Autogas und H-Kennzeichen
Servus gasgetriebene Freunde, hab grad beim TÜV mein Waterloo erlebt...
Frage: Ich habe eben aus Holland eine 1969er Citroen DS Break gekauft (darf sie am nächsten montag endlich abholen), die eine 1995 nachgerüstete LPG-Autogas-Anlage hat. Bezüglich Zulassung in Deutschland habe ich vom ersten Moment der Planung an immer alle wichtigen Fragen vorab mit dem zuständigen TÜV abgeklärt. Eben war ich beim TÜV, um für nächste Woche konkret einen Termin zu planen zur Abwicklung des ganzen Prozedere.
Und falle aus allen Wolken, als man mir erklärt "ätsch, ätsch, ausgeschmiert, Gesetzänderung, gültig ab jetzt, März 2008, Oldtimer dürfen keine Autogasanlagen haben, es sei denn, sie sind auch 30 Jahre alt, was sich aber nicht mit dem Gesetz verträgt, das sagt, bestimmte sicherheitsrelevante Teile wie Tank usw. müssen nach 10 Jahren erneuert werden. H-Kennzeichen werden deswegen nicht erteilt bzw. falls schon bestehend, wieder aberkannt. Basta!"
Finde ich einen Skandal! Seit Monaten (seit 11-07) plane ich jeden Schritt mit der Zulassungsstelle und dem TÜV und mache auch meine Autokauf-Entscheidung u.a. von deren Auskünften abhängig, und jetzt, als ich gekauft habe und die Zulassung machen möchte, erfahre ich, dass es nicht mehr möglich ist. Weiss jemand von Euch etwas über eine derartige neue Gesetzeslage?
Habe im Internet gesucht und konnte nichts finden. Kann mich auch nicht erinnern, je in einer Zeitschrift o.ä. irgendwas dazu gelesen zu haben.
Frustrierte Grüße
Stefan
16 Antworten
Ich habe ein Angebot für einen schönen Oldtimer aus 1973. Er bekam 2003 sein H-Kennzeichen zugeteilt. Einige Zeit später wurde er auf Autogas umgerüstet (Venturi-Anlage, Zylindertank im Kofferraum) und die ANlage wohl auch eingetragen, das H-Kennzeichen blieb erhalten. Allerdings wurde das Fahrzeug später abgemeldet und wird seither nur noch sporadisch bewegt (unklar, ob rote Nummer oder wie, jedenfalls nicht zugelassen). Eine TÜV Abnahme hätte jedoch im Juli stattgefunden, ohne Mängel (unklar, ob GAP auch gemacht wurde).
Meine Frage: kann ich ein solches Fahrzeug nun wieder auf H-Kennzeichen zulassen und mich auf Bestandsschutz berufen, obwohl die H-schädliche Gasanlage erst danach eingebaut wurde? 🙂
Oder wäre das eine Zulassung ohne H, aber mit Kfz-Steuer nach Hubraum und Euro-0 (25,30€/100ccm)? 😰
Fahrzeuge mit H-Status in Verbindung mit Gasanlagen werden erst ab Bj. 1970 anerkannt, davor ist keine GA mit H möglich!
Geht also!
Viel Spass damit!
Was isses denn für ein Oldi?