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Autofahren mit temporärer Einschränkung am linken Bein vs. Automatik

Themenstarteram 23. Juli 2010 um 18:05

Hallo,

ich habe eine kurze Frage an die Leute hier mit Erfahrungen in diesem Bereich.

Zum Hintergrund:

Ich fahre seit einem 3/4 Jahr privat ein Auto mit Automatik - nicht weil ich eingeschränkt bin, sondern weil mich das Konzept Doppelkupplungsgetriebe überzeugt hat ;)

Nun habe ich vor reichlich einer Woche einen Fahrradunfall gehabt, bei dem mein Knie am linken Bein sehr böse lädiert wurde - bis das wieder so wird wie früher werde ich noch 2-3 Monate brauchen :(

Wie sieht das nun aus - wenn ich in den nächsten 7 - 10 Tagen mit der Orthese und Krücken ausreichend Mobil bin, was das selbstständige Laufen sowie das Ein- und Aussteigen angeht, darf ich dann wieder Auto fahren?

Das linke Bein brauche ich ja in meinem Auto mit Automatik nicht und das rechte Bein ist intakt.

Gibt es hier rechtliche Probleme?

Ich würde die Option des Selbstfahrens gern nutzen um unabhängig von Dritten zur Krankengymnastik und später zur Reha zu kommen.

Über entsprechende Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Das halte ich für absuluten Quatsch, dann dürfte kein Behinderter mehr Autofahren!

Ein Behinderter kann das Auto umbauen lassen und somit sind die Voraussetzungen für das führen von KFZ gegeben.

In dem oben geschilderten Fall denke ich, dadurch - dass bedingt durch das Automatikfahrzeug das linke Bein nicht mehr benötigt wird - der Verkehssicherheit genüge getan und er darf fahren.

 

Gruss

QQ 777

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am 23. Juli 2010 um 19:44

Du darfst durchaus Auto fahren, nur wenn es zu eine Unfall kommt kann es dir passieren das der Unfallgegner dir Unterstellt das du das Fahrzeug nicht sicher führen konntest,

Du solltest dir selber einfach die Frage stellen ob du dein Fahrzeug auch wiklich mit deinen Einschränkungen beherrschst. Du Magst das Linken Bein nicht benötigen, aber bei eine Vollbremsung kann ja z.B durch dann auftretenden Schmerzen diese nahezu unmöglich sein.

Es liegt in deiner Verantwortung zu entscheiden ob du fährst, du solltest das mit deinem behandelnden Arzt absprechen.

Hab hier mal was gefunden, bezieht sich zwar auf Gipsbein, aber hauptsächlich gehts wegen Bewegungseinschränkung, wenn man danach die Web-Suche benutzt, ist die Aussage ziemlich gleich

Zitat on

Wer seine Extremitäten in Gips stecken hat, sollte sich auf Anraten der ARAG Experten davor hüten, ins Auto, aufs Motorrad oder auf den Drahtesel zu steigen. Dann ist zu Fuß gehen – sofern möglich – oder das Nutzen öffentlicher Nahverkehrsmittel angesagt. Natürlich ist es ein Kinderspiel, mit beispielsweise dem linken Gipsbein einen Automatikwagen zu lenken. Aber der Fahrer sollte sich bewusst sein, dass er nur eingeschränkt bewegungsfähig ist und sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann. Verursacht man mit dem starren Verband an Arm oder Bein gar einen Unfall, muss der gehandicapte Fahrer damit rechnen, dass der Versicherungsschutz flöten ist. Immerhin handelt man in einem solchen Fall grob fahrlässig. Und auch die so genannte Fahrererlaubnisverordnung besagt, dass im Verkehr nur teilnehmen darf, wer Vorsorge trifft, dass andere nicht gefährdet werden. Für den Gips-Bandagierten bedeutet das: Hände weg vom Lenkrad!

Zitat off

Quelle:http://www.arag.de/.../

Das halte ich für absuluten Quatsch, dann dürfte kein Behinderter mehr Autofahren!

Ein Behinderter kann das Auto umbauen lassen und somit sind die Voraussetzungen für das führen von KFZ gegeben.

In dem oben geschilderten Fall denke ich, dadurch - dass bedingt durch das Automatikfahrzeug das linke Bein nicht mehr benötigt wird - der Verkehssicherheit genüge getan und er darf fahren.

 

Gruss

QQ 777

am 26. Juli 2010 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

In dem oben geschilderten Fall denke ich, dadurch - dass bedingt durch das Automatikfahrzeug das linke Bein nicht mehr benötigt wird - der Verkehssicherheit genüge getan und er darf fahren.

Sehe ich auch so.

Mir fällt beim besten Willen kein einleuchtender Grund ein, den ein eventueller Unfallgegner gegen die Fahrtüchtigkeit des TE vorbringen könnte.

Wünsche übrigens gute Besserung!

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

In dem oben geschilderten Fall denke ich, dadurch - dass bedingt durch das Automatikfahrzeug das linke Bein nicht mehr benötigt wird - der Verkehssicherheit genüge getan und er darf fahren.

Sehe ich auch so.

Mir fällt beim besten Willen kein einleuchtender Grund ein, den ein eventueller Unfallgegner gegen die Fahrtüchtigkeit des TE vorbringen könnte.

Wünsche übrigens gute Besserung!

Mir schon... ein Mensch mit einer körperlichen Behinderung hat in der Regel gelernt, diese zu kompensieren darüberhinaus ist die Einschränkung dokumentiert, und bestimmte behinderungsspezifisch geforderte Fahrzeugausstattungen festgelegt!

Ich wäre da zumindest schon recht vorsichtig!

Um mal ein Extrembeispiel zu wählen, ich kenne ne Menge Leute die mit 0,5 Promille besser fahren als der gehobene Durchschnitt. Wären diese an einem Verkehrsunfall beteiligt hättes es trotzdem die bekannten Folgen!

Es ist also davon auszugehen, dass im Falle eines Verkehrsunfalles im Zweifel der eingeschränkte fahrer beweisen müsste, dass ihn die Mobilitätseinschränkung nicht an einer angemessenen Reaktion gehindert hat. ich stlle mir das zumindest nicht so einfach vor!

am 28. Juli 2010 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi

Es ist also davon auszugehen, dass im Falle eines Verkehrsunfalles im Zweifel der eingeschränkte fahrer beweisen müsste, dass ihn die Mobilitätseinschränkung nicht an einer angemessenen Reaktion gehindert hat. ich stlle mir das zumindest nicht so einfach vor!

Müsste dann nicht auch jeder, der kleiner als 1,60m ist, beweisen, dass er übers Lenkrad schauen kann? Ich glaube, nach deutschem Recht gilt die Unschuldsvermutung.

Nach deutschem Recht gilt vor allem der Grundsatz der Fahrlässigkeit!

Das wird das sein, was man einem Übergangsweise gehandicapten vorwerfen wird... und anders als die Unschuldsvermutung wird ein Staatsanwalt demjeneigenn Fahlässigkeit unterstellen!

Und natürlich wird der Richter zu Prozessbeginn die Unschuld aller Beteiligten vermuten. Welcher der möglichen Prozessbeteiligten alerdings obsiegt unterliegt ja der Entscheidung der bekanntlich blinden Justitia!

am 28. Juli 2010 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi

Es ist also davon auszugehen, dass im Falle eines Verkehrsunfalles im Zweifel der eingeschränkte fahrer beweisen müsste, dass ihn die Mobilitätseinschränkung nicht an einer angemessenen Reaktion gehindert hat. ich stlle mir das zumindest nicht so einfach vor!

Müsste dann nicht auch jeder, der kleiner als 1,60m ist, beweisen, dass er übers Lenkrad schauen kann? Ich glaube, nach deutschem Recht gilt die Unschuldsvermutung.

Zunächsteimal ist die Unschuldsvermutung etwas das es in Strafverfahren gibt, bei Zivilrechtlichen Fragen gibt es die in der Form nicht, das würde auch keine Sinn machen.

In dem vorliegenden Fall ist das Problem, das der Unfallgegner erst einmal seinen Verdacht äußert das sein Gegenüber Aufgrund seiner Verletzung das Fahrzeug nicht beherrscht hat und es deshalb zu dem Unfall gekommen ist. Wie soll nun hier irgend eine Unschuldsvernutung greifen?

Das Gericht muss in diesem Fall überprüfen ob der Unfallhergang diese Vermutung plausibel erscheinen lässt.

am 28. Juli 2010 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64

Zunächsteimal ist die Unschuldsvermutung etwas das es in Strafverfahren gibt, bei Zivilrechtlichen Fragen gibt es die in der Form nicht, das würde auch keine Sinn machen.

In dem vorliegenden Fall ist das Problem, das der Unfallgegner erst einmal seinen Verdacht äußert das sein Gegenüber Aufgrund seiner Verletzung das Fahrzeug nicht beherrscht hat und es deshalb zu dem Unfall gekommen ist. Wie soll nun hier irgend eine Unschuldsvernutung greifen?

Das Gericht muss in diesem Fall überprüfen ob der Unfallhergang diese Vermutung plausibel erscheinen lässt.

Eben. Und so lange diese Vermutung nicht bewiesen ist, gilt man als unschuldig - auch im Zivilrecht.

Aber gut, dann lasst es mich anders formulieren: Wenn ich das linke Bein in Gips hätte, würde ich ohne schlechtes Gewissen mit einem Automatikwagen durch die Gegend fahren, weil ich nicht glaube, dass mir deswegen jemand Fahrlässigkeit vorwerfen kann.

@TE: Will damit sagen, ich würde das "Risiko" eingehen :)

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