Autokäufer treibt Unfug auf unseren Namen
Hallo,
Wie der Titel schon sagt haben wir unser Auto mit Kennzeichen verkauft. Es besteht ein Kaufvertrag und alles wurde der Zulassungsstelle + Versicherung gemeldet.
Die ummeldefrist hat der Käufer um 3-4 Tage überschritten, damit könnten wir noch leben, da es ja nun geschehen ist. Allerdings kam jetzt schon der 3. Brief, dass der Käufer im Halteverbot stand oder geblitzt wurde. Natürlich lege wir jedes Mal Einspruch ein und geben die Info dass, das Auto verkauft ist.
Wir haben dadurch jedes Mal einen großen Aufwand, was so langsam echt nervt. Gibt es eine Möglichkeit dagegen vor zu gehen?
Ich habe schonmal gegoogelt, allerdings ohne erfolg.
Grüße Max
39 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 13. August 2024 um 18:26:45 Uhr:
Man benötig in DE ein AusweisDokument .. Pass oder Perso, hat man den Pass braucht man keinen Perso beantragen... von daher ist der Post mit Personalausweispflicht Unsinn...
Frag doch mal beim Betreiber deiner verlinkten Website nach, wie sich das mit dem PAuswG verträgt, denn dort steht nun mal etwas anderes.
Wie gesagt, § 1 regelt, dass jeder Deutsche ab 16 einen Ausweis haben muss. Und was ein Ausweis ist, ist in § 2 geregelt: "Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis und der Ersatz-Personalausweis."
§ 18 Abs.1 PassG sagt aus, dass der Pass auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweispapier verwendet werden darf. Damit dürften die passbesitzenden "Ausweisverweigerer" noch knapp der Steinigung entgangen sein. 🙂
Zitat:
@Rockville schrieb am 13. August 2024 um 23:19:44 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 13. August 2024 um 18:26:45 Uhr:
Man benötig in DE ein AusweisDokument .. Pass oder Perso, hat man den Pass braucht man keinen Perso beantragen... von daher ist der Post mit Personalausweispflicht Unsinn...
Frag doch mal beim Betreiber deiner verlinkten Website nach, wie sich das mit dem PAuswG verträgt, denn dort steht nun mal etwas anderes.
Wie gesagt, § 1 regelt, dass jeder Deutsche ab 16 einen Ausweis haben muss. Und was ein Ausweis ist, ist in § 2 geregelt: ...
Frag doch bitte selbst im Ministerium des Inneren nach ...wenn du es nicht glauben magst😉
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Und noch ein Tipp, von einem(mir😁) der in der engsten Sippe Volljuristen hat .. werfe nie mit § um dich, wenn du sie nicht verstehst/deuten kannst, oder das Themenfeld nicht überblickst .. das kann nur in laienhaften Falschaussagen / Nonsens enden... das ist wirklich nicht böse gemeint... du kannst da nur in Sackgassen gedanklich rennen, sofern du Jura Laie? bist ...😉
Lese dir einfach mal Absatz 2 von deinem § 1 PAuswG durch ... Was steht da? Zitat "Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt,"
Also wenn du jetzt jetzt immer noch nicht verstehen möchtest .... weiß ich auch nicht ...🙄
Zurück zum Thema, bitte.
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Zitat:
@tartra schrieb am 14. August 2024 um 09:12:24 Uhr:
Und noch ein Tipp, von einem(mir😁) der in der engsten Sippe Volljuristen hat
Ich brauche die nicht in der Sippe, ich bin selbst einer.
Zitat:
@tartra schrieb am 14. August 2024 um 09:12:24 Uhr:
werfe nie
Wirf!
Zitat:
@tartra schrieb am 14. August 2024 um 09:12:24 Uhr:
Lese
Lies! Bei Naturwissenschaftlern ist es weit verbreitet, dass die eine saumäßige Rechtschreibung und Grammatik haben, bei Geisteswissenschaftlern gilt es nach wie vor als verpönt.
In der Sache gebe ich dir aber recht. Der Pass erfüllt die Ausweispflicht.
@Rockville
Aha...und als Jurist musst du Rechtschreibfehler hervorheben, anstatt sachlich auf das Thema einzugehen? 🙄
Ihr alle könnt nicht lesen 😉
Seht selbst:
https://www.motor-talk.de/.../...g-auf-unseren-namen-t7830222.html?...