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Autoeinbruch Teilkasko Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 9:14

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiter helfen.

Von Freitag auf Samstag wurde mein Auto an einer belebten Hauptstraße in einer Großstadt aufgebrochen. Die Täter haben scheinbar mit einem Schraubenschlüssel das Schloss aufgeknackt. Das Schloss ist kaputt und am Lack sind Kratzer. Mitgenommen wurden nur eine Sporttasche, Sportschuhe und eine Jacke. Ich habe am Montag Anzeige bei der Polizei erstattet und wollte heute das Problem Versicherungstechnisch klären. Ich bekam einen Anruf dass sie den Schaden leider nicht übernehmen können, da kein Gegenstand geklaut wurde der zum Fahrzeug gehört und auch keine Scheibe zu Bruch ging (Teilkasko 150 € SB). Wie mir mitgeteilt wurde, würde dies aber bezahlt werden wenn es sich nur um versuchten Diebstahl handelt, sprich die Täter erwischt worden wären. Wie kann das sein?! Bleibe ich jetzt wirklich auf meinen Kosten sitzen? Was kann man machen?

LG fabbeck09

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 20. Mai 2015 um 11:25:23 Uhr:

Das sind die Unterschiede in den verschiedenen Versicherungsbedingungen.

Manche zahlen schon bei versuchtem Diebstahl, machen erst bei tatächlichem Diebstahl von versicherten Sachen.

Meist liegt der Unterschied im billigen Tarif oder im Premiumtarif.

Hier mal eine Übersicht der Alten Leipziger als Beispiel.

Wie bereits vorher geschrieben ist es kein versuchter Diebstahl, da die Tasche entwendet wurde.

Spielt dabei keinerlei Rolle, ob die mitversichert ist, oder nicht.

Würde dem TE raten um eine schriftliche Ablehnung mit entsprechender Begründung zu bitten.

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13 Antworten
am 20. Mai 2015 um 9:19

Sieh dir bitte die AGBs deiner Versicherung an. Dies wird schon seine Richtigkeit haben.

Einzige Anmerkung: Ein Versuchter Diebstahl implementiert nicht, dass der Dieb gefasst werden muss, es muss lediglich bei dem Versuch bleiben, Das heisst, Er darf zwar ins Auto kommen, aber nicht selbigen entwenden, oder Teile des Fahrzeuges. Die entstandenen Schäden werden dann beglichen.

Wenn er deine Sporttasche geklaut hat, ist es ein vollendeter Diebstahl und somit hat deine Versicherung wohl ein Schlupfloch um aus der Nummer rauszukommen.

Das sind die Unterschiede in den verschiedenen Versicherungsbedingungen.

Manche zahlen schon bei versuchtem Diebstahl, machen erst bei tatächlichem Diebstahl von versicherten Sachen.

Meist liegt der Unterschied im billigen Tarif oder im Premiumtarif.

Hier mal eine Übersicht der Alten Leipziger als Beispiel.

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 20. Mai 2015 um 11:19:18 Uhr:

Ein Versuchter Diebstahl implementiert nicht, dass der Dieb gefasst werden muss, ...

Mit Fremdwörtern kannst du uns nicht imprägnieren.

Sorry, der mußte raus. :D

Gruß Metalhead

Ich hatte bisher in den letzten 30 Jahren andere Erfahrungen gemacht, zumindest stand in den Bedingungen drin, dass auch Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl im Rahmen der TK ersetzt werden.

am 20. Mai 2015 um 10:16

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Mai 2015 um 11:30:23 Uhr:

Zitat:

@Doug250483 schrieb am 20. Mai 2015 um 11:19:18 Uhr:

Ein Versuchter Diebstahl implementiert nicht, dass der Dieb gefasst werden muss, ...

Mit Fremdwörtern kannst du uns nicht imprägnieren.

Sorry, der mußte raus. :D

Gruß Metalhead

Produzier mich net! ;-)

am 20. Mai 2015 um 10:17

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Mai 2015 um 11:30:59 Uhr:

Ich hatte bisher in den letzten 30 Jahren andere Erfahrungen gemacht, zumindest stand in den Bedingungen drin, dass auch Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl im Rahmen der TK ersetzt werden.

Hi,

das Problem ist ja, dass eben kein Versuch mehr vorliegt, sondern der Einbruchdiebstahl erfolgreich war, da ja eine Tasche entwendet wurde.

Die Tasche ist aber kein versicherter Gegenstand im Rahmen der TK.

Somit wird die Beschädigung des Fahrzeuges nicht bezahlt, da keine versicherten Gegenstände geklaut wurden.

Fazit:

Mal wieder an der falschen Stelle gespart.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 20. Mai 2015 um 11:25:23 Uhr:

Das sind die Unterschiede in den verschiedenen Versicherungsbedingungen.

Manche zahlen schon bei versuchtem Diebstahl, machen erst bei tatächlichem Diebstahl von versicherten Sachen.

Meist liegt der Unterschied im billigen Tarif oder im Premiumtarif.

Hier mal eine Übersicht der Alten Leipziger als Beispiel.

Wie bereits vorher geschrieben ist es kein versuchter Diebstahl, da die Tasche entwendet wurde.

Spielt dabei keinerlei Rolle, ob die mitversichert ist, oder nicht.

Würde dem TE raten um eine schriftliche Ablehnung mit entsprechender Begründung zu bitten.

Was bedeutet der Text im Fleyer von der alten Leipziger?

"Bei Einbruch in das Fahrzeug Teilkasko-Deckung gegeben, auch wenn keine Fahrzeugteile entwendet wurden"

Fahrzeugteile wurden ja nicht gestohlen.

Warum sollte er also im Compact Tarif dann Deckung haben?

Anmerkung:

Den Tarif der alten Leipziger habe ich jetzt nur als Beispiel rausgesucht.

Leider finde ich keine AKBs dazu im Netz.

Aber er scheint das Problem deutlich zu machen, was der TE hat.

Der TE kann ja mal seine AKBs hier posten.

Wäre interessant.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 20. Mai 2015 um 13:21:50 Uhr:

Was bedeutet der Text im Fleyer von der alten Leipziger?

"Bei Einbruch in das Fahrzeug Teilkasko-Deckung gegeben, auch wenn keine Fahrzeugteile entwendet wurden"

Fahrzeugteile wurden ja nicht gestohlen.

Warum sollte er also im Compact Tarif dann Deckung haben?

Entschuldigung, ich bin sicherlich nicht so erfahren wie Du.

Daran liegt es wahrscheinlich, dass ich, trotz mehrfachen Durchlesens, keinen Hinweis gefunden habe, dass das Fahrzeug des TE bei der alten Leipziger versichert ist.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 20. Mai 2015 um 11:25:23 Uhr:

Hier mal eine Übersicht der Alten Leipziger als Beispiel.

Der TE hat bisher noch nicht gepostet, welche AKBs welcher Gesellschaft zu seinem Vertrag gehören.

Daher habe ich als Beispiel den Fleyer von der Alten Leipziger gepostet um deutlich zu machen, dass es Unterschiede gibt, wie Einbruch ohne Diebstahl von Fahrzeugteilen von den Versicherungen bewertet wird.

Damit hat der TE zumindest schon mal den Hinweis erhalten, dass er genau lesen muss, was in seinen AKBs steht und es durchaus richtig sein kann, dass seine Versicherung den Schaden ablehnt.

Je nach Versicherungsumfang sollte zumindest das beschädigte Türschloß durch die TK abgedeckt sein.

Die geklauten Gegenstände könnten auch über eine gute Hausratversicherung abgedeckt sein... aber auch hier muss man den Versicherungsumfang nach vereinbarten Bedingungen beachten.

Meine Hausratversicherung bezahlt beispielsweise "Diebstahl aus dem verschlossenen KFZ bis 2.000 Euro"

am 20. Mai 2015 um 16:38

Hallo,

hier mein Senf:

Ob der Schaden übernommen wird hängt meines Erachtens im höchsten Maße vom konkreten Vertragswerk bzw. seinem Wortlaut ab:

In Unerkenntnis des zu Grunde liegenden Vertragswerkes verweise ich auf die Muster-AKB vom GDV i.d.F. vom April 2015:

Hier gilt nach A.2.1.1:

Zitat:

Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2(Vollkasko).

Nach A.2.2.1.2a gilt:

Zitat:

Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:

Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.

Die Musterbedingungen des GDV koppeln also die versicherte Gefahr nur bei der "Untergefahr" "Herausgabe auf Grund räubischerer Erpressung" an die versicherte Sache. Somit wäre nach diesen Bedingungen die reine Diebstahlgefahr als verwirklicht anzusehen und somit der Schaden erstattungspflichtig.

Liest man die Bedingungen meines Brötchengebers durch sieht der Passus zur versicherten Gefahr schon anders aus:

Zitat:

Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub

Wir koppeln also die Verwirklung der versicherte Gefahr in Gänze nicht daran, ob sie sich an der versicherte Sache verwirklich hat.

 

Fazit:

Sehr genau lesen.

gruß

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