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Auto verkauft und nicht umgemeldet

Themenstarteram 8. April 2017 um 15:20

Hallo,

ich stelle mal ganz kurz mein Problem dar:

- ich war 6 Monate im Ausland

- zwischenzeitlich hat meine Schwester mein Auto verkauft (ich habe es in Auftrag gegeben)

- Auto wurde verkauft und erst nach 3 Monaten vom Käufer umgemeldet

- meiner Schwester ist es erst aufgefallen, als Knöllchen auf meinem Namen nach Hause zugeschickt wurden

- sie hat es beim Verkehrsamt angegeben/gemeldet

- Auto wurde umgemeldet vom Käufer

So ich finde es eine absolute Frechheit vom Käufer. Kaufvertrag wurde aufgesetzt und er sollte innerhalb von 5 Tagen das Auto ummelden. Jetzt habe ich 3 Monate lang Versicherung und Steuern bezahlt und wusste nicht, dass das Auto nicht umgemeldet wurde. Welche Rechte habe ich nun, um mein Geld für die Versicherung beim Käufer zurückzufordern? Es geht um 120€. Es ist zwar nicht viel, aber es geht ums Prinzip. Wegen solchen Leuten verliert man das Vertrauen und macht es anderen schwerer und meldet das Auto beim Verkauf ab.

Vielen Dank für jeden Ratschlag, ich habe so viel im Internet gelesen, aber keine richtige Antwort gefunden :(

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2017 um 15:46

Das hilft der TE jetzt ruckzuck aus ihrer Situation.

Hätte, hätte - Fahrradkette!

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am 8. April 2017 um 16:25

Es wurde ja nicht empfohlen, mit einem Anwalt zu drohen, sondern gleich ein kostenpflichtiges Mandat zu erteilen. Wie stets ist dazu keinerlei Detailkenntnis (völlig Unnötiges, wie etwa der Wortlaut des Vertrages) der Sache notwendig.

Das stimmt tatsächlich. Und deshalb ist die erste Antwort in diesem thread auch gleichzeitig die hilfreichste. :cool:

Themenstarteram 8. April 2017 um 18:10

Danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde ein Schreiben aufsetzen und es auf normalen Wege versuchen. Wenn keine Einsicht da ist, werde ich wohl zum Anwalt gehen. Naja Karma, der wird schon wissen, was er davon hat :/

am 8. April 2017 um 18:25

Das ist eine vernünftige Vorgehensweise. Forderungen belegen (Kopien). Setze einen machbaren Termin und gebe der Hoffnung Ausdruck, das Ganze ohne Rechtsbeistand über die Bühne zu bringen. Und alles schön sachlich ohne Emotionen und ohne beleidigende Ausdrücke, wie sie hier gepflegt werden.

Bist du Mitglied eines Automobilklubs, kannst du die eine gratis Erstberatung durch einen Anwalt in der Nähe deines Wohnortes suchen.

Die Anwaltkosten bezahlst du ansonsten selbst nur dann nicht, wenn du 100% Recht bekommst. Das wird hier beharrlich und grundsätzlich unterschlagen. Die Risikoabschätzung wäre unzulässige Rechtsberatung und sollte berufenen Profis überlassen bleiben (anwaltliche Erstberatung, wahrscheinlich teurer als der Streitwert).

Edit: Die Antwort zum Folgeposting steht schon hier.

am 8. April 2017 um 18:28

Zitat:

@situ schrieb am 8. April 2017 um 20:25:41 Uhr:

Das ist eine vernünftige Vorgehensweise. Forderungen belegen (Kopien). Setze einen machbaren Termin und gebe der Hoffnung Ausdruck, das Ganze ohne Rechtsbeistand über die Bühne zu bringen. Und alles schön sachlich ohne Emotionen und ohne beleidigende Ausfrücke, wie sie hier gepflegt werden.

Bist du Mitglied eines Automobilklubs, kannst du die eine gratis Erstberatung durch einen Anwalt in der Nähe deines Wohnortes suchen.

Die Anwaltkosten bezahlst du selbst nur dann nicht, wenn du 100% Recht bekommst. Das wird hier beharrlich unterschlagen. Die Risikoabschätzung wäre unzulässige Rechtsberatung

Die Kosten zahlt immer der Verursacher, und die ist in diesem Falle der Schmarotzer.

rzz

Im Prinzip ist das richtig. Aber wenn er die Finger hebt guckst du trotzdem in die Röhre ;-)

am 8. April 2017 um 18:34

Zitat:

@Lattementa schrieb am 8. April 2017 um 20:31:26 Uhr:

Im Prinzip ist das richtig. Aber wenn er die Finger hebt guckst du trotzdem in die Röhre ;-)

Ich werde schon dafür sorgen das der zahlt. Notfalls muß er halt Privatinsolvenz anmelden, um zu vermeiden das der Gerichtsvollzieher kommt :-)

rzz

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 8. April 2017 um 17:45:45 Uhr:

Genau deswegen verkauft man sein Auto immer ABGEMELDET. Sann kann so ezws gar nicht vorkommen. Wir hatten da auch mal riesen Ärger mit Strafzettel und Polizei, seitdem immer ABGEMELDET. Und wenn einer unser abgmeldetes Auto nicht kaufen will dann unterstelle ich dem Typ einfach unlautere Absichten. Schmarotzer und Abschaum gibts hier ja immer mehr in D.

rzz

Dann war der Käufer meines angemeldeten Corsa B vor 4 Jahren ja auch Abschaum und ein Schmarotzer, ist mir gar nicht aufgefallen obwohl seine Muttersprache nicht deutsch war - seltsam.

Er hat das Fahrzeug am Folgetag abgemeldet obwohl er lt. Kaufvertrag 3 Tage Zeit hatte und hat mir abends sogar die alten Kennzeichen nach Hause gebracht, weil ich die gerne wieder haben wollte.

Ein abgemeldetes Fahrzeug würde ich nur kaufen, wenn der Verkäufer dafür sorgt, dass ich eine ausgiebige Probefahrt machen kann (z.B. Kurzzeit-Kennzeichen). Nur auf irgendeinem Hof rumeieren bringt mir nichts.

Ich kann mir auch den Verkäufer aussuchen.

Salve

remarque

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 8. April 2017 um 21:19:25 Uhr:

 

Ich kann mir auch den Verkäufer aussuchen.

Salve

remarque

Mal ganz abgesehen davon, dass der Verlust, den man durch den niedrigeren Kaufpreis erleidet um ein vielfaches höher ist, als der des TE...

 

Aber jeder wie er meint...

Zitat:

@Leyla77 schrieb am 8. April 2017 um 20:10:03 Uhr:

Danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde ein Schreiben aufsetzen und es auf normalen Wege versuchen. Wenn keine Einsicht da ist, werde ich wohl zum Anwalt gehen. Naja Karma, der wird schon wissen, was er davon hat :/

Er ist mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bereits jetzt im Verzug. Die Anwaltskosten gehören klar zum Verzugsschaden. Da er Dir 3 Monate bewusst auf deiner Nase herumgetanzt ist, brauchst Du dir also keine Sorgen wegen etwaiger Kostentragungsfragen zu machen. An deiner Stelle würde ich das erledigen lassen. Die eigene Zeit ist ja auch was wert. ;)

Sofern er in die Insolvenz rutschen sollte - wegen ca. 150,- € schon äußerst fraglich, aber die Reichsbedenkenträger haben mit diesem Einwand nicht ganz unrecht -, wärst Du Inhaberin einer Forderung aus unerlaubter Handlung und die würde auch eine Restschuldbefreiung überleben.

Nun können die "Fachleute" weitere Unwetter heraufbeschwören. :D *duck_und_weg*

Paul du kramst aber wieder mal tief in der Kiste ;)

Nur um die Pessimisten hier zu erfreuen. :)

Wegen einer Forderung von 120 € sollte man sich schon sehr sicher sein, dass beim Schuldner auch was zu holen ist, sonst wirft man schlechtem Geld womöglich gutes hinterher, mal ganz abgesehen von Aufwand und Ärger.

Reguläre Kosten von 83,54 € sind natürlich ein "existenzvernichtendes" Risiko ... und was macht man dann nur mit der gewonnenen Freizeit ... :eek:

am 9. April 2017 um 11:47

203,54 EUR weg statt 0,70 EUR für eine Briefmarke.

Aber wer steuert nicht gern sein Scherflein zur Finanzierung der Yacht bei.

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