Auto verkauft und nun kommt Käufer an mit "Unfallwagen"
Hallo erstmal...
Ich habe vor gut 4 Monaten mein Auto verkauft und nun ruft mich der damalige Käufer an und meint dass das Auto ein Unfallwagen sei. Laut werkstatt hätte das Auto einen Unfallschaden in höhe von 3000 bis 4000 € gehabt. Allerdings hatte ich nie einen Unfall mit dem Wagen. Er kommt mir jetzt mit entweder Wagen zurück nehmen oder einen Betrag X zahlen da der Wagen ja jetzt weniger Wert wäre.
Was soll ich nun tun?
Danke schon einmal im Vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Kannst ihm ja mal ganz großzügig 5€ Preisnachlass anbieten.
Die wohl dümmste aller Antworten hier! Ob Angebot über 1, 5 oder 100 Euro - so kann man dann schon mal ein Schuldeingeständnis eröffnen.
An alle Hobby-Anwälte hier: "Ein Unfallschaden ist eine Beschädigung des Autos durch ein unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht. Ein Unfall hat einen Personen- oder Sachschaden zur Folge. Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist."
Somit gibt es fast kein Gebrauchtfahrzeug auf deutschen Straßen, das reinen Gewissens als "unfallfrei" verkauft werden kann.
Wollen wir zwar keine Haare spalten, liegen hier dennoch zwei Sachverhalte vor, sofern Du im Vertrag nicht "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" mit angegeben hast (sorry, kann sein, dass Du's bereits gefragt wurdest und ich Antwort überlesen habe?!):
1. Was den Unfallschaden betrifft, bist Du nicht zur Rücknahme verpflichtet, außer der Käufer kann Dir nachweisen, dass Du ihn hierüber arglistig getäuscht, sprich einen Schaden verschwiegen hast, von dem Du wusstest. Dies wird hier wohl nicht eintreffen.
2. Sehr wohl jedoch könnte er rein rechtlich einen Sachmangel geltend machen, wenn denn einer vorliegt (ob die Klausel "gekauft wie gesehen" dies ausschließt, bin ich mir nämlich nicht ganz so sicher), was Dich jedoch erst einmal zum Nachbessern und nicht zur Rücknahme verpflichten würde.
Hier ist der Sachverhalt nun etwas schwammig, zwecks schwammiger Formulierung.
Sei es, wie es ist. Auch Letzteres muss er schlussendlich irgendwann erst einmal einklagen bzw. einem Anwalt übergeben. Dies wird er zwecks möglichen Kosten nur tun, wenn er selbst eine Rechtschutz hat und auch NUR DANN, wenn diese den Fall mit "Aussicht auf Erfolg" betitelt und der Anwalt ihm das nochmal bestätigt, was dieser wiederum nur tut, wenn diese Aussicht wirklich besteht. Andernfalls nämlich zahlt der Kläger wieder selbst, was er sich sicherlich nicht antun möchte.
Von daher gehe ich nicht davon aus, dass hier seitens Käufer noch allzu viel kommen wird....
54 Antworten
Ich kann ja verstehen,d aß der TE jetzt neugiereig ist und wissen will, was wirklich Sache war. Aber, wie schon ganz richtig geschrieben wurde: Wenn du ein Gutachten anforderst, dann zahlst du es auch. Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Und welche Gutachter kennst du? Über welchen Gutachter kannst du sagen, daß er fähig und kompetent ist, ein sauberes, neutrales und vor allem richtiges Gutachten zu einem vertretbaren Preis zu erstellen?
Richter und Anwälte wissen so etwas. Und solange machst du besser gar nichts. Wirklich nicht.
"Gekauft wie gesehen und zur Probe gefahren" sind Wischiwaschi-Ausdrücke...
Im Kaufvertrag wird angekreuzt, ob es sich (wissentlich) um einen Unfallwagen, bzw. um einen Wagen mit gewissen (folgenden) Schäden handelt.
Bei Privatpersonen sollte jedoch die Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden (steht meistens eh schon in den Vordrucken der Kaufverträge).
Was aber nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun hat. Falls es sich wirklich um einen Unfallwagen handeln sollte, muß der Käufer dir nachweisen, dass du von dem Unfall wußtest, oder er dir gar selber passiert ist.
So lange "nur" Nervereien übers Telefon, oder Internet kommen -> entspannen...auch wenns schwer fällt.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
"Gekauft wie gesehen und zur Probe gefahren" sind Wischiwaschi-Ausdrücke...
yes, ist im bgb, ich glaube §442, eh geregelt....landläufige meinung: schützt vor allem 🙂
entscheidend sind doch die nicht sichtbaren mängel.... 😉
im kaufvertrag gibts eine klausel:
unfallfrei in meinem besitz oder unfallwagen. wo wurde da das kreuz gemacht?
es gibt jetzt wirklich 2 möglichkeiten:
a) das is wirklich n unfaller. das kann ja aus 3. hand schonmal sein.
b) das is die typische "nachher noch geld rausschlagen" nummer.
das problem bei der sache ist das es für eine abzock nummer schon reichlich spät ist. der unfallschaden (bzw auch gerne wird eine defekte zylinderkopfdichtung genommen) wird meistens schon nach wenigen tagen festgestellt. somit könnte es in diesem falle ja wirklich ernst sein.
unter diesem gesichtspunkt würde ICH das nicht aussitzen sondern aktiv werden. sprich lass dir vom käufer den mal GENAU (MIT BILDERN) zeigen wo den der unfallschaden sein soll. btw um was für ein auto handelt es sich den? z.b. bei vag fahrzeugen wird ALLES über das auto zentral gespeichert. sprich wen der wagen wirklich einen unfallschaden hatte UND in einer vag werkstatt repariert wurde dann kann man das an seinem "logbuch" auslesen. das problem bei der sache ist das diese daten mehr oder weniger illegal mitgeteilt werden. solche infos sind nicht für den endkunden bestimmt und nur unter vorgehaltener hand weitergegeben.
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Die Antwort übersieht die Parteirollen im Zivilverfahren. Sicher, man kann vorauseilend einem Anspruchsteller auch den Weg ebnen. Oder man kann ihn erst mal kommen lassen, mal sehen, was er denn so hat. Ihn auffordern, seinen Vortrag nachzubessern und zu belegen - das ist unter zivilprozessualen Aspekten (und unter diesen muß man das ganze in der Tat jetzt schon betrachten) das dümmste, was man machen kann.
Die sache ist ich habe kurz vor verkauf TÜV neu machen lassen, neues fahrwerk einbauen lassen und eintragen lassen und keiner hat ds was gesagt von wegen da ist was oder sonst iwas. Habe jetzt bilder angefordert. Er meint er will ein Gutachten vom TÜV oder Dekra machen lassen was ICH zahlen soll.Muss ich dies zahlen?habe gefragt wo genau der schaden ist und esnkam nur die antwort...hinten links....wo grnau weiß er net und rost wäre da weil es angeblich verfuscht wurde....wieder gefragt wo der rost den sei....antwort....hinten links...wo genau? Weiß er net....hätte der mechaniker nur gesagt
Hast du das Gutachten bestellt? Nein! Also bezahlst du auch nichts, weil du nicht dafür verantwortlich bist, wer das Gutachteb in Auftrag gibt. Und lass den Blödsinn sein, irgendetwas von dem Typ anzufordern. Damit tust du dir keinen Gefallen.
Zitat:
Original geschrieben von Astra_Coupe712
Die sache ist ich habe kurz vor verkauf TÜV neu machen lassen, neues fahrwerk einbauen lassen und eintragen lassen und keiner hat ds was gesagt von wegen da ist was oder sonst iwas.
solange die arbeiten / weiderherstellung fachgerecht gemacht wurde interessiert es dem tüv nicht ob es ein unfallwagen ist. wenn aber der käufer ihn auf der bühne hat und ihn als unfallfrei gekauft hat ist es schon interessant
. wenn aber der käufer ihn auf der bühne hat und ihn als unfallfrei gekauft hat ist es schon interessantWas meinst du damit?
ähhhh den tüv und die werkstatt juckt auch ein stümperhaft instand gesetzter unfallschaden nicht. in jungen jahren hast einen verzogenen rahmen mit ner deutschen eiche und einem trecker wieder pi mal auge gerade gezogen. sowas juckt den tüv auch garnet solange da nix gerissen ist etc.
ihr nehmt immer den tüv und irgendwelche werkstätten als messlatte. das ist falsch. der tüv checkt nur seine sachen durch. die werkstatt macht nur ihr soll. ob nun dein auto 300.000km runter hat und auf dem tacho stehen dummerweise nur 10.000km dann juckt das auch weder tüv noch werkstatt.
interesant wirds nur bei einer gebrauchtwagenbewertung.
Habe vorhin eine Email von dem Käufer bekommen mit Bildern die mir den unfallschaden zeigen sollen. und wieder einmal fing er wieder an mit ich solle ihm unverzüglich bescheid geben ob ich das Auto zurück nehme oder ein Preisnachlass gebe...
Kannst ihm ja mal ganz großzügig 5€ Preisnachlass anbieten.
Ich würde jede weitere Kommunikation umgehend einstellen.
Der soll seinen Anwalt beauftragen,wenn er was haben will.
Greetz
Cap
Meiner persönlichen Meinung nach sollst Du hier über den Tisch gezogen werden.
So repariert keine Werkstatt, da könnte sich der KFZler hinterher aufhängen.
Der Typ hat anscheinend schon die Eurozeichen in den Augen.
So einen Pfusch macht nur ein Laie (und wenn "krasse Bruda" zufällig Kontakte zu ner Werkstatt hat, kann der auch papiermäßig was drehen).
Ich würde keinen Cent rausrücken, der sollte schon die Hosen runterlassen wenn er was will, da die Sache faul ist.
1. Ist das überhaupt Dein Auto? Auf den Fotos ist gar nicht zu erkennen, um welche Automarke es sich handelt. Kannst Du sicher sein, daß es nicht zufällig irgendwelche Fotos von irgendwelchen Unfallfahrzeugen von Google sind?
2. Der Käufer muß Dir nachweisen, daß das Auto einen Unfallschaden hat. Nicht Du, daß es keinen hat. Wenn er dies also behauptet, muß er dies rechtssicher belegen, idealerweise mit einem Gutachten. Das Gutachten zahlt ER. Falls Du anderer Meinung bist und ein eigenes Gegengutachten erstellen möchtest, dann mußt Du nur dieses eine von Dir beauftragte Gegengutachten bezahlen.
Mein Tip: schreib ihm doch einfach direkt, daß Du Dich auf keine weitere Kommunikation mit ihm einlässt. Fertig. Es gibt keinen Preisnachlaß, kein Entgegenkommen. Ihm steht es frei, sich auf anwaltlichem Wege in Verbindung mit Dir zu setzen. Punkt. Das reicht.
Alle Folgemails ignorieren bzw. direkt in den Papierkorb wandern lassen. Entweder meint er es ernst und wird tatsächlich einen Rechtsanwalt beauftragen, oder ist er wirklich nur auf Abzocke aus, damit hört der nervende Kontakt irgendwann einfach auf. Sollte Dich ein Anwalt anschreiben, wird es sowieso nicht via Mail geschehen, sondern brieflich. Da kann man sich Gedanken machen, aber keinesfalls jetzt.
Ich setze hier allerdings voraus, daß das Auto während der Zeit in Deinem Besitz wirklich keinen Unfall hatte und Dir auch nichts von einem Unfall beim Vorbesitzer bekannt ist. Sonst geht die Sache richtig heftig nach hinten los. Ohne Dir was unterstellen zu wollen, dies nur als Hinweis.
So einen Honk hatte ich auch mal im Freundeskreis. Fahrzeug (BMW) verkauft von einer Freundin für 4000 EUR, privat. Fahrzeug hatte eine neue Stosstange hinten, wo ein Einkaufswagen eine Delle reingefahren ist. Dies war im Vertrag so gehalten. Zwei Monate nach dem Verkauf bekam die Dame Drohanrufe und Mails, es wäre in Wirklichkeit ein richtiger Totalschaden mit verzogenem Rahmen etc. etc. etc. Mindestens 3000 EUR Preisnachlaß wollte der Honk haben. Die Dame hat sich auch total verrückt gemacht und wollte sogar das Geld zurückzahlen. Glücklicherweise war ihr Bruder Verkehsrechtsanwalt und ihr Vater ein pensionierter KFZ Gutachter. Die haben zusammen eine nette Mail als Antwort geschrieben und den Bruder als künftige Ansprechperson genannt. Sämtlicher Kontakt hörte schlagartig auf. ;-)