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Autoangebot und Kaufvertrag mit falschen Angaben

Themenstarteram 23. März 2019 um 19:04

Hallo Gemeinde,

mir ist jetzt was passiert.

Ich suchte lange nach einem neuen Familienwagen und wurde bei einem großem Autohaus fündig.

Genau was ich gesucht habe.

Also mit dem Händler in Verbindung gesetzt, viele Mails hin und her geschrieben, mehrfach über das Fahrzeug informiert, telefoniert, zum Händler gefahren (250km) und meinen alten Wagen für den Ankauf schätzen lassen, Kaufvertrag unterschrieben, Abholtermin ausgemacht, Brief mitgenommen um den Wagen anzumelden.

Soweit alles bestens.

Nur blöd, dass mir dann einen Tag später zu Hause aufgefallen ist, dass der Wagen anders ist als Angeboten.

Im Speziellen geht es um die Motorisierung. Es wurde ein Ford Ecoboost mit 125PS angeboten. Diese Daten standen im Onlineinserat, in der Kfz-Beschreibung hinter der Frontscheibe und stehen auch im Kaufvertrag. Mit dem Händler habe ich mich sogar noch über diesen Motor unterhalten, weil ich gelegentlich einen Anhänger ziehen muss.

Im Kaufvertrag steht auch drin 125PS.

Und heute schaue ich auf den Brief: Da steht 101PS drin.

Was soll ich jetzt machen?

Ist der Händler in diesem Fall gezwungen mir einen 125PS-Wagen zum ausgehandelten Preis anbieten oder wird der Kaufvertrag automatisch ungültig (nachbessern wird er ja nicht können)...

Ich bräuchte mal ein paar Tips wie ich mich verhalten soll. Immerhin sollen die 500km Hin- und Rückreise nicht umsonst gewesen sein und ich kann ja nix dafür dass er den Wagen falsch angeboten hat. Der Händler hätte sogar den gleichen Wagen mit der richtigen Maschine da stehen, allerdings für 3000€ mehr. Muss er den dann für den ausgemachten Preis rausrücken?

Ich hoffe ihr habt ein paar gute Ideen-Danke im Voraus schon mal

Beste Antwort im Thema

DAS nenne ich eine Lumpendeal. Da hast Du einen Motor mit dem Du nix ziehen kannst und einen Haken, den Du mit dem Motor, der nix ziehen kann, nix ziehen kannst. Toll! Warum hast Du hier gefragt? Und was für ein Depp ist Dein Anwalt? Komm.... hör auf....!

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Mit dem Anwalt zu drohen oder es auch nur anzudeuten, wäre bei einem ersten Gespräch mit dem Händler definitiv der falsche Weg. Schildere ihm erstmal die Sachlage und frage ihn, wie er denn weiter verfahren möchte. Sollte er dich abspeisen wollen oder er dir schlicht sagt: "Schade, dumm gelaufen,... wir vergessen den Kaufvertrag und tschüss ". Solltest du ihm deutlich sagen, dass du auf Erfüllung bestehst und er sich was überlegen soll. Notfalls musst du halt in den sauren Apfel beißen und einen Brief von einem Anwalt schreiben lassen. Aber damit weder drohen, noch es andeuten. Wenn der Händler stur ist, einfach machen.

Zitat:

@alberto schrieb am 24. März 2019 um 14:32:54 Uhr:

Da hast schon Recht aber soweit blick ich das schon.

Angeboten und verkauft wurde 125PS, im Kaufvertrag steht 125PS, aber im Brief halt 74kW.

Wenn ich halt gleich mit "Anwalt" oder ähnlichem ankomme wird die Situation sicher nicht positiver werden.

Welche Marge ist denn momentan so grob geschätzt auf einem 8 Monate altem Wagen mit einem aktuellen Neupreis von 25000€, welcher nach 8 Monaten mit 6000km für 15000€ angeboten wird? Reden wir hier von mehreren tausend € oder sind das nur Durchschiebesposten ohne großen Gewinn. Ich frag deshalb, weil der Alternativwagen für 18000€ drin steht, identische Ausstattung aber eben die richtige Maschine.

Unterschied macht es dahingehend schon, weil ja der 101PS bei der Beschleunigung mit schlechtestenfalls 12,9s angegeben ist, der 125PS mit 11,4s und das ist im Alltagsbetrieb schon ein Unterschied. Das mit dem Drehmoment und Hänger ist klar, aber es ist halt einfach der falsche Motor drin, was mich nicht sonderlich freut. Wir reden von fast 25%! Wenn sich der Preis auch um 25% ändert ist alles in Ordnung ;-)

Man muß ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzern schießen...

Ruf erstmal den Händler an und höre was er dazu sagt. Vielleicht bietet er dir von sich aus eine Dir angenehme Lösung an und alles wird gut.

Schlaf auif jeden Fall dann mal drüber und überleg Dir dann deine weitere Vorgehensweise.

Wenn er sich absolut stur stellt, kannst Du immer noch überlegen was Du machst. Son Anwalt kostet ja kein Vermögen. Ein Brief vom Anwalt an den Händler kann schon wunder wirken. da ist lange noch keine Rede von irgendwelchen Prozessen und KJlagen. Und selbst wenn es zum äußerseten Kommen sollte: Du sitzt nicht auf der Anklagebank.

Themenstarteram 26. März 2019 um 20:08

Hab heute mal mit dem Autohaus telefoniert.

Zuerst kommt man an der Sekretärin, welche die Fakten alle schon mal aufnimmt, nicht vorbei, aber dann...nach etwa einer Stunde (hätte gerne die Gespräche im Autohaus mitbekommen) wird man zurückgerufen. Kleinlaut. Ganz kleinlaut.

Also, der Händler sieht den Fehler natürlich ein und hat mir aktuell angeboten, dass ich von der nächsten Poollieferung eine Übersicht vorab bekomme und mir einen passenden Wagen mit richtiger Ausstattung aussuchen soll. Falls keiner dabei ist, werden wir die Preisverhandlung des aktuellen Wagens antreten. Die Info mit den "ankommenden" Wagen soll ich angeblich morgen-Mittwoch-bekommen.

Mal sehen, ob sie sich daran halten.

Ich meld mich wieder sobald ich News habe...

Na.... immerhin bemüht und einsichtig

Hoffentlich hast Du den Wagen noch nicht an/umgemeldet.

das klingt nach einer fairen Lösung. dann hoffen wir das er sich daran hält.

Themenstarteram 4. April 2019 um 14:24

Um das Ganze zum Abschluss zu bringen.

Der Händler hat bis diese Woche keinen Alternativwagen auftreiben können.

Für verfügbare wurden Preise aufgerufen die nicht als günstig eingestuft werden können, Preisnachlass oder sonstige Entgegenkommen Fehlanzeige. Also einfach mal auf stur stellen und den Kunden schön zappeln lassen.

Ich habe dann einen Anwalt das Ganze mal bewerten lassen. Dieser war der Meinung dass die Sachlage ganz klar ist: Händler muss entweder nachbessern (schlecht möglich), Alternative anbieten (wollte er nicht), Preis nachlassen (wollte er nicht) oder ich vom Vertrag zurücktreten (wollte ich nicht).

Da die Situation gesetzlich offensichtlich sauber geregelt ist, hat der Händler nach einigen Telefonaten dann nachgegeben und ich bekomme jetzt eine abnehmbare Anhängerkupplung inkl. Einbau nachgerüstet.

Gestern wurde der neue Vertrag unterschrieben und demnächst hole ich den Wagen.

Ich hoffe dass er mir keine "Sollbruchstellen" einbaut (Stimmung beim Semichef war nicht soo prickelnd ;-).)

Und schon hast Du ein Auto, was Du gar nicht wolltest.

Ich denke, der Fehler ist irgendeinem unmotiviertem Verkäufer, Praktikanten oder Lehrling passiert und es hätte eh keinen 125 Ps zu diesem Preis gegeben (auch nicht anderswo).

DAS nenne ich eine Lumpendeal. Da hast Du einen Motor mit dem Du nix ziehen kannst und einen Haken, den Du mit dem Motor, der nix ziehen kann, nix ziehen kannst. Toll! Warum hast Du hier gefragt? Und was für ein Depp ist Dein Anwalt? Komm.... hör auf....!

Mal davon ab, dass es mir nicht passiert wäre.

Ich hätt die Kiste da wieder hin gestellt und mir mein Geld wieder schön auszahlen lassen.

Ich hätte den Vertrag ebenfalls widerrufen, da nicht das geliefert wurde was vertraglich vereinbart wurde und eine Nachbesserung wollte der Händler ja offensichtlich nicht, was anderes als die Lieferung eines Modells wie es im Vertrag steht hätte ich niemals akzeptiert. Ok ist nicht meine Entscheidung aber du hast dich günstig abspeisen lassen. Hoffe wirst trotzdem glücklich mit dem Wagen.

Zitat:

@alberto schrieb am 4. April 2019 um 16:24:41 Uhr:

... Anwalt das Ganze mal bewerten lassen. Dieser war der Meinung dass die Sachlage ganz klar ist: Händler muss entweder nachbessern (schlecht möglich), Alternative anbieten (wollte er nicht), Preis nachlassen (wollte er nicht) oder ich vom Vertrag zurücktreten (wollte ich nicht).

Da die Situation gesetzlich offensichtlich sauber geregelt ist, hat der Händler nach einigen Telefonaten habe ich dann nachgegeben und ich bekomme jetzt eine abnehmbare Anhängerkupplung inkl. Einbau nachgerüstet.

1. WENN Du eine AHK willst:

warum hast Du die nicht gleich beim Kauf bestellt?

2. z.B. hier

https://www.atu.de/.../...-Einbau-durch-ATU-1-siehe-Detailseite-1ON390

gibt es "Anhängerkupplung (abnehmbar) zum Komplettpreis für alle Fahrzeuge der Kompaktklasse mit JAEGER E-Satz und Einbau" für 700 Euro

kosten 92 kW statt 74 kW beim Focus NUR 700 Euro Aufpreis??????????

Themenstarteram 6. April 2019 um 20:52

Sooo viele abweisende Meinungen. Aber ich versteh es ja.

Das mit dem falschen Motor haben letzendlich die technischen Daten bei mir durchgewunken. Hatte ja Zeit zum Nachlesen ??

Der 125Ps und der 101Ps sind beide mit einem max Drehmoment von 170Nm angegeben. Also macht es für mich im Fahrbetrieb, auch mit Anhänger, so gut wie keinen Unterschied.

Warum soll der Anwalt ein Depp sein? Er hat lediglich die Sache bewertet und mir die möglichen Wege aufgezeigt. Alles andere hätten dann irgendwelche Gerichte klären müssen und so etwas dauert. Also ist der Deal mit der Kupplung doch nicht schlecht. Diese hätte ich sonst selbst nachgerüstet (ca. 450€ + ein paar Stunden Arbeit + programmieren lassen nochmal 50€) und das spare ich mir jetzt. Bei ATU wären es übrigens 750€, abgesehen davon dass ich um ATU einen großen Bogen mache.

Warum ich sie nicht gleich mitbestellt habe? Wer liest weiss, dass es sich um einen Gebrauchten handelt. Und die Gebrauchten mit AHK sind sehr selten wenn überhaupt zu bekommen.

Ausstattung ist top-auch und auch ohne AHK noch ca. 1000€ günstiger als die Konkurrenz und jetzt hab noch eine AHK mit drin.

Also alles gut.

Nur schade dass man wegen so etwas auch noch rumstreiten muss mit Verkäufern und deren Chefs und niemand mehr den Anstand besitzt, selbst gemachte Fehler zuzugeben und auch auszubaden.

Zitat:

@alberto schrieb am 4. April 2019 um 16:24:41 Uhr:

Um das Ganze zum Abschluss zu bringen.

Der Händler hat bis diese Woche keinen Alternativwagen auftreiben können.

Für verfügbare wurden Preise aufgerufen die nicht als günstig eingestuft werden können, Preisnachlass oder sonstige Entgegenkommen Fehlanzeige. Also einfach mal auf stur stellen und den Kunden schön zappeln lassen.

Ich habe dann einen Anwalt das Ganze mal bewerten lassen. Dieser war der Meinung dass die Sachlage ganz klar ist: Händler muss entweder nachbessern (schlecht möglich), Alternative anbieten (wollte er nicht), Preis nachlassen (wollte er nicht) oder ich vom Vertrag zurücktreten (wollte ich nicht).

Da die Situation gesetzlich offensichtlich sauber geregelt ist, hat der Händler nach einigen Telefonaten dann nachgegeben und ich bekomme jetzt eine abnehmbare Anhängerkupplung inkl. Einbau nachgerüstet.

Gestern wurde der neue Vertrag unterschrieben und demnächst hole ich den Wagen.

Ich hoffe dass er mir keine "Sollbruchstellen" einbaut (Stimmung beim Semichef war nicht soo prickelnd ;-).)

Mit Anhängerkupplung die den Händler vielleicht 300.- Euro kostet abspeisen lassen?

Themenstarteram 7. April 2019 um 6:28

Was wäre denn dein Vorschlag gewesen?

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