Autohändler verarscht mich!
Hallo, hab ein Riesen Ärger mit meinem Autohändler. Habe vor 2-3 Monaten einen Gebrauchtwagen Opel Corsa D bei einem Autohändler gekauft. Nach einer Woche fing das Theater an. Motorkontrollleuchte und Auto mit Schraubenschlüssel leuchten auf... Seid dem war er nun 3x bei ihm in seiner Werkstatt mit denen er zusammen arbeite. Nun steht mein Auto seid genau 4 Wochen dort oben, erzählt mir immer wieder er bringe das Auto in eine andere Werkstatt, da niemand den Fehler finden würde , dann schaffe er es 4! Tage hintereinander nicht in wieder in ne andere Werkstatt zu bringen.... Immer wieder vertröstet er mich und nun nach 4 Wochen bin ich kurz vorm explodieren. problem ist er ist etwa 100km von mir entfernt wo man nicht einfach mal so schnell hin fahren kann "um Druck zu machen". Für die Zeit momentan besitze ich zwar ein Ersatzwagen der aber auch weit unter dem Wert meines Autos liegt. Fühle mich so verarscht. Weiß nicht was ich noch tun soll, kann da ein Anwalt helfen ? Leider besitze ich keine Rechtsschutzversicherung. Er entschuldigt sich immer wieder am Telefon dass alles so daneben läuft und zeigt Verständnis tut aber einfach nichts. Möchte einfach nur mein Auto wieder haben.... Kann ich ihn denn auf seine Kosten nicht selber zu einer Werkstatt bringen? Was habe ich denn für rechte? Bitte um Hilfe!!
12 Antworten
Rufe doch bei der Versicherung an, wo die Gebrauchtwagengarantier läuft, ob die auch die Kosten übernehmen wenn du in eine richtige Werkstatt fährst- in der Regel geht das. Und dann läßt du eben da reparieren.
Ich weiß zwar nicht genau welche rechte du hast, aber an deiner stelle würde ich dem Typen sagen : Ey Kollege entweder ist mein Auto ( ein bestimmtes Datum nennen bzw eine Zeitraum zb 1 Woche ) in einer Woche heile und repariert einwandfrei oder behalte die Karre und gib mir mein Geld zurück, weil ich keine Lust mehr auf diese Tortur habe.
Und im absoluten Zweifelsfall doch lieber mal zu einem Anwalt gehen, weil du müsstest in dieser Geschichte recht haben.
Oh welche Gebrauchtwagengarantie :O? Also hab nur die gesetzliche Gewährleistung.
Hab dem Händler bereits am Montag gesagt wenn das Auto bis diesen! Freitag nicht fertig ist, dann geh ich zum Anwalt. Eben dabei ist ja wieder das Problem, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Außerdem habe ich ihn mündlich dazu aufgefordert und nicht schriftlich....
Zitat:
Gebrauchtwagen Opel Corsa D bei einem Autohändler gekauft....................in seiner Werkstatt mit denen er zusammen arbeite.
Stimmt... jetzt bin ich verwirrt- dann muss es eine Gebrauchtwagen Garantie geben- erst nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein- also würde ich einfach in ne andere Werkstatt fahren und reparieren lassen...
Genau das würde ich nicht tun. Der Händler hat das REcht auf Nachbesserung.
Du musst ihm schriftlich eine angemessene FFrist (ich denke eine Woche sollte reichen) setzen.
Dazu Datumsangabe! In diesem Schreiben drohst Du den Rücktritt vom Kauf wegen erfolgloser Nachbesserung an.
Du hast min. 12 Monat gesetzl. Gewährleistung. Davon sind die ersten 6 Monate gut für Dich. Dort muss er Dir beweisen, dass der Schaden neu ist.
Du hast den Wagen aber von einem Händler gekauft ja? Nix mit Vermittlung oder so...
Bei Kauf von Privat, das machen die Händler schon mal ganz gerne, kann er die Gewährleistung ausschliessen.
Im Kaufvertrag muss die Firma stehen.
Ansosnten Rechtsanwalt...
Keie
Ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Problematik- nach 4 Terminen habe ich die Versicherung die ja eigentlich diese Gewährleistung absichert angerufen, die haben mir schriftlich bestätigt, dass ich mit dem Problem zu einer Vertragswerkstatt im Nachbarort kann und die die vollen Kosten tragen.
Da wurde das Auto innerhalb von 1,5h dann erfolgreich repariert und die direkte Bezahlung hat auch geklappt.
Man kann sich natürlich auch streiten und einen Anwalt beschäftigen um dann 2 Jahre später das Auto zurück geben zu können und den Kaufpreis abzüglich der Nutzung zu bekommen- das habe ich auch schon selbst so erlebt...
Zitat:
@mark29 schrieb am 22. April 2016 um 20:16:04 Uhr:
... nach 4 Terminen habe ich die Versicherung die ja eigentlich diese Gewährleistung absichert ...
Die Versicherung sichert nicht die gesetztliche Gewährleistung ab, das ist ein Irrglaube.
Der Verkäufer muss die gesetzliche Gewährleistung geben, oob er will oder nicht. Die beträgt wie schon geschrieben 24 Monate, die kann man auf 12 Monate verkürzen, wo dann nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt ( du musst dann dem Händler beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf bestand )
Eine externe Gebrauchtwagengarantie wird gerne von den Händlern mit verkauft, weil sie sich dann elegant aus der Gewährleistung herausstehlen können.
Unser TE hat aber keine GW-Garantieversicherung. Somit ist der verkaufende Händler eben der Ansprechpartner bei Regressansprüchen. Wenn dieser es nicht schafft das Auto nach 3 Versuchen zu reparieren hast du ein Recht auf Wandlung oder alternativ auf Kostenübernahme bvei einer Werkstatt deiner Wahl wenn der Händler der Kostenübernahme zustimmt.
Das Einzige was geht sind schriftliche Fristsetzungen. Sonst hat man keine Handhabe.
Doch der Händler wickelt die gesetzliche Gewährleistung über eine Versicherung ab. Lies dir mal den Vertrag dazu durch. Bei meinem letzten Gebrauchtwagen hat er dafür ca. 370,- bezahlt - die Summe richtet sich aber nach Schadenshäufigkeit die der Händler bei seinen Gebrauchtwägen hat.
Den selben Weg sollte auch jeder andere Gewerbetreibende gehen, der ein gebrauchtes Auto verkauft- egal ob Bäcker oder freischaffender Künstler- der Gesetzgeber nimmt nämlich nicht Autohändler in die Pflicht, sondern Gewerbetreibende.
Also, wenn du Ihm das alles nur mündlich gesagt hast bringt das nix ... sowas immer schriftlich mit Einschreiben / Persönlich und Rückantwort.. Ansonsten wüssen die nix mehr davon.
In den Brief setzt ihm , wie oben schon genannt einen Termin, wird der nicht eingehalten, gehts du zuM Gericht und holst dir ein Beratungsschein.
Für den beratungsschein , musste aber deine wirtschaftlichen Verhaeltnisse angeben.
Ansonsten einfach mal einen Anwalt anrufen und fragen was das dir kosten würde.
Zitat:
@mark29 schrieb am 26. April 2016 um 06:56:08 Uhr:
Doch der Händler wickelt die gesetzliche Gewährleistung über eine Versicherung ab. Lies dir mal den Vertrag dazu durch. Bei meinem letzten Gebrauchtwagen hat er dafür ca. 370,- bezahlt - die Summe richtet sich aber nach Schadenshäufigkeit die der Händler bei seinen Gebrauchtwägen hat.Den selben Weg sollte auch jeder andere Gewerbetreibende gehen, der ein gebrauchtes Auto verkauft- egal ob Bäcker oder freischaffender Künstler- der Gesetzgeber nimmt nämlich nicht Autohändler in die Pflicht, sondern Gewerbetreibende.
Alles gut und schön, das entbindet den Händler aber trotzdem nicht von seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht die der Endkunde an ihn hat. Er kann sich dann vielleicht das Geld von der Versicherung zurückholen, aber das ist immer mit einem etwas langwierigeren Weg gekoppelt. Die Versicherung brauch einen Kostenvoranschlag, der wiederum zuerst geprüft wird und dann gibt es eine Kostenfreigabe. Je nach Eckdaten muss er sich dann auch noch anteilig an den Kosten beteiligen usw.
Das Ganze ist jedenfalls nicht mit einer klassischen Garantieabwicklung zu vergleichen, wie bei einem Neuwagen, da geht das ja theoretisch von jetzt auf gleich und bedarf keiner Freigabe in der Form wie oben beschrieben, wenn sich das Fahrzeug noch in der Garantiezeit befindet.
Letztendlich hast du das Recht auf Fristsetzung und zwar dem Händler gegenüber, egal wie lange die Versicherung brauch um den Fall zu übernehmen. Ansonsten müsste der Händler die Reparaturkosten vorstrecken ( was er natürlich nicht freiwillig machen will ) um ggf. im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Daher dauert es bei dir vermutlich so lange.