Auto von der Hebebühne gefallen...

Hallo zusammen!

Ich bin noch ganz neu hier, ich hoffe mal, ich bin im richtigen Forum gelandet...

Ich habe ein Problem, wie die Überschrift schon andeutet: Bei dem Aufenthalt meines Autos in der Werkstatt hat der verantwortliche Mechaniker mist gebaut und mein Auto ist von der Hebebühne gestürzt....Totalschaden.

Ich geh mal ganz stark davon aus, das die Werkstatt eine Versicherung hat, es waren wohl auch schon Gutachter da, um sich das ganze anzusehen...Der Meister hat mir versichert ein vergleichbares Auto ohne zusätzliche Kosten zu beschaffen...

Hat jemand von euch damit Erfahrung, also Werkstattschäden allgemein und sowas speziell? Wie sieht es aus mit Leihwagen und den Kosten für die Ummeldung und so? Was ist, wenn an dem dann "neuen" Gebrauchtwagen was gravierendes kaputt geht, was an meinem noch ganz gewesen wäre? Und wem gehört das zerstörte Auto, mir trotz "neuem" Wagen oder bekommt den die Werkstatt mit allen, evtl. noch verwendbaren Teilen?

Danke im Voraus!

LG bone

Beste Antwort im Thema

Von der moralischen Verpflichtung der Werkstatt kann sich der TE aber nix kaufen...
Erfahrungsgemäß ist doch bei Wirtschaftsbetrieben aller Art die Motivation verschwindend gering, wenn bei einem Geschäft von vorneherein feststeht, dass es nichts zu verdienen gibt.

Ich hätte auf den möglichen Stress jedenfalls keine Lust.

Abrechnen und selber nach Ersatz suchen scheint mir hier die einfachere Alternative zu sein.

Gruß
Hafi

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Die Versicherung wird den Zeitwert für ein vergleichbares Auto (Alter, km-Leistung) erstatten. Das "Wrack" geht in ihr Eigentum über!

So ein Käse, die Versicherungsgesellschaft kann vom Wiederbeschaffungswert einen Restwert abziehen aber das Auto selber bleibt dein Eigentum - wäre ja sonst eine Zwangsenteignung und die ist in D nur dem Bund, Ländern und Gemeinden vorbehalten.
Kosten für Mietwagen, An- und Abmeldung sind im Rahmen des Schadenersatzrechtes durch Nachweis erstattungspflichtig.
Was dann mit deinem "neuen" Auto so passiert ist persönliches Schicksal und kein Schadenersatzanspruch mehr wenn Du ein Montagsauto erwischt.

Hi,

ich persönlich würde so vorgehen:

- Versicherungen informieren
- Gutachter den Schadenswert ermitteln lassen
- zum Anwalt gehen

Zum einen geht die Sache mit Hilfe eines RA schneller, zum anderen kennt er auch die zusätzlichen anfallenden Gebühren/Kosten, die er von der gegnerischen Versicherung einfordern kann und er kann dich vor bösen Überraschungen bewahren.

Bei einem Totalschaden würde ich keinen Mietwagen in Anspruch nehmen und nach Kauf eines neuen Autos dem RA den Kfz-Schein des neuen Autos zukommen lassen, da du dann (wenn ich mich recht erinnere) für 14Tage den Nutzungsentgang gezahlt bekommst.

Solche Angebote, wie: "Wir besorgen Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug ohne zusätzliche Kosten" würde ich persönlich strikt ablehnen, denn am Ende kannst du ganz dumme aus der Wäsche gucken.

Denn was heisst denn deiner bzw. seiner Meinung nach gleichwertig? Und wie sieht es mit dem techn. Zustand aus? Will er dir den gleichen Wagen in der mindestens gleichen Farbe, mit der gleichen Ausstattung, den gleichen Extras, dem gleichen km-Stand, gleichen Baujahres, dem technisch gleichen Zustand, den gleichen durchgeführten Reparaturen und Inspektionen finden und dir innerhalb kürzester Zeit präsentieren?

Meiner Meinung nach hört sich das ganz stark an, wie die Leute, die einem ins Auto fahren oder ne Beule irgendwo verpassen, den Geschädigten dann überreden, dass sie einen Cousin eines Bruders kennen, dessen Schwager ein Top-Mechaniker und Karrosserie-Meister ist und der es dann so "super macht, dass man den Unterschied nicht wieder erkennt".

Am Ende sieht dein Auto aus wie Quasimodo, der andere ist glücklich, dass seine Prozente nicht steigen (für 'n Appel und 'n Ei) und wenn du dann was machen willst, kennt dich keiner mehr und ist es zu spät.

Hab da leider schon einige baden gehen gesehen. Ich würde an deiner Stelle wie gesagt, den normalen Weg über Gutachter und Anwalt gehen und keine fadenscheinigen und vor allem so schwammige Angebote annehmen.

und wie Cl25 schon sagte, das Auto kannst du behalten abzügl. eines Restwertes. In Frankreich ist es so, dass dein Fahrzeug die Versicherung nach Zahlung erhält, aber in D nicht.

schönen gruss
TazaTDI

Ach ja,

du hast Anspruch auf einen Gutachter DEINER Wahl...

Also dir nicht einen vorschreiben oder anleiern lassen.

Hoffe für dich, dass die ganze Sache gut ausgeht.

gruss TazaTDI

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Zitat:

Original geschrieben von bonecrasher1


Der Meister hat mir versichert ein vergleichbares Auto ohne zusätzliche Kosten zu beschaffen...

Was soll das denn bedeuten? Hast Du Dich etwa darauf eingelassen, dass Dir die Werkstatt oder der Meister ein anderes Auto besorgt?

Lass das Ganze über die Versicherung der Werkstatt laufen, lass Dir den Schaden auszahlen und kauf Dir selbst ein anderes Auto.

so seh ich das aber auch......

Naja, die Situation ist leider nicht ganz so einfach:

Es ist mir schon klar, das es schwer wird, ein vergleichbares Auto zu besorgen. Und ich kann mir auch abfingern, dass ich damit ganz groß ins Klo greifen kann.

Allerdings, um die Situation mal ganz klar auszudrücken: Ich kann mir schlicht und ergreifend kein neues Auto leisten.

Mein Auto war ein Polo 6N, BJ ´96, 150k km runter und sollte eine neue HU bekommen. Laut Werkstatt (vorher!) noch in guten Zustand, nur eben müssten die Bremsschläuche erneuert und die Querlenkerbuchsen vorn ausgetauscht werden. (Deswegen stand er ja auch oben...)
Die Auspuffanlage war noch nicht mal ein Jahr alt, die Bremsen auf beiden Achsen ebenfalls noch gut.

Jetzt hat sich gezeigt, nachdem das Auto abgestürzt war, das das die Gutachter der Versicherung nicht ganz so sahen...Neben einem Hagelschaden (dem ich schlecht ausweichen konnte) haben sie auch noch angeblich Schäden festgestellt, die zu einem reparierten Auffahrunfall passen. Der Händler seinerzeit hat mir das Fahrzeug als Nicht-Unfallwagen verkauft, allerdings bin ich im Verlauf auch schon der 4.Besitzer.

Aufgrund dieser Dinge werde ich wohl eher wenig bis fast nichts als Restwert bekommen (oder kann das jemand besser schätzen)...Die Option mit Geld von der Versicherung nehmen und ein neues Auto kaufen ist leider nicht drin...

Nun ja, es kann Dir natürlich niemand verbieten, Dich auf den Deal mit der Werkstatt einzulassen, aber ob das wirklich so eine gute Wahl ist....?

Dass Du für den Polo mit Hagelschaden und ohne TÜV nicht mehr viel bekommst ist klar, aber die Werkstatt wird Dir sicherlich auch kein 5.000,- EUR Auto anbieten. Und gerade im unteren Preissegment sollte man sich die Autos vielleicht doch besser selbst aussuchen.

Kennst Du den schon die Zahlen, die der Gutachter ermittelt hast? Dann kannst Du dich doch schonmal nach Ersatz umschauen.

Naja, da dies mein erster Werkstatt-Schaden und Auto-Sturz ist, bin ich euch für jede Meinung dankbar!
Nein, zur Zeit kenne ich noch keine Zahlen, aber ich werde mich morgen drum kümmern und halte euch auf dem Laufenden 🙂

Ich find das gar nicht soo schlecht wenn die Werkstatt was vergleichbares sucht, dann sind die erstmal in der Gewährleistung und eigentlich auch in der "Pflicht" etwaige Problemchen kulanter zu regeln. Natürlich sollte das Auto auch dem TE zusagen.

Grüße
Steini

Von der moralischen Verpflichtung der Werkstatt kann sich der TE aber nix kaufen...
Erfahrungsgemäß ist doch bei Wirtschaftsbetrieben aller Art die Motivation verschwindend gering, wenn bei einem Geschäft von vorneherein feststeht, dass es nichts zu verdienen gibt.

Ich hätte auf den möglichen Stress jedenfalls keine Lust.

Abrechnen und selber nach Ersatz suchen scheint mir hier die einfachere Alternative zu sein.

Gruß
Hafi

Jop, würde ich auch über die versicherung abwickeln ! Gerade bei einer Werkstatt ist das Risiko zu hoch dass die dir irgendwo ne gurke besorgen den dann schnell herrichten und dir aufdrücken.

Und wenn der Wagen dann nach nem Monat auseinanderfällt hast du den Schaden während der eigentliche verursacher also die werkstatt fein raus ist.

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