Autohändler zahlt versprochene Rechnung nicht

Guten Tag
Ich habe vor kurzen ein Auto gekauft mit 2 Schlüssel.
Zur Übergabe merkten wir das einer der beiden Schlüssel nicht zum Wagen passt und der Händler hat in dem Protokoll geschrieben das ich denn auf seine rechnung nachmachen lassen kann .
Ich habe das Protokoll mehrere WhatsApp Nachrichten und persönlich hat er mir versichert das zu Zahlen .
Ich habe den Schlüssel vor ca 6 Wochen anfertigen lassen aber der Händler weigert sich jetzt dieses zu bezahlen da wir erst in Vorkasse gehen mussten .
Antwortet nicht mehr auf Nachrichten und geht auch Nicht mehr ans Telefon.

Was kann ich dagegen machen

Mit freundlichen Grüßen

23 Antworten

der Schlüssel muss beim Hersteller codiert werden und das kostet.
Ich habe damals bei meinem BMW E90 für ein neuen Funkschlüssel um die 200€ gezahlt.
Das Plastikteil selber hat dabei um die 40€ gekostet.

Zitat:

@Quatschtuete schrieb am 26. Juli 2023 um 13:22:12 Uhr:


der Schlüssel muss beim Hersteller codiert werden und das kostet.
Ich habe damals bei meinem BMW E90 für ein neuen Funkschlüssel um die 200€ gezahlt.
Das Plastikteil selber hat dabei um die 40€ gekostet.

Das sind immer noch keine 500€ für einen Ford Focus Schlüssel.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 26. Juli 2023 um 16:21:17 Uhr:



Das sind immer noch keine 500€ für einen Ford Focus Schlüssel.

KESSY? Fernbedienung für Standheizung integriert?

Glaubt Ihr dem TE den Preis nicht?
Und ist das alles relevant für die Fragestellung?

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Nein, ist es nicht.

Vielleicht glaubt der Verkäufer den Preis nicht. Vielleicht zickt er deswegen rum. Wir wissen es nicht.

Es wird ja wohl hoffentlich eine Rechnung geben. Sowas gibt es nicht mehr für eine Spende in die Kaffeekasse.

Foristen und Moderatoren hätten hier https://www.motor-talk.de/.../...hene-rechnung-nicht-t7500045.html?... lesen können, dass die Rechnung auf den Händler ausgestellt wurde.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 27. Juli 2023 um 14:52:10 Uhr:


dass die Rechnung auf den Händler ausgestellt wurde.

Umsatzsteuerrechtlich ist das bekanntlich erforderlich, damit dieser den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann.
Wenn das mit seinem Einverständnis oder gar auf seine Veranlassung hin geschah, ist das ein klares Indiz, dass der Verkäufer tatsächlich die Rechnung zahlen wollte.
Juristisch stellt sich nun nur die Frage, ob es sich hierbei um eine befreiende Schuldübernahme handelt (was der Käufer behaupten wird), oder nur um einen Schuldbeitritt.

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