Auto verkauft jetzt Rechtsstreit brauche dringend Hilfe
Hallo,
ich habe im Dezember einen Ford Focus mit 30.000 KM gekauft, ich habe dann gemerkt das es nicht ganz meine Vorstellung von Auto ist, also beschloß ich Ihn wieder zu verkaufen. Ich fand auch über die Zeitung sehr schnell einen Käufer.
Sie kamen zu 3 und haben das Auto auf Herz und Nieren geprüft, selbstverständlich ohne was zu finden.
Denn das Auto war in einem Top Zustand. Sie haben es dann auch gekauft. 2 Tage später rief der Käufer mich an ich solle das Auto zurücknehmen, weil es mal ein Leihwagen gewesen ist. Er wirft mir arglistige Täuschung vor, weil im Kaufvertrag steht, kein Taxi oder Mietwagen. In meinem Kaufvertrag in dem Ich das Fahrzeug gekauft habe, stand auch drin, daß das Auto nicht gewerblich benutzt wurde. Alle Papiere waren auf Deutsch, und ich wußte absolut nichts davon.
Woher auch??
Der Käufer natürlich sofort zum Anwalt gegangen.
Wer hat erfahrung mit sowas kommt er damit durch?????
Bitte um eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
erstmal locker bleiben 🙂
arglistige täuschung kann aus meiner laiensicht nur gegeben sein wenn du etwas BEWUSST verschwiegen hast.
du hast doch sicher noch den kaufvertrag vom dezember?
dir ist das fahrzeug ja auch als "nicht gewerblich" verkauft worden; war aufgrund der eintragungen etwas ersichtlich?
fahr doch mal mit den daten zum freundlichen und er moege doch bitte mal in die autohistorie sehen.
solltest du dir nichts vorzuwerfen haben , wuerde ich erstmal bei ford nachfragen und abwarten.
sobald ein anwaltsschreiben kommt , kannst immer noch reagieren.
wer war denn der käufer?? so ein faehnchenhaendler?
privatkauf oder gewerbl. kauf?
im zweifelsfall brauchst auch einen anwalt. einmal fuer den verkauf und ggf. fuer den schadenersatz bei deinem kauf.
Harry
68 Antworten
In der Tat ist eine frühere gewerbliche Nutzung in jeglicher Form ein offenbarungspflichtiger Umstand (ebenso verhält es sich mit RE-Importen), weil er den Käufer in seiner Kaufentscheidung beeinflussen könnte (wie auch bekanntlich Unfallschäden, Austauschmotor, schwerwiegende dem Verkäufer bekannte Mängel...) etc., da durch viele verschiedene Fahrer (davon wird bei gewerblicher Nutzung grundsätzlich ausgegangen) erhöhter Verschleiss unterstellt werden kann.
(Einfache Begründung, nahezu jeder Fahrer macht etwas falsch , der eine lässt ewig die Kupplung schleifen, der zweite brettert grundsätzlich unsanft den Bordstein 'rauf, und der siebenundachtzigste macht garantiert auch irgend etwas falsch...mehr Fahrer, mehr zu unterstellender Verschleiss.)
Jedoch, wie bei allen Mängeln:
Einfach "nicht gewusst" (und durch den Vorvertrag zu belegen) hast Du allerbeste Chancen, da "herauszukommen"...
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Jedoch, wie bei allen Mängeln:
Einfach "nicht gewusst" (und durch den Vorvertrag zu belegen) hast Du allerbeste Chancen, da "herauszukommen"...
Naja, würde ich so nicht sagen. Ihr Anwalt hat ja auch was von 50/50 erzählt, und wenns dann zugunsten der anderen ausgeht bleibt sie vielleicht noch auf den ganzen anderen Kosten sitzen.
Ich würde einfach mit den Käufern reden (das haben ja auch schon viele geschrieben), das ist grundsätzlich besser als sich ein Jahr lang vor Gericht zu streiten oder so. Das Auto hatte ja auch einen guten Preis, also würde sie wohl auch rasch einen anderen Käufer finden, der vielleicht nicht so viel Probleme macht (und dem man das ganze am besten vorher sagt).
Alenchen, poste doch mal aus beiden Verträgen den "Vermerk" bezüglich der gewerblichen Nutzung, jeweils wortgenau.
""also würde sie wohl auch rasch einen anderen Käufer finden, der vielleicht nicht so viel Probleme macht (und dem man das ganze am besten vorher sagt).""
Mit jetzt NOCH einer weiteren Zulassung im Brief wird das Fahrzeug immer schwieriger zu einem annehmbaren Preis zu verkaufen sein....Möchtest Du fünfter (Autohaus + 3 Vorbesitzer) eingetragener Besitzer eines 18 Monate jungen Fahrzeugs sein? 😉 😉
Ähnliche Themen
Das ist ja wirklich ein bisschen viel mit den Zulassungen, jetzt im Moment ist das Auto abgemeldet.
1. Besitzer Leihfirma
2. Besitzer Autohaus
3. Besiter mein Vorgänger
4. Besitzer ich selber
5. Besitzer der jetzige
Wenn jetzt jemand zur Besichtigung kommt, bei einem Auto wo 18 Monate alt ist was soll der dann glauben.
In den neuen Fahrzeugbriefen stehen ja nur die letzten 2 Halter drin, aber wenn ich die Vorbesitzer verschweige dann
bekomme ich gleich wieder Post von irgend einem Anwalt wegen arglistiger Täuschung.
Obwohl das Auto ja eigentlich gar nichts hat, nur weil eine Person Stress macht.
Sie haben ja das Auto 1 Stunde lang überprüft, und wirklich alles überprüft sogar die Lackdicke am kompletten Auto mit einem KFZ Fachmann. Sie haben alle Papiere des Autos die ich hatte durchgeschaut( alle Pariere sind auf Deutsch ) . Ich sehe einfach nicht ein, daß ich das Auto zurücknehmen soll und noch mehr Geld verlieren soll.
Wenn jeder der etwas kauft so ei Zirkus machen würde. Warum sind Sie dann mit KFZ Fachleuten aufgetaucht ?
Alenchen
Also es tut mir Leid, aber solangsam kommst du mir eher wie der Streithahn vor.
Du beschwerst dich über den bevorstehenden Rechtstreits und willst nichtmal die Sache selber in
die Hand nehmen. Der Käufer soll aber alle Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.
Denk einfach nochmal über deine Einstellung nach und versetz dich in die Lage des Käufers. 😉
Eben.
Du (Alenchen) hast dem Verkäufer schriftlich zugesichert (im Kaufvertrag) dass es kein gewerblich genutztes Fahrzeug ist. Was es aber doch war. Dass er jetzt ein Problem damit hat, ist klar. Du hättest Dich halt vorher über das Auto besser informieren sollen. Klar ist das im Nachhinein sehr ärgerlich, aber mein Rechtsverständnis sagt mir, dass das ziemlich sicher teurer für Dich wird, als wenn Du Dich mit dem Käufer aussergerichtlich einigst. Hast Du ihn schon angerufen?
Unwissenheit schützt (leider) vor Strafe nicht...
Zitat:
Original geschrieben von nroz
Denk einfach nochmal über deine Einstellung nach und versetz dich in die Lage des Käufers. 😉
Das war eben auch mein erster Gedanke. Ich meine, dem eigentlichen Käufer ist ja ein ziemlicher Schaden entstanden dadurch, dass du ihm das nicht gesagt hast. Ich kann ihn wirklich gut verstehen, ich würde mein Geld auch wiederhaben wollen, immerhin habe ich nicht für das bezahlt, was ausdrücklich beworben wurde. Du musst dich schonmal auch in die Lage des Käfers versetzen, nicht immer nur von deinem Standpunkt ausgehen.
Und Anwaltskosten + Streitkosten + sinkender Wiederverkaufswert sind bestimmt höher als wenn du den Wagen gleich zurück nimmst und weiterverscherbelst. Wenn du dich auf den Streit einlässt kannst du ganz schnell auf 10k oder noch mehr Euro Kosten sitzen bleiben. Ich würde das kleinere Übel in der Situation wählen, wenn ich du wäre ...
Gruß,
Chris.
Zitat:
Original geschrieben von alenchen
Das ist ja wirklich ein bisschen viel mit den Zulassungen, jetzt im Moment ist das Auto abgemeldet.
1. Besitzer Leihfirma
2. Besitzer Autohaus
3. Besiter mein Vorgänger
4. Besitzer ich selber
5. Besitzer der jetzige
Alenchen
Sicher dass das Auto abgemeldet ist?
Wenn ja dann sind die Käufer ja nicht im Brief eingetragen, und somit hat sich da nichts dran geändert und der Stand wäre der gleiche wie als du das Auto verkauft hast. Das wäre dann echt praktisch.
Ich kann nur das selbe sagen wie die anderen: Wenn die das Auto nicht gefahren haben und kein weiterer Eintrag im Brief ist und dein Preis gut war dann würde ich da keinen Rechtsstreit riskieren. Wenn selbst dein Anwalt meint dass das 50/50 ausgehen kann und du am Ende noch auf deren Anwaltskosten + Auslagen + Sonstwas sitzenbleibst machst du einen großen Verlusst, den du wenn du das Auto einfach jemand anderem verkaufst (und dem dann gleich sasgst was Sache ist) nicht hättest.
Ich würde einfach mal mit denen reden. So von Mensch zu Mensch, und nicht über Anwälte. Bringt meiner Erfahrung nach am meisten. Hast du keine Nummer von denen, die du mal anrufen kannst oder so?
Ich habe auch keine Lust zu streiten, aber Ihr steht irgndwie alle auf der Seite des Käufers,
Ich habe ja auch das Auto gekauft, und bin genauso reingelegt worden.
Dann könnte ich ja auch mein Geld von dem Verkäufer zurückfordern.
Ich warte erstmal ab was kommt beim nächsten Brief vom Anwalt entscheide ich mich dann spontan was ich mache.
Vieleicht habt Ihr ja recht, ich habe auch keine Lust ewig mit Anwälten rumzumachen.
Ich frags noch mal konkret:
hast Du die gewerbliche Nutzung mit dem Vermerk ""soweit bekannt"" ausgeschlossen,
oder ohne diesen Vermerk?
Hallo,
ich hatte heute noch mal einen Termin bei meinem Anwalt, und da ist wieder Licht im Tunnel.Da er auf Vertragsrecht spezialisiert ist, kennt er sich natürlich mit sowas aus. Er meinte zwar auch, daß es eine langwierige Geschichte werden kann aber ich hätte sehr gute Chancen. Das schlimmste was mir passieren könnte, wäre eine Ausgleichszahlung wegen dem Mietwagen, aber da der Verkaufspreis eh recht niedrig war ist das nicht der Rede wert.
Aber von dem gehen wir natürlich nicht aus.
bis dann Alenchen
Was steht denn in Deinem Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer ?
Ist Dir der Wagen mit Leihwagenvermerk verkauft worden oder nicht ?
Ein Gerichtsverfahren gegen den Käufer der dich anpinkeln will wirst Du verlieren.
Beweislage eindeutig : Kaufvertrag sagt nix von Leihwagen aber es ist einer
Hätte im Vertrag stehen müssen
ABER
Hast Du den Wagen auch ohne diesen Leihwagenvermerk GEKAUFT ist der Vorbesitzer
Dir gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.
Dein Anwalt sollte auf alle Fälle den Vorbesitzer kontaktieren und auf das Problem hinweisen
und Ihn auf etwaige Schadensersatzansprüche ( Falls Du vor Gericht mit Deinem Käufer verlierst )
vorbereiten.
Irgendein Verkäufer des Wagens hat irgendwann das Kreuzchen nicht gemacht und wird dafür löhnen müssen.
Eleganteste wäre den " Betrüger " zu finden und aus diesem eine Summe rauszuleiern mit der sich
Dein Käufer zufrieden gibt.
Unter diesen Umständen würde ich auch nix freiwillig zahlen sondern den Richter eine Summe ansagen lassen
und mit dieser Zahl ( + Deine Anwaltskosten ) zu Deinem Vorbesitzer gehen.
Deinen klagenden Käufer kannste ja mal eine Kopie vom Kaufvertrag zwischen Dir und Vorbesitzer schicken
damit er sieht das Du Ihm nicht betrügen wolltest.
Alle Angaben sind Laienwissen.
Du hast natürlich recht, in meinem Kaufvertrag steht ganz klar das es kein Leihwagen war und das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wurde. Der Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer, und der Kaufvertrag mit dem neuen Besitzer sind natürlich bei meinem Anwalt. Ich denke ich habe einen sehr guten Anwalt der spezialisiert ist auf Vertragsrecht , der wird das Dind schon schaukeln.
Zitat:
Original geschrieben von alenchen
Du hast natürlich recht, in meinem Kaufvertrag steht ganz klar das es kein Leihwagen war und das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wurde. Der Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer, und der Kaufvertrag mit dem neuen Besitzer sind natürlich bei meinem Anwalt. Ich denke ich habe einen sehr guten Anwalt der spezialisiert ist auf Vertragsrecht , der wird das Dind schon schaukeln.
Hast du jetzt schon mal mit dem Käufer gesprochen?
Wie viele schon geschrieben haben ist das immer ne gute Möglichkeit, erstmal "menschlich" miteinander zu sprechen und das zu klären, bevor da ein lager Rechtsstreit drauß wird.
Wenn ich an meine Geschichte mit dem Fahrrad zurückdenke....Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland eh 2 Paar Schuhe, wobei der Käufer von seiner Warte aus auf jeden Fall "auch" im Recht ist.
Wenn die Kiste so einen guten Preis hatte könntest du sie einfach jemand verkaufen der weiß dass es ein Mietwagen war. Gut, vielleicht sind es so ein paar hundert Euro weniger als bei dem Käufer, aber es gibt bestimmt Leute denen das mit dem Mietwagen nichts ausmacht, wenn sie dafür Geld sparen können. Aber dazu müsstest du halt erstmal den Käufer kontaktieren oder so.