Auto verkauft, Käufer meldet nicht ab und will Geld
Hallo Forum, ich habe vor zwei Wochen ein Auto verkauft mit dem Standard mobile.de Kaufvertrag. Vollständig ausgefüllt, danach den Vertrag als Veräußerungsanzeige zur Versicherung und der Zulassungsstelle geschickt. Beide haben Eingang bestätigt und die Versicherung sogar schon abgerechnet.
Der Käufer selbst ist exporthändler (angeblich) hat bar bezahlt und ich habe ihm alle Mängel aufgezeigt, bzw er hat auch einige gefunden die ich nicht kannte - kein Wunder bei über 300.000 km Laufleistung.
Habe ihm gesagt die Batterie geht manchmal leer und das ich die Lichtmaschine geprüft hätte - die war augenscheinlich ok (bei laufendem Motor 14V)
Habe jetzt mal bei dem angerufen da er noch nicht abgemeldet hat. Er sagt ich soll das Auto zurück nehmen oder ihm 800€ Für die Reparatur geben, sonst könnte ich 1000 Jahre auf die Abmeldung warten. Er sagt ich habe ihn vorsätzlich betrogen da ich gewusst haben muss das die Lima Defekt ist. Habe ich aber nicht, zumindest bin ich kein Fachmann und nach meinem Kenntnisstand ist sie ok gewesen, warum die Batterie ab und an leer ist wusste ich ja echt nicht.
Nur den Fehler mit dem angemeldet verkaufen hab ich mir vorzuwerfen. Und das werde ich nie mehr tun und kann auch nur davon abraten.
Die Frage: Kann der mir was? Bzw bin ich mit den Anzeigen bei Versicherung und Zulassung aus dem Schneider?
Vielen Dank fürs lesen und antworten
Wer möchte darf ruhig schreiben wie doof ich bin und das man das nicht macht mit dem angemeldet verkaufen (:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Was ich nicht verstehen kann das immer wieder Leute das Auto vor dem Verkauf nicht abmelden.
KFZ- Steuer bezahlst du weiter bis das Auto ab- oder umgemeldet wird.
Was ich nicht verstehen kann, ist, daß es noch immer Ignoranten gibt, die die Probleme des Normalbürgers einfach nicht wahr haben wollen.
Kann es sein, daß Du nen Privatplatz hast, auf dem abgemeldete Fahrzeuge stehen dürfen, bis sie wieder verkauft wurden?
Der Normalbürger, vornehmlich in der Großstadt, ist auf den öffendlichen Bereich angewiesen, um sein KFZ zu parken und dort ist es, laut Gesetz, leider verboten, abgemeldete Fahrzeuge zu parken, bis sie verkauft sind. Ergo ist der Normalbürger darauf angewiesen, sein KFZ angemeldet zu verkaufen.
131 Antworten
Zitat:
@FredMM schrieb am 21. November 2014 um 14:25:20 Uhr:
Ob der neue Besitzer nun damit Versicherungs und Steuerbetrug begeht, ist nicht dein Problem.
was er übrigens beides nicht gemacht hat
Durch die Nachhaftung hat die HUK den Schaden reguliert.
Ich hatte direkt nach dem Verkauf alles ordnungsgemäß gemeldet, sogar steuern und versicherungsgrbühren zurück bekommen.
Und dennoch kam vor 6 Wochen die unrechtmäßige Hochstufung.
Ich möchte mit der Geschichte nur warnen!
Den Ärger hatte ich, auch wenn das Recht stets auf meiner Seite war.
Leider ist es oft so, dass viele hier Fragen stellen, Antworten bekommen, aber dann hört man nie wie die Dinge ausgegangen sind. Insofern Danke an den TE, dass Du den Thread weitergepflegt hast. War sehr informativ.
Hab auch nicht zu Ende erzählt. Asche auf mein Haupt. 🙂
Bin damals zur Polizei. Ein Beamter half mir dort sehr und griff sofort zum Telefon. Als er den Käufer aufforderte das Auto umzumelden und fragte warum er dies noch nicht getan hätte kam die verblüffende Antwort: er hätte auf dem Heimweg mit dem Auto eine Panne gehabt und musste es stehen lassen. Ich hätte ihm nicht die ganze Wahrheit gesagt.
Habe den Wagen 7 Jahre gefahren. Bin nicht ein einziges Mal liegen geblieben! Welch Zufall, dass es ihm direkt in den 2 Stunden nach dem Kauf passierte!
Nehmen wir an er blieb tatsächlich liegen. Was macht man dann als erstes? Man ruft den Vorbesitzer an und fragt was Sache ist. Der hat sich nie bei mir gemeldet geschweige denn zurückgemeldet. Komisch.
Naja. Seis wies sei. Beim nächsten Mal melde ich vorher ab bzw behalte meine Schilder und melde tagsdrauf ab.
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Danke für das Update.
Eine Panne klingt unwahrscheinlich, kommt aber vor
Als wir unseren Clio verkaufen wollten, blinkte genau während der Probefahrt mit dem potentiellen Käufer das Armaturenbrett wie ein Christbaum, obwohl er 5 Jahre klaglos lief.
Peinlich, aber nicht zu ändern. Die Lady hat ihn trotzdem genommen, nachdem meine Frau bei der Probefahrt kurzerhand in die Werkstatt gefahren ist.
Ein anderes Kaliber ist natürlich Deine Aktion, wo der Käufer behauptet, Du hättest Ihm nicht die Wahrheit gesagt
Ehrlich gesagt käme ich nichtmal auf die Idee, Dich direkt zu kontaktieren. Wenn gekauft wie gesehen ist es ja erstmal mein Problem. Ggf. würde ich Dich später kontaktieren, wenn das Ausmaß und der Grund bekannt sei, aber sicher nicht mir so einer Masche
Hallo,
ich habe ebenfalls ein Auto verkauft mit dem Mobile Vertrag.
Der Verkauf ging sehr schnell über die Bühne und ich habe leider vergessen die Adresse des Käufers einzutragen. Er hat nur unterschrieben. Das Auto ist noch auf mich angemeldet. Ich habe lediglich Handynummer des Käufers.
Was sollte man am besten tun? Den Vertrag ohne Käuferadresse zur Zulassungsstelle schicken macht wenig Sinn oder?
Zitat:
@Heckenritter schrieb am 25. Januar 2015 um 15:07:57 Uhr:
Hallo,ich habe ebenfalls ein Auto verkauft mit dem Mobile Vertrag.
Der Verkauf ging sehr schnell über die Bühne und ich habe leider vergessen die Adresse des Käufers einzutragen. Er hat nur unterschrieben. Das Auto ist noch auf mich angemeldet. Ich habe lediglich Handynummer des Käufers.Was sollte man am besten tun? Den Vertrag ohne Käuferadresse zur Zulassungsstelle schicken macht wenig Sinn oder?
Moin,
Wenn der neue Besitzer den Wagen auf sich ummeldet bekommt die Zulassungsstelle automatisch Bescheid, spätestens wenn du die überzahlte Steuer zurückbekommst, ist alles okay und der neue Besitzer hat auch wirklich umgemeldet...aber eine Garantie dafür, das der neue Besitzer auch ummeldet gibts halt nicht
Daher ist die Adresse erstmal nicht so zwingend erforderlich.....es kann je nachdem wo der neue Besitzer anmeldet, schon mal zwei bis drei Wochen dauern, das kommt auf den Zulassungsbezirk an, daher erst mal keine Panik schieben....
Gruss aus Kassel
Zitat:
@Heckenritter schrieb am 25. Januar 2015 um 15:07:57 Uhr:
Was sollte man am besten tun?
Mit dem Kopf feste auf den Tisch knallen. 🙂
Zitat:
@Heckenritter schrieb am 25. Januar 2015 um 15:07:57 Uhr:
Hallo,ich habe ebenfalls ein Auto verkauft mit dem Mobile Vertrag.
Der Verkauf ging sehr schnell über die Bühne und ich habe leider vergessen die Adresse des Käufers einzutragen. Er hat nur unterschrieben. Das Auto ist noch auf mich angemeldet. Ich habe lediglich Handynummer des Käufers.Was sollte man am besten tun? Den Vertrag ohne Käuferadresse zur Zulassungsstelle schicken macht wenig Sinn oder?
In der Tat macht das wenig Sinn. Kannst den Käufer ja mal anrufen und nach seiner Adresse fragen...
Du bist jedenfalls verpflichtet der Versicherung sofort den Verkauf mitzuteilen, kannst du in CC direkt der Zulassungsstelle mitschicken. Das mit der Adresse ist Mist, hoffentlich ein ehrlicher Mensch.
Deshalb wird die Adresse auch vorher auf den Vertrag geschrieben, vom Perso abgelesen.
Und wenn da ein Käufer meint, den Hintern eng haben und auf sein "Datenschutzrecht" pochen zu müssen, der kann ja auch zu Fuß heimwärts laufen.
Bei aller Liebe und ich bin auch kein großer Bürokratenfreund, aber irgendwo hört es nämlich auch auf und die Rechte des Verkäufers fangen an.
Gott sei Dank musste ich Autos privat bisher nicht unter Druck verkaufen und dementsprechende Käufer haben sich gefunden.
Das letzte Auto war im August ein Ford Puma, der von meiner Frau. Der neue Besitzer rief kürzlich an, ist hochzufrieden, freut sich über die Frontscheibenheizung und hat auch schon wieder 5.000 km abgespult damit. Besser geht's doch nicht. 🙂
cheerio
Wie ist es denn ausgegangen? Wollte mein auto am Samstag verkaufen. Interessent schlug vor 500 an zu zählen und 600 ein paar Tage später zu bringen und zwischenzeitlich das Auto abzumelden. Ich wollte das auto nur abgemeldet und komplett bezahlt verkaufen, worauf die Interessenten mir 500 Euro in die Hand drückten, Papiere und Schlüssel entwendeten und mit dem wagen abhauten. Der Vertrag war schon unterschrieben. Jetzt stehe ich doof da. Polizei meint ein richtiger Diebstahl wäre es nicht gewesen, da ja ein Kaufvertrag existiert.
Habe außerdem deren rumänischen Personalausweis, die im Vertrag eingegebene Adresse des Käufers stimmt aber nicht.
Unterschlagung, Betrug - natürlich kannst Du sie anzeigen und mit dem Perso wird man sie möglicherweise auch finden. Dein Geld bekommst Du dadurch aber nicht.
Vor allem wird eine Anzeige auch nur verwaltet....das ist vertane Zeit, ist leider so, die Ordnungshüter werden den Fall zu den Akten legen, die haben solche Fälle jeden Tag meterhoch
Dein Geld ist de facto weg....Klageweg kannst dir sicher sparen
Zitat:
@där kapitän schrieb am 26. Januar 2015 um 08:12:08 Uhr:
Deshalb wird die Adresse auch vorher auf den Vertrag geschrieben, vom Perso abgelesen.
Und wenn da ein Käufer meint, den Hintern eng haben und auf sein "Datenschutzrecht" pochen zu müssen, der kann ja auch zu Fuß heimwärts laufen.
Das richtig Dumme in dem Fall wird wahrscheinlich sein, wenn ich es richtig vermute, dass nicht nur die Adresse fehlt, sondern er nicht einmal einen Namen hat.
Da ist guter Rat echt teuer.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Februar 2015 um 16:23:01 Uhr:
Unterschlagung, Betrug - natürlich kannst Du sie anzeigen und mit dem Perso wird man sie möglicherweise auch finden. Dein Geld bekommst Du dadurch aber nicht.
Und das alles zu beweisen, wird auch noch einmal keine leichte Nummer.
Die "Käufer" werden behaupten, dass sie, wie im Vertrag gekennzeichnet, die volle Summe bezahlt haben. Nun beweis mal das Gegenteil 😉.