Autokauf beidseitig per Whatsapp zurückgezogen.

Hallo, ich habe letzte woche samstag einen kaufvertrag für einen Mercedes Benz C43 Amg unterschrieben der verkäufer (als unternehmer) hat mir ein paar tage vor dem kauf der whatsapp sprachnachricht zugesichert, dass ich eine anzahlung machen soll und wir das vertraglich festahlten. Er das auto 2 wochen reserviert, das ich arbeiten muss. Nun bin ich zu ihm gefahren und nachdem ich vertrag unterschrieben habe habe ich schonmal 2 winterreifen mitgenommen das er nicht alles mitnehmen muss bei übergabe (laut vertrag 08.07.2020 und 1000€ in bar angezahlt. nach einer woche meldete er sich und sagte das er die adresse von meinem straßenverkehrsamt haben wollte da seine bank (das auto ist wohl von der bank finanziert worden und nicht abbezahlt war keine rede von) den Brief hat. Das hat schon Bauchschmerzen verursacht. Ich soll also 40.000€ in Bar ohne Brief (der erst 3 wochen nach geldübergang zu mir geschickt wird) den kauf abschließen. Da wurde mir klar, dass ich das Auto nichtmehr haben möchte, also schrieb ich ihn per whatsapp das ich das auch doch nichtmehr haben möchte. Wir einigten uns darauf, dass ich ihm die Reifen auf meine kosten zurückschicke (in etwa 240km mit der post). Er schrieb nachdem ich die reifen verschickt habe das ich ihm die Trackingnummer von den paket schicken soll und er überweist mir die erste hälfte von der anzahlung und wenn die reifen bei ihm eingetroffen sind die andere hälfte. Alles erledigt habe die Trackingnummer geschickt und gefragt was mit der ersten Hälfte meiner Anzahlung ist. Darauf schrieb er er hätte mit seinem Anwalt gesprochen das er wohl anspruch auf 10% vom Kaufpreis als schadensersatz hat also insgesammter kaufpreis lag bei 41.000€ habe 1000€ angezahlt also meinte er ich soll ihm 3000€ überweisen (was schon komisch ist da 10% von 41.000€ logischerweise 4,100€-1000€ Anzahlung 3,100€ ist). Andernfalls hat er wohl mit seiner Bank telefoniert und der Brief wäre einen Tag später bei mir im Briefkasten aber das war mir dann zu unseriös ich wollte das auto nichtmehr haben. Die letzt äußerung die er stellte war das er genug geld beiseite hat alles bis zum Gericht voranzutreiben. ("kein diskutieren lösung vorschlagen" hat er geschrieben). Das passierte alles gestern. Dann habe ich mal aus jux gestern bei Mobile geschaut und siehe da, das Auto ist wieder Inseriert. Also meine frage ist dann wer ist im Recht ? ich habe per whatsapp eine bestätigung von ihm das wir alles rückgängig machen und er willigte ein (Kaufvertrag war ein Dokument für den Käufer (ich privat) und verkäufer (er Unternehmer nicht Autohändler) auf meinem Vertrag, den ich zuhause liegen habe hat er nicht Unterschrieben nur den den er bei sich liegen hat), einen Tag später hat er mir das geschrieben mit anwalt und schadensersatz und und und...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Juni 2020 um 09:50:20 Uhr:



Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten -

Das sehe ich genauso, ich habe ja auch nicht behauptet, dass es eine blöde Frage ist und das würde ich auch nie tun.
Der Fragesteller hat das selbst gesagt, ich habe ihm nur recht gegeben.

Ich würde sogar sagen, dass du derjenige bist, der eine blöde Antwort gegeben hat.

41 weitere Antworten
41 Antworten

Zitat:

@BrLog schrieb am 27. Juni 2020 um 18:42:29 Uhr:


...(Kaufvertrag war ein Dokument für den Käufer (ich privat) und verkäufer (er Unternehmer nicht Autohändler) auf meinem Vertrag, den ich zuhause liegen habe hat er nicht Unterschrieben nur den den er bei sich liegen hat)...

Warum wurden nicht

beide

Vertragsausfertigungen gleichlautend von

beiden

Vertragsparteien unterschrieben? 😕

Da stelle ich mir die Frage, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist?
Da ja nicht alle Dokumente von beiden Seiten unterschrieben wurden.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 28. Juni 2020 um 10:54:26 Uhr:


Da stelle ich mir die Frage, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist?

Doch, durchaus - beim Autokauf ist die schriftliche Vertragsform ja nicht zwingend vorgeschrieben.

Probleme wird es hier aber hinsichtlich der Beweisbarkeit einzelner Willenserklärungen bei einem Rechtsstreit geben.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 28. Juni 2020 um 10:54:26 Uhr:


Da stelle ich mir die Frage, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist?
Da ja nicht alle Dokumente von beiden Seiten unterschrieben wurden.

Natürlich, der Verkäufer hat die Unterschrift vom Käufer, daran gibt es nichts zu rütteln.

Ähnliche Themen

Unendliche Diskussion und verschiedene Meinungen die eine sagt, ja und andere nein... Hilft TE nicht mehr weiter. Fakt ist, fällst der Verkäufer tatsächlich mit einem Anwalt gesprochen hat und sein Vorhaben ernst meint, braucht der TE ebenfalls und unbedingt einen Anwalt der ebenfalls seine Interessen vertritt und ggf. das Vorhaben der Verkäufers und dessen Anwalt abwehren kann....

Zitat:

@BrLog schrieb am 27. Juni 2020 um 18:42:29 Uhr:


Ich soll also 40.000€ in Bar ohne Brief (der erst 3 wochen nach geldübergang zu mir geschickt wird) den kauf abschließen.

Hast du ihn zu diesem Zeitpunkt gefragt, welche Sicherheit(en) er dir dafür anbieten kann oder war das überhaupt kein Thema? 😕

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 28. Juni 2020 um 10:57:53 Uhr:


Unendliche Diskussion und verschiedene Meinungen die eine sagt, ja und andere nein... Hilft TE nicht mehr weiter. Fakt ist, fällst der Verkäufer tatsächlich mit einem Anwalt gesprochen hat und sein Vorhaben ernst gemeint, braucht der TE ebenfalls und unbedingt einen Anwalt der seine Interessen vertritt und ggf. das Vorgaben der Verkäufers und dessen Anwalt abwehren kann....

Dito und ganz einfach:

die Anzahlung kann der TE in den Wind schreiben - will er das nicht, braucht er einen RA

die 10%-Forderung des Verkäufers kann man abwarten - erst wenn der Ernst macht braucht der TE auch einen RA

also: the Winner is - der Rechtsanwalt

Zitat:

@remix schrieb am 28. Juni 2020 um 11:03:09 Uhr:



also: the Winner is - der Rechtsanwalt

Wann ist der das nicht?

Meldet sich der TE eigentlich noch mal, oder ist der schon raus?

Zitat:

@remix schrieb am 28. Juni 2020 um 11:03:09 Uhr:



Zitat:

@Magnon_ schrieb am 28. Juni 2020 um 10:57:53 Uhr:


Unendliche Diskussion und verschiedene Meinungen die eine sagt, ja und andere nein... Hilft TE nicht mehr weiter. Fakt ist, fällst der Verkäufer tatsächlich mit einem Anwalt gesprochen hat und sein Vorhaben ernst gemeint, braucht der TE ebenfalls und unbedingt einen Anwalt der seine Interessen vertritt und ggf. das Vorgaben der Verkäufers und dessen Anwalt abwehren kann....

Dito und ganz einfach:

die Anzahlung kann der TE in den Wind schreiben - will er das nicht, braucht er einen RA

die 10%-Forderung des Verkäufers kann man abwarten - erst wenn der Ernst macht braucht der TE auch einen RA

also: the Winner is - der Rechtsanwalt

Das sehe ich genauso, aber wenn der Verkäufer tatsächlich mit einem Anwalt gesprochen hat, wird er dann höchstwahrscheinlich den 10% Schadensersatz nicht verzichten. In dieser Fall sollte der TE gut vorbereitet sein...

Zitat:

@BrLog schrieb am 27. Juni 2020 um 19:32:19 Uhr:


Ja aber wir waren beide einverstanden das ich den Kaufvertrag zurückziehen möchte. Er hat eingewilligt. Deshalb ist meine frage, wenn er mit einem Anwalt "droht" ob er überhaupt damit durch kommt denn das Auto steht ja schließlich wieder zum verkauf.

Hier stellt sich aber noch die Frage, ob bei diesem gegenseitigen Einverständnis auch der Schadenersatz für den Verkäufer thematisiert wurde. Dazu steht in deinem Eröffnungsbeitrag nichts.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Juni 2020 um 11:15:21 Uhr:



Zitat:

@BrLog schrieb am 27. Juni 2020 um 19:32:19 Uhr:


Ja aber wir waren beide einverstanden das ich den Kaufvertrag zurückziehen möchte. Er hat eingewilligt. Deshalb ist meine frage, wenn er mit einem Anwalt "droht" ob er überhaupt damit durch kommt denn das Auto steht ja schließlich wieder zum verkauf.

Hier stellt sich aber noch die Frage, ob bei diesem gegenseitigen Einverständnis auch der Schadenersatz für den Verkäufer thematisiert wurde. Dazu steht in deinem Eröffnungsbeitrag nichts.

Doch es steht da.
Der Verkäufer war bereit mit der Trackingnummer vom Paket der Räder eine Hälfte der Anzahlung zu überweisen, mit dem Empfang die zweite Hälfte.
Der pauschale Schadensersatz kam erst später.

Da dem TE jetzt ausschliesslich eine fundierte Rechtsberatung helfen kann die es hier nicht geben darf mach ich hier zu.

Moorteufelchen
MT-Team/Moderator

Ähnliche Themen