ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto wurde mit Einkaufswagen beschädigt, keine Versicherung

Auto wurde mit Einkaufswagen beschädigt, keine Versicherung

Themenstarteram 27. Dezember 2012 um 21:51

Hallo,

mein Auto wurde vor meiner Haustür durch einen Nachbarn mit einem Einkaufswagen beschädigt (er ist mit dem Einkaufswagen praktisch bis nach Hause gefahren).

Er hatte den Unfall bei der Polizei gemeldet, die nur Personalienaustausch gemacht hat. Nun hat der Verursacher keine Versicherung und wir möchten die Sache unter uns klären.

Ich kenne einen Gutachter, der mir Kosten in Höhe von ca 1000 € vorgeschlagen hat. Ich möchte jetzt nicht, dass auf die Gegenseite so hohe Kosten zukommt, und kann die "Beule" auch in einer freien Werkstatt reparieren lassen.

Ist es rechtskräftig, wenn ich eine Vereinbarung mit ihm treffe und es schriftlich festhalte, dass er mir z.B. nur die Hälfte zahlen muss? Er möchte es auf jeden Fall monatlich abbezahlen. Was würde passieren bzw. welche Bedingung sollte ich in dieser Verinbarung festhalten, falls er nicht bezahlen möchte? Ist die Sache "unter sich klären" überhaupt rechtskräftig?

PS: der Verursacher ist wohl Hatz 4 Empfänger

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von oemern

 

PS: der Verursacher ist wohl Hatz 4 Empfänger

Unter dieser Voraussetzung kannst du froh sein, wenn du überhaupt etwas bekommst und der Verursacher auch dazu bereit ist, den Schaden (zumindest anteilig) zu begleichen.

 

"Vereinbarungen" kannst du treffen, so viele, wie du willst - wenn beim Verursacher nichts zu holen ist, dann sind eben alle Vereinbarungen Makulatur.

 

Folgender Ratschlag: Lasse die Beule so günstig, wie möglich instand setzen und vereinbare dann mit ihm die Rückzahlungsmodalitäten.

Nochmals: Es geht hier nicht darum, dass ein Anspruch besteht (das tut er in jedem Fall) und auch nicht darum, ob irgendwelche Vereinbarungen Gültigkeit haben - es geht schlicht darum, ob du überhaupt jemals einen Cent von deinem Schaden sehen wirst, oder nicht.

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Na ich hoffe mal nicht dass Du da arbeitest. Und Polemik lasse ich mir von Dir nicht unterstellen. Ich habe gekannt und kenne genügend Menschen, welche bei Einreichung der Beitragsrechnung zur PHV eine Ablehnung bekommen haben. Also keine Polemik oder sonst etwas. Mag ja sein, dass Agenturen machen können was sie wollen. Aber da wo ich wohne, kenne ich es so.

 

LEjockel

Ich arbeite nicht auf der Agentur und erhalte auch kein Geld von denen. Kenne mich aber dennoch aus und versuche es daher, Dir detailliert tzu erklären:

 

Bei Berechnung des ALG 2 wird eine Versicherungspauschale in Höhe von 30 €/Monat vom bereinigten Einkommen abgesetzt. Durch diese Absenkung des Einkommens erhält der H4 - Empfänger  30 € mehr im Monat.

Dies ist gleichbedeutend mit dem, was ich gesagt habe, nämlich, dass der H4-Empfänger eine Pauschale in Höhe von 30 € erhält.

 

Hier zum Nachlesen unter ALG2 Vo:

 

"§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge

(1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen

1.von dem Einkommen volljähriger Leistungsberechtigter ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind"

 

Ist selbstredend, dass eine Versicherungsprämie nicht ersetzt wird, wenn der H4-Empfänger  hierfür schon eine Pauschale erhält.

 

Ist alles insofern hier nicht offtopic, da der hiesige Schädiger wohl auch einen Zuschuss zum Abschluss einer PHV erhält, diesen aber (vermutlich) für andere Zwecke verwendet hat.

 

O.

 

Zitat:

Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage und ist reine Polemik gegen die Arbeitsagentur.

Für private Versicherungen (Hausrat, PHV)  können H4 Empfänger eine Pauschale in Höhe von 30 €/monat zusätzlich zum Regelsatz geltend machen.

Beiträge zu Pflichtversicherungen (Kfz-Haftpflicht) können in voller Höhe vom Einkommen abgesetzt werden.

O..

Diese Aussage entbehrt jeder Wahrheit.

Alle Versicherungen werden pauschal mit 50Euro veranschlagt, die sind bereits im Regelsatz (374Euro/mtl) enthalten, da gibts nichts zusätzlich, Versicherungen sind selbst zu tragen. Wer es sich als HartzIVler leisten kann auf Telefon und oder Strom zu verzichten, kann sich natürlich Versichern, oder er spart am Essen, an Kleidung oder Getränken..

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Zitat:

Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage und ist reine Polemik gegen die Arbeitsagentur.

 

Für private Versicherungen (Hausrat, PHV)  können H4 Empfänger eine Pauschale in Höhe von 30 €/monat zusätzlich zum Regelsatz geltend machen.

Beiträge zu Pflichtversicherungen (Kfz-Haftpflicht) können in voller Höhe vom Einkommen abgesetzt werden.

 

O..

Diese Aussage entbehrt jeder Wahrheit.

Alle Versicherungen werden pauschal mit 50Euro veranschlagt, die sind bereits im Regelsatz (374Euro/mtl) enthalten, da gibts nichts zusätzlich, Versicherungen sind selbst zu tragen. Wer es sich als HartzIVler leisten kann auf Telefon und oder Strom zu verzichten, kann sich natürlich Versichern, oder er spart am Essen, an Kleidung oder Getränken..

Dann belege dies mal mit Quellen.

 

Hast Du überhaupt §6 der ALG 2 Verordnung gelesen ?

 

 

O.

Also ich frage mich echt wie wir hier so über all die Leuts herziehen können. Im Grunde gehört diese Posts gelöscht !

wer zieht über wen her und welcher post sollte deiner meinung nach gelöscht werden...oder meinst du den thread...dieser beschreibt aber ein gutes stück die realität da draussen ;)

Verstehe ich auch nicht so recht was  a-p-e meint

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

wer zieht über wen her und welcher post sollte deiner meinung nach gelöscht werden...oder meinst du den thread...dieser beschreibt aber ein gutes stück die realität da draussen ;)

lesen bildet: also lese die posts einmal durch, nehme am besten deine "globalisierungsbrille" ab dabei ....

naja bei dir scheint lesen einzubilden :D also wenn nicht nur ich missverstehe was du meinst, dann solltest mal an deiner ausdrucksweise arbeiten :D:D:D

oder einfach den gemeinten post direkt zitieren ;)

Zitat:

Original geschrieben von a-p-e

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

wer zieht über wen her und welcher post sollte deiner meinung nach gelöscht werden...oder meinst du den thread...dieser beschreibt aber ein gutes stück die realität da draussen ;)

lesen bildet: also lese die posts einmal durch, nehme am besten deine "globalisierungsbrille" ab dabei ....

....sprach der Frosch***editiert, mfg steini***grüne GT3 RS Fahrer   Globalisierungsbrille-----------??? Denk----------Porsche---------- Denk  ??? Helft mir mal weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von a-p-e

 

lesen bildet: also lese die posts einmal durch, nehme am besten deine "globalisierungsbrille" ab dabei ....

....sprach der Frosch***editiert, mfg steini***grüne GT3 RS Fahrer   Globalisierungsbrille-----------??? Denk----------Porsche---------- Denk  ??? Helft mir mal weiter.

:D:D:D

Moin,

bitte wieder zum eigentlichen Thema finden. Wir können hier jetzt nicht das Thema behandeln in wie fern die Regelsätze ausreichend oder Gerechtfertigt sind.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Romimperator

...Kurze blöde Frage, weil ich es wirklich kaum glauben kann: Der schadensverursacher hat tatsächlich keine normale Privat-Haftpflichtversicherung?!

Gruß

RI

du glaubst net wieviel leute ich schon getroffen hab die KEINE solche hatten und bis heute auch keine haben. und alle samt KEINE harzer...

Ich kenne auch genug Leute ohne PHV.

Und zu dem Schaden, wer kein Geld hat, von dem kann auch nix kommen. Einen Freud von mir wurde Nachts der Roller ausversehen umgeworfen... Der Verursacher bezieht Sozialhilfe, hier war nix zu holen. Selbst einen symbolischen Betrag hat er lachend abgelehnt... natürlich könnte man klagen und hin und her.. nur ändert das nix daran, das der nix hat.

Den Schaden so günstig instand setzen lassen, und dann mit dem Verursacher eine Rückzahlung vereinbaren. Wenn es hart auf hart geht, gehste leer aus.

Wer keine PHV hat, muß eben mit seinen Vermögen haften.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wer keine PHV hat, muß eben mit seinem

nicht 

vorhandenen 

Vermögen haften.

:confused:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto wurde mit Einkaufswagen beschädigt, keine Versicherung