Autobahn - Mal wieder...
Folgende Situation:
Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.
In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?
Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.
Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.
Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!
Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?
Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.
Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....
Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.
Sorry, mußte mal raus....
Beste Antwort im Thema
Folgende Situation:
Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.
In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?
Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.
Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.
Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!
Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?
Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.
Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....
Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.
Sorry, mußte mal raus....
364 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich anders.Zitat:
Original geschrieben von razor23
Dass der TE hier bezeugt, die Geschwindigkeit des Golf-Fahrers nicht genau einschätzen zu können, ist ein unschönes Detail, allerdings war es in dieser Situation auch nicht wichtig...Hier läge zumindest ein Verstoß gegen
§5 Überholen
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage...vor. Immerhin hatte der BMW ja vor, sowohl den LKW als auch den Golf zu überholen.
Das
kannman so sehen. Ich bin der Meinung, dass die Geschwindigkeit des Golf nicht ausschlaggebend war für die Frage, ob ein Überholvorgang gefahrlos möglich ist oder nicht. Schließlich fuhr dieser auf einer anderen Fahrspur und hat seinerseits eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn er auf die Spur des BMW-Fahrers wechseln möchte.
Und wenn ich es richtig verstanden habe, hat der TE die Geschwindigkeit tendenziell eher unterschätzt, was ja nur relevant für die Frage ist, was passiert, wenn der Golf-Fahrer verbotenerweise die Spur wechselt. Wenn der TE das Gefühl hatte, der Golf würde 150 statt 100 fahren, wäre das ja erst Recht ein Alarmsignal dafür, dass ein Spurwechsel bevorsteht (weil der LKW vor dem Golf nur 80-90 fuhr). Der TE war also eher übervorsichtig, als dass er seinen Überholvorgang trotz unklarer Verkehrslage unverändert (dann hätte er auch keine 30 km/h abgebaut) fortgesetzt hätte.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Welche besonderen Rechte meinst Du denn? Ist es ein besonderes Recht, beim Fahren mit mehr als der Richtgeschwindigkeit zu erwarten, dass andere Verkehrsteilnehmer §5 StVO zu beachten haben?
Nein, ich meinte eigentlich eher, daß die eilige Klientel glaubt, daß §5 StVO für sie nicht mehr gilt (weil sie sich wohl nicht mehr bewußt sind, daß sie am laufenden Band andere Verkehrsteilnehmer überholen).
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich anders.Zitat:
Original geschrieben von razor23
Dass der TE hier bezeugt, die Geschwindigkeit des Golf-Fahrers nicht genau einschätzen zu können, ist ein unschönes Detail, allerdings war es in dieser Situation auch nicht wichtig...Hier läge zumindest ein Verstoß gegen
§5 Überholen
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage...vor. Immerhin hatte der BMW ja vor, sowohl den LKW als auch den Golf zu überholen.
Stimmt 1:0 für dich Eigentor für invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Die Verkehrslage war prinzipiell auch ausreichend für das Tempo, sonst wären auf zweispurigen Autobahnen ja generell Tempolimits erlassen.
Hier handelt es sich im Prinzip um eine Grauzone, in der im Falle einer juristischen Auseinandersetzung Einzelfallentscheidungen getroffen werden müssen.
Bei welcher Geschwindigkeit willst du hier (nachts) die Grenze ziehen?
Technisch ist da noch viel Luft nach oben drin. Limitierend wirkt sich hier aber der Faktor Mensch und seine Reaktionsfähigkeit aus.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich anders.Hier läge zumindest ein Verstoß gegen
§5 Überholen
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage...vor. Immerhin hatte der BMW ja vor, sowohl den LKW als auch den Golf zu überholen.
Er hat aber
nichtüberholt, sondern ist (zunächst) brav hinter dem Ausscherer geblieben, weil er sich auf die latent gefährliche Verkehrssituation eingestellt und vorsorglich seine Geschwindigkeit reduziert hatte.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Er hat aber nicht überholt, sondern ist (zunächst)...
Stimmt.
Aber er hat sich dem LKW und dem Golf mit hoher Geschwindigkeit genähert in der Absicht, die beiden zu überholen. Diese Tatsache ist wohl unbestreitbar.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Stimmt 1:0 für dich Eigentor für invisible_ghostZitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich anders.
Hier läge zumindest ein Verstoß gegen
§5 Überholen
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage...vor. Immerhin hatte der BMW ja vor, sowohl den LKW als auch den Golf zu überholen.
Hmm, da besagter Golf den LKW unter den bekannten Voraussetzungen überholt hat, gilt wohl auch für ihn § 5 ( 3 ) 1. bei unklarer ......
Nix Eigentor, wenn schon 1 : 1 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Er hat aber nicht überholt, sondern ist (zunächst) brav hinter dem Ausscherer geblieben, weil er sich auf die latent gefährliche Verkehrssituation eingestellt und vorsorglich seine Geschwindigkeit reduziert hatte.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich anders.Hier läge zumindest ein Verstoß gegen
§5 Überholen
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage...vor. Immerhin hatte der BMW ja vor, sowohl den LKW als auch den Golf zu überholen.
Und somit hat sogar der Golf Fahrer verhindert das der BMW fahrer aufgrund unklarer Verkehrlage gem. §5 STVO Abs. 1 eine Ordnungwidrigkeit begeht.......
2:1😰
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und somit hat sogar der Golf Fahrer verhindert das der BMW fahrer aufgrund unklarer Verkehrlage gem. §5 STVO Abs. 1 eine Ordnungwidrigkeit begeht.......Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Er hat aber nicht überholt, sondern ist (zunächst) brav hinter dem Ausscherer geblieben, weil er sich auf die latent gefährliche Verkehrssituation eingestellt und vorsorglich seine Geschwindigkeit reduziert hatte.
You made my day!!! 😁 😁 😁
Bei nächster Gelegenheit werde ich auch zwei OWI (eine mit Gefährdung) begehen, um einen anderen VT ganz uneigennützig vor einer OWI zu beschützten und ihn anschließend mit einer eindeutigen Geste darauf aufmerksam machen, dass mir eine Lichthupe als Dank dafür nicht ausreicht. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Dass der TE hier bezeugt, die Geschwindigkeit des Golf-Fahrers nicht genau einschätzen zu können, ist ein unschönes Detail...
Vor dem gleichen Problem könnte der Golf-Fahrer auch gestanden haben.
Schon mal daran gedacht?
Ich werde den Eindruck nicht los, daß hier dem Golf-Fahrer unterstellt wird, die Aktion des Herausziehens und "langsamen" Beschleunigens mit Absicht durchgezogen zu haben oder weil er nicht richtig in den Rückspiegel geschaut hat.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vor dem gleichen Problem könnte der Golf-Fahrer auch gestanden haben.Zitat:
Original geschrieben von razor23
Dass der TE hier bezeugt, die Geschwindigkeit des Golf-Fahrers nicht genau einschätzen zu können, ist ein unschönes Detail...Schon mal daran gedacht?
Ich werde den Eindruck nicht los, daß hier dem Golf-Fahrer unterstellt wird, die Aktion des Herausziehens und "langsamen" Beschleunigens mit Absicht durchgezogen zu haben oder weil er nicht richtig in den Rückspiegel geschaut hat.
Für den Golf-Fahrer ist es aber wichtig zu wissen, wie schnell der BMW-Fahrer ungefähr ist, da er ja einen Spurwechsel vorbereitet und mit Sicherheit eine größere Sorgfalt walten lassen muss, als jemand, der einem nicht die genaue Geschwindigkeit jedes überholten Fahrzeuges nennen kann.
Ich unterstelle dem Golf-Fahrer nicht, dass er nicht in den Spiegel geguckt hat. Er hätte nur auf Grund der subjektiv unklaren Verkehrslage nicht die Spur wechseln dürfen. Und ich sehe da einen ganz gewaltigen Unterschied zwischen einem Überholen mit Spurwechsel und einem Überholen durch Verbleib auf der eigenen Fahrspur.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Aber er hat sich dem LKW und dem Golf mit hoher Geschwindigkeit genähert in der Absicht, die beiden zu überholen. Diese Tatsache ist wohl unbestreitbar.
Das können wir unstreitig stellen, ja. 😁
Aber ...
er hat mit dem Schlimmsten gerechnet, was dann auch eingetreten ist und die durch ein feststehendes Verschulden des anderen hervorgerufene, subjektiv kritische Verkehrslage - bei Außerachtlassung der Lichthupe - gemeistert.
Viel mehr kann man von einem Überholwilligen nicht erwarten, oder?
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Für den Golf-Fahrer ist es aber wichtig zu wissen, wie schnell der BMW-Fahrer ungefähr ist, da er ja einen Spurwechsel vorbereitet und mit Sicherheit eine größere Sorgfalt walten lassen muss, als jemand, der einem nicht die genaue Geschwindigkeit jedes überholten Fahrzeuges nennen kann.
Betreffend den Golf-Fahrer stimme ich da mit dir überein.
Allerdings erwarte ich in diesem Punkt von einem Überholer ohne Spurwechsel da auch eine über das durchschnittliche Maß hinausgehende Sorgfaltspflicht, wenn er die Richtgeschwindigkeit erheblich überschreitet, wie im vorliegenden Fall.
...nun geilt man sich hier auf die gefahrenen 230km/h auf.
Wäre es denn anders gewesen,wenn der TE 150km/h gefahren wäre und der Golf mit knapp 80km/h hinterm LKW und einfach den Wechsel gemacht hätte.
Vielleicht hätte der TE weniger stark bremsen müssen an der Sachlage ändert das jedoch garnichts.Ich musste auch schon mit Tempo 140,linke Spur,mittlerer Verkehr ziemlich in die Eisen gehen,weil ein Kombi rechts meinte,er müsse sich auch mal eben mit 80km/h vom LKW lösen und einfach nach links rüber ziehen statt abzuwarten bis ein gefahrloser Wechsel möglich gewesen wäre.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich werde den Eindruck nicht los, daß hier dem Golf-Fahrer unterstellt wird, die Aktion des Herausziehens und "langsamen" Beschleunigens mit Absicht durchgezogen zu haben oder weil er nicht richtig in den Rückspiegel geschaut hat.
Fest steht, dass er sich bei seinem Spurwechsel nicht so verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen gewesen wäre. Hätte er sich mit der gebotenen Sorgfalt nach hinten vergewissert, hätte er feststellen müssen, dass ein Spurwechsel offenbar nicht gefahrlos möglich ist. Dann wäre er auch in der Pflicht gewesen, ein Herausziehen zu unterlassen.