Auto verkauft, Käufer meldet nicht ab und will Geld
Hallo Forum, ich habe vor zwei Wochen ein Auto verkauft mit dem Standard mobile.de Kaufvertrag. Vollständig ausgefüllt, danach den Vertrag als Veräußerungsanzeige zur Versicherung und der Zulassungsstelle geschickt. Beide haben Eingang bestätigt und die Versicherung sogar schon abgerechnet.
Der Käufer selbst ist exporthändler (angeblich) hat bar bezahlt und ich habe ihm alle Mängel aufgezeigt, bzw er hat auch einige gefunden die ich nicht kannte - kein Wunder bei über 300.000 km Laufleistung.
Habe ihm gesagt die Batterie geht manchmal leer und das ich die Lichtmaschine geprüft hätte - die war augenscheinlich ok (bei laufendem Motor 14V)
Habe jetzt mal bei dem angerufen da er noch nicht abgemeldet hat. Er sagt ich soll das Auto zurück nehmen oder ihm 800€ Für die Reparatur geben, sonst könnte ich 1000 Jahre auf die Abmeldung warten. Er sagt ich habe ihn vorsätzlich betrogen da ich gewusst haben muss das die Lima Defekt ist. Habe ich aber nicht, zumindest bin ich kein Fachmann und nach meinem Kenntnisstand ist sie ok gewesen, warum die Batterie ab und an leer ist wusste ich ja echt nicht.
Nur den Fehler mit dem angemeldet verkaufen hab ich mir vorzuwerfen. Und das werde ich nie mehr tun und kann auch nur davon abraten.
Die Frage: Kann der mir was? Bzw bin ich mit den Anzeigen bei Versicherung und Zulassung aus dem Schneider?
Vielen Dank fürs lesen und antworten
Wer möchte darf ruhig schreiben wie doof ich bin und das man das nicht macht mit dem angemeldet verkaufen (:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.
KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.
Was ich nicht verstehen kann, ist, daß es noch immer Ignoranten gibt, die die Probleme des Normalbürgers einfach nicht wahr haben wollen.
Kann es sein, daß Du nen Privatplatz hast, auf dem abgemeldete Fahrzeuge stehen dürfen, bis sie wieder verkauft wurden?
Der Normalbürger, vornehmlich in der Großstadt, ist auf den öffendlichen Bereich angewiesen, um sein KFZ zu parken und dort ist es, laut Gesetz, leider verboten, abgemeldete Fahrzeuge zu parken, bis sie verkauft sind. Ergo ist der Normalbürger darauf angewiesen, sein KFZ angemeldet zu verkaufen.
131 Antworten
Jetzt fangen die Behörden anscheinend an der Sache nachzugehen.
Das zuständige Hauptzollamt, welches bei uns die KFZ Steuer erhebt, hat an meine Adresse einen Brief geschickt zu Händen des Käufers, Herr A.L.
Ich hab die Postbotin gebeten anzugeben, dass unter dieser Adresse kein A.L. erreichbar ist und den Brief zu retournieren.
Die Sache scheint ausgestanden zu sein.
Vor zwei Monaten kam nochmal ein Brief vom Zoll, habe ihn wieder zurückgehen lassen und seitdem ist Ruhe.
von 31.05.2014 bis heute.
Für das bischen Geld soviel Unterhaltung.
obwohl fast alles richtig gemacht.
Ist es wirklich so schwer in die Verkaufsanzeige mit reinzuschreiben:
"Ist noch angemeldet, Probefahrt möglich.
Übergabe aber nur abgemeldet."
Da man aber mit einem Foto des Führerscheins, Persos etc. auch einiges an
Unfug veranstalten kann, sollte man auch mal mit dem Abschreiben der PersoNr.
zufrieden sein.
Also, in Berlin ist nicht mit "mal kurz zur Zulassungsstelle fahren" - geht nur mit Termin, der über Wochen und Monate vorher im Internet gebucht werden muss...
Zitat:
@FabJo schrieb am 31. Mai 2014 um 14:59:37 Uhr:
Warum sollte es nicht möglich sein mit einem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren und das Auto ab- bzw. umzumelden.
Das sollte doch eine der leichtesten Übungen sein.
Ein Händler hat so gut wie immer rote Nummernschilder und ist auf ein angemeldetes Auto nicht angewiesen.
Höchstens wenn er von vorne herein böses vor hat. 😁
Ich würde ein Auto nur abgemeldet verkaufen, wenn das einem Käufer nicht passt soll er sich zum Teufel scheren.
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Habe das Problem auch gerade. Die Versicherung kann dem neuen Besitzer zwangskündigen, wenn er sich nicht bei ihnen meldet. Das dauert allerdings 6 Wochen. Die Steuer muss anscheinend weitergezahlt werden, bis das Auto umgemeldet wird - was zur Folge hat, dass man jedes Knöllchen beantworten muss, das der Käufer erzeugt hat...
Zu den Diskussionen, wie man ein Auto sicher verkaufen kann, auch ohne es vorher abzumelden und ohne dass der Käufer eine rote Nummer mitbringen muss, möche ich noch was ergänzend beitragen: Man kann mitfahren zum Käufer (geht meist nur mit einem zweiten Auto und einem zweiten Autofahrer), kann dann die Nummernschilder und den Fahrzeugschein einbehalten und das Auto damit selbst abmelden. Will der Käufer dann neue Nummernschilder bekommen, muss er das Auto ummelden, kann aber so lange zum Beispiel das Auto reparieren oder auf seinem Grundstück einfach stehen lassen...
Ist nur auch ne Möglichkeit, die ich leider, leider selbst nicht beherzigt habe. Und die auch nicht immer realisierbar ist, v.a. wenn der Käufer weiter weg wohnt... Aber nur mal der Vollständigkeit halber...
Jedenfalls werde ich nie wieder ein nicht abgemeldetes Auto verkaufen!!!
Oder man vergisst nicht die vom Erwerber unterschriebene Veräußerungsanzeige, welche an die Zulassungsstelle und Versicherung gesandt wird. Aber wer denkt heute noch an so etwas banales?
Mit der Veräußerungsanzeige ist nicht der Kaufvertrag gemeint, falls dies jemand denken sollte. Das ist ein gesonderter Vordruck nach der Fahrzeugzulassungsverordnung.
tja, die Veräußerungsanzeige hatte ich auch eingeschickt (habe den ADAC-Kaufvertrag benutzt). Was beim KVA lediglich die Folge hatte, dass der Käufer als zweiter Halter eingetragen wurde. Ich stehe nach wie vor als erster Halter drin, solange der Käufer nicht umgemeldet hat. Das ist Stand der Dinge bei mir...
Zitat:
@trouble01 schrieb am 23. Oktober 2016 um 09:08:40 Uhr:
Oder man vergisst nicht die vom Erwerber unterschriebene Veräußerungsanzeige, welche an die Zulassungsstelle und Versicherung gesandt wird. Aber wer denkt heute noch an so etwas banales?Mit der Veräußerungsanzeige ist nicht der Kaufvertrag gemeint, falls dies jemand denken sollte. Das ist ein gesonderter Vordruck nach der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Zitat:
@Kimarisade schrieb am 23. Oktober 2016 um 10:59:01 Uhr:
tja, die Veräußerungsanzeige hatte ich auch eingeschickt (habe den ADAC-Kaufvertrag benutzt). Was beim KVA lediglich die Folge hatte, dass der Käufer als zweiter Halter eingetragen wurde. Ich stehe nach wie vor als erster Halter drin, solange der Käufer nicht umgemeldet hat. Das ist Stand der Dinge bei mir...
Diese Aussage macht keinen Sinn. Entweder hat er das Fahrzeug umgemeldet, dann wird er auch als neuer und aktueller Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen mit dir als Vorhalter. Oder hat es eben nicht gemacht, dann stehst du weiter als aktueller Halter drin.
Mag sein, dass sich das sinnlos anhört - in meinen Ohren auch - aber so ist es tatsächlich eingetragen, wurde mir gesagt (vom Ordnungsamt, der während unseres Telefonats mal nachgeschaut hat, was zu meinem ehemaligen Auto eingetragen ist). Und er hat definitiv das Auto noch nicht umgemeldet. Es liegt wohl daran: ich hatte sofort nach dem Verkauf die Veräußerungsanzeige zum KVA geschickt, was sie ordnungsgemäß aufgenommen und eingetragen haben. Da der Käufer aber nicht umgemeldet hat, stehen wir jetzt beide drin und ich wurde noch nicht umgemünzt als "Vorhalter".
Das Hauptzollamt Frankfurt/Oder schrieb nun: vor dem 12.6.2015 gab es im §5 Abs.5 KraftStG die Regelung, dass die Steuerpflicht des Verkäufers mit der Veräußerungsanzeige endet. Dies ist nun zum genannten Datum weggefallen. Das heißt: Solange der Käufer nicht ummeldet, bleibe ich als Halter und Steuerzahler im System. Der Ratschlag des Hauptzollamts ist witzigerweise nun, ich solle den Käufer kontaktieren und ihm sagen, dass er das Auto ummelden soll (haha, ich lach mich schief!). Solange die Zulassungsbehörde nicht durch Vorlage von Nummernschildern und Fahrzeugschein die Ummeldung akzeptiert, bleibe ich auch weiterhin Halterin - Veräußerungsanzeige hin oder her. Die Veräußerungsanzeige hat nur dazu geführt, dass der Käufer AUCH in ihrem System eingetragen ist - sonst weiter nix.
Inzwischen musste ich in diesen drei Monaten jetzt schon das dritte Knöllchen beantworten - das neueste ist eine Geschwindigkeitsübertretung von knapp 50 km/h! Und das fährt er ohne Versicherung! Und hier in Berlin hat sich noch keiner gefunden, der sich für diese Chose zuständig fühlt. Ich fühle mich wie in einem Schildbürgerstreich! Das Auto ohne Versicherung zu bewegen, ist keine Ordnungswidrigkeit mehr (wie alles andere), sondern eine Straftat - und trotzdem kümmert das anscheinend niemanden! Womöglich ist das Auto sogar noch ohne TÜV (und es war wirklich reparaturbedürftig: Schwellen verrostet zum Beispiel). Und dann kachelt der mit total überhöhter Geschwindigkeit und ohne Versicherung durch die Gegend!
Und mir sagt man dann: wenn Sie das Auto sehen, dann melden sie es uns und dann gehen wir mal hin.
Derweil musste ich die Versicherung zahlen (6 Wochen bis zur Zwangskündigung der Versicherung) und zahle weiterhin die Steuern für ihn und arbeite noch als seine Sekretärin, weil ich diesen Briefkrieg führe und auch noch alle Knöllchen beantworten muss (übrigens mit Wochenfrist - ich weiß gar nicht, wie ich in nächster Zukunft länger als ein verlängertes Wochenende in Urlaub fahren soll!)... grrrrr...
Mein dringender Ratschlag: NIEMALS ein Auto noch angemeldet verkaufen - das ist das reinste Glücksspiel, denn man weiß nie, was man sich für einen Käufer da angelt!
Dann hast du die Adresse?
Wenn es nicht weit weg wäre würde ich die Schilder abmontieren und mitnehmen.
OK, den Schein hat man so noch nicht...
Prima Idee, dann kommen nämlich auf den Verkäufer auch noch Abschlepp- und Unterstellkosten etc. zu, wenn der Käufer z.B. wegen der Angabe einer falschen Wohnadresse nicht erreicht werden kann!
Die Zulassungsstelle kann (aber muss nicht) die Zulassungsbescheinigung mit einer 4-Wochen-Frist im Verkehrsblatt zur Vorlage aufbieten. Geschieht das, endet auch die Zulassung und somit Steuerpflicht nach diesen 4 Wochen. Ich würde also versuchen, die Zulassungsstelle zu diesem Schritt zu überreden …
Welche Folgen noch drohen, kannst du hier nachlesen:
https://www.adac.de/.../...gkauf-Folgen-fehlender-Ummeldung_178303.pdf
Danke für die pdf-Datei!!! Das ist wirklich eine gute Zusammenfassung! Mich ärgert, dass dieser komplizierte Sachverhalt eigentlich v.a. erst durch die Streichung in§5KraftStG entstanden ist. Damit hat der Staat den Kriminelllen in die Hand gespielt,
und die Last der Umstände dem Bürger aufgebürdet ("Bürger" und "Bürde" haben NICHT den gleichen Wortstamm! ;-) )...
Nach dem Lesen der pdf-Datei verstehe ich auch den Satz vom KVA, sie hätten die Abmeldung eingeleitet, "blieben aber bis heute ohne Erfolg".
Vielen Dank!
> Welche Folgen noch drohen, kannst du hier nachlesen:
> https://www.adac.de/.../...gkauf-Folgen-fehlender-Ummeldung_178303.pdf
Wozu ist der Staat noch da, die zeihen sich aus jeder Verantwortung und ziehen einem dafür weiter das Geld aus der Tasche !
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 26. Oktober 2016 um 20:49:20 Uhr:
Wozu ist der Staat noch da, die zeihen sich aus jeder Verantwortung und ziehen einem dafür weiter das Geld aus der Tasche !
Boah ey, wat für eine intelligente Feststellung!
Und nicht vergessen, "die da oben", die "Abzocker", und überhaupt alle, die was wollen. 😕