Auto verkauft - Probleme mit Käufer

Hallo!

Habe im Dezember mein Auto (Audi 80 Bj.91) verkauft und nun meldet sich plötzlich der Käufer, nach mehr als drei Monaten mit einem Problem.

Der Käufer schreibt mir, dass das Auto einen Motorschaden hat und er gezwungen war einen gebrauchten Motor einzubauen. Die Kosten liegen in Höhe von ca. 1200€.

Er will mind. die hälfte der Kosten erstattet haben weil der Motor angeblich schonmal geplant wurde. Davon weis ich aber nix, da ich 2.Hand bin und den Wagen erst im Jahre 2000 gekauft habe. Über die Geschichte des Fahrzeugs bin ich ja nicht informiert. Mir diente der der Audi 4 Jahre lang ohne großartige Probleme. Jetzt nachdem er ihn hat ist er unzufrieden. Mag ja auch sein, dass er das Auto nicht ordnungsgemäß geführt hat.
Als Privatverkäufer kann er doch nicht Garantie von mir verlangen!

Jetzt will der Käufer mit mir vors Gericht bzw. schrieb er mir, dass er mich anklagen will.

Wie sieht es für mich aus? Ich bin mir nähmlich
keiner Schuld bewusst.

Habe meinen Audi für 1500€ verkauft und so gesehen würde ich ihn für 900€ verkaufen wenn ich ihm die hälfte der Rechnung zahlen würde.

Einen Kaufvertrag habe ich natürlich benutzt (ADAC).

Danke für eure Antworten

Gruss CARMAN

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Im übrigen Bezieht sich das so genannte EU Recht auf das Fernabsatz Gesetz. Oder wurde das Fahrzeug im Shop gekauft und mit der Post verschickt? 🙂
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Das Fernabsatzsatzgesetz gibt es auch seit ca. 3 Jahren nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Das Fernabsatzsatzgesetz gibt es auch seit ca. 3 Jahren nicht mehr.

Das ist nicht ganz richtig. Es gibt ein altes und ein neues.

Quelle:

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Das ist nicht ganz richtig. Es gibt ein altes und ein neues.

Quelle:

Nein es gibt nur ein altes Fernabsatzgesetz, ein neues gibt es nicht, davon steht auch nichts in obigem Link, da ist nur der Text des alten zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Nein es gibt nur ein altes Fernabsatzgesetz, ein neues gibt es nicht, davon steht auch nichts in obigem Link, da ist nur der Text des alten zu finden.

Kann auch sein, das es jetzt Fernabsatzrecht (gültig seit 01.01.2002) heisst. Gemeint ist das gleiche. Übrigens auch zu finden unter meiner Quelle.

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Morgen hab ich ein Termin bei einem Anwalt vom ADAC. Die erste Beratung ist kostenlos.

Bin mal gespannt was der Anwalt mir sagt....

Falls es jmd. interessiert kann ich ja gerne den weiteren Verlauf posten.

Gruss CARMAN

Zitat:

Original geschrieben von CARMAN


Falls es jmd. interessiert kann ich ja gerne den weiteren Verlauf posten.

Ja, praktische Erfahrungen aus erster Hand sind immer lehrreich.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Kann auch sein, das es jetzt Fernabsatzrecht (gültig seit 01.01.2002) heisst. Gemeint ist das gleiche. Übrigens auch zu finden unter meiner Quelle.

Zur Aufklärung:

Du hattest angemerkt, dass es das bei Ebay zitierte EU-Recht nicht gibt, weil es im BGB steht, dies ist beim Fernabsatzgesetz genauso.

Die Paragraphen des Fernabsatzgesetzes sind in das BGB übernommen worden. Da die Bestimmungen jetzt durch ein anderes Gesetz (BGB)geregelt werden wurde das Fernabsatzgesetz außer Kraft gesetzt. Man kann die betreffenden Paragraphen im BGB auch gerne Fernabsatzrecht nennen.

Danke für die Aufklärung. ich habe im ersten Ansatz nicht verstanden was Du meinst. Nun ist es aber klar. Der BGB Regelt diese Art des Kaufen/Verkaufen.

Hilft das dem OP jetzt weiter? Ich glaube das war mehr oder weniger eine private öffentliche Unterhaltung. Naja egal. 🙂

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