Auto verkauft und nun kommt Käufer an mit "Unfallwagen"
Hallo erstmal...
Ich habe vor gut 4 Monaten mein Auto verkauft und nun ruft mich der damalige Käufer an und meint dass das Auto ein Unfallwagen sei. Laut werkstatt hätte das Auto einen Unfallschaden in höhe von 3000 bis 4000 € gehabt. Allerdings hatte ich nie einen Unfall mit dem Wagen. Er kommt mir jetzt mit entweder Wagen zurück nehmen oder einen Betrag X zahlen da der Wagen ja jetzt weniger Wert wäre.
Was soll ich nun tun?
Danke schon einmal im Vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Kannst ihm ja mal ganz großzügig 5€ Preisnachlass anbieten.
Die wohl dümmste aller Antworten hier! Ob Angebot über 1, 5 oder 100 Euro - so kann man dann schon mal ein Schuldeingeständnis eröffnen.
An alle Hobby-Anwälte hier: "Ein Unfallschaden ist eine Beschädigung des Autos durch ein unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht. Ein Unfall hat einen Personen- oder Sachschaden zur Folge. Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist."
Somit gibt es fast kein Gebrauchtfahrzeug auf deutschen Straßen, das reinen Gewissens als "unfallfrei" verkauft werden kann.
Wollen wir zwar keine Haare spalten, liegen hier dennoch zwei Sachverhalte vor, sofern Du im Vertrag nicht "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" mit angegeben hast (sorry, kann sein, dass Du's bereits gefragt wurdest und ich Antwort überlesen habe?!):
1. Was den Unfallschaden betrifft, bist Du nicht zur Rücknahme verpflichtet, außer der Käufer kann Dir nachweisen, dass Du ihn hierüber arglistig getäuscht, sprich einen Schaden verschwiegen hast, von dem Du wusstest. Dies wird hier wohl nicht eintreffen.
2. Sehr wohl jedoch könnte er rein rechtlich einen Sachmangel geltend machen, wenn denn einer vorliegt (ob die Klausel "gekauft wie gesehen" dies ausschließt, bin ich mir nämlich nicht ganz so sicher), was Dich jedoch erst einmal zum Nachbessern und nicht zur Rücknahme verpflichten würde.
Hier ist der Sachverhalt nun etwas schwammig, zwecks schwammiger Formulierung.
Sei es, wie es ist. Auch Letzteres muss er schlussendlich irgendwann erst einmal einklagen bzw. einem Anwalt übergeben. Dies wird er zwecks möglichen Kosten nur tun, wenn er selbst eine Rechtschutz hat und auch NUR DANN, wenn diese den Fall mit "Aussicht auf Erfolg" betitelt und der Anwalt ihm das nochmal bestätigt, was dieser wiederum nur tut, wenn diese Aussicht wirklich besteht. Andernfalls nämlich zahlt der Kläger wieder selbst, was er sich sicherlich nicht antun möchte.
Von daher gehe ich nicht davon aus, dass hier seitens Käufer noch allzu viel kommen wird....
54 Antworten
naja fangen wir mal beim lächerlichen an:
bild 2 und 3 zeigt nur eine neue dämm/dröhn matte. das kann auch "is was ausgelaufen und stinkt jetzt" gründe haben.
interesant währe nur zu wissen ob unter der stossnaht auf bild 3 eine schweissnaht drunter ist.
bild 1 und 4 is geschweist das stimmt. auf bild 4 kann man auch gerade so einen verpfuschten halter für eine feder erkennen. alles nur kein unfallschaden sondern wohl eher was weggefaultes.
einzig bild 1 ist wirklich interesant. den hier wurde wirklich was gegen geschweist. da währe halt interesant was auf der anderen seite hängt. bzw was da dran war. ist auf alle fälle nachträglich gemacht worden. kann aber alles mögliche sein. ich sehe hier keine beschädigung sondern nur schweispunkte.
ABER alles zusammengefasst ist das kein unfallschaden. SOLLTE der wagen wirklich mal einen hecktreffer erhalten haben so das man neue dämm matten und eben auch das passende blech UNTEN neu einschweissen müsste, dann währen auch die innen kotflügel beschädigt worden.
frag ihn doch einfach mal was er den mein was passiert sein soll. den ich sehe hier maximal ein rostproblem was nicht gerade prüfimässig behoben wurde und eben die frage was hinter bild 1 steckt.
ach ja....war vielleicht in dem wagen mal ne gescheite musik anlage verbaut? daher kann auch die andere dämm matte kommen.
ich verstehe den TE nicht .... jetzt fragt er schon hier im forum nach, bekommt dann die absolut richtige antwort "ABWARTEN UND NICHTS TUN" und er lässt sich weiterhin auf diskussionen und schriftverkehr mit dem käufer ein ... 😕🙄
nochmal:
1. wenn der käufer ein gutachten will, dann soll er es schön selber zahlen
2. wenn er nachverhaldeln will, und du absolut ein reines gewissen hast, dann soll er beweise vorlegen und dies dann mit deinem anwalt besprechen.
3. du als laie hälst dich hier total raus, denn alles was du sagst oder tust kann blöd für dich enden
Ich antworte ihm ja schon gar nicht mehr...er ist der meinung der wagen hatte hinten links einen unfall und die seite wäre eingedrückt gewesen und dann schkecht wieder rausgezogen worden. Dann lass ich den eohl am besten machen was er will und werde nix mehr tun....hab auch ehrlich gesagt keine lust mich mit sowas rum zu ärgern.ich habe ihn unfallfrei gefahren und ihn so gekauft (steht im Kaufvertrag vom vorbesitzer)
Was steht denn in Eurem Kaufvertrag? Es gibt ja unter Unfallschaden die Standardformulierung "soweit ihm bekannt" und unter Vorlage des alten KV sollte es doch damit keine Probleme geben.
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Zitat:
Original geschrieben von Astra_Coupe712
Ich antworte ihm ja schon gar nicht mehr...er ist der meinung der wagen hatte hinten links einen unfall und die seite wäre eingedrückt gewesen und dann schkecht wieder rausgezogen worden. Dann lass ich den eohl am besten machen was er will und werde nix mehr tun....hab auch ehrlich gesagt keine lust mich mit sowas rum zu ärgern.ich habe ihn unfallfrei gefahren und ihn so gekauft (steht im Kaufvertrag vom vorbesitzer)
...und jetzt hör bitte auf die Vorposter, die das alles schon geschrieben haben.
Finger weg vonTelefon & Tastatur!Zumindest, was den Käufer angeht.
Wir hier im Forum interessieren uns schon für den Fortgang der Geschichte...
Und denk nicht drüber nach, ob es eventuelle Lücken in Deiner Beweisführung gibt. Das können, falls erforderlich, später andere Menschen klären.
Gruss kirschv
Zitat:
Original geschrieben von Baulaender
ich verstehe den TE nicht .... jetzt fragt er schon hier im forum nach, bekommt dann die absolut richtige antwort "ABWARTEN UND NICHTS TUN" und er lässt sich weiterhin auf diskussionen und schriftverkehr mit dem käufer ein ... 😕🙄
nicht unbedingt. JETZT wo die sachlage klar ins lächerliche geht DANN kann man das ganze ggf aussitzen. da absolut unklar WAR ob nicht wirklich ein unfallschaden vorliegt ist das ganze auszusitzen IMMER falsch. den es hätte ja wirklich was verstecktes sein können.
beispiel:
ich hab neulich tante ernas uraltkarren ausgeschlachtet. der wagen war "erste hand"...ok es war ein jahreswagen zugelassen auf einen mitarbeiter eines autohauses. dann 15 jahre in einer hand und jetzt eben weg mit. beim zerlegen ist mir dann ein neuer kotflügel und eine beilackierung aufgefallen. wirklich gut gemacht und nicht zu erkennen wen man das ding nicht komplett zerlegt hat. tante erna hätte den wagen wirklich als unfallfrei verkauft, den so hat sie ihn ja auch vor 15 jahren gekauft. du steckst eben bei gebrauchtwägen NICHT drin. und genau aus diesem grund gibts eben die kaufvertraäge in denen "in meinem besitz unfallfrei" drinsteht. allein DAS sollte einen aus dem schneider hauen. aber die frage hat der te ja noch net beantwortet.
@topic
ICH würde dem käufer nun mitteilen das es aus MEINER sicht sich hierbei nicht um einen unfaller handelt und für MICH der drop gelutscht ist.
Ich versteh zwar, daß Euch das ganze umtreibt... 😁 Aber nun macht wegen dieser Geschichte doch nicht so ein Faß auf! Als Anwalt erlebt man solche Geschichten alle paar Tage. Fast alle verlaufen völlig geräuschlos im Sande, wenn nur der Verkäufer klar jede Haftung ablehnt und dabei bleibt. Wenige gehen vor Gericht, und da unterliegt der Käufer, wenn er nicht ganz klar ein arglistiges Verschweigen eines dem Verkäufer bekannten Unfalles / Mangels nachweisen (!) kann.
Also: Ruhig Blut.
Die Punktschweißungen sind "NEU", die Matten sind "NEU", im Bild 4 kann ich nichts erkennen. Ausserdem ist nicht zu erkennen, ob dies dein Wagen überhaupt ist. Also still halten und die Sache absitzen.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Kannst ihm ja mal ganz großzügig 5€ Preisnachlass anbieten.
Die wohl dümmste aller Antworten hier! Ob Angebot über 1, 5 oder 100 Euro - so kann man dann schon mal ein Schuldeingeständnis eröffnen.
An alle Hobby-Anwälte hier: "Ein Unfallschaden ist eine Beschädigung des Autos durch ein unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht. Ein Unfall hat einen Personen- oder Sachschaden zur Folge. Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist."
Somit gibt es fast kein Gebrauchtfahrzeug auf deutschen Straßen, das reinen Gewissens als "unfallfrei" verkauft werden kann.
Wollen wir zwar keine Haare spalten, liegen hier dennoch zwei Sachverhalte vor, sofern Du im Vertrag nicht "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" mit angegeben hast (sorry, kann sein, dass Du's bereits gefragt wurdest und ich Antwort überlesen habe?!):
1. Was den Unfallschaden betrifft, bist Du nicht zur Rücknahme verpflichtet, außer der Käufer kann Dir nachweisen, dass Du ihn hierüber arglistig getäuscht, sprich einen Schaden verschwiegen hast, von dem Du wusstest. Dies wird hier wohl nicht eintreffen.
2. Sehr wohl jedoch könnte er rein rechtlich einen Sachmangel geltend machen, wenn denn einer vorliegt (ob die Klausel "gekauft wie gesehen" dies ausschließt, bin ich mir nämlich nicht ganz so sicher), was Dich jedoch erst einmal zum Nachbessern und nicht zur Rücknahme verpflichten würde.
Hier ist der Sachverhalt nun etwas schwammig, zwecks schwammiger Formulierung.
Sei es, wie es ist. Auch Letzteres muss er schlussendlich irgendwann erst einmal einklagen bzw. einem Anwalt übergeben. Dies wird er zwecks möglichen Kosten nur tun, wenn er selbst eine Rechtschutz hat und auch NUR DANN, wenn diese den Fall mit "Aussicht auf Erfolg" betitelt und der Anwalt ihm das nochmal bestätigt, was dieser wiederum nur tut, wenn diese Aussicht wirklich besteht. Andernfalls nämlich zahlt der Kläger wieder selbst, was er sich sicherlich nicht antun möchte.
Von daher gehe ich nicht davon aus, dass hier seitens Käufer noch allzu viel kommen wird....
Mit sarkasmus hast du es ja nicht so, gell? 🙄
So frisch wie das auf den Fotos ausschaut ist das nicht sehr alt. Vorallem auch kraeftig gepfuscht. Wer weiss was der angestellt hat. Mach ihm das Angebot das er ab jetzt alles mit deinem Anwalt besprechen kann dem du alles uebergibst. Such dir einen der dich vertritt wenn dann noch eine konkrete Forderung kommt und fertig.
Lese doch mal die Exif Daten der dir zugesendeten Bildern aus. Vielleicht sind die Bilder ja schon viel älter :-)
Irgendwie kommt mir das ziemlich spanisch vor.
Die Schweißpunkte vom ausbeulen sehen ziemlich frisch aus, sind nicht angerostet.
Normalerweise werden sie verschliffen und grundiert.
Da hat einer ziemlichen Pfusch verzapft.
Vielleicht hat uns der TE nicht alles erzählt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Irgendwie kommt mir das ziemlich spanisch vor.
Die Schweißpunkte vom ausbeulen sehen ziemlich frisch aus, sind nicht angerostet.
Normalerweise werden sie verschliffen und grundiert.
Da hat einer ziemlichen Pfusch verzapft.
Vielleicht hat uns der TE nicht alles erzählt. 😁
Vorallem verstehe ich den sinn dieser Schweißpunkte nicht...
Was soll ich den nicht erzählt haben? Das Kommentar hättest du dir sparen können 😉
Zitat:
Original geschrieben von Memo101
An alle Hobby-Anwälte hier: "Ein Unfallschaden ist eine Beschädigung des Autos durch ein unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht. Ein Unfall hat einen Personen- oder Sachschaden zur Folge. Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist."
sorry aber DAS IS QUATSCH!
wen du schon googlen tust dann poste auch die anderen ergebnisse inclu. den diversen urteilen. dann wirst nämlich ganz fix merken das mit deinen 50€ nirgends hinkommst!
@fab
naja ein spotter punkt sieht anders aus. ebenso wens mit nem spotter rausgezogen wurde dann war hier ein wirklicher künstler am werk da man nirgends auf dem bild nur eine falte sieht. das bekommst nahezu nicht hin.
es sei den die links vorhanden weissen linien die ich als "kratzer" definiere sind die brechkanten vom rausziehen....