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Autohandel

Themenstarteram 24. Januar 2018 um 18:35

Servus,

Kann mir jemand vieleicht ein paar tipps oder ähnliches geben?

Ich möchte nebenbei gebrauchte autos ankaufen etwas herrichten und mit gewinn weiter verkaufen.

Habe schon ein paar leute kennengelernt wo die autos nach polen usw gehen jetzt ist die sache wie lange geht das gut ohne das ich ein gewerbe angemeldet habe im monat sind es bis jetzt 3-4 autos wo weggehen.

Was wäre das beste das zb das finanzamt zu mir kommen würde, wenn es weiter geht will ich halt mehr verkaufen was ist der beste weg es auszubauen was sollte ich anmelden ein kleingewerbe zb welche kosten würden auf mich zu kommen?

Bitte keine Antworten wie das lohnt sich nicht lass es bleiben da es nur nebenbei ist mach ich keinen verlust oder sonst etwas. Danke im vorraus

Beste Antwort im Thema
am 24. Januar 2018 um 18:58

Zitat:

Bitte keine Antworten wie das lohnt sich nicht lass es bleiben da es nur nebenbei ist mach ich keinen verlust oder sonst etwas.

Aha, wenn du die Kisten nicht los wirst und unter Wert verhökerst,

dir Kunden den Anwalt auf den Pelz hetzten und du

Auslagen hast, Stellplatz Miete zahlen must, Mängelbeseitigungen

HU usw. hast du keine Negativ Kontobewegungen?

Mh, sehr interessant.

Das Gebrauchtwagen Geschäft ist mehr als nur etwas

gesättigt es ist einfach überübersättigt.

Händler gibts mehr als Sand am Meer und einen

schnellen Rubel macht da niemand sofern es nicht

in die illegalität abdriften soll.

Solche Storys wie sie am Wochende auf VOX und RTL2

im Nachmittagsprogramm laufen ist nicht die Realität

sondern Doku Soap Kosmos.:D

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Das kann einen Tag gut gehen oder fünf Jahre, wer weiß es!

Manchmal reicht schon ein neidischer Konkurrent, der die Gewerbeaufsicht informiert.

Die Geldbuße ist doch klein, das ist nicht das Problem. Sondern die Steuernachzahlungen und das Straf(!)-Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Die Forderungen können in die Hunderttausende gehen, das ist nach oben überhaupt nicht begrenzt. Siehe den Fall Hoeneß, wie viele Millionen musste der noch mal zahlen? Und eine Gefängnisstrafe musste er auch noch verbüßen. Also, ein Pulverfass ist das, wo die Lunte schon brennt!

Die Frage ist nicht, OB es in die Luft fliegt, sondern WANN.

Auskunft gibt es beim Steuerberater. Ein Beratungsgespräch ist häufig auch kostenlos, wenn hinterher ein Beratungsauftrag erteilt wird.

Zitat:

@RicardoXY schrieb am 24. Januar 2018 um 19:35:32 Uhr:

...jetzt ist die sache wie lange geht das gut ohne das ich ein gewerbe angemeldet habe im monat sind es bis jetzt 3-4 autos wo weggehen.

Maximal zwei Monate.

am 24. Januar 2018 um 18:58

Zitat:

Bitte keine Antworten wie das lohnt sich nicht lass es bleiben da es nur nebenbei ist mach ich keinen verlust oder sonst etwas.

Aha, wenn du die Kisten nicht los wirst und unter Wert verhökerst,

dir Kunden den Anwalt auf den Pelz hetzten und du

Auslagen hast, Stellplatz Miete zahlen must, Mängelbeseitigungen

HU usw. hast du keine Negativ Kontobewegungen?

Mh, sehr interessant.

Das Gebrauchtwagen Geschäft ist mehr als nur etwas

gesättigt es ist einfach überübersättigt.

Händler gibts mehr als Sand am Meer und einen

schnellen Rubel macht da niemand sofern es nicht

in die illegalität abdriften soll.

Solche Storys wie sie am Wochende auf VOX und RTL2

im Nachmittagsprogramm laufen ist nicht die Realität

sondern Doku Soap Kosmos.:D

Die Pflicht zur Gewährleistung für die verkauften Fahrzeuge sollte man als angehender Händler auch in seine Überlegungen mit einbeziehen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2018 um 20:01:40 Uhr:

Die Pflicht zur Gewährleistung für die verkauften Fahrzeuge sollte man als angehender Händler auch in seine Überlegungen mit einbeziehen.

vor allem, weil der Kunde, dem man diese (wegen angeblich "Privatverkauf") vorenthält, und der im Google-Cache die 3 bis 4 Angebote monatlich findet ...

... gerne mal bei Gewerbeaufsicht und Finanzamt nachfragt, ob der Herr XY die Autos wirklich nicht-gewerblich handelt ;)

Das Problem ist: Sobald Du das gewerblich machst, bist du ein Autohändler. Gewerblich kann sogar heißen mit Verlust. Entscheidend ist die Absicht Gewinn zu erzielen und zwar Regelmäßig.

Auf jeden Fall mußt Du das Gewerbe anmelden! Steuerrechlich sind das Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Dein Gewerbe ist dann halt die Instandsetzung und der Verkauf von Fahrzeugen. Wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinnschwellen überschritten werden kommt noch das Thema Umsatzsteuer dazu. Was hier noch dazu kommt: Du bist dann Händler und mußt die 12 Monate Gewährleistung auf Gebrauchtwagen geben. In der Regel gibt es dafür Versicherungen aber die wolllen auch Beiträge sehen.

Auf jeden Fall solltest Du einen Steurberater konsultieren. Das kostet nicht die Welt aber Du bekommst Gesetzesssicherheit.

Das ist gut und richtig geschrieben. Trotzdem noch eine Anmerkung dazu.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 25. Januar 2018 um 13:45:03 Uhr:

Das Problem ist: Sobald Du das gewerblich machst, bist du ein Autohändler. Gewerblich kann sogar heißen mit Verlust. Entscheidend ist die Absicht Gewinn zu erzielen und zwar Regelmäßig.

Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht wichtig. Auch im Steuerrecht nicht. Das dient höchstens für die Abgrenzung zur Liebhaberei, wenn Verluste entstehen. Beispielsweise durch Vermietung eines Oldtimers für Film- & Fotoaufnahmen, Vermietung einer Ferienwohnung die man auch selbst nutzt, Zimmervermietung für Messegäste oder ähnliches.

Es gibt verschiedene Kriterien zu beachten.

Für die Stadtverwaltung zählt der äußere Eindruck, ein Schild an der Tür oder die öffentliche Warenpräsentation. So ist ein Gewerbebetrieb in einem reinen Wohngebiet unzulässig, selbst ein Kiosk darf meines Wissens nicht betrieben werden. Das geht nur in Gewerbegebieten oder Mischgebieten, also nach der Widmung im Bebauungsplan. Ausnahmen sind Kleingewerbe, als z.B. Internethändler in der Privatwohnung.

Dann gibt es noch spezielle Auflagen, versiegelte Böden, Ölabscheider etc. Dies hauptsächlich für Werkstätten, aber ich meine auch für andere Betriebe des Kfz-Gewerbes gibt es Auflagen. Dies erfährt man bei der Kfz-Innung. Verstöße können hier teuer werden, sprich Bußgeld und kostenpflichtige Betriebsuntersagung.

Wie oben schon mal geschrieben, ein illegales Gewerbe ist ein Pulverfass, bei dem die Lunte schon brennt.

Und zu beachten ist was man unter herrichten versteht da gelten dann nochmal evtl. ganz andere Auflagen und die IHK hat man evtl. auch gleich in der Tür...

Zusammenfassend gilt:

1. Steuerrechtliche Problematik (ESt und ggf. USt gerade im zusammenhang mit Export)

2. Bebauungsplan (ist Gewerbe überhaubt zulässig und in wie weit?)

3. IHK (Auflagen wegen Meisterwerkstatt etc.)

4. Sonstige Auflagen (Umweltschutz, Brandschutz, Lärmschutz etc.)

5. Zivilrechtlich (Gewährleistung, Haftung)

Eine ganze Menge Probleme die Du VORHER abklären mußt.

Übrigens: Gewinnbeabsichtiguing spielt sehr wohl eine Rolle: Wer es von vorne herein nur macht um Geld zu verbrennen ist Steuerlich irrelvant, da es dann als Hobby angesehen wird. Er darf im Gegenzug aber eben auch nix steuerlich ansetzten. Ob er Gewinne erzielt oder nicht, das ist dann was Anderes.

Lass es bleiben ohne Gewerbe Anmeldung hast du ganz schnell die kacke am Dampfen .Das haben schon etliche vor dir versucht privat zumachen und sind böse auf die Nase gefallen.

Zitat:

@RicardoXY schrieb am 24. Januar 2018 um 19:35:32 Uhr:

Habe schon ein paar leute kennengelernt wo die autos nach polen usw gehen...

Auch für das Exportgeschäft solltest du ein Gewerbe anmelden.

Dem TE empfehle ich außerdem den folgenden Thread zur Lektüre:

https://www.motor-talk.de/.../...der-kfz-innung-bekommen-t1835672.html

Ist schon erstaunlich, zu welchen Themen in der allgemeinen Kaufberatung beraten wird.

Ich dachte bisher, dass es hier um markenübergreifende Beratung zu Fahrzeugen geht.

Er/Sie/Es will ja markenübergreifend Autos kaufen - um sie dann zu verkaufen. Und einen expliziten Trollbereich gibt es noch nicht im Forum....

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