Auto Verkauft und nach 2 Wochen Motorschaden und andere Defekte?
Guten tag,
ich habe vor zwei Wochen ein Auto bj 1998 mit über 2000Km als "Bastlerfahrzeug" verkauft.
Zuvor habe ich den wagen mit Defekter ZKD angeboten hatte aber zeitgleich einen Freund gefragt ob er die ZKD wechseln kann damit der wagen überhaupt genommen wird da er sehr viel Wasser verbraucht hat und ich das nie verschwiegen habe. Die ZKD wurde gewechselt und ich bin über 200Km Autobahn damit gefahren ohne Probleme oder Ausfälle. Schließlich wurde der wagen für 2000€ Verkauft.
Nach etwa 2 Wochen erhalte ich einen Anruf von Käufer der Wagen hatte einen Motorschaden der Wagen wär auf dem weg zu einem Gutachter, denn ein Mechaniker hätte bestätigt es würde am falschen Zusammenbau des Motors liegen und es würden Halter von Schläuchen fehlen.. Jetzt droht er mir mit seinem Anwalt und möchte den Wagen zurück geben oder einen Preisnachlass da es noch keine 14 Tage her ist.
Vorab wir haben einen Mobile Privat an Privat Vertrag benutzt der Gewehrleistung ausschließt.
Ich und mein Kumpel sind uns keiner schuld bewusst es wurde alles gewissenhaft erledigt und der wagen lief in meiner Hand noch mehrere Kilometer und der Neue Besitzer hat auch noch mehre Kilometer damit gefahren.
Wär Direkt am ersten Tag gewesen hätte ich aus Kulanz noch was gemacht aber nicht nach knapp 2 Wochen und diesen Drohungen.
Der Käufer hat den wagen mit mehreren Leuten genau besichtigt eine Probefahrt gemacht, und dann mitgenommen.
Er will nicht verstehen dass ich kein Händler bin der weder eine Garantie, Gewehrleistung noch ein Rückgaberecht geben kann.
Ich bin Rechtsschutzversichert nur lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? habe ich unrecht mit meiner Behauptung und muss den nun Defekten wagen zurücknehmen?
Beste Antwort im Thema
Mit welchem Grund soll er mit dem Preis runtergehen? Weil Ali und Murat ihre eigenen Gesetze "durchboxen" wollen?
56 Antworten
Fakt ist ja mal:
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dumme ist...
(Keinen Cent würde ich zurück zahlen.)
Zitat:
@Master_Siggi schrieb am 10. Juli 2015 um 17:23:00 Uhr:
Spielt doch keine Rolle, da er die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat...
So einfach ist die Sache nun auch nicht.
Grdsl. stehen dem Käufer Mängelrechte zu, diese sind Gewährleistungsrechte, sprich sie bestehen unabhängig vom Vertretenmüssen des Verkäufers. Auch ein Privatverkauf ist ein Kaufvertrag wie jeder andere.
Richtig ist insoweit, dass bei einem Privatverkauf die Mängelrechte ausgeschlossen werden können.
Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt, z.B. (!) dann nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat - was allerdings von der Käuferseite zu beweisen ist und häufig nicht gelingen wird.
Der Ausschluss der Mängelrechte ist also nicht wie häufig angenommen ein Freibrief auf Verkäuferseite.
Stellt sich der Sachverhalt also wie vom TE geschildert dar, muss er sich keine Sorgen machen in Anspruch genommen zu werden. Vorausgesetzt, er hat die Mängelrechte wirksam ausgeschlossen. Das soll betont werden, denn ich warne eindringlich vor solchen Floskeln wie "Gekauft wie gesehen" und ähnliche - Damit kann sich der Verkäufer unter Umständen nur von solchen Mängeln freistellen, die für den Käufer bei Besichtigung des PKWs auch augenscheinlich waren.
Da aber hier wohl ein Mustervertrag aus dem Internet benutzt wurde, gehe ich einfach mal von einem wirksamen Ausschluss aus.
Inwiefern er sich wegen dem Käufer und seiner Entourage sorgen muss... 🙄 😉
Gibts jetzt einen driftigen Grund diese Leiche zu reanimieren?🙄
Der TE hat sich seit über 2 Jahren nicht mehr gemeldet,
der Drops ist somit gelutscht, von wem auch immer.😮
Oh je, das wurde mir auf der ersten Seite im V&S angezeigt, wenn ich mich nicht komplett Irre - dann bitte ich um Verzeihung, mein Fehler 😉
Da ist wohl irgendwas schief gelaufen...
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Das kann ich bestätigen. Eventuell wurde da ein Beitrag von einem anderen Leichenfledderer gelöscht.
Ja, da war gestern ein "Kaiser-Roland" mit zig Beiträgen die alle was mit Motorschäden zu tun hatten unterwegs und hat alte Threads aus dem Keller geholt.
Sie wurden mittlerweile alle gelöscht.
Sehe ich auch so wie die Vorgänger! Privat Verkauf und daher keine Garantie und Gewährleistung! Das Risiko trägt der Käufer. Dann doch beim Händler kaufen!