Autofahren mit nur einer Hand

Es geht um das Autofahren mit einer körperlichen Beeinträchtigung.

Ein älterer Zeitgenosse kann, d.h. er lenkt und schaltet manuell, seinen PKW nur mit der rechten Hand fahren. Seinen linken Arm und seine linke Hand sind offensichtlich funktionslos. An seinem PKW befinden sich rundherum Macken und Beulen hervorgerufen durch immer wieder kleinere Karambolagen. Oft stößt er gegen den Begrenzungspfosten der Parkbucht. Damit er es beim Ausparken einfacher hat, nimmt er zwei Parkplätze in Beschlag.

Meine Frage dazu: Ist es überhaupt erlaubt, bei einer derartigen körperlichen Behinderung, sein Fahrzeug ohne weitere Hilfen bzw. Einbauten nur mit einer Hand zu fahren? Was würde wohl in einem solchen Fall die Polizei oder die Versicherung sagen? Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?

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Zitat:

@Kapers schrieb am 12. Oktober 2015 um 17:09:46 Uhr:


Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?

Sofern er das Fahrzeug "sicher" führen kann, ist das rechtlich i.O.

An deiner Stelle würde ich mal dem Ordnungsamt bzw. der Führerscheinstelle eine Nachricht diesbezüglich schicken...bei berechtigten Zweifeln kann hier durchaus der Führerschein entzogen werden.

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Zitat:

@AS60 schrieb am 12. Oktober 2015 um 22:45:16 Uhr:


Wie war noch gleich das Thema??

ja, btt 🙂 !

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 12. Oktober 2015 um 22:30:11 Uhr:


Genau dort setzte auch meine Frage an Dich an, wenn der Schlaganfall keine oder nur vorübergehende Folgen hat, kannst Du doch nicht allgemein schreiben "... dass selbst nach einem leichten Schlaganfall der sich z. B. nur durch eine vorübergehende Sprachstörung äußert, eine entsprechende Begutachtung notwendig wird."

Hätte ich gewusst, das hier medizinisches Fachpublikum mitliest, so hätte ich meinen Beitrag natürlich präziser gefasst.

So muss jetzt der Verweis auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung herhalten. In Punkt 3.9.4 auf Seite 41 ist klar ausgeführt, dass bei Vorliegen der von Dir so schön abgegrenzten transitorisch-ischämischen Attacken die risikolose Teilnahme am Strassenverkehr nur nach Abklärung der Rezidivgefahr möglich ist.

Eigentlich wollte ich nur wissen, ob es rechtlich möglich ist, ein Auto mit nur einer Hand zu lenken und zu fahren. D. h.: Der Autofahrer muss als Folge seiner körperlichen Beeinträchtigung beim Schalten das Lenkrad loslassen.

Nun bin ich doch sehr verunsichert, ob Euch wohl folgende Begebenheit bekannt ist:

Bei einer Polizeikontrolle wird ein junger Mann angehalten, der nur eine Hand am Steuer hat. Die andere beschäftigt sich mit der Wäsche seiner Beifahrerin.
Fragt der Polizist in strengem Ton: "Können Sie nicht beide Hände nehmen?!".
Antwortet der junge Mann: "Und womit soll ich lenken?"

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Kaiser Wilhelm II. konnte auch mit nur einem Arm reiten und dabei sogar noch Wild abschießen. Ob sein Pferd auch so zerbeult war, ist allerdings nicht überliefert 😉

Soldaten-Kaiser Wilhelm hat auch den 1. Weltkrieg und Preußen verloren!

Zitat:

@Kapers schrieb am 13. Oktober 2015 um 19:16:41 Uhr:


Eigentlich wollte ich nur wissen, ob es rechtlich möglich ist, ein Auto mit nur einer Hand zu lenken und zu fahren. D. h.: Der Autofahrer muss als Folge seiner körperlichen Beeinträchtigung beim Schalten das Lenkrad loslassen.

Technisch ist es ja offensichtlich möglich, aber der Preis ist hoch ...

Wie Kai schon geschrieben hat, geht der erste Weg zum Arzt.

Mit dem ärztlichen Befund kann ein Gutachter die Fahrtauglichkeit einschätzen, evtl. Auflagen formulieren und Umbauten am Fahrzeug vorschlagen.

Die Umbauten müssen abgenommen werden, evtl. ist auch eine Fahrprobe abzulegen, das liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Unterschiede zwischen Bundesländern sind denkbar.

Ich habe den Thread von Verkehr und Sicherheit hier rüber geschoben, da schon die ersten Alarme auflaufen, der Thread hier sicher sehr gut reinpasst und ich mir um das Diskussionsniveau hier keine Sorgen mache.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderstion

Wo kein Kläger, da kein Richter! Solange nichts passiert, hat der Fahrer Glück, das nur das Auto beulen hat! Aber der Fahrer steht in der Verantwortung sich "Begutachten" zu lassen, was für Auflagen Ehr zum sicheren Fahren benötigt! Bei mein Vater (Armamputiert) war das : Automatikgetriebe, Blinker,Fernlicht und Handbremse auf den gesunden Arm verlegt, Drehknauf am Lenkrad. Das was der Fahrer ohne Hilfen betreibt, ist grob Fahrlässig!!

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