Autohaus stellt sich quer!

VW Vento 1H
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Wenn das noch nicht ganz zwei Wochen her ist, dann kannst Du JEDEN Kaufvertrag (außer verderbliche Ware wie Essen) innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen (Wandelung). Als Stichtag würde ich den Tag nehmen, an dem Du den Wagen zum Händler gebracht hast.

Ansonsten muss er Dir wenigstens 6 Monate Gewährleistung auf das Fahrzeug geben. Das kaputte Schaltgetriebe ist ein versteckter Mangel, den der Händler schon VOR Verkauf hätte feststellen können, denn so ein Getriebe geht in der Regel nicht von heute auf morgen kaputt, sondern kündigt sich durch Geräusche oder schwergängige Schaltung an, vielleicht war es auch bereits undicht. Ich unterstelle also dem Händler, dass er von dem Mangel bereits gewusst hat. Auf jedem Falle ist so ein "arglistig verschwiegener Mangel" ebenfalls Grund den Kaufvertrag für ungültig zu erklären. Dabei ist es auch ganz egal, ob Du das Fahrzeug finanzierst oder bar bezahlt hast. Die Finanzierung wäre dann auch unwirksam und Du würdest eine bereits gezahlte Rate zurückerhalten.

Die Beweislastumkehr greift bei Privatpersonen nicht. Der Händler muss also auch NACH den 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistungspflicht beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht bestanden hat...und das wird natürlich schwierig werden.

Berufe Dich auf die 14 Tage-Frist und suche den Händler auf, wenn möglichst noch andere Kunden im Autohaus sind und werde ggf. etwas lauter, sodass die anderen potentiellen Kunden das mitbekommen. Drohe lautstark mit dem Anwalt und mache diese Drohung ggf. wahr! Stelle das Fahrzeug aber vorher sicher und lasse es nicht im Autohaus. Meistens wirkt das Herumgeplärre schon wahre Wunder.

Wenn es doch nicht helfen sollte, dann gehe eben den Rechtsweg, auf dem Du wegen der oben genannten Gründe gute Chancen haben wirst.

Die defekte Achse sind zwar Verschleißteile und die müsste der Händler nicht ersetzen, wenn Du jetzt nach 5 Monaten und 20 Tagen ankommst, aber bereits zwei Wochen nach Kauf KANN das gar nicht sein. Das ist auch wieder ein Grund, dass Du den Kaufvertrag für ungültig erklären kannst, weil dem Fahrzeug eine "zugesicherte Eigenschaft fehlt", nämlich verkehrstüchtig zu sein. Und den TÜV oder Dekra will ich sehen, die ein Fahrzeug mit defekten Gelenken an der VA für verkehrstauglich erklären.

Du siehst also: Du hast recht viele Möglichkeiten. Also suche Dir eine aus.

Gruß!

Sven

PS: Ich musste auch schon den Rechtsweg gehen und habe von der entsprechenden Firma ein komplett neues Getriebe bezahlt bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von vw-driver83


les dir den kaufvertrag nochmal richtig durch, da gibts nämlich ne gesetztes lücke, nennt sich "Balstlerfahrzeug" und wenn sowas drinn vorkommt hast du KEINE Garantie darauf.

Diese "Gesetzeslücke" wurde inzwischen geschlossen, weil sich mittlerweise zu viele Händler mit dieser dreisten Masche ihren Verpflichtungen entledigen wollten.

Re: Autohaus stellt sich quer!

Zitat:

Original geschrieben von b96


Hallo Leute vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Ich habe beim Autohändler "XXXXXXXX" in Berlin vor ca 2 Wochen ein Gebrauchten VW Golf 3 gekauft Baujahr 95. Jetzt habe ich bemerkt das die Kupplung nicht richtig funktioniert. Das macht sich insofern bemerkbar, dass manchmal überhaupt keine Gänge mehr reingehen. Und das zweite Problem ist das am Auto etwas Poltert. Ich bin also zurück zu XXXXXXXX gefahren und die sagen mir das, dass ganze Schaltgetriebe ausgetauscht werden müsste, Kostenpunkt ca. 1000 Euro und das mit dem Poltern soll wohl die Radaufhängung sein, Kostenpunkt ca. 400 Euro. Obwohl mir der Verkäufer mündlich versprochen hat, wenn es ein Problem gibt soll ich einfach vorbeikommen. Nun ist es so das ich das Auto über ihre Bank finanziere. XXXXXXXX möchte nicht die Kosten für die aufgelisteten Beanstandungen nicht aufkommen und ein Rückgang des Kaufvertrages wollen die auch nicht machen, weil es laut Verkäufer keinen Grund dafür gibt. Dabei ist das Grund genug! Kann mir bitte jemand helfen wie ich da vorgehen kann? . Ich bin mit Vertrauen zu dem Unternehmen gegangen und dann passiert sowas, dass ist sehr ärgerlich.

auf jeden fall ist innerhalb der ersten sechs monate nach dem kauf der händler in der beweispflicht, dass der schaden beim kauf noch nicht vorhanden war - und damit wird er sich sehr sehr schwer tun, denke ich.

grüsse aus der wachau

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