Autoangebot und Kaufvertrag mit falschen Angaben
Hallo Gemeinde,
mir ist jetzt was passiert.
Ich suchte lange nach einem neuen Familienwagen und wurde bei einem großem Autohaus fündig.
Genau was ich gesucht habe.
Also mit dem Händler in Verbindung gesetzt, viele Mails hin und her geschrieben, mehrfach über das Fahrzeug informiert, telefoniert, zum Händler gefahren (250km) und meinen alten Wagen für den Ankauf schätzen lassen, Kaufvertrag unterschrieben, Abholtermin ausgemacht, Brief mitgenommen um den Wagen anzumelden.
Soweit alles bestens.
Nur blöd, dass mir dann einen Tag später zu Hause aufgefallen ist, dass der Wagen anders ist als Angeboten.
Im Speziellen geht es um die Motorisierung. Es wurde ein Ford Ecoboost mit 125PS angeboten. Diese Daten standen im Onlineinserat, in der Kfz-Beschreibung hinter der Frontscheibe und stehen auch im Kaufvertrag. Mit dem Händler habe ich mich sogar noch über diesen Motor unterhalten, weil ich gelegentlich einen Anhänger ziehen muss.
Im Kaufvertrag steht auch drin 125PS.
Und heute schaue ich auf den Brief: Da steht 101PS drin.
Was soll ich jetzt machen?
Ist der Händler in diesem Fall gezwungen mir einen 125PS-Wagen zum ausgehandelten Preis anbieten oder wird der Kaufvertrag automatisch ungültig (nachbessern wird er ja nicht können)...
Ich bräuchte mal ein paar Tips wie ich mich verhalten soll. Immerhin sollen die 500km Hin- und Rückreise nicht umsonst gewesen sein und ich kann ja nix dafür dass er den Wagen falsch angeboten hat. Der Händler hätte sogar den gleichen Wagen mit der richtigen Maschine da stehen, allerdings für 3000€ mehr. Muss er den dann für den ausgemachten Preis rausrücken?
Ich hoffe ihr habt ein paar gute Ideen-Danke im Voraus schon mal
Beste Antwort im Thema
DAS nenne ich eine Lumpendeal. Da hast Du einen Motor mit dem Du nix ziehen kannst und einen Haken, den Du mit dem Motor, der nix ziehen kann, nix ziehen kannst. Toll! Warum hast Du hier gefragt? Und was für ein Depp ist Dein Anwalt? Komm.... hör auf....!
67 Antworten
Ja er ist ein Händler. Ich hab den pkw noch nicht bekommen und Anmeldung ist erst am Montag dran. Ich würde sonst die Anmeldung verschieben. 2 Wochen Widerrufsrecht ist aber schon vorbei aber ist der Kaufvertrag überhaupt dann noch gültig?
Der Kaufvertrag ist und bleibt erstmal gültig.
Problem des Händlers ist, dass er das vereinbarte Fahrzeug vermutlich nicht liefern kann, wenn da ein anderer Motor als die m Kaufvertrag vereinbart eingebaut ist.
Im Kaufvertrag genannte Motormerkmale sind üblicherweise
- Motorart
- Hubraum
- PS/kW- Leistung
- Schadstoffklasse
Wenn hier der Motor wesentlich von der Bestellung abweicht, also laut Fahrzeugapieren nicht nur 2-5 PS weniger Leistung hat als in dem Kaufvertrag vereinbart, würde ich als erstes mit dem Verkäufer reden, welche Lösung er vorschlägt, um den Mangel (andere Motorleistung als vereinbart) zu beheben. Dabei kann man auch über einen Rücktritt sprechen.
Bietet der Händler keine Lösung an oder wird sie als ungenügend angesehen, würde ich das Fahrzeug nicht abnehmen und bei ihm stehen lassen. Dann auch eine Anmeldung unbedingt unterlassen.
Die nächsten Schritte würde ich dann nur mit Unterstützung durch einen Rechtsexperten (Anwalt) einleiten.
Die Widerrufsfrist beginnt am Tage der Auslieferung, nicht am Tag des Vertragsabschluss. Tritt vom Kaufvertrag zurück und gut ist, es sei denn du kannst mit dem falschen Motor leben, dann handel ein Entgegenkommen des Händlers aus.
Ich finde es übrigens nicht hilfreich, das der Thread von Kuru durch einen Mod geschlossen wurde. Durch den Onlinevertragsabschluss ist der Sachverhalt bei ihm anders als beim TE.
Hi Leute, ich bin so enttäuscht das gibts gar nicht. Ihr glaubt es nicht aber ich habe gestern die ein oder andere Träne vergiest. Ich wurde schon einmal von einem anderen Händler verarscht. Und jetzt passsiert schon wieder etwas was ich nicht wollte. Deswegen habe ich mich jahre lang gesträubt ein teures Auto zu kaufen.
Ich habe den Wagen schon bezahlt und ein Kredit drauf. Ich bin so verzweifelt...
Heute kam übrigens keine Rückmeldung vom Händler daher habe ich erstmal meinen Termin an der Zulassungsstelle auf Donnerstag verschoben. Ich weiß nicht mehr weiter. Montag früh rufe ich den Händler an.
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@Kuru85
Mir fällt gerade noch etwas ein:
Hat der Händler überhaupt die richtigen Fahrzeugpapiere zu dem bestellten Fahrzeug geschickt?
Das kann man überprüfen, wenn die VIN bereits in der Bestellung/dem Kaufvertrag angegeben ist. Diese müsste dann mit den später verschickten Fahrzeugpapieren (ZB Teil 1 und ZB Teil 2) übereinstimmen.
Es kann nämlich sein, das der Händler irrtümlich die Papiere, die er verschicken wollte, verwechselt hat.
Daher, zuerst mit dem Händler sprechen und klären, was Sache ist.
@Volvoluder
Ja stimmt überein. Und er hat schon zugegeben das das ein Fehler ist und selbst nicht gewusst hat. Er meinte er dachte auch es wäre ein 170ps gewesen. Die Frage ob es die richtigen Papiere sind habe ich ihm schon gestellt. Das wurde ausgeschlossen.
@GudolfZitat:
@Gudolf schrieb am 6. März 2021 um 15:03:39 Uhr:
Die Widerrufsfrist beginnt am Tage der Auslieferung, nicht am Tag des Vertragsabschluss. Tritt vom Kaufvertrag zurück und gut ist, es sei denn du kannst mit dem falschen Motor leben, dann handel ein Entgegenkommen des Händlers aus.Ich finde es übrigens nicht hilfreich, das der Thread von Kuru durch einen Mod geschlossen wurde. Durch den Onlinevertragsabschluss ist der Sachverhalt bei ihm anders als beim TE.
Die Widerrufsbelehrung im kaufvertrag sagt aber ab dem Tag an dem diese erhalten wurde nicht ab dem Tag wo ich den Wagen erhalten habe. Bist du dir da sicher?
Na denn, wenn es statt bestellter 170 PS nur 125 PS sind, ist es ja ein Fahrzeug mit einem ganz anderem Motor.
Da sehe ich dem Grunde nur 2 Möglichkeiten für den Käufer die Sache zu regulieren, wenn man das 125 PS-Auto gegen einen Preisnachlass nicht behalten will:
Rückabwicklung des Kaufvertrages
oder, falls technisch möglich
baut der Händler einen Austauschmotor mit 170 PS ein und lässt das beim TÜV/DEKRA usw. eintragen, natürlich alles auf seine Kosten.
Aber dann hat doch auch eine neue km angabe zu gelten oder? Der austauschmotor mit 170ps kann ja auch 400tkm auf dem buckel haben.
Die Laufleistung von dem Austauschmotor dürfte natürlich nicht höher sein als die Km-Standangabe im Kaufvertrag.
Austauschmotor dürfte aber voraussichtlich ohnehin am zu hohem finanziellen Aufwand für den Händler scheitern und hängt auch vom Fahrzeugmodell ab.
Um was für ein Modell geht es im konkreten Fall überhaupt?
Zitat:
@Kuru85 schrieb am 6. März 2021 um 17:04:41 Uhr:
Zitat:
@Gudolf schrieb am 6. März 2021 um 15:03:39 Uhr:
Die Widerrufsfrist beginnt am Tage der Auslieferung, nicht am Tag des Vertragsabschluss. Tritt vom Kaufvertrag zurück und gut ist, es sei denn du kannst mit dem falschen Motor leben, dann handel ein Entgegenkommen des Händlers aus.Ich finde es übrigens nicht hilfreich, das der Thread von Kuru durch einen Mod geschlossen wurde. Durch den Onlinevertragsabschluss ist der Sachverhalt bei ihm anders als beim TE.
@GudolfDie Widerrufsbelehrung im kaufvertrag sagt aber ab dem Tag an dem diese erhalten wurde nicht ab dem Tag wo ich den Wagen erhalten habe. Bist du dir da sicher?
ja, habs extra nachgeschlagen. Bei Onlinegeschäften ist das so.
Rechtlich hat der Käufer gute Karten, schließlich hat sich der Verkäufer verpflichtet, etwas zu liefern was er (wahrscheinlich) nicht kann. Betrüger nutzen das aus, und klagen entsprechenden Schadenersatz ein.
Praktisch hat der Käufer aber auch ein dickes Problem, weil die Klärung vor Gericht lange dauern kann. In dieser Zeit hat der Käufer das Auto nicht zur Verfügung, und er muss schon Raten für den Kredit bezahlen.
Unterm Strich ist also eine gütliche Einigung oder eine Rückabwicklung sinnvoll. Bitte auf keinen Fall den Wagen zulassen, bis die Angelegenheit schriftlich (!) zu aller Zufriedenheit geklärt ist.
Also heißt es erstmal "Gedanken klären". eigentlich sind nur folgende Varianten sinnvoll:
1.) Kannst Du Dich mit dem 125PS-Wagen anfreunden? Dann versuchst Du, einen großzügigen Nachlass vom Händler zu erhalten.
2.) Möchtest Du den 125PS-Wagen definitiv nicht haben, versuche den Vertrag rückabzuwickeln (womit der Verkäufer einverstanden wird) und eine Entschädigung für Deinen bisherigen Aufwand zu erhalten. Was das für den Kredit bedeutet, musst Du anhand Deines Kreditvertrags klären.
Zitat:
@Kuru85 schrieb am 6. März 2021 um 17:19:15 Uhr:
Der austauschmotor mit 170ps kann ja auch 400tkm auf dem buckel haben.
Die Laufleistung ist nur bei einem gebrauchten Motor wirklich von Interesse.
Ein Austauschmotor wird komplett neu aufgebaut (neue Lager, Buchsen etc.) und alle gebrauchten Teile werden vor dem Zusammenbau auf Maßhaltigkeit geprüft. Nach dem Zusammenbau steht der Motor daher quasi verschleißfrei da.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 9. März 2021 um 11:26:58 Uhr:
Ein Austauschmotor wird komplett neu aufgebaut (neue Lager, Buchsen etc.) und alle gebrauchten Teile werden vor dem Zusammenbau auf Maßhaltigkeit geprüft. Nach dem Zusammenbau steht der Motor daher quasi verschleißfrei da.
So die Theorie.
Wie die Praxis aussieht zeigen dir hier auf MT unzählige Threads, zum Thema "Firma xyz, wer hat dort schon mal einen Austauschmotor gekauft"