Autohaus [color=fe0 000][Daten entfernt, Moorteufelchen][/color]35.000 Euro Schadensersatzanspruch

Autohaus[Daten entfernt, Moorteufelchen]: 35.000 Euro Schadensersatzanspruch

Im März 2023 habe ich mit dem [Daten entfernt, Moorteufelchen] eine Vereinbarung über den neuen Opel Astra getroffen. Derzeit, im August 2023, befinden wir uns in einer Streitsituation, in der ich vom [Daten entfernt, Moorteufelchen], dem Verkäufer [Daten entfernt, Moorteufelchen] und der Geschäftsführerin [Daten entfernt, Moorteufelchen] gesamtschuldnerisch eine Entschädigung in Höhe von rund 35.000 Euro fordere.

Ich erzähle meine eigene Sicht auf die Ereignisse. Alles, was ich sage, ist beweisbar. Ich habe das [Daten entfernt, Moorteufelchen] gebeten, hier seine eigene Meinung darzulegen.

Am 29. März 2023 haben wir uns auf eine Zahlung ohne Mehrwertsteuer geeinigt. Da ich den von mir gekauften Neuwagen aus Deutschland nach Finnland mitnehmen würde, müsste die Mehrwertsteuer in voller Höhe in Finnland abgeführt werden. Es gäbe überhaupt keine Verpflichtung, die Mehrwertsteuer an Deutschland zu zahlen. Der Wagen wäre frühestens am 3. Juli 2023 zur Abholung verfügbar.

29.3.23 Ich habe eine Anzahlung von 2.500 Euro ohne Mehrwertsteuer geleistet.

29.5.23 Zwei Monate später teilte ich dem Verkäufer mit, dass ich die Reise gebucht hatte und erkundigte mich nach der Eignung des Zeitplans.

19.6.23 Etwa drei Wochen später antwortet der Verkäufer mit der Aufforderung, das Auto sofort im Voraus zu bezahlen, zuzüglich der Mehrwertsteuer.

20.6.23 Ich benachrichtige den Verkäufer über die umsatzsteuerfreie Transaktion und sende einen Link zu den relevanten EU-Richtlinien.
Mehrwertsteuer beim Kauf oder Verkauf eines Autos https://europa.eu/.../index_de.htm#business-new-1

26.6.23 Ich schicke dem Verkäufer eine Quittung über die nach Finnland gezahlte Mehrwertsteuer (ca. 6.200 Euro).

28.6.23 Ich nehme dem CEO zur Kenntnis, dass wir uns auf eine mehrwertsteuerfreie Transaktion geeinigt haben, und bitte ihn zu bestätigen, dass keine Notwendigkeit besteht, Mehrwertsteuer zu zahlen.

29.6.23 Ich habe keine Antwort auf die Nachrichten erhalten, die ich am 20.6.23 und 28.6.23 gesendet habe. Ich sende eine Anfrage an drei weitere Mitarbeiter des [Daten entfernt, Moorteufelchen] noch im Geschäft ist. Ich kann von ihnen keine Antwort bekommen.

30.6.23 Ich frage [Daten entfernt, Moorteufelchen] noch gibt. Bei Bedarf biete ich an, die Transaktion ohne Vertragsstrafe zu stornieren.

30.6.23 Der Verkäufer antwortet schließlich mit der Forderung, den Preis inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen, wie in der vorherigen Antwort vom 19.6.23, also 11 Tage zuvor. Laut Verkäufer muss die Steuer nach Deutschland abgeführt werden und ich würde die bereits in Finnland gezahlte Steuer zurückerhalten.

30.6.23 Ich frage den Verkäufer, ob die Mehrwertsteuer ein Risiko für das [Daten entfernt, Moorteufelchen] darstellt. Ich frage, ob Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] damit einverstanden wäre, die Mehrwertsteuer später zu erstatten, wenn das Auto in Finnland ist.

1.7.23 Ich stelle drei Optionen vor. 1) Es wird keine Mehrwertsteuer gezahlt; 2) Die Umsatzsteuer wird abgeführt und das Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] verpflichtet sich schrittlich zur Erstattung der Umsatzsteuer; 3) Wir stornieren die Transaktion und ersetzen die Vorauszahlung unverzüglich. Bei verspäteter Rückzahlung der Anzahlung verlange ich Ersatz meiner Aufwendungen. Im Streitfall würde ich zudem eine Entschädigung für die aufgewendete Zeit verlangen.

2.7.23 Ich sende dem Geschäftsführer einen Entwurf der Zusage gemäß Punkt 2 zur nachträglichen Rückerstattung der Mehrwertsteuer.

3.7.23 Ich reise von Finnland nach Deutschland.

3.7.23 Der Verkäufer teilt per E-Mail mit, dass er mit seinem Steuerspezialisten in Kontakt steht.

3.7.23 Ich bedanke mich beim Verkäufer und sende den Link Auto-Export: Mehrwertsteuer-Kaution zurückfordern https://autokaufrecht-frankfurt.de/auto-export- mehrwertsteuer-kaution-zurueckfordern

4.7.23 Ich bin zu Gast bei Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen]. Ich spreche mit zwei Verkäufern und dem CEO. Eine schriftliche Verpflichtung des Autohauses [Daten entfernt, Moorteufelchen]zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer besteht nicht. Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] vertritt den Standpunkt, dass die Mehrwertsteuer von 19 % nach Deutschland abgeführt werden muss und ich sie nicht zurückbekommen würde. Ich würde Finnland 5 % mehr Mehrwertsteuer zahlen, da die Mehrwertsteuer in Finnland 24 % beträgt. Sollte dies nicht der Fall sein, haben wir vereinbart, dass wir den Deal gemeinsam stornieren und die Anzahlung zurückerhalten.

5.7.23 Ich werde die Angelegenheit telefonisch mit der finnischen Steuerbehörde klären. Ich muss die volle Mehrwertsteuer von 24 % nach Finnland zahlen und nach Deutschland wird keine Mehrwertsteuer gezahlt. Ich werde Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] informieren und um Rückzahlung der Anzahlung bitten.

5.7.23 Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] erklärt sich bereit, 85 % der Anzahlung zurückzuzahlen.

17.7.23 Zusätzlich zur Anzahlung verlange ich vom Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] den Preis des Flugtickets und des Fährtickets (880,12 Euro).

20.7.23 Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] gibt bekannt, die Anzahlung nicht zurückzuerstatten und keine Tickets zu bezahlen.

27.7.23 Ich bitte Sie, die Sache noch einmal zu überdenken, denn im Streitfall würde ich einen Schadensersatzanspruch von rund 34.000 Euro geltend machen.

31.7.23 Autohaus[Daten entfernt, Moorteufelchen] verlangt zusätzlich zur Anzahlung eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Wagenpreises, also 4.617 Euro.

3.8.23 Ich fordere eine Entschädigung in Höhe von ca. 35.000 Euro, wobei es sich größtenteils um eine Entschädigung für die Inanspruchnahme meiner Freizeit handelt.

Später stellte sich heraus, dass die Zulassungsstelle Rostock einen Termin und eine wochenlange Warteschlange erfordert. Wären die Deals zustande gekommen, wäre es schwierig gewesen, das Auto rechtzeitig auf das Schiff zu bekommen.

Hätte ich etwas anders machen können?

Warum besteht das Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] auf der Zahlung der Mehrwertsteuer, wenn es diese nicht an das Finanzamt abführen muss?

20 Antworten

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 11. August 2023 um 21:07:18 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. August 2023 um 17:28:52 Uhr:


Die Frage dürfte sein, ist die Mwst beim Kauf in D abzuführen oder nicht?

Wenn der Wagen in D zugelassen werden soll(was erst zum Ende gepostet wurde), der Käufer kein Gewerbe hat, denke ich, die Steuer ist zu entrichten.
Nimmt er das Fahrzeug mit und bleibt Halter, dürfte es als Umzugsgut steuerfrei bei der Einfuhr sein.
Wenn das Fahrzeug im Ausland weiter veräußert werden soll,dann natürlich nicht

die Antwort ist ganz einfach:
das Autohaus hat damit überhaupt nichts am Hut, zumindest wenn es das nicht will.
Am Ende muss der Käufer selber zusehen, ob und wo er die Mehrwertsteuer zurückbekommt, das ist nicht die Aufgabe des Händlers.
Und in seinem Fall Schadensersatz für seine Aufwändungen einklagen?

Natürlich ist es auch eine Sache des Händlers. Leider Antwortet der TE nicht auf die Fragen, die ich gestellt habe. Wenn der TE seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat und das im Vorfeld alles Kommuniziert und es entsprechend eine Vertragsvereinbarung gibt und der Zahlung der geforderten Anzahlung nachgekommen ist. Aufhebung würde nur durch nicht einen nicht Gesetzeskonformen Status zwingen zu erfolgen. Sollte alles Gesetzeskonform sein, ist der Verkäufer in der Bringschuld und kann nicht einseitig den Vertrag abändern.

Aber was hat das denn jetzt in der allgemeinen Kaufberatung zu suchen?
Hier (in DIESEM Forum) geht es doch um die Hilfe, ein geeignetes Auto zu finden, nicht um das Brimborium drumherum.
@Moorteufelchen

Zitat:

@Italo001 schrieb am 12. August 2023 um 14:54:04 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. August 2023 um 14:33:09 Uhr:


Beim Kauf im Ausland musste ich eine USt-Ident-Nummer vorweisen, damit mir der dortige Händler das Fahrzeug umsatzsteuerfrei verkaufen konnte.

Muss nicht unbedingt so sein. Es gibt Fachgeschäfte die steuerfrei an nicht in Europa ansässige Bürger verkaufen. Müssen nur entsprechende Export Elemente vorherschen. Das war ein großes Thema bei der Expo 2000 in Hannover, entweder hat man den Mitarbeiter das Steuerfrei verkauft oder die haben über einen Dienstleister den Betrag abzüglich einer Bearbeitungspauschale erstattet bekommen.

Kenne ich von Auslandsaufenthalten auch, die weisen dann mit "Tax free" extra darauf hin, dass ich dort umsatzsteuerfrei einkaufen kann.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 12. August 2023 um 15:05:45 Uhr:


Natürlich ist es auch eine Sache des Händlers. Leider Antwortet der TE nicht auf die Fragen, die ich gestellt habe. Wenn der TE seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat und das im Vorfeld alles Kommuniziert und es entsprechend eine Vertragsvereinbarung gibt und der Zahlung der geforderten Anzahlung nachgekommen ist. Aufhebung würde nur durch nicht einen nicht Gesetzeskonformen Status zwingen zu erfolgen. Sollte alles Gesetzeskonform sein, ist der Verkäufer in der Bringschuld und kann nicht einseitig den Vertrag abändern.

Wenn der Verkäufer die Umsatzsteuer nicht einbehält, hat er ein Problem wenn das Fahrzeug doch nicht ins Ausland gelangt, den Nachweis muss nämlich der Händler bringen.
Liefert der Käufer die Belege zur Ausfuhr nicht, hält das Finanzamt nachträglich beide Hände auf.

Im Normalfall kassieren die Händler zur Sicherheit den Umsatzsteuer-Betrag als Kaution und zahlen diese später aus, wenn der Käufer den Nachweis für die Ausfuhr liefert.

Mit dem Vertrag ist das so eine Sache beim Autokauf. Hier macht nämlich der Kunde dem Händler ein Kaufangebot ("verbildliche Bestellung"😉, was der Verkäufer erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung annimmt. Solange man diese Bestätigung nicht hat, kann der Verkäufer jederzeit das Angebot ablehnen oder einfach im Sande verlaufen lassen. Das Formular mit der Bestellung ist noch kein Kaufvertrag.

"Verbindliche Bestellung" heisst in diesem Fall nur für den Käufer verbindlich, wenn der Händler das Angebot bestätigt oder das Fahrzeug in annehmbarer Zeit liefert, muss der Käufer das Fahrzeug abnehmen.

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Wenn der Händler hier die Zahlung des Kaufpreises bzw. 15% Schadenersatz fordert, dürfte er vermutlich das Angebot angenommen haben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. August 2023 um 14:37:54 Uhr:


@Moorteufelchen : Die ganze Mühe, den Namen des Autohauses zu entfernen, ist für die Katz, wenn (wie hier) dieser im Titel genannt wurde und dann die Benachrichtigungsmail als Betreff den Titel

jarkko62 hat ein Thema mit dem Betreff "Autohaus M...K..., R...: 35.000 Euro Schadensersatzanspruch"

unverändert aufführt.

Hmm, dann hat es hier keine Überlebenschance mehr.
Schade, ich wollte das Thema an sich eigentlich erhalten.
Wird dann vermutlich demnächst noch gelöscht.

closed Moorteufelchen

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