Autobahn Beschleunigungsstreifen

Hallo,

ich habe nun schon ziemlich lange gesucht aber nicht gefunden. Wie sieht eigentlich die Strafe aus, wenn man auf dem Beschleunigungsstreifen über die durchgezogene Linie auf die Autobahn fährt? Theoretisch nur 10 EUR, oder?

Hintergrund ist der, auf meiner Hausstrecke geht die Autobahnauffahrt bergauf und ist extrem lang, leider auch die durchgezogene Linie, die Geschwindigkeit auf der AB ist 120, welche ich schon nach wenigen Metern erreicht habe .. nur kriechen immer arg viele LKWs drauf rum, so das ich auf 50-60 ausgebremst werde, die Autobahn an sich ist gut einsehbar und quasi nie viel los.

Beste Antwort im Thema

Hast du es denn immer so eilig? Wenn nicht viel los ist, dann kannst du doch erstrecht den Streifen voll ausnutzen.

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Zitat:

@Zahn schrieb am 18. April 2018 um 20:02:41 Uhr:


Wenn jetzt das Argument kommt, dass du aus der Auffahrt sofort auf den Überholstreifen wechselst, das ist genau so asozial.

Warum? Wenn er weder die einfädelnden LKWs behindert, noch andere Fahrzeuge, die sich schnell von hinten nähern, dann ist kein anderer beeinträchtigt oder benachteiligt. Warum ist es dann asozial?

Kosten sollte das übrigens 10 Euro.

Zitat:

@random_user schrieb am 18. April 2018 um 22:51:27 Uhr:



Ich bin in der Probierphase .. solange kein Freund&Helfer in Sicht ist ;-)

Im Katalog finde ich nichts eindeutiges, außer überfahren einer durchgezogenen Linie .. Gegenverkehr habe ich ja nur, wenn die anderen als Geisterfahrer unterwegs sind.

Ich frag mich manchmal wofür haben wir eigentlich allgemein verbindliche Verkehrsregeln wenn jeder denkt er kann sich diese nach seinem Gusto hinbiegen. 😕

Eine durchgezogene Linie ist nicht zu überfahren - Punkt, Ende der Diskussion, persönliche Befindlichkeiten interessieren in diesem Zusammenhang null komma null. Könnte man ja auch mit der gleichen Begründung demnächst mal eine rote Ampel überfahren oder bei geschlossener Bahnschranke noch schnell versuchen sich durch zu fädeln, hält einen ja alles auf in seinem Vorwärtsdrang.

Zitat:

@wastl50 schrieb am 19. April 2018 um 09:10:05 Uhr:


Eine durchgezogene Linie ist nicht zu überfahren - Punkt, Ende der Diskussion, persönliche Befindlichkeiten interessieren in diesem Zusammenhang null komma null. Könnte man ja auch mit der gleichen Begründung demnächst mal eine rote Ampel überfahren oder bei geschlossener Bahnschranke noch schnell versuchen sich durch zu fädeln, hält einen ja alles auf in seinem Vorwärtsdrang.

Na ein wenig Differenzierung hat noch niemandem geschadet, gell?

Die möglichen Folgen des Umfahrens einer geschlossenen Bahnschranke sind wohl durchaus andere als das Überfahren einer durchgezogenen Linie (die wohl deshalb so lang ist, damit die LKW nicht mit unter 60km/h auf die AB wechseln).

Nur Mal nebenbei zur INFO:
Ein doppelter Spurwechsel wird zu nahezu 100 % als Alleinschuld des Spurwechslers bei einem Unfall gewertet.

Mache ich auch schon Mal - dazu gehört aber auch die Gewissheit das dann wirklich alles hinter mir frei ist.

Und wenn vor mir noch ein PKW ist der ebenfalls hinter einem LKW auf die AB auffährt sollte mir klar sein das dieser PKW das ebenfalls machen könnte.

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Zitat:

@BMWRider schrieb am 19. April 2018 um 12:06:18 Uhr:



Na ein wenig Differenzierung hat noch niemandem geschadet, gell?

Die möglichen Folgen des Umfahrens einer geschlossenen Bahnschranke sind wohl durchaus andere als das Überfahren einer durchgezogenen Linie (die wohl deshalb so lang ist, damit die LKW nicht mit unter 60km/h auf die AB wechseln).

Das beachten von Regeln - egal in welchem Bereich -hat nichts mit Differenzierung zu tun. Eine Frau kann ja auch nicht ein bißchen schwanger sein. 🙂

Nur weil das Nichtbeachten im einen oder anderen Fall schwerwiegendere Folgen oder Bußen nach sich zieht bleibt der Rechtsanspruch auf Einhaltung in beiden Fällen vollumfänglich bestehen.

Wie gesagt, es geht hier nicht um "kann" sondern um "muß" .🙂

Zitat:

@random_user schrieb am 18. April 2018 um 21:44:29 Uhr:


Hier hat sich ja eine richtige Diskussion entwickelt =), wobei ich noch immer nicht weiß, was die Strafe wäre.

Um es zusammen zu fassen, auf dem Teilstück ist 120 km/h und langsamer als 120 fahr ich sowieso nicht drauf, zusätzlich habe ich auch noch BLIS (sowas wie eine Fahrspurüberwachung/Blindspot), an der Stelle bis auf den Berg rauf ist die Fahrbahn 3-spurig + Beschleunigungsstreifen, das krasseste was ich mal erlebt hatte, waren 4 lange LKW nebeneinander welche alle Spuren blockierten und sich den Berg hinaufkämpften (oben auf dem Berg fällt übrigens die 3. Spur und Beschleunigungstreifen zeitgleich weg, wegen Brücke), 3 LKW sieht man öfters mal (quasi versucht der 2. LKW den noch 1. auf dem Beschleunigungsstreifen fahrenden LKW zu überholen, wobei der 2. von einem 3. der normal auf der Autobahn unterwegs ist überholt wird wegen Schwung nicht verlieren

https://www.bussgeldkatalog.org/seitenstreifen/

Hier kannst du dir das passende aussuchen, wobei es in deinem Beispiel wohl die 10Euro sein dürften...

HTC

Zitat:

@wastl50 schrieb am 19. April 2018 um 12:53:48 Uhr:


Das beachten von Regeln - egal in welchem Bereich -hat nichts mit Differenzierung zu tun. Eine Frau kann ja auch nicht ein bißchen schwanger sein. 🙂

Nur weil das Nichtbeachten im einen oder anderen Fall schwerwiegendere Folgen oder Bußen nach sich zieht bleibt der Rechtsanspruch auf Einhaltung in beiden Fällen vollumfänglich bestehen.

Wie gesagt, es geht hier nicht um "kann" sondern um "muß" .🙂

Eine Frau kann nicht mein bisschen schwanger sein, richtig. Aber ich kann Regeln brechen, auch wenn ich sie einhalten müsste.
Und das mache ich bisweilen auch, wenn ich nach Abwägung dazu komme, das tun zu wollen. Bisher folgenlos, weil die Abwägung recht konservativ ist und so auch kein Kläger in der Nähe war.

Ich glaube, du hast die Aussage falsch interpretiert.

Er meint, daß ein Gesetz nicht zu beachten immer rechtlich von der jeweiligen zuständigen Instanz verfolgt werden muß. Ob es das auch macht bleibt natürlich situationsbedingt offen.

HTC

Zitat:

@wastl50 schrieb am 19. April 2018 um 09:10:05 Uhr:


Eine durchgezogene Linie ist nicht zu überfahren - Punkt, Ende der Diskussion, persönliche Befindlichkeiten interessieren in diesem Zusammenhang null komma null.

Erstaunlich, dieser Gehorsam gegenüber ein bisschen weißer Farbe auf dem Boden.

🙂

Kommt halt darauf an, was nach dieser weißen Linie kommt.... Wenn man Pech hat sind es ein paar Tonnen und ein wenig kinetischer Energie, nichts, was eine vernünftige Knautschzone und ein paar Airbags in Verlegenheit bringen würde....

HTC

Das hat aber nichts mit der weißen Linie zu tun. "Augen auf im Straßenverkehr" gilt mit und ohne Linie.

Hat doch was mit der Linie zu tun, man erwartet bei durchgezogener Linie keinen Kamikaze Piloten, der diese überfährt, bei gestrichelter ist die Aufmerksamkeit der anderen VTlern größer...

Ist in meinen Augen Selbsterhaltungstrieb, daß man so ein Risiko erstmal gut abwägt bevor man geltende Regeln bricht...

Wird der Beschleunigungsstreifen knapp ist das Missachten der Regeln gerechtfertigt und man sollte weiterfahren, beim Rausziehen aus dem Beschleunigungsstreifen über eine durchgezogene Linie ist so langsam Schluss mit Lustig...

Aus der Erfahrung heraus kann ich aber bestätigen, daß es meist nicht Nötig ist Regeln zu biegen oder gar zu brechen... Das angesprochene "Augen auf im Straßenverkehr" hilft dabei ungemein, aber noch besser ist es vorher das Hirn zu aktivieren 🙂

HTC

"Kamikaze" und "andere" ist aber schon wieder hypothetisch. Nimm doch bitte ein Szenario, das näher am Ausgangsbeitrag ist. Von hinten kommt gar keiner, die vorderen werden nicht beeinträchtigt, alles ganz harmlos, aber leider eine durchgezogene statt einer gestrichelten Linie. Meine Frage von weiter oben, was am Überqueren der Linie dann "asozial" ist, wurde leider nicht beantwortet.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 19. April 2018 um 15:33:14 Uhr:



Zitat:

@wastl50 schrieb am 19. April 2018 um 09:10:05 Uhr:


Eine durchgezogene Linie ist nicht zu überfahren - Punkt, Ende der Diskussion, persönliche Befindlichkeiten interessieren in diesem Zusammenhang null komma null.

Erstaunlich, dieser Gehorsam gegenüber ein bisschen weißer Farbe auf dem Boden.

Richtig, man sollte sich von dieser ganzen Verkehrsdekoration voller Zahlen, Männchen und allerhand lustiger Symbole nicht aufhalten lassen. Von Strichen auf der Straße nun schon gar nicht. Der freie Fahrer fährt nach seiner persönlichen Verkehrsordnung, denn im Gegensatz zu den zuständigen Behörden und dem Gesetzgeber hat er a) den besseren Überblick und ist b) ein begnadeter Fahrer. Und dann gibt es ja noch die anderen Verkehrsteilnehmer, die ja auch aufpassen können. Passt schon. Meistens.

Grüße vom Ostelch

Jawoll, Herr General. Zu Befehl, Herr General. Die weiße Linie ist mein Herr, ich bin ihr Sklave.

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