.

Ohne Kenntnis des Vertragsinhaltes kommen wir hier über Kaffeesatzleserei sowieso nicht hinaus...

am 28. Juni 2020 um 7:50

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. Juni 2020 um 09:33:41 Uhr:

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 27. Juni 2020 um 21:20:29 Uhr:

Ich frag mal blöd, hat man nicht sowiso 14 Tage Rücktrittsrecht?

Hey, du hast recht, das ist ne blöde Frage.

Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten - was hier wieder mal sehr eindrucksvoll bewiesen wurde.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juni 2020 um 09:50:20 Uhr:

 

Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten -

Das sehe ich genauso, ich habe ja auch nicht behauptet, dass es eine blöde Frage ist und das würde ich auch nie tun.

Der Fragesteller hat das selbst gesagt, ich habe ihm nur recht gegeben.

Ich würde sogar sagen, dass du derjenige bist, der eine blöde Antwort gegeben hat.

am 28. Juni 2020 um 8:03

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. Juni 2020 um 09:59:26 Uhr:

 

...ich habe ja auch nicht behauptet, dass es eine blöde Frage ist und das würde ich auch nie tun.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. Juni 2020 um 09:33:41 Uhr:

 

Hey, du hast recht, das ist ne blöde Frage.

Aha...

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. Juni 2020 um 09:59:26 Uhr:

Ich würde sogar sagen, dass du jetzt derjenige bist, der eine blöde Antwort gegeben hat.

Zille hat meiner Meinung nach ganz andere User hier damit gemeint ... :rolleyes:

Völlig zu recht, wie ich meine.

Ich hätte erst zwei Reifen zurück geschickt. Wenn das Geld kommt die anderen beiden hinterher.

Oder ich wäre die 240KM gefahren, wenn ich schon ein komisches Gefühl habe.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juni 2020 um 10:03:42 Uhr:

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. Juni 2020 um 09:59:26 Uhr:

 

...ich habe ja auch nicht behauptet, dass es eine blöde Frage ist und das würde ich auch nie tun.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juni 2020 um 10:03:42 Uhr:

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. Juni 2020 um 09:33:41 Uhr:

 

Hey, du hast recht, das ist ne blöde Frage.

Aha...

Ganz genau. Der Fragesteller hat gesagt, dass er eine blöde Frage stellt, und ich habe dann gesagt, dass er recht hat. Aber die Behauptung stammt nicht von mir.

Danke für die Bestätigung.

Warum wurden nicht alle Details (inkl. der Übergabemodalitäten) mit dem Verkäufer geklärt, als man persönlich zusammen saß? :confused:

am 28. Juni 2020 um 8:15

Verträge kann man in jeder Form abschließen. Selbstverständlich ist da auch Whatsapp möglich.

Schadensersatz gibt es nur für den Verkäufer, wenn er diesen nachweist. Das halte ich hier für unmöglich. Gemäß §337 Abs. 2 BGB ist die Anzahlung zurückzuerstatten, wenn der Vertrag nicht zu stande kommt.

am 28. Juni 2020 um 8:15

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Juni 2020 um 10:10:01 Uhr:

Warum wurden nicht alle Details (inkl. der Übergabemodalitäten) mit dem Verkäufer geklärt, als man persönlich zusammen saß? :confused:

Da musst du den Verkäufer fragen. Schließlich hat er verheimlicht, dass der Brief bei der Bank liegt.

Zitat:

@MvM schrieb am 28. Juni 2020 um 10:08:16 Uhr:

Ich hätte erst zwei Reifen zurück geschickt. Wenn das Geld kommt die anderen beiden hinterher.

Welche zwei anderen Reifen? Er hatte doch nur zwei.

Für die Nachwelt: Wenn der Verkäufer das Geld vom Käufer braucht um das Auto auszulösen, dann ist im Fall der Insolvenz des Händlers das Geld und das Auto Teil der Insolvenzmasse. Geld gegen Auto UND Papiere. Niemals niemals bei einem Barkauf anders, insb. bei einem Fähnchenhändler o.ä. Und ein seriöser Händler würde sowas auch nie vorschlagen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juni 2020 um 10:15:14 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Juni 2020 um 10:10:01 Uhr:

Warum wurden nicht alle Details (inkl. der Übergabemodalitäten) mit dem Verkäufer geklärt, als man persönlich zusammen saß? :confused:

Da musst du den Verkäufer fragen. Schließlich hat er verheimlicht, dass der Brief bei der Bank liegt.

Nein, diese Frage(n) hätte der TE beim Ortstermin stellen sollen/müssen. Ich selbst war da nicht dabei.

Top, WhatsApp ist immer gut! Oh man ey... :D

Gerade wenn's um solche Summen geht.

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