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Auto wurde mit Einkaufswagen beschädigt, keine Versicherung

Themenstarteram 27. Dezember 2012 um 21:51

Hallo,

mein Auto wurde vor meiner Haustür durch einen Nachbarn mit einem Einkaufswagen beschädigt (er ist mit dem Einkaufswagen praktisch bis nach Hause gefahren).

Er hatte den Unfall bei der Polizei gemeldet, die nur Personalienaustausch gemacht hat. Nun hat der Verursacher keine Versicherung und wir möchten die Sache unter uns klären.

Ich kenne einen Gutachter, der mir Kosten in Höhe von ca 1000 € vorgeschlagen hat. Ich möchte jetzt nicht, dass auf die Gegenseite so hohe Kosten zukommt, und kann die "Beule" auch in einer freien Werkstatt reparieren lassen.

Ist es rechtskräftig, wenn ich eine Vereinbarung mit ihm treffe und es schriftlich festhalte, dass er mir z.B. nur die Hälfte zahlen muss? Er möchte es auf jeden Fall monatlich abbezahlen. Was würde passieren bzw. welche Bedingung sollte ich in dieser Verinbarung festhalten, falls er nicht bezahlen möchte? Ist die Sache "unter sich klären" überhaupt rechtskräftig?

PS: der Verursacher ist wohl Hatz 4 Empfänger

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von oemern

 

PS: der Verursacher ist wohl Hatz 4 Empfänger

Unter dieser Voraussetzung kannst du froh sein, wenn du überhaupt etwas bekommst und der Verursacher auch dazu bereit ist, den Schaden (zumindest anteilig) zu begleichen.

 

"Vereinbarungen" kannst du treffen, so viele, wie du willst - wenn beim Verursacher nichts zu holen ist, dann sind eben alle Vereinbarungen Makulatur.

 

Folgender Ratschlag: Lasse die Beule so günstig, wie möglich instand setzen und vereinbare dann mit ihm die Rückzahlungsmodalitäten.

Nochmals: Es geht hier nicht darum, dass ein Anspruch besteht (das tut er in jedem Fall) und auch nicht darum, ob irgendwelche Vereinbarungen Gültigkeit haben - es geht schlicht darum, ob du überhaupt jemals einen Cent von deinem Schaden sehen wirst, oder nicht.

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und vorallem wollen die fad immer einen gerichtlich verwertbaren titel sehen...

am 2. Januar 2013 um 22:06

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

@Einige Fragen

Schau mal in Deinen Bedigungen nach, da müßte wohl auch vermerkt sein, dass hier pro Schadenfall auch eine SB vereinbart wurde (also nicht bei Kleinschäden).

Also wenn ich das jetzt auf die Schnelle richtig überflogen habe, gibt es keine gesonderte Selbstbeteiligung speziell für die Ausfalldeckung. Allerdings scheint die "reguläre Selbstbeteiligung" zu greifen bei einer Privathaftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung.

Und in der Tat ist es laut den Bedingungen so, dass man die Haftung erst rechtsverbindlich erwirkt haben muss. Und "Kosten der Rechtsverfolgung" werden auch nicht übernommen. Also im Ergebnis wirklich alles nicht so einfach.

Es kann auch sein, dass es nicht als "Selbstbehalt" oder "Selbstbeteiligung" formuliert ist.

Oft greift die FAD erst ab einer bestimmten Schadensumme.

Dadurch sind Bagatellschäden quasi davon ausgeschlossen.

Das sieht dann zum Beispiel so aus:

"Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzansprüche, die 1.500€ übersteigen."

die fad ist auch kein instrument um den fernseher mal eben über die haftpflicht laufen zu lassen... sondern um existenzielle personenschäden abzudecken. deswegen auch sb meist um die 1000-2000€ und gerichtlicher titel...

sonst würde die nicht so günstig sein, wenn jeder endlich ein instrument in der hand hätte seine phv zu bescheissen...

am 2. Januar 2013 um 23:07

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Es kann auch sein, dass es nicht als "Selbstbehalt" oder "Selbstbeteiligung" formuliert ist.

Oft greift die FAD erst ab einer bestimmten Schadensumme.

Dadurch sind Bagatellschäden quasi davon ausgeschlossen.

Das sieht dann zum Beispiel so aus:

"Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzansprüche, die 1.500€ übersteigen."

Zumindest bei meiner steht "ab 1 €". - allerdings kommt hier indirekt natürlich wieder die Selbstbeteiligung ins Spiel.

Zitat:

Original geschrieben von oemern

Hallo,

mein Auto wurde vor meiner Haustür durch einen Nachbarn mit einem Einkaufswagen beschädigt (er ist mit dem Einkaufswagen praktisch bis nach Hause gefahren).

Er hatte den Unfall bei der Polizei gemeldet, die nur Personalienaustausch gemacht hat. Nun hat der Verursacher keine Versicherung und wir möchten die Sache unter uns klären.

Ich kenne einen Gutachter, der mir Kosten in Höhe von ca 1000 € vorgeschlagen hat. Ich möchte jetzt nicht, dass auf die Gegenseite so hohe Kosten zukommt, und kann die "Beule" auch in einer freien Werkstatt reparieren lassen.

Ist es rechtskräftig, wenn ich eine Vereinbarung mit ihm treffe und es schriftlich festhalte, dass er mir z.B. nur die Hälfte zahlen muss? Er möchte es auf jeden Fall monatlich abbezahlen. Was würde passieren bzw. welche Bedingung sollte ich in dieser Verinbarung festhalten, falls er nicht bezahlen möchte? Ist die Sache "unter sich klären" überhaupt rechtskräftig?

PS: der Verursacher ist wohl Hatz 4 Empfänger

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Das er den Unfall polizeilich gemeldet hat finde ich sehr löblich in der heutigen Zeit - bestraf ihn nicht auch noch dafür indem du mehr Verlangst als nötig ist.

Ich weis nicht wie groß die Beule ist - aber vermutlich ist sie für 100-200€ per Smart Repair auszudrücken eventuelle Kratzer zu polieren.

Strafe ihn nich dafür das er ehrlich war!

@Einige_Fragen:

Darum habe ich auch geschrieben "oft". ;)

Klar gibt es auch welche, die diese Begrenzung nicht haben, oder eben nur eine relativ niedrige SB für diesen Fall vorsehen.

am 5. Januar 2013 um 11:00

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

 

Das er den Unfall polizeilich gemeldet hat finde ich sehr löblich in der heutigen Zeit - bestraf ihn nicht auch noch dafür indem du mehr Verlangst als nötig ist.

Ich weis nicht wie groß die Beule ist - aber vermutlich ist sie für 100-200€ per Smart Repair auszudrücken eventuelle Kratzer zu polieren.

Strafe ihn nich dafür das er ehrlich war!

Waaaas ehrliche Harz 4 Empfänger? So was gibts doch gar nicht ^-^

Warum soll es das nicht geben? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Und in der Tat ist es laut den Bedingungen so, dass man die Haftung erst rechtsverbindlich erwirkt haben muss. Und "Kosten der Rechtsverfolgung" werden auch nicht übernommen. Also im Ergebnis wirklich alles nicht so einfach.

Daher gibt es auch Tarife, die eine spezielle Rechtsschutz für diese Forderungsausfalldeckung inkludiert haben, damit man den Titel eben auch erwirken kann... Oder einen Tarif, der Dich nicht schlechter stellt, als jeder andere am Markt erhältliche Tarif, wos dann logischerweise auch dabei ist.

Tarife ohne Selbstbehalt bzw. Mindestschadenhöhe kenne ich allerdings auf Anhieb keinen!

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