ForumGaskraftstoffe
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. Auto wg. Gas beim Tüv durchgefallen...

Auto wg. Gas beim Tüv durchgefallen...

Themenstarteram 13. August 2008 um 7:03

Hallo!

Ich war gestern beim Tüv und der Prüfer hat mich durchfallen lassen.

Gasanlage ist eingetragen, Einbau ist 11 Monate her, GSP wurde durchgeführt.

Nun will der Prüfer auch eine GAP haben, sonst geht der Wagen nicht durch....

Ist das richtig so? Ich bin mir ziemlich sicher das die GAP erst 2 Jahre (bzw. bei darauf folgender HU)

gemacht werden muss.

Oder irre ich mich da?

Glücklicherweise hat sich mein Freundlicher direkt mit meinem Umrüster in Verbindung

gesetzt und ich bekomm wohl so nen Schrieb, aber es kommt mir irgendwie spanisch vor,

das die Anlage überprüft werden soll, obwohl sie ja beim Einbau überprüft wurde.

Wie ist das bei euch bei der ersten HU nach der Umrüstung gewesen?

Thx,

Smoo

Beste Antwort im Thema

ach der Typ war doch lediglich nicht berechtigt die GAP durchzuführen, das war bei unsrem Tüv auch so; die haben dann extra schnell einen antanzen lassen vonner andren Tüv stelle damit der in 2min kurz mitm schnüffler rum ist und das wars....TÜV/GAP/ASU fettisch.

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten
am 13. August 2008 um 7:40

offensichtlich hat dir zum TÜV termin der GAP Schrieb´s gefehlt...? den will der TÜVer natürlich sehen.

am 13. August 2008 um 7:41

Da unterliegt der TÜV-Prüfer wohl einem Irrtum wenn die GSP 11 Monate her ist.

Bis zu 12 Monate ist die GSP (die nach dem Einbau zwangsläufig durchgeführt wurde)

gültig ohne das eine neue GAP durchgeführt werden muss, wenn das FZ TÜV-fällig ist.

Gruss Paul

am 13. August 2008 um 7:55

Der TÜV-Prüfer soll mal nachlesen in:

42.Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16.März 2006

Anlage VIII Nummer 3.1.1.2

Gruss Paul

am 13. August 2008 um 8:40

Sag mir bitte, dass das ein Scherz ist .... :rolleyes:

Du bist beim Tüv durchgefallen und musst zur Nachprüfung, weil Du keine ca. 30 Euro für eine GAP bezahlen wolltest?

Also zahlst Du nun 20 Euro für die Nachprüfung und rennst dem GSP-Schrieb hinterher?

Also sorry ... selbst wenn die GSP nur 11 Monate her ist ... soll der Prüfer doch flugs seine GAP machen und Dir die 30 Euro in Rechnung stellen und die Plaketten drauf kleben ...

Da hätteste Ruhe gehabt und wärst sauber durch den Tüv gekommen.

Gruß, Frank

Themenstarteram 13. August 2008 um 8:59

Nein, ich hab dem Prüfer ja gesagt, dass er dann halt die Prüfung machen soll.

Darauf hin sagte er mir das er nicht sehen könnte wie die verborgenen Leitungen verlegt sind und

deswegen könnte er die "Erstprüfung" nicht machen...

Meiner Meinung nach völliger Blödsinn, weil die Anlage ja eingetragen ist und vom Tüv Sachverständigen

vor 11 Monaten abgenommen wurde....

Mfg

Smoo

am 13. August 2008 um 9:13

Hallo zusammen,

 

Der gültige Gesetzestext steht im "Teil II der zweiundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt vom 16.März 2006) - Auszug der Mitteilungen, die für § 29 und § 47a sowie die dazugehörigen Anlagen relevant sind."

 

siehe

"5. Anlage VIII wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 3.1.1.1 wird folgende Nummer 3.1.1.2 eingefügt:"

Ich zitiere auszugsweise zur Untersuchung der Gasanlage:

"Die Durchführung der Untersuchung ist auf einem Nachweis nach Nummer 2.4 der Anlage XVII zu bescheinigen. Die Untersuchung darf höchstens zwölf Monate vor dem durch die Prüfplakette angegebenen Monat für die nächste Hauptuntersuchung durchgeführt werden, ohne dass sich die nach Nummer 2.1 oder 2.2 vorgeschriebenen Zeitabstände für die nächste vorgeschriebene Hauptuntersuchung ändern. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung nach § 41a Abs. 5 oder eine Gasanlagenprüfung nach § 41a Abs. 6 durchgeführt, tritt diese an die Stelle der Untersuchung nach Satz 1."

 

so, ist jetzt alles klar ?

 

Gruss Paul

Themenstarteram 13. August 2008 um 12:12

Hallo Paul,

du scheinst in dem Kontext sehr kompetent zu sein, ich verstehe den Gesetzestext leider nicht ganz....

Ich finde hier leider keinen Hinweis, ob ich eine GAP haben muss, wenn die GSP erst 11 Monate her ist.

Und mich würde interessieren ob der Prüfer wirklich keine GAP machen kann....

BS-Toni hat ja schon geschrieben das der Prüfer das Ding sowieso sehen will...

Mfg

Smoo

 

am 13. August 2008 um 12:42

Hallo smoo1983,

Du brauchst in Deinem Fall jetzt keine GAP.

Warum:Die Gasanlage wurde vor 11 Monaten in die Papiere eingetragen.Das war nur möglich durch den Nachweis einer GSP.

Das muss der TÜV-Prüfer so aktzeptieren.

Druck Dir doch einfach den von mir wörtlich geschriebenen Gesetzestext aus.

Der TÜV-Prüfer selbst ist gesetzlich verpflichtet den aktuellen Gesetzestext griffbereit zu haben.

Gruss Paul

Der Prüfingenieur muss garnichts sehen.

Die Anlage ist eingetragen, das Ergebnis sämtlicher Prüfungen, denn ohne diese kein Eintrag.

Wenn der zeitliche Rahmen es erfordert kann oder muss er eine Dichtigkeitsprüfung gegen Endgeld machen.

Das nächste mal will er vielleicht das Abgasgutachten nebst Prüfunterlagen sehen......, ist Unsinn.

Im übrigen würde ich wo anders hinfahren und mir das Geld zurückgeben lassen, schließlich mus er wissen iwieweit er befugt ist eine TÜV-Untersuchung in Verbindung einer Dichtigkeitsprüfung machen darf oder nicht, letztendlich hält er ja zunächst die Fahrzeug-Papiere in der Hand und kann sich über Umfang informieren.

Es gibt schon unmögliches.

Hab bei einem Ranch Rover eine Icom-Gasanlage abnehmen lassen, 1/2 Jahr Später wurde ein Zusatztank eingebaut.

Die Begutachtung mit Papiere 10 Minuten, 1 1/2 Stunden mit 3 TÜV-Leuten wurde die Fahrgestellnummer am Rahmen vergebens gesucht, selbst Rover wusste nicht wo. Bei der Abnahme zuvor war dies warscheinlich unbedeutend, steht diese ja noch an 2 weiteren einsehbaren Stellen ???

Der muss in Zukunft ohne mich auskommen:)

Dein Prüfer hat bestimmt bei sich zu Hause von Gas auf Oel umgestellt, aus Sicherrheitsgründen;)

 

ochhh nööö,

dachte eigentlich das die Zeiten vorbei sind in denen TÜV Prüfer die Grundlegendsten dinge bei der Abnahme eines Gas Autos nicht wissen. Wie z.B. wann muss ich was für Untersuchungen machen und wann nicht.

Sag uns mal wies beim Tüv ausgegangen ist. Klar irgendeine Gebühr wegen nochmal kommen für Tüv bezahlst du nicht. Aber je nachdem wie weit der Tüv von dir weg ist und wieviel Zeit du für Investieren musst würde ich auf einer geringeren Gebühr deiner gerade gemachte HU/AU bestehen.

Der Tüv soll das ruhig merken das es für seinen Prüfer mehr als nur nen Armutszeugnis ist nichtmal zu wissen wann er eine GAP machen muss und wann nicht.

ach der Typ war doch lediglich nicht berechtigt die GAP durchzuführen, das war bei unsrem Tüv auch so; die haben dann extra schnell einen antanzen lassen vonner andren Tüv stelle damit der in 2min kurz mitm schnüffler rum ist und das wars....TÜV/GAP/ASU fettisch.

Zitat:

Original geschrieben von hessebauer

ach der Typ war doch lediglich nicht berechtigt die GAP durchzuführen, das war bei unsrem Tüv auch so; die haben dann extra schnell einen antanzen lassen vonner andren Tüv stelle damit der in 2min kurz mitm schnüffler rum ist und das wars....TÜV/GAP/ASU fettisch.

ja wenns so ist dann gehts ja noch, aber wenn man extra nochmal zum Tüv muss (vom mir zu Hause aus ist der Tüv nächste Tüv 23km entfernt) dann gehts einen auf die Nerven und wenn die dann auch noch Geld haben wollen für die GAP und für die Tüv Nachprüfung damm empfinde ich das als Frechheit.

Damals als meiner Tüv hatte war der Tüv Mensch auch der Meinung er müsse ne GAP machen obwohl die Gas Anlage noch kein Jahr drin ist, nichteinmal das Auto war schon nen Jahr alt. Wurde mir natürlich auch in Rechnung gestellt (ein paar 20Euro für kurz ums Auto rumlaufen und fertig, nichts mit schnüffler oder Lecksuchspray oder sonstwas)

Hatte das Auto bei nem Händler für die Tüv Abnhame deswegen war ich nicht dabei. Naja das Geld für die GAP habe ich dann wieder bekommen nachdem ne andere Tüv Stelle die angerufen hat und denen erstmal erklärt hat wann die welche Untersuchung machen müssen, weil mir hat mans ja nicht geklaubt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen