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Auto zürückgeben vom Privat

Themenstarteram 11. Februar 2008 um 17:08

Ich habe vor 3 Tagen einen BMW gekauft. Als ich das Auto kaufte, wurde mir ein guter Zustand ohne weitere Mängel gesagt worden. Es wurde nur auf kleine mängel hingewiesen. Als ich gestern noch mal das Auto angelassen hab kamen sehr komische Geräuse als ich das Lenkrad bewegte. (quitschen)

Daraufhin bin ich heute mit dem Auto in die Werkstatt gefahren. Der Mechaniker sagte mir das das an der Servolenkung läge. Er hat mehrere Mängel festgeltstellt wie z.b Lichmaschine defekt, Auspuff verschweist Kugellager der Klima Anlage defekt und das Größte war der defekt der Servo Lenkung.(die Servo Flüssigkeit lief auch aus) Das komische war das vor Ort wo ich das Auto gekauft habe keine gräusche zu hören waren. Der Mechaniker sagte mir das dies dewegen der Fall ist weil wenn man die Flüssigkeit nachfüllt gibt es keien Gräuse. Dies war wirklich so. Nach dem er einbishen von der Flüssigkeit zugab war alles weg. Meine Frage nun kann ich das Auto zürückgeben weil mir diese Mängel verschwiegen wurden bzw weil vor allem vor ort die Flüssigkeit nachgefüllt worden sein muss damit ich es nicht merke ? Meine Garage hat jetzt auch mehrere Flecken wegen der Flüssigkeit.

Ahja beim Kaufvertrag steht drin: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

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24 Antworten
Themenstarteram 12. Februar 2008 um 19:05

Das Auto war vom Privat gekauft worden. Also nicht von einem Händler. Die Sache hat sich aber bishen gewendet. Hab mir ein Gutahten geholt nicht das das Auto Nicht verkehrstauglich ist nein es besteht sogar Brandgefahr. Ausserdem wurde festgestellt das es ein Unfallwagen ist, obwohl im Vertrag gesagt wurde das es keiner ist. Meine Frage nun wie stehen meine Chancen Das ich das Geld zürück kriege da es ja nun doch ein Unfall wagen ist ? Obwohl im Vertrag drin Das es soweit im Bekannt Unfallfrei war... ?

Könnte sich der Verkäufer herausreden in dem er sagt der Unfall hat er nicht begangen das wusste ich nicht ?

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

 

Und wenn das Auto 30 Jahre alt ist und 1000000km auf der Uhr hat, ein bewusst verschwiegener Mangel bleibt ein bewusst verschwiegener Mangel.

..das ist ja richtig. Aber beweis doch mal, dass jemand etwas bewusst verschwiegen hat.

"Servolenkung?? Der Wagen hat eine Servolenkung?? Ich bin ja gerade mal froh, wenn ich die Tankklappe aufbekomme!!" Das wird man dir sagen und schon bist du in der Beweisnot.;)

Michael

ja, das stimmt, aber der TE meinte, dass man regelmäßig Getriebeöl nachfüllen muss, damit diese keine Geräusche macht, somit ist davon auszugehen, dass der Verkäufer dies ebenfalls getan hat.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

Hy,

recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland verschiedene Dinge,

also wird wenn es kein einlenken des Verkäufers gibt wohl ein Gericht entscheiden und ich mußte mir z.B. von einem Richter sagen lassen das von einem Auto für 6500€ nicht erwartet

werden kann das die Steuerkette bei 86tkm noch in Ordnung ist, gekauft bei einem Händler

Ergo viel Glück!!!

 

Gruss

Stefan

Ähm Steuerketten sind doch wartungsfrei, zumindest bei BMW ;)

 

Und bevor ich ein Auto verkauf check ich es auch durch, huch da fehlt was Öl? Schnell was nachfüllen... na machts klick? Vielleicht hat er einfach nur vorm Verkauf gesehen dass Servoöl fehlt und es daraufhin nachgefüllt.

Und ne defekte Lima... die erkennt man an einem leuchtenden Symbol im Tacho (bei BMW). Wie biste denn damit vom Fleck gekommen? Immerhin war ja dann die Batterie leer. Oder hat die Lima etwa erst nacher den Geist aufgegeben?

genau das meinte ich. Ist die rote batterielampe bei der probefahrt an, sollte es klick machen. Ist dies nicht der Fall, muss der Verkäufer nichts von der defekten LiMa gewusst haben.

am 13. Februar 2008 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von Asikcocuk

Das Auto war vom Privat gekauft worden. Also nicht von einem Händler. Die Sache hat sich aber bishen gewendet. Hab mir ein Gutahten geholt nicht das das Auto Nicht verkehrstauglich ist nein es besteht sogar Brandgefahr. Ausserdem wurde festgestellt das es ein Unfallwagen ist, obwohl im Vertrag gesagt wurde das es keiner ist. Meine Frage nun wie stehen meine Chancen Das ich das Geld zürück kriege da es ja nun doch ein Unfall wagen ist ? Obwohl im Vertrag drin Das es soweit im Bekannt Unfallfrei war... ?

Könnte sich der Verkäufer herausreden in dem er sagt der Unfall hat er nicht begangen das wusste ich nicht ?

.. also, wenn ich zu entscheiden hätte ;), wurde es so aussehen:

1. Laut Vertrag ist der Wagen unfallfrei (das muss aber auch klipp und klar dort drinstehen und es darf sich bei dem jezt festgestellten Schaden nicht um irgendeine kleine Beule handeln)

2. Du hast eine Willenserklärung abgegeben, diesen unfallfreien Wagen zu kaufen.

3. Da der Vertragsgegenstand eine wesentliche Eigenschaft nicht hatte, ist kein Vertrag zustande gekommen, bzw. der Vertrag ist vom Verkäufer nicht erfüllt worden.

4. Der ganze Vorgang wird rückabgewickelt (Auto zurück, Geld zurück)

5. Wenn der Verkäufer nachweislich vom Unfall gewusst hat, bekommt er Post von der Staatsanwaltschaft.

... aber ich habe ja nicht zu entscheiden.:)

Schönen Gruß

Michael

Moin,

Das ist nicht ganz so ... wenn durch Fahrzeugalter, Fahrzeugzustand und km-Leistung ein gewisser Verschleiß angenommen werden muss ... ist diese Tatsache eben auch für diese Einschätzung NOTWENDIG.

Die Frage ist ... wie sieht der Vertrag EXAKT aus, was ist nachweisbar ?! Kann es dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er dem Käufer arglistig etwas verschwiegen hat, oder kann ich dem Verkäufer ggf. Betrug nachweisen oder ggf. schlicht und einfach nur nachweisen, dass die Vertragsinhalte nicht korrekt waren.

Im übrigen ... ein geschweißter Auspuff bei einem z.B. 10 Jahre alten Auto muss hingenommen werden, wenn diese Schweißarbeiten sachgerecht ausgeführt wurden. Das ist kein Mangel, sondern eine "zeitwertgerechte" Instandsetzung.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Zitat:

Original geschrieben von weflydus

 

Servus nochmal & Leute!

Wenn das Auto 10 oder 15 Jahre alt ist & 320.000km auf der Uhr haben sollte...

Gruß

weflydus

...der die angefragten Daten für wichtig hält...

Und wenn das Auto 30 Jahre alt ist und 1000000km auf der Uhr hat, ein bewusst verschwiegener Mangel bleibt ein bewusst verschwiegener Mangel.

Wenn du eindeutig nachweisen kannst, dass das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist, und es sich um einen Scahden handelt, der dir hätte bekanntgemacht werden müssen, stehen deine Chancen gar nicht schlecht. Kann sich aber hinziehen. Problem könnte sein, wenn du im Vertrag eine Klausel drinstehen hast "Unfallfrei laut Vorbesitzer" und der Verkäufer hat dies auch in seinem Kaufvertrag stehen. Da gab es dann schon einige aussergewöhnliche Urteile zu. Aber meistens geht es dabei dann schon. Telefonier mal mit dem Verkäufer und weise Ihn darauf hin, dass er dir einen Unfallwagen verkauft hat, ohne es dir bekanntzumachen und ob es nicht praktischer wäre das ganze gar nicht erst an die große Glocke zu hängen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Asikcocuk

Das Auto war vom Privat gekauft worden. Also nicht von einem Händler. Die Sache hat sich aber bishen gewendet. Hab mir ein Gutahten geholt nicht das das Auto Nicht verkehrstauglich ist nein es besteht sogar Brandgefahr. Ausserdem wurde festgestellt das es ein Unfallwagen ist, obwohl im Vertrag gesagt wurde das es keiner ist. Meine Frage nun wie stehen meine Chancen Das ich das Geld zürück kriege da es ja nun doch ein Unfall wagen ist ? Obwohl im Vertrag drin Das es soweit im Bekannt Unfallfrei war... ?

Könnte sich der Verkäufer herausreden in dem er sagt der Unfall hat er nicht begangen das wusste ich nicht ?

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von Asikcocuk

Das Auto war vom Privat gekauft worden. Also nicht von einem Händler. Die Sache hat sich aber bishen gewendet. Hab mir ein Gutahten geholt nicht das das Auto Nicht verkehrstauglich ist nein es besteht sogar Brandgefahr. Ausserdem wurde festgestellt das es ein Unfallwagen ist, obwohl im Vertrag gesagt wurde das es keiner ist. Meine Frage nun wie stehen meine Chancen Das ich das Geld zürück kriege da es ja nun doch ein Unfall wagen ist ? Obwohl im Vertrag drin Das es soweit im Bekannt Unfallfrei war... ?

Könnte sich der Verkäufer herausreden in dem er sagt der Unfall hat er nicht begangen das wusste ich nicht ?

.. also, wenn ich zu entscheiden hätte ;), wurde es so aussehen:

1. Laut Vertrag ist der Wagen unfallfrei (das muss aber auch klipp und klar dort drinstehen und es darf sich bei dem jezt festgestellten Schaden nicht um irgendeine kleine Beule handeln)

2. Du hast eine Willenserklärung abgegeben, diesen unfallfreien Wagen zu kaufen.

3. Da der Vertragsgegenstand eine wesentliche Eigenschaft nicht hatte, ist kein Vertrag zustande gekommen, bzw. der Vertrag ist vom Verkäufer nicht erfüllt worden.

4. Der ganze Vorgang wird rückabgewickelt (Auto zurück, Geld zurück)

5. Wenn der Verkäufer nachweislich vom Unfall gewusst hat, bekommt er Post von der Staatsanwaltschaft.

... aber ich habe ja nicht zu entscheiden.:)

Schönen Gruß

Michael

5.) ist richtig, 1.)-4.) stimmt nur bedingt.

Der Threadersteller schrieb ja, im Vertrag steht: "unfallfrei soweit bekannt".

Und da wird es in der Praxis schon sehr schwierig, so der Wagen schon mehrere Vorbesitzer hatte (und die möglicherweise alle irgendwann mal mit dem Vermerk "unfallfrei soweit bekannt" verkauft haben), denn bei älteren Fahrzeugen reisst irgendwann die Beweiskette ab, weil Verträge längst vernichtet sind, Vorbesitzer unauffindbar, etc.

Oft lässt sich der Zeitpunkt des Schadens bzw. der Besitzer zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr ermitteln.

Es reicht Urteilen zufoge oft aus, wenn der Vorbesitzer glaubhaft versichert, dass Fahrzeug selbst mal als "unfallfrei soweit bekannt" gekauft zu haben (einzige Chance ist, ihn das durch einen Anrauf beim Vorvorbesitzer zu widerlegen...wenn der sich überhaupt noch an das Fahrzeug erinnert ;)

 

 

Ich sehe folgenden Ansatzpunkt:

 

Da, wie im ersten Beitrag geschrieben, nach spätestens 3 Tagen Standzeit das Öl der Servolenkung so stark aus dem Wagen tropft, daß Quietschgeräusche auftreten MUSS davor dieser Schaden (Mangel) dem Verkäufer bekannt gewesen sein! Insofern kann man ihm unterstellen, daß er bewußt das Öl der Servolenkung VOR dem Verkauf aufgefüllt hat ---> arglistige Täuschung

 

Alleine dieser Umstand ermöglicht meiner Meinung nach eine Anfechtung des Kaufvertrages

Zitat:

Original geschrieben von Fan

Ich sehe folgenden Ansatzpunkt:

Da, wie im ersten Beitrag geschrieben, nach spätestens 3 Tagen Standzeit das Öl der Servolenkung so stark aus dem Wagen tropft, daß Quietschgeräusche auftreten MUSS davor dieser Schaden (Mangel) dem Verkäufer bekannt gewesen sein! Insofern kann man ihm unterstellen, daß er bewußt das Öl der Servolenkung VOR dem Verkauf aufgefüllt hat ---> arglistige Täuschung

Alleine dieser Umstand ermöglicht meiner Meinung nach eine Anfechtung des Kaufvertrages

Fast nicht zu beweisen, würde ein sehr teures Gutachten erfordern, bei unsicherem Ausgang.

Der Schaden KANN (ja, unwahrscheinlich, klar...) ja plötzlich aufgetreten sein (wir wissen ja immer noch kaum was über den Wagen , Preis, Anzahl Besitzer etc.etc.)

Desweiteren kann ein automobiler Laie (=privat) durchaus vor dem Verkauf seines Autos die Flüssigkeiten checken und ggf. auffüllen. Ja, woher soll der" Arme" (Ironie...)denn wissen, dass bei Servolenkungen ein gewisser Ölverbrauch nicht normal ist, wie es z. B. beim Motor ja auch der Fall sein kann....Eigenwartung, gerade an nicht sicherheitsrelevanten Teilen, und sei sie noch so schlampig, ist weder verboten noch mitteilungspflichtig.

Wer diese Risko herabsetzen möchte, muss eben zum scheckheftgepflegten mit Garantie vom Vertragshändler greifen...

 

 

 

 

Hallo,

wieviel Geld hast du für den Wagen ausgegeben?

Bist du Rechtschutz Versichert?

Ich glaube du kannst nicht zu dem Verkäufer gehen und sagen bitte gib mir mein Geld zurück, der lacht dich aus.

Der hat dich auf gut deutsch über den Tisch gezogen. Wenn du von Ihm Geld haben willst mußt du ihn verklagen.

Hast du keine Rechtschutzversicherung und der kein Geld dann schaust du in die Röhre und mußt diese kosten auch noch zahlen.

Ich möchte hier nicht Lehrer sein und sagen wenn man keine Ahnung von Autos hat investiert man 100 Euro läßt das Fahrzeug in einer Werkstatt überprüfen. Jetzt wo die Katze im Brunnen gefallen ist weinen, das ist scheisse.

Klaus

Moin,

Das ist BEINAHE nicht nachweisbar ... Das ist ja oftmals das Problem ... Der Fall ist doch meistens relativ "klar" ... nur das NACHWEISEN ist oft das Problem. Und in D wird eben ggf. nach Sachlage und Belegen entschieden ... und nicht nach Gefühl.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Fan

Ich sehe folgenden Ansatzpunkt:

Da, wie im ersten Beitrag geschrieben, nach spätestens 3 Tagen Standzeit das Öl der Servolenkung so stark aus dem Wagen tropft, daß Quietschgeräusche auftreten MUSS davor dieser Schaden (Mangel) dem Verkäufer bekannt gewesen sein! Insofern kann man ihm unterstellen, daß er bewußt das Öl der Servolenkung VOR dem Verkauf aufgefüllt hat ---> arglistige Täuschung

Alleine dieser Umstand ermöglicht meiner Meinung nach eine Anfechtung des Kaufvertrages

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