ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto vom Verkäufer nciht abgemeldet. Die 101ste...

Auto vom Verkäufer nciht abgemeldet. Die 101ste...

Themenstarteram 30. November 2015 um 14:19

Hallo!

Leider muss ich mal wieder so einen Klassiker bringen, aber habe bis jetzt ncihts konkretes gefunden und keine Lust lange zu grübeln.

Habe mein Auto angemeldet verkauft, das war im Sommer 2014.

Verkäufer hat das Auto nicht ab-/umgemeldet.

Kaufvertrag und Benachrichtigungen für Zulassungsstelle und Versicherung habe ich.

Versicherung zahle ich seit dem Verkauf nicht mehr.

Käufer habe ich natürlich nicht errreicht und er wohnt in einem anderen Bundesland.

Laut einer Auskunft von der Zulassungsstelle aus dem Oktober 2014 ist das Auto zur Fahndung ausgeschrieben. Eine Zwangsabmeldung war anscheinend noch nicht möglich.

Evtl. hat der Käufer das Auto ins Nicht-EU-Ausland gebracht.

Das Hauptzollamt hat mich an die Zulassungsstelle verwiesen und gesagt, dass ich die Steuern weiter zahlen muss.

So weiß jemand wie ich jetzt am Besten vorgehe bzw. wie es weitergeht?

Wäre für konkrete Antworten dankbar :)

Viele Grüße,

pico

Ähnliche Themen
23 Antworten

...Aufbietung... da hätte ich an der Stelle des TE Bedenken hinterher strafrechtliche Konsequenzen tragen zu müssen. Schließlich gibt der TE dabei, wenn das wie hier beschrieben laufen sollte eine falsche eidesstattlichen Versicherung ab - die Zulassungsbescheinigung wurde ja nicht verloren oder anderweitig unbrauchbar sondern beim Verkauf des Fahrzeugs an den neuen Eigentümer ausgehändigt.

Themenstarteram 4. Dezember 2015 um 6:53

DIe Frauen von der Zulassungsstelle würden mir bestimmt sagen, wenn das strafrechtlich bedenklich wäre....

Zitat:

@gast356 schrieb am 3. Dezember 2015 um 18:49:34 Uhr:

...Aufbietung... da hätte ich an der Stelle des TE Bedenken hinterher strafrechtliche Konsequenzen tragen zu müssen. Schließlich gibt der TE dabei, wenn das wie hier beschrieben laufen sollte eine falsche eidesstattlichen Versicherung ab - die Zulassungsbescheinigung wurde ja nicht verloren oder anderweitig unbrauchbar sondern beim Verkauf des Fahrzeugs an den neuen Eigentümer ausgehändigt.

Die Argumentation geht so:

Ich finde meine Unterlagen nicht, kann sein, daß diese im Fahrzeug waren als ich es verkauft habe oder aber ich habe diese bei der letzten Aufräumaktion weggeworfen, aber ich kann den Käufer nicht erreichen, somit gehe ich davon aus, daß ich diese aus Versehen entsorgt habe.

Mögl 1: Der Käufer meldet sich nicht, dann bleibt es beim "Entsorgt".

Mögl 2: Käufer meldet sich, wird aber gleichzeitig aufgefordert, das Auto abzumelden.

HTC

am 4. Dezember 2015 um 8:48

Zitat:

@HTC schrieb am 4. Dezember 2015 um 09:36:54 Uhr:

Die Argumentation geht so:

Ich finde meine Unterlagen nicht, kann sein, daß diese im Fahrzeug waren als ich es verkauft habe oder aber ich habe diese bei der letzten Aufräumaktion weggeworfen, aber ich kann den Käufer nicht erreichen, somit gehe ich davon aus, daß ich diese aus Versehen entsorgt habe.

Mögl 1: Der Käufer meldet sich nicht, dann bleibt es beim "Entsorgt".

Mögl 2: Käufer meldet sich, wird aber gleichzeitig aufgefordert, das Auto abzumelden.

HTC

Nö, nicht mit der Vorgeschichte. ;)

Gruß Frank,

einmal den 1. Post des TE zu lesen. ;)

Das das alles eine ungeregelte Grauzone ist sollte klar sein, allerdings weiß ich keine bessere Lösung als diese. Ist so gesehen von den Ungesetzlichen die am wenigsten ungesetzliche...

Alternative wäre es die Steuern weiter zu zahlen bis irgendwann oder so...

HTC

...wäre ich der Käufer gäbe es hinterher, wenn die Staatsanwaltschaft nicht von selbst tätig wird eine entsprechende Anzeige... eine falsche eidesstattliche Versicherung ist ein absolutes no go.

Wie kann man eidesstattlich versichern, dass die Papiere verloren wären... aber beim Verkauf des Fahrzeugs lagen sie auf dem Tisch... da muß "der Kalk schon gewaltig rieseln", dass das als glaubwürdig durchgeht, zumal man sich drauf verlassen kann, dass man jeder halbwegs vernünftige Käufer das Fehlen bemängeln würde.

Außerdem bei den Standardformularen vom TÜV (PDF mit 123kB), die z.B. ich immer verwende wird der Verbleib sämtlicher Papiere, Schlüssel, der Kennzeichen, usw. vermerkt.

Beim letzten Kauf in der Richtung -ein Anhänger- hab ich als Käufer die Formulare schon mal vorab mit meinen Daten und bekannten Daten vom Kaufobjekt ausgefüllt. Den Musterkaufvertrag, den der Verkäufer von mobile ausgedruckt hatte, hat er an dem Zeitpunkt in die Tonne getreten, als er gesehen hat, dass der TÜV-Vertrag bereits entsprechende Musterschreiben an Versicherung und Zulassungsstelle mit Angabe zum Zeitpunkt der Übergabe enthält.

Für die Ummeldung hatte ich mit dem Verkäufer ausgemacht, dass das innerhalb von ein Woche bzw. bei Terminproblemen spätestens aber nach 14 Tagen erledigt sein wird... die Ummeldung meinerseits erfolgte am 26.11., der Kauf und die Übergabe fand am Sonntag den 22.11. statt.

Interessanterweise ist bei mir am 26.11. ein Schreiben der Zulassungsstelle vom Verkäufer -vermutlich ausgelöst durch die Meldung des Verkaufs durch den Verkäufer- mit Frist bis zum 07.12. für die Ummeldung bei mir reingeschneit.

Hab ich so das erste mal gesehen, dass eine Zulassungstelle standartmäßig tätig wird und sogar eine begührenpflichtige Betriebsuntersagung androht.

Zitat:

@HTC schrieb am 4. Dezember 2015 um 09:55:18 Uhr:

Das das alles eine ungeregelte Grauzone ist sollte klar sein, allerdings weiß ich keine bessere Lösung als diese.

HTC

Nein, das ist keine ungeregelte Grauzone, es wäre ganz einfach eine Lüge. Kann ohne Folgen bleiben, muss nicht.

Damit war die Situation gemeint wenn der Käufer nicht abmeldet...

HTC

Zitat:

@pico24229 schrieb am 4. Dezember 2015 um 07:53:15 Uhr:

DIe Frauen von der Zulassungsstelle würden mir bestimmt sagen, wenn das strafrechtlich bedenklich wäre....

Das würde ich mir von den Damen unterschreiben lassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto vom Verkäufer nciht abgemeldet. Die 101ste...