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Auto verkauft - Probleme mit Käufer

Themenstarteram 1. April 2005 um 17:19

Hallo!

 

Habe im Dezember mein Auto (Audi 80 Bj.91) verkauft und nun meldet sich plötzlich der Käufer, nach mehr als drei Monaten mit einem Problem.

Der Käufer schreibt mir, dass das Auto einen Motorschaden hat und er gezwungen war einen gebrauchten Motor einzubauen. Die Kosten liegen in Höhe von ca. 1200€.

Er will mind. die hälfte der Kosten erstattet haben weil der Motor angeblich schonmal geplant wurde. Davon weis ich aber nix, da ich 2.Hand bin und den Wagen erst im Jahre 2000 gekauft habe. Über die Geschichte des Fahrzeugs bin ich ja nicht informiert. Mir diente der der Audi 4 Jahre lang ohne großartige Probleme. Jetzt nachdem er ihn hat ist er unzufrieden. Mag ja auch sein, dass er das Auto nicht ordnungsgemäß geführt hat.

Als Privatverkäufer kann er doch nicht Garantie von mir verlangen!

Jetzt will der Käufer mit mir vors Gericht bzw. schrieb er mir, dass er mich anklagen will.

Wie sieht es für mich aus? Ich bin mir nähmlich

keiner Schuld bewusst.

Habe meinen Audi für 1500€ verkauft und so gesehen würde ich ihn für 900€ verkaufen wenn ich ihm die hälfte der Rechnung zahlen würde.

Einen Kaufvertrag habe ich natürlich benutzt (ADAC).

 

Danke für eure Antworten

 

 

Gruss CARMAN

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22 Antworten

War es ein neues Vertragsmuster (Schuldrechtsfeform 2002) des ADAC?

Insbesondere:

Wurde ein Gewährleistungsausschluß vereinbart?

Wenn nein,

den Käufer bitten den Nachweis für das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt zu erbringen.

Der ADAC hat zu dem Thema eine informative Seite.

Zitat:

Home > Recht & Rat > Fahrzeugkauf - Leasing > Gebrauchtwagenkauf > Mängelhaftung

Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen

Seit 01.01.2002 hat sich das Schuldrecht grundlegend geändert

Die Änderungen wurden nötig, um den Anforderungen des EU-Rechts, insbesondere auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes, zu genügen. Hervorzuheben ist die Einführung des Verbrauchsgüterkaufs und die Verlängerung der Sachmängelhaftung von 6 Monaten auf 2 Jahre (aber verkürzbar auf ein Jahr!). Das Kaufrecht wurde durch die Einführung des Verbrauchsgüterkaufs in zwei Teile aufgespaltet: Für den Kauf Verbraucher vom Unternehmer finden die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs Anwendung, für den Kauf Unternehmer von Unternehmer bzw. Privat von Privat kommt das "normale" Kaufrecht zum Tragen.

Das neue Kaufrecht findet Anwendung auf Verträge, die seit dem 01.01.2002 geschlossen wurden.

 

Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagen

 

Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der ADAC-Vertrag ). Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (LG Dessau DAR 2003, 119, OLG Karlsruhe DAR 88, 162). Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. "

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.)

Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und probegefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).

Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung. Eine stillschweigende Freizeichnung hat die Rechtsprechung nur in Sonderfällen angenommen, vorwiegend zu Lasten von gewerblichen Händlern, z. B. dann, wenn beim Neuwagenkauf vom Käufer das alte Fahrzeug in Zahlung gegeben wird (BGH NJW 82, 1700), dann wird der private Altwageneigentümer so behandelt, als habe er unter Sachmängelhaftungsausschluss verkauft.

Ist heutzutage gut rechtschutzversichert zu sein.

Als Privatperson musst Du nur dir bekannte Mängel dem Käufer mitteilen.

Im Endeffekt ist es zwar ärgerlich aber warte einfach ob sich wirklich ein gegnerischerer Anwalt bei Dir meldet.

Selbst wenn der Käufer zum Anwalt geht wird dieser Ihm die ganze Aktion wohl ausreden sobald er den Vertrag eingesehen hat.

Re: Auto verkauft - Probleme mit Käufer

 

Zitat:

Original geschrieben von CARMAN

Der Käufer schreibt mir, dass das Auto einen Motorschaden hat und er gezwungen war einen gebrauchten Motor einzubauen. Die Kosten liegen in Höhe von ca. 1200€.

Mit dieser Vorgehensweise hat der Käufer sämtliche Schadenersatzansprüche verwirkt, da er dir weder die Möglichkeit gegeben hat, den Schaden nachzuprüfen/prüfen zu lassen noch die Möglichkeit einer Nachbesserung mit deinen eigenen Mitteln.

am 1. April 2005 um 19:13

Ausserdem,seit wann haftet ein Privatverkäufer,das wäre ja noch schöner.

Natürlich wenn man was wissentlich verschweigt,dann viel. aber doch nicht so.

such Dir nen guten RA

bei einigen Beiträgen - z.B. dem obigen - von madcruiser könnte man so dahinschmelzen ...

Themenstarteram 1. April 2005 um 20:48

@madcruiser:

Ja es war es ein neues Vertragsmuster und zwar aus dem Jahre 2004.

 

@ Jan 72:

Ich weis auch nix von Garantie beim Privatverkauf!

 

@Drahke:

Er hat mich über nix informiert. Einfach das Auto repariert und das wars. Ich habe versucht die Werkstatt bisher mehrmals zu erreichen... jedoch Erfolglos.

 

Zur Info: Der Verkäufer lebt ca. 500km entfernt von mir.

am 1. April 2005 um 21:03

ich würd sagen hat er Pech gehabt,lass Ihn man klagen,der macht ne Bauchlandung.

Themenstarteram 1. April 2005 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von Jan 72

ich würd sagen hat er Pech gehabt,lass Ihn man klagen,der macht ne Bauchlandung.

Das denke ich auch....!

Ich kann mir beim bessten Willen nicht vorstellen, dass er nach drei Monaten antanzen kann und von mir 600€ verlangen kann.

Immerhin ist er ja jetzt mehr als drei Monate im Besitz des Autos, vielleicht hat er das Auto ja auch nicht ordnungsgemäß geführt. Ich kann ja wohl nicht dafür aufkommen.

 

Gruss CARMAN

Zitat:

Original geschrieben von CARMAN

@Drahke:

Er hat mich über nix informiert. Einfach das Auto repariert und das wars.

Dann brauchst du dir absolut keine Sorgen zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Jan 72

Ausserdem,seit wann haftet ein Privatverkäufer,das wäre ja noch schöner.

Natürlich wenn man was wissentlich verschweigt,dann viel. aber doch nicht so.

such Dir nen guten RA

#

Naja, laut neuem EU Recht us man auch bei privatverkauf eine Gewährleistung von einem Jahr geben, wenn man diese nicht ausdrücklich im Vertrag ausschließt.

Aber wie schon gesagt wurde, da der Käufer keine Möglichkeit zur Nachbesserung geboten hat hat er keine Ansprüche mehr...

Zitat:

Original geschrieben von CARMAN

 

@ Jan 72:

Ich weis auch nix von Garantie beim Privatverkauf!

 

Dann seid Ihr auch nicht bei ebay aktiv???? Daher hätte man es wissen können.... Nach dem neuen EU-Gesetz gibt JEDER Privatmann Garantie auf verkaufte Artikel, sofern er sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat!

am 2. April 2005 um 9:45

Hallo,

liess mal das hier ganz in Ruhe:

---

Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden.

---

@Pirke

---

Naja, laut neuem EU Recht mus man auch bei privatverkauf eine Gewährleistung von einem Jahr geben, wenn man diese nicht ausdrücklich im Vertrag ausschließt.---

Das stimmt nicht. Wird immer wieder bei Ebay so gemacht, dieses viel zitierte EU Recht gibt es gar nicht.

Im übrigen Bezieht sich das so genannte EU Recht auf das Fernabsatz Gesetz. Oder wurde das Fahrzeug im Shop gekauft und mit der Post verschickt? :)

 

 

klick

Wenn das Vertragsmuster aus dem Jahre 2004 stammt,

und Zitat des o.a. ADAC-Textes "einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der ADAC-Vertrag )" hat,

so kannst Du den Käufer getrost darauf verweisen und hast keine Haftungssorgen.

am 2. April 2005 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von boah ey ! ;-)

Dann seid Ihr auch nicht bei ebay aktiv???? Daher hätte man es wissen können.... Nach dem neuen EU-Gesetz gibt JEDER Privatmann Garantie auf verkaufte Artikel, sofern er sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat!

Nein, stimmt nicht. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, diese muss ich nicht geben, Du meinst eine Gewährleistung. Es geht nur darum das eine Sache bei Verkauf nicht defekt ist, wenn sie defekt im Laufe der Zeit beim neuen Besitzer geht, so wie hier mit dem Auto, dann geht das zu dessen Lasten.

Wäre der Käufer nach 200 km, mit dem Fahrzeug liegen geblieben könnte man davon ausgehen das der Motor schon beim verkäufer defekt gewesen ist, aber nicht nach 5000 km und 3 Monaten.

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