autobahn frage
hallo an alle eine dumme frage 🙁 wie erkennt man wenn auf autobahn kein limit da ist
Beste Antwort im Thema
... ja, aber nicht das Hirn dabei ausschalten und die StVO ausblenden 😉
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Genauso die Winterreifen: Man hätte schreiben können: "Vom 15.10 bis zum 01.04. müssen Winterreifen verwendet werden". Klar, eindeutig, kein Auslegungsspielraum. Stattdessen das Geschwafel von der "den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung".
Das erinnert mich an meine Zeit bei der Bundeswehr. Da hat der Hauptmann D. im April den Sommer "befohlen", d.h. alle haben beim antreten gezittert vor Kälte da man ja schliesslich an den Sommer angepasst angezogen erscheinen musste.....
Zitat:
Original geschrieben von jkrt
Das erinnert mich an meine Zeit bei der Bundeswehr. Da hat der Hauptmann D. im April den Sommer "befohlen", d.h. alle haben beim antreten gezittert vor Kälte da man ja schliesslich an den Sommer angepasst angezogen erscheinen musste.....
Wie du siehst: Das System funktioniert 😁
Zitat:
Original geschrieben von Jodeldiplom
Und wenn dir dann jemand am 2. April um 00:01 Uhr bei dicker Schneedecke mit Sommerreifen ins Heck rauscht, dann möcht ich mal dein Gesicht sehen. 🙂
Wenn Dir am 15. Januar bei 9 °C und trockener Fahrbahn jemand mit Winterreifen ins Heck rauscht, war das aber auch keine angepasste Bereifung... Bei wörtlicher Auslegung der Regel müsste man also im Winter stets die Sommerreifen im Kofferraum haben und bei jeder Fahrt die passende Bereifung aufziehen. Ich warte noch auf den Tag, an dem eine Versicherung verscht, in einem ähnlich Fall wie dem obigen (fiktiven) aus der Haftung zu stehlen.
Das gleiche eben mit der sog. Richtgeschwindigkeit. EIGENTLICH darfst Du schneller fahren, aber wehe es passiert was. Das ist es, was mich stört, das hat mit Regulierungswahn nix zu tun.
Gruß, Hannes
P.S.
Selbst in meiner "Arbeitsheimat", in der noch mit einem "richtigen" Winter zu rechnen ist und nicht bei 2 cm Schnee schon alles still steht, habe ich im Winter mit Winterreifen an mindestens 1/3 der Tage eben keine "den Strassenverhältnissen angepasste Bereifung" aufgezogen...
P.P.S.
Wie genau ist die Teilschuld bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eigentlich begründet ?