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Autokauf 430 km entfernt. Wie vorgehen?

Themenstarteram 2. Februar 2011 um 16:51

Hi,

ich möchte mir ein auto, welches 430 km entfernt ist, bei einem händler kaufen. das auto ist klar nicht angemeldet. ich würde hinfahren, das auto angucken und eventuell gleich bar bezahlen. ok, )))) dann stehe ich mit dem wagen da und kann nirgends hin. was habt ihr für vorschläge?

möchte nicht das auto auf dem hof stehen lassen, nach hause fahren um es dort anzumelden um dann mit den schildern wieder zum auto zurückzukehren )).

ps: habe das auto noch nicht probegefahren, bin mir aber sicher wenn es einen guten eindruck macht, dass ich es sofort mitnehme ).

Beste Antwort im Thema

Was heißt dreist ?

10,- € Gebühren für die Zulassung

~ 25,- € Kosten für deine Kennzeichen

~ 35,- € für die Versicherung welche du wieder bekommst.

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Bedenke auch wenn am Wagen mal was defekt ist hat der Händler das recht  den Wagen vor Ort reparieren zu lassen, Notfalls müsstest du den dann dahin bringen.

Der Händler muss für den Transport des Fahrzeuges aufkommen.

Notfalls muss der Händler das Fahrzeug holen.

was willst du den kaufen? einen mclarren f1? welches auto gibts den nur 430km entfernt? wen nun der eimer nix is dann haste fast 900km für die katz abgerissen, dein kkz umsonst besorgt etc...

bei mängeln MUSST du die 900km wieder abreisen um den händler die chance zur nachbesserung zu geben...willst du das wirklich?

@kai

und warum sollte der händler für diese kosten aufkommen????

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@kai

und warum sollte der händler für diese kosten aufkommen????

Weil dies im BGB §439 (2) geregelt ist:

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Das Händler diese Kosten welche bei der Nacherfüllungspflicht im Gewährleistungsfall entstehen, versuchen auf den Käufer abzuwälzen, ist eine andere Sache ;)

 

am 2. Februar 2011 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@kai

und warum sollte der händler für diese kosten aufkommen????

Weil dies im BGB §439 (2) geregelt ist:

 

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

:eek:

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Mit Händler sprechen, ob er dir eine rote Nummer zur Überführung stellen kann, die kannst du ihm dann per Post zurückschicken.

Da auf das Thema noch nicht eingegangen wurde: dazu ein klares NEIN!

Ja, ich kenne auch die zahllosen Stories von Leuten, die mal eben ne rote Nummer besorgen können.

Ich erinnere mich aber auch an die Diskussionen mit Polizisten, das ausgefüllte Fahrtenbuch mit Startort, Startzeit und Zielort in der Hand, das die Ankunftzeit nicht eingetragen ist, da die Ankunft noch gar nicht stattgefunden hat und sich schon aufgrund der Diskussion weiter verzögert.

Ich erinnere mich auch an den Stress, den ein persönlich bekannter Händler bekam, nachdem ihm sein während der Überführungsfahrt von der Werkstatt zum Verkaufsraum abgefallenes rotes Nummernschild übergeben wurde. Da wurde offen mit Entzug im Wiederholungsfalle gedroht.

Der Umgang mit der roten Händlernummer ist keine Gefälligkeitsangelegenheit, sondern restriktiv geregelt.

 

Zitat:

Original geschrieben von stas_mueller

also kann ich das auto auch dort zulassen obwohl ich nicht in der stadt wohne??

Das ist korrekt!

Siehe hier ein Ausschnitt von der Website der Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau (wo auch immer das ist):

Zitat:

Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland, unabhängig vom Wohnsitz des Kennzeicheninhabers, beantragt werden. Wenn Sie z. B. ein stillgelegtes Fahrzeug aus Hamburg kaufen und überführen möchten, können Sie die Kurzzeitkennzeichen auch in Hamburg beantragen.

Quelle: Klick

Du musst allerdings die evb Nummer also diese Versicherungsnummer in jedem Fall dabei haben sonst gehts net, aber das ist dir denke ich auch klar.

am 2. Februar 2011 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Zitat:

Original geschrieben von stas_mueller

also kann ich das auto auch dort zulassen obwohl ich nicht in der stadt wohne??

Das ist korrekt!

Siehe hier ein Ausschnitt von der Website der Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau (wo auch immer das ist):

Ausser er meint mit "Zulassen" endgültig zulassen. Das geht soweit ich weiss nur am Wohnort.

Kurzzeitkennzeichen kann man auch woanders beantragen - man muss sich nur Zeit nehmen, wie bei allen Zulassungen.

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

 

Das ist korrekt!

Siehe hier ein Ausschnitt von der Website der Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau (wo auch immer das ist):

Ausser er meint mit "Zulassen" endgültig zulassen. Das geht soweit ich weiss nur am Wohnort.

Kurzzeitkennzeichen kann man auch woanders beantragen - man muss sich nur Zeit nehmen, wie bei allen Zulassungen.

Oh ich dachte das ist schon klar das es rein darum geht :D

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