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Auto wirtschaftl. Totalschaden wird vom Gutachter ohne Rückfrage in einer "Restbörse" angeboten und

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 19:16

verkauft.

Hallo,

folgende Frage:

Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall mit meinem Audi A6. Die Schuldfrage ist noch nicht eindeutig geklärt. Ich habe am folgenden Tag meine Versicherung angerufen und erfragt, wie es denn nun weiter geht.

Meine Meinung war, dass ja, egal ob ich nun Schuld am Unfall habe oder mein Unfallgegner, mein KFZ je begutachtet werden muss. Entweder bekomme ich ja Geld von meiner VK-Versicherung oder halt meine Versicherung holt es sich von der Versicherung des Unfallgegners wieder. Das sah der Versicherungsmensch genauso und sagte, wer wolle einen Gutachter der Versicherung vorbei schicken.

Der kam dann auch am nächsten Tag und begutachtete meinen Wagen in der Werkstatt.

Soweit alles i.O. Alles lief zügig und problemlos.

Der Gutachter rief mich also am nächsten Tag an und sagte mir, dass mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hätte. Das hatte ich mir allerdings auch selber schon gedacht. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs läge bei 12.500€ (sogar höher als erwartet, Fahrzeug ist ein Audi A6,

3.0 TDI Quattro, Bj. 2007 mit 226 Tkm auf der Uhr.) Auch alles noch normal.

Und jetzt kommt, was mich ein wenig stutzig macht und ich wollte Euch mal fragen ob das normal so ist?

Er sagte, er hätte das FZ schon in einer Art Aufkäuferportal angeboten und auch schon einen Käufer dafür gefunden, der ein verbindliches Angebot über 4450 € für den Schrotthaufen angeboten hätte. Im Gutachten, welches mir heute zuging, steht auch die Adresse des Käufers drin und ich solle doch bitte Kontakt zu ihm aufnehmen um eine Abholung zu organisieren. 2 Fragen dazu:

1. ist das so normal? Ich meine, das Auto gehört ja immerhin noch mir. Wie kann da der Gutachter das Auto einfach so quasi verkaufen, ohne mit mir vorher darüber zu sprechen?

2. was ist das für ein Portal? Kennt das jemand? Gibts dazu eine Webadresse?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Nach 4 Jahren wird das Problem gelöst sein!

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am 6. Februar 2020 um 5:05

quote]

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 27. Dezember 2015 um 19:06:30 Uhr:

6. Jetzt muss ich 3000€ an die Versicherung zahlen?

 

Ich glaube nicht.

Das ist auch kein Betrug!

Natürlich, das wäre schon Betrug da du dich in dem Fallen an dem Schaden bereichert hast. Du hast Anspruch auf den WBW um dir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anschaffen zu können und nicht mehr. In dem von dir geschilderten Falle hättest du aber den WBW und noch 3000€ in der Tasche.

 

Ob es jemals auffällt steht auf einem anderen Blatt ...

 

An den Vogel mit der Kasko: Wir sind hier bei "Schuldfrage ungeklärt", also stehen noch Haftpflicht, Kasko oder Schuldteilung (Quotenvorrecht) im Raum.

Nein das wäre kein betrug denn für wieviel der schrotthaufen verkauft wird ist egal für die versicherung zählt nur wie viel ist das wrack noch wert dieser wert von 4500 euro wurde offiziell durch das höchstgebot in der sutobörse festgelegt und gilt als restwert wenn man privat mehr bekommt ist das unabhängig von der versicherung wenn man blödgesagt jemanden findet der letztendlich 20000 dafür zahlt bekommt man trotzdem von der versicherung angegebenen wert schliesslich bezahlt auch keiner deine zeit die du dafür aufbringen musst etc da würde ich mich an deiner stelle noch mal informieren ich hatte vor kurtzen bei meiner versicherung vhv nachgefragt weil ich such ein totalschaden hatte

Nach 4 Jahren wird das Problem gelöst sein!

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