Autoangebot und Kaufvertrag mit falschen Angaben

Hallo Gemeinde,
mir ist jetzt was passiert.
Ich suchte lange nach einem neuen Familienwagen und wurde bei einem großem Autohaus fündig.
Genau was ich gesucht habe.
Also mit dem Händler in Verbindung gesetzt, viele Mails hin und her geschrieben, mehrfach über das Fahrzeug informiert, telefoniert, zum Händler gefahren (250km) und meinen alten Wagen für den Ankauf schätzen lassen, Kaufvertrag unterschrieben, Abholtermin ausgemacht, Brief mitgenommen um den Wagen anzumelden.
Soweit alles bestens.
Nur blöd, dass mir dann einen Tag später zu Hause aufgefallen ist, dass der Wagen anders ist als Angeboten.
Im Speziellen geht es um die Motorisierung. Es wurde ein Ford Ecoboost mit 125PS angeboten. Diese Daten standen im Onlineinserat, in der Kfz-Beschreibung hinter der Frontscheibe und stehen auch im Kaufvertrag. Mit dem Händler habe ich mich sogar noch über diesen Motor unterhalten, weil ich gelegentlich einen Anhänger ziehen muss.
Im Kaufvertrag steht auch drin 125PS.
Und heute schaue ich auf den Brief: Da steht 101PS drin.

Was soll ich jetzt machen?
Ist der Händler in diesem Fall gezwungen mir einen 125PS-Wagen zum ausgehandelten Preis anbieten oder wird der Kaufvertrag automatisch ungültig (nachbessern wird er ja nicht können)...

Ich bräuchte mal ein paar Tips wie ich mich verhalten soll. Immerhin sollen die 500km Hin- und Rückreise nicht umsonst gewesen sein und ich kann ja nix dafür dass er den Wagen falsch angeboten hat. Der Händler hätte sogar den gleichen Wagen mit der richtigen Maschine da stehen, allerdings für 3000€ mehr. Muss er den dann für den ausgemachten Preis rausrücken?

Ich hoffe ihr habt ein paar gute Ideen-Danke im Voraus schon mal

Beste Antwort im Thema

DAS nenne ich eine Lumpendeal. Da hast Du einen Motor mit dem Du nix ziehen kannst und einen Haken, den Du mit dem Motor, der nix ziehen kann, nix ziehen kannst. Toll! Warum hast Du hier gefragt? Und was für ein Depp ist Dein Anwalt? Komm.... hör auf....!

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Ich bin zwar nicht angesprochen:
Rückabwicklung des Kaufvertrages, Rückzahlung und die Suche nach einem anderen Auto, dass Deinen Vorstellungen entspricht. Wenne s das am Markt nicht gibt, dann musst Du das Budget erhöhen. Vielleicht hast Du tatsächlich einen marktgerechten Preis bezahlt, aber Du hast schlichtweg nicht das bekommen, was Dir der Händler verkauft hat. Und das ist der Knackpunkt. Einer hat seinen Vertragsbestandteil erfüllt: Du hast Geld gegeben. Der VK hat seine Schuld nicht getilgt: Motor zu wenig Leistung und Fzg kann nicht nachgebessert werden.

Du hast Dich abspeisen lassen und hier geht es nicht darum, durch den Fehler eines anderen Menschen möglichst viel Profil zu schlagen. Das ist nicht mein Ansinnen.

Zitat:

@alberto schrieb am 7. April 2019 um 08:28:27 Uhr:


Was wäre denn dein Vorschlag gewesen?

Händler soll seinen Vertrag erfüllen ob er will oder nicht, falls nötig vor Gericht ausstreiten. Falls der Händler kein vergleichbares Fahrzeug beschaffen kann oder will wird er vom Gericht wohl dazu verdonnert den Unterschiedsbetrag zu einem am Markt erhältlichen Vergleichsfahrzeug zu zahlen und den Wagen zurückzunehmen. Die bis zum Ende des Gerichtsverfahrens gefahrenen Kilometer musst du dir halt anrechnen lassen. Anhängerkupplung ist ein Witz da der Händler kaum Kosten hat. Arbeitslohn verdrückt er und kauft die Kupplung günstig ein.

Genau ... man investiert Zeit und Geld in ein Gerichtsverfahren und bekommt trotzdem nur unwesentlich mehr herraus. Dafür steht man aber auf der Kündigungsliste beim Chef weit oben, weil man viel abwesend war oder wird bei der nächsten Lohnerhöhung/Prämie übergangen.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 7. April 2019 um 09:23:18 Uhr:



Zitat:

@alberto schrieb am 7. April 2019 um 08:28:27 Uhr:


Was wäre denn dein Vorschlag gewesen?

Händler soll seinen Vertrag erfüllen ob er will oder nicht, falls nötig vor Gericht ausstreiten. Falls der Händler kein vergleichbares Fahrzeug beschaffen kann oder will wird er vom Gericht wohl dazu verdonnert den Unterschiedsbetrag zu einem am Markt erhältlichen Vergleichsfahrzeug zu zahlen und den Wagen zurückzunehmen. Die bis zum Ende des Gerichtsverfahrens gefahrenen Kilometer musst du dir halt anrechnen lassen. Anhängerkupplung ist ein Witz da der Händler kaum Kosten hat. Arbeitslohn verdrückt er und kauft die Kupplung günstig ein.

Was ich hier sehe - Lieblingsbeschäftigung von vielen.. - streiten, streiten egal wie viel Zeit und Stress es kostet. Und auch wenn der TE erklärt er wäre mit dem Angebot des Händlers zufrieden - mach nichts, den Anwalt einschalten, vor Gericht gehen...- lächerlich und traurig gleichzeitig..

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Zitat:

@Knergy schrieb am 7. April 2019 um 10:50:03 Uhr:


Genau ... man investiert Zeit und Geld in ein Gerichtsverfahren und bekommt trotzdem nur unwesentlich mehr herraus. Dafür steht man aber auf der Kündigungsliste beim Chef weit oben, weil man viel abwesend war oder wird bei der nächsten Lohnerhöhung/Prämie übergangen.

Das ist Käse.... auf Geld und Recht verzichten, weil der eigene Chef ein Arschloch ist? Danke! Und: wenn man einen vernünftigen Anwalt hat, geht das auch ohne Gerichtsverhandlung. Der TE ist im Recht und wenn der VK auch nur einen Funken Intelligenz hat und ein paar Jahre Erfahrung in der Branche, dann wird es hier nie zu einer Verhandlung kommen. Außerdem verfügen größere Autohäuser auch über eigene Anwälte und Rechtsbeistände: der wird ihm schon beizeiten sagen, dass er verliert.

@gumajan
Niemand zweifelt die Zufriedenheit des TE an, einige verstehen hier nur nicht den Gedanken des TE: er bestellt etwas und bezahlt etwas, was er nicht erhalten hat. Er kauft beim Obsthändler 5 Äpfel und nach dem Bezahlen tut im der Obsthändler einen Apfel aus der Tüte. Das Gesicht von Dir möchte ich sehen...

Falsch, der Verkäufer hatte keine 5 Äpfel. Nun ist der Verkäufer aber auch mit 4 Äpfeln und einer Banane zufrieden.

Klar kann man klagen und wahrscheinlich läuft das auch garnicht schlecht. Da bleiben trotzdem eigene Kosten übrig und man hat immer noch kein Auto ...

ok, der VK hatte in der Tat keine 5 Äpfel. Auf dem Werbe-Schild für die Apfel-Tüte stand aber "5 Äpfel für 3,- EUR"... nicht 4 Äpfel für 3 EUR.. egal: der VK hat nicht das geliefert, was bezahlt wurde.
Und: wie so oft, wenn Privat und Gewerblich streiten, steht und fällt die Erfolgsaussicht des kleinen Mannes mit der Eloquenz und dem Wissen des Rechtsbeistandes.

Was soll denn dieser Klageblödsinn?

Der beste Prozess ist immer der, der nicht statt findet.

Der TE ist zufrieden (mit dem womit er abgespeßt wurde) und das ist das entscheidende. Anderen (mich eingeschlossen) hätte das nicht greicht. Da hätte man natürlich auch anders vorgehen können. Aber ein Anwalt oder gar Gericht ist nur die letzte aller Möglichkeiten.

oftmals genügt dem Vertragsbrecher EIN einziges Schreiben eines Rechtsbeistandes, frei von Drohungen aber wohl formuliert und dann läuft das Ding... in der Regel ohne Klage und ohne Gericht. Wer bei so einer eindeutigen Rechtslage vor Gericht ziehen lässt (Vertragsbrecher!), der hat eh nicht alle Sinne beisammen UND selbst wohl dann einen sehr schlechten Rechtsbeistand.

@alberto Wie ist das ausgegangen? Das gleiche ist mir heute auch passiert. ich fasse das nicht.

Hallo,
für mich ist es sehr gut ausgegangen.
Der Händler hat zwar anfangs rumgezickt, aber wenn mal im Raum steht, dass man sich anwaltliche Hilfe geholt hat, ist klar, dass man es ernst meint.
Ich habe natürlich nicht auf die ersten Vorschläge des Händlers reagiert (einen Satz Fussmatten, oder später als Draufgabe eine Kofferraumgummiwanne) und der Händler hat mir dann als Ersatz für die fehlende Motorleistung (101PS statt 125PS) kostenlos eine abnehmbare Anhängerkupplung nachgerüstet. Diese hätte ich sowieso noch nachgerüstet, hätte mich aber von Westfalia inkl. Kabelsatz rund 600€ + Einbau- bzw. Anlernkosten (CAN-Bus) gekostet.
Somit ein guter Deal für mich, da ich auf die 125PS-wie sich auch heute nach über einem Jahr Benutzungsdauer des Wagens rausstellt, nicht von Nachteil ist.
Ich würde es wieder so machen, auch wenn natürlich manche sagen "jaaa, aber der hat ja viel weniger Leistung....". Aber das kommt auf die persönlichen Umstände an, und für den Preis damals hätte ich dieses Kfz niemals mit dieser Ausstattung bekommen.

Ja ich habe ein PKW gekauft gebraucht für unsere Familie. In Zeiten von Corona ging das auch über Kaufvertrag online und die Papiere kamen erst später (1 Woche) später. Aber in den Papieren steht eine andere KW Zahl als das was auf dem Kaufvertrag steht. Ich möchte daher vom Kaufvertrag zurücktreten. Muss ich sein Angebot annehmen wenn er mir was anderes anbietet annehmen? Keine Ahnung wenn er z.b. 500 Euro runtergeht weil auf dem gebrauchtwagenmarkt so und so oder

kann ich auf Rücktritt vom Kaufvertrag ihn zwingen?

Bei einem Onlinekauf hast du 14Tage Rücktrittsrecht.

Falsch ... aufgrund der Aussagen des Schreibers kann man nicht davon ausgehen, das er tatsächlich beim Händler und nicht im Kundenauftrag gekauft hat.

Ist das Fahrzeug tatsächlich vom Händler, so wird er mithilfe des Wiederrufsrecht einen Anspruch auf den erlittenen Wertverlust erlangen. Für 500 km ist das bei einem Gebrauchtfahrzeug nicht viel, aber ein Haltereintrag mehr schon!

Der korrekte Hebel ist somit nicht ein simpler "Rücktritt", sondern er muss Nachbesserung verlangen. Da dies ja üblicherweise bei diesem Mangel nicht gelingen kann, kommt er nur so zu seinem vollständigen Geld.

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