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Autofahren und Essen/Trinken

Hallo...!
Dumme Frage, aber ist Essen und Trinken am Steuer eigentlich erlaubt?! 😉 bin mir immer so unsicher, wenn die Polizei zufällig vorbei fährt

Und noch eine kurze andere Frage: wo erkennt man denn am Führerschein, ob man eine Brille tragen muss oder nicht?

Vielen Dank schon mal!!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wie die vergleiche hinken...

ICk wüsste jetzt auch nicht mehr, warum man sich weiter darüber auslassen soll.

Entweder rechts ran und Motor aus oder FSE benutzen. Oder drauf scheißen und sich bei Gelegenheit den Punkt abholen...

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Es ist zumindest wahr dass sowas passieren kann, aber irgendwie will ich nicht so recht dran glauben dass sie so weit gedacht haben um eine Unfallursache die 0,000001% aller Unfälle ausmacht so zu verhindern. Dann hätten sie tatsächlich das schminken im Auto verbieten müssen, denn es fahren mehr los ohne die Spiegel wieder richtig zu stellen und verursachen dann ein Unfall, als die die von der Kupplung rutschen währende sie im Gang bleiben und telefonieren.

Aber ok, nehmen wir das mal so hin.
Was ist jetzt bei Leuten die Automatik fahren und auf P stehen und noch die Handbremse an haben?
Müssen die nicht zahlen wenn der Motor lief und sie telefonierten? Leider doch und dabei zeigt sich wieder dass dieses Gepfusche mit Formulierungen wie „während der Motor läuft“ nichts bringt. „Während der Fahrt“ oder gar nicht verbieten.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


Leider doch und dabei zeigt sich wieder dass dieses Gepfusche mit Formulierungen wie „während der Motor läuft“ nichts bringt. „Während der Fahrt“ oder gar nicht verbieten.

Siehste, deine Formulierung wäre ebenfalls komplett daneben, kannst es auch nicht besser 😁

Denn dann würde kurzfristiges halten z.B. an der Ampel bei rot (ist ja nicht während der Fahrt) das Telefonieren legitimieren, dies soll aber durch die Fomulierung "bei laufenden Motor" und zusätzlich gilt "wenn das Fahrzeug steht" denke ich unterbunden werden.

Denn ist das laufen lassen im Stand zwecks parken eh nicht untersagt ? Und insofern macht diese Formulierung doch wieder einen Sinn.

Und ein Fahrzeug vor einer roten Ampel steht nicht, sondern wartet auf die Weiterfahrt im verkehrsrechtlichen Sinne, daher ist es auch nicht erlaubt bei z.B. einer roten Ampel das Telefon zum Telefonieren in die Hand zu nehmen. Vor der roten Ampel dann den Motor abzustellen und darauf zu pochen der Motor war aus, wird vor Gericht richtigerweise keine Geltung haben.

Und wo ist das eigentliche Problem ?
Wenn jemand telefonieren will, rechts ranfahren, den Motor ausmachen und telefonieren.
Die Beamten vor Ort haben ja auch noch Spielraum und werden bei -15 Grad wenn jemand am Strassenrand hält um zu telefonieren und den Motor wegen der Kälte anlässt, diesen nicht mit Handschellen abführen 🙄

1. Es wird mit Sicherheit begründet und wenn dann einer bei rot telefoniert und steht ist das nicht gefährlich, daher ist das keine Lücke sondern richtig so.
Das schlimmste was (ohne jetzt landende Ufos und was höhst selten passiert zu erfinden) droht, ist dass er grün verschläft, lästig aber wahrlich nicht gefährlich.
2. Die Beamten sollen nichts haben worauf sie bei Tageslaunen-abhängiger Stimmung verzichten können, sonst wird es genug geben die nicht verzichten und so ist es heute schon.

p.s. Wenigstens einmal konsequent bei eigenen Gesetzen und nicht immer nur so ausgelegt wie es ihnen zu Gute kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


1. Es wird mit Sicherheit begründet und wenn dann einer bei rot telefoniert und steht ist das nicht gefährlich, daher ist das keine Lücke sondern richtig so.

Viel Spass mit 1 Punkt und 40€ Strafe beim telefonieren mit Handy am Ohr bei Rot an der Ampel beim erwischt werden 😉

Das schlimmste was (ohne jetzt landende Ufos und was höhst selten passiert zu erfinden) droht, ist dass er grün verschläft, lästig aber wahrlich nicht gefährlich.

Das gefährliche ist die Weiterfahrt mit Handy am Ohr, oder denkst du ernsthaft, dass jemand der mitten im Gespräch ist dieses mittendrin beendet wenn die Ampel grün wird ? Und um diese Anschlussgefährdung gleich auszuschließen ist dieses zu Recht nicht erlaubt.
Schau dir doch mal die Leute mit Handy am Ohr an, welche Verrenkungen vollführt werden nach dem Start an der Ampel um in den 2. Gang zu Schalten und gleichzeitig das Gespräch nicht zu unterbrechen.

Ich klinke mich hier aus, denn ich halte die hier genannten Vorschriften für sehr sinnvoll, da ich aus reinem gesunden Menschenverstand und Selbsterhaltungstrieb erst gar nicht in die Gelegenheit komme gegen diese Vorschriften zu verstoßen. Aber manche Leute müssen halt eben durch vorschriften zu ihrem Glück gezwungen werden, dient eben zum eigenen Schutz, und Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer.

Hiermit tolleriere ich die Meinungen derer welche diese Vorschriften für überflüssig halten, wird aber nichts an meiner Meinung über die Vorschriften ändern 😉

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Ein letztes Mal sollst du dich geehrt fühlen bevor ich die Trollliste vervollständige.

Es ist irrelevant ob eine Mehrheit oder Minderheit nach Beendigung der roten Ampelphase nicht auflegt oder doch,
es ging um das Verbot bei rot zu telefonieren und nicht danach.
Nach dem Baden könnte ja auch einer vergessen sich anzuziehen und nackt rausgehen, aber deswegen kam noch keiner auf die Idee baden zu verbieten.
Eigentlich ging es vorher noch um was anderes, aber egal.

"Viel Spass mit 1 Punkt und 40€ Strafe beim telefonieren mit Handy am Ohr bei Rot an der Ampel beim erwischt werden 😉"
Oh wie erwachsen, ich schrieb ja auch das ich es gerne tue so dass es mich betrifft und es ist auch natürlich ein super Argument dafür wieso es im Stand verboten bleiben soll 🙄
"Menschenverstand" ist auch interessant, dazu gehört wohl bei 40°C zu schwitzen wenn man auf Parkplatz steht, denn Motor anmachen verstößt gegen "das Glück vom ah so durchgedachtem Recht gelenkt zu werden". Und ich erinnere was das Verbot angeblich legitimiert, das war nach Gesetzgeber die Gefährlichkeit der Mobiltelefonnutzung während der Fahrt.
Der Ironiesensor ist wohl wirklich sehr unempfindlich ausgefallen. Und zwar doppelt, denn wie verträgt sich dann das Urteil des Gerichts damit? Die erlauben ja die Nutzung an der Ampel. Also was soll jetzt gelten, die "Vorschriften die zum Glück zwingen" des Gerichts, oder die des Gerichtes zuvor?
Ah wie hieß nochmal mein Lieblingswort? Konsequenz? 😉

Wie die vergleiche hinken...

ICk wüsste jetzt auch nicht mehr, warum man sich weiter darüber auslassen soll.

Entweder rechts ran und Motor aus oder FSE benutzen. Oder drauf scheißen und sich bei Gelegenheit den Punkt abholen...

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