Auto Verkauft (Ersatzteilspender) aber Käufer will/kann den Wagen nicht abholen.
Moin Moin liebe Genossen und Genossinen 😁
Ich habe vor ca. 2 Wochen einen Nicht mehr fahrbereiten Volvo 850 Turbo verkauft (Ersatzteilspender mit Turboladerschaden und Teilweise ausgeschlachtet, abgemeldet).
Das Problem ist jetzt folgendes:
Verkäufer hat den Wagen per Überweisung bezahlt, soweit so gut bin immer dafür das man sein Kram vorm Abholen bezahlt, ein Kaufvertrag exzistiert daher noch nicht, nur die Mündliche sowie Schriftliche zusage VIA Whatsapp und Facebook.
Jetzt ist allerdings angeblich das Problem, das er A: Keine Zeit hat den Wagen ab zu holen oder B: Keine Lust mehr auf das Auto hat.
Ich habe ihm jetzt eine Frist von 4 Wochen zur Abholung (15.12.2015 bis 15.00 Uhr) gesetzt das der Wagen hier aus der Garage kommt (Für die Wir monatlich 100€ bezahlen), und erhebe pro Angefangene Woche 20€ Standgebühr seit dieser Woche.
Was kann ich im Falle eines Falles denn mit dem Wagen noch machen, wenn er nach der verstrichenen Frist den wagen immer noch nicht abgeholt hat 😕
Wäre für ein paar Infos diesbezüglich dankbar.
Beste Antwort im Thema
Überweis ihm das Geld zurück und such Dir einen neuen Käufer. Oder verkauf das Auto und wenn er sich doch noch meldet, gibst Du ihm sein Geld abzüglich der angefallenen Kosten zurück.
29 Antworten
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 20. November 2015 um 07:17:39 Uhr:
Moin,Lass dich beraten! Nicht, dass hier jemand drauf aus ist, dich hinterher auf Schadensersatz zu verklagen. Theoretisch wie praktisch kannst du ihn auf Abholung verklagen, denn auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.
Ob DIES aber bei 250€ sinnvoll ist ... das ist eine GANZ andere Frage ...
MfG Kester
Für welchen SChaden will er ihn denn verklagen?
Wenn der TE den Wagen jetzt anderweitig verhökert oder verschrottet, das schlimmste was passieren kann, ist dass der Käufer die 250 EUR zurückfordert. Halte ich für ein überschaubares Risiko.
Dies kann man ihm ja auch noch so kommunizieren: "Hol den Wagen bis Datum X ab, danach wird der Kauf wird für ungültig erklärt und der Wagen anderweitig veräußert." Hier muss man auch keinen Monat Frist geben.
Das Dilemma ist ja eher - die 250 EUR scheinen ein guter Kurs zu sein, die ein anderer Käufer nicht unbedingt wieder zahlen wird.
Zitat:
@Volvo-850-Driver schrieb am 20. November 2015 um 10:32:26 Uhr:
Allerdings hat er ja noch 25 Tage zeit sich zu melden, und mit mir einen Termin zur Abholung aus zu machen.
Ja und dann machst du hier schon so ein Fass auf ? Sei doch froh das du 250 € bekommen hast für ein Fahrzeug was schon seit Jahren bei dir rumsteht und dich Geld kostet, meldet er sich nach der Frist nicht suchst du dir einen anderen Käufer aus und gibst ihm das Geld nach Aufforderung zurück
So What is your Problem ?
Zitat:
@Volvo-850-Driver schrieb am 20. November 2015 um 10:49:39 Uhr:
Ich werde heute mal mit meiner Anwältin korrespondieren. Und diese dazu mal befragen.Zitat:
@Wolkenkater schrieb am 20. November 2015 um 10:40:05 Uhr:
Bis zur Abholung durch den Käufer haftest du für alle Schäden die nach Zahlung des Kaufpreises entstehen.
Am besten erklärst du die Wandlung des Kaufvertrages wegen Nichterfüllung.Allerdings werde ich dann zu gegebener Zeit dem Käufer mitteilen, das ich den Kaufvertrag rückgängig mache.
Dazu werde ich ihm meine Arbeitszeit sowie Garagenpacht in Rechnung stellen und diese vom KP abziehen, denn ich habe das Auto noch wieder teilweise zusammen gebaut in 7 Stunden (Türen alle, Motor teilweise, Innenraum und Verkabelung usw.).
Sofern ich neues weiß, lass ich es euch wissen 🙂
PS: Wegen der vorrauszahlung, er wollte den wagen absolut unbedingt haben egal wie er aussieht, und hat daraufhin komplett bezahlt.
Das ich jetzt allerdings so ein Problem habe mit der Abholung hätte ich nicht gedacht.
Aber ich schätze den Knaben als so unterbelichtet ein, das er Nichtmal wüsste was ich ihm dort erzähle.
Diese Maßnahme ist wohl das sicherste was du gegenwärtig tun kannst. Mal ein Beispiel: Mein alter Mieter hat seine Miete monatelang nicht bezahlt und nach Auszug einen Teil seiner Möbel in der Wohnung belassen. Diese Möbel und wenn es augenscheinlich Sperrmüll ist darf der Vermieter nicht entsorgen,sondern muß die bis zur Abholung sicher unterstellen. (Verbotene Eigenmacht) Die Kosten kann er sich nachher vom Mieter wieder holen. Wenn der pfändungsfreies Einkommen hat dann bleibt der Vermieter und / oder auch der Gebrauchtwagenverkäufer auf den Kosten sitzen. Dies setzt wie hier schon geschrieben wurde eine Fristsetzung mit Ankündigung Voraus .
Gruß
Zitat:
@Volvo-850-Driver schrieb am 20. November 2015 um 10:49:39 Uhr:
Ich werde heute mal mit meiner Anwältin korrespondieren. Und diese dazu mal befragen.Zitat:
@Wolkenkater schrieb am 20. November 2015 um 10:40:05 Uhr:
Bis zur Abholung durch den Käufer haftest du für alle Schäden die nach Zahlung des Kaufpreises entstehen.
Am besten erklärst du die Wandlung des Kaufvertrages wegen Nichterfüllung.Allerdings werde ich dann zu gegebener Zeit dem Käufer mitteilen, das ich den Kaufvertrag rückgängig mache.
Dazu werde ich ihm meine Arbeitszeit sowie Garagenpacht in Rechnung stellen und diese vom KP abziehen, denn ich habe das Auto noch wieder teilweise zusammen gebaut in 7 Stunden (Türen alle, Motor teilweise, Innenraum und Verkabelung usw.).
erzähle.
Au backe ,komm mal wieder runter......
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Zitat:
@Pepperduster schrieb am 20. November 2015 um 11:31:39 Uhr:
Au backe ,komm mal wieder runter......Zitat:
@Volvo-850-Driver schrieb am 20. November 2015 um 10:49:39 Uhr:
Ich werde heute mal mit meiner Anwältin korrespondieren. Und diese dazu mal befragen.
Allerdings werde ich dann zu gegebener Zeit dem Käufer mitteilen, das ich den Kaufvertrag rückgängig mache.
Dazu werde ich ihm meine Arbeitszeit sowie Garagenpacht in Rechnung stellen und diese vom KP abziehen, denn ich habe das Auto noch wieder teilweise zusammen gebaut in 7 Stunden (Türen alle, Motor teilweise, Innenraum und Verkabelung usw.).
erzähle.
Dienstleistungen kosten nun mal eben geld. Die Garage ist ja eigentlich nicht für das Fahrzeug vorgesehen gewesen.
Habe eben mit meiner Rechtsverdreherin telefoniert. Sie meinte am Telefon nur, nach der Fristsetzung stünde es mir frei was ich mit dem schrottauto sozusagen anstelle, da eine anständige Frist gesetzt wurde und der Käufer auf alle Eventualitäten hingewiesen wurde.
Das geld kann ich nach der Frist ebenfalls behalten als Entschädigung für den Aufwand der Kosten die ich durch das längere stehen in Anspruch nehmen musste. Denn ich hätte den wagen ja bereits anderweitig veräußern können und habe mir so, keinen nennenswerten Vorteil verschafft.
Aber die Frist ist ja noch nicht rum. Also wofür jetzt im Vorfeld das Ganze?
Moin,
Zum Schaden :-D Lies doch z.B. mal die Urteile, als Menschen Autos, die bei Ebay ein Gebot hatten, das Auto anderweitig verkauft haben und die Auktion beendet hatten. Auch da ist bei demjenigen, der ein Gebot abgegeben hatte nur ein "virtueller" Schaden eingetreten - ihm ist ein mögliches Geschäft entgangen.
Volvo Driver sagte es doch schon z.B. stellen die Alufelgen einen Wert von 200€ dar - spinn die Logik entsprechend weiter. DER Punkt ist - ohne sich abzusichern und alles RICHTIG zu kommunizieren - muss der Vogel ja nur behaupten und Musterartig vorrechnen, dass er damit 650€ Gewinn erzielt hätte - DAS wäre dann der einklagbare Schaden.
Gruß Kester
Mir kommt es so vor als wenn der TE sich für das Verhalten des Käufers entschuldigt, ja sogar Verständnis dafür hat.
Leider merkt er nicht das er dadurch selber mehr draufbezahlt als er durch den Verkauf verdient.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 20. November 2015 um 20:38:06 Uhr:
Volvo Driver sagte es doch schon z.B. stellen die Alufelgen einen Wert von 200€ dar - spinn die Logik entsprechend weiter. DER Punkt ist - ohne sich abzusichern und alles RICHTIG zu kommunizieren - muss der Vogel ja nur behaupten und Musterartig vorrechnen, dass er damit 650€ Gewinn erzielt hätte - DAS wäre dann der einklagbare Schaden.Gruß Kester
Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, reicht es nicht, so etwas nur musterartig vorzurechnen. Er muss konkret einen oder mehrere Interessenten nachweisen können.. Ein Freund kann natürlich jederzeit für ihn lügen. Ich bin aber auch kein Rechtsexperte.
Na, hat er den Wagen abgeholt?
Ich frage mich eher, wer hier der blöde ist. 2 Sätze Alufelgen im Wert von jeweils 200 €. Und du verkaufst die halbgeschlachtete Kiste mit hohen Stellplatzkosten an irgendeinen, der das Ding nicht gleich mitnimmt? Normalerweile fallen gierige Zeitgenossen gerne auf Betrüger rein, hier ist es andersrum.
Oder anders gefragt, warum verschenkst du 150 €? So blöd kann man doch nicht sein. Die Kiste hätte jeder Verwerter mindestens kostenfrei abgeholt und die Felgen hätte man noch so verklingelt ...
Falls der "Käufer" den Wagen bis zum Ende der gesetzten Frist nicht abgeholt hat, würde ich da gar keine Mühen mehr verschwenden und den ganzen Kram so gut es geht anderweitig verscheuern, mehr Geld kann man doch gar nicht verdienen, als doppelt abzukassieren, oder?^^
Zu meiner Verwunderung bat er mich um noch einen Tag Verzug.
Er hat den wagen dann letztendlich heute abgeholt.
Ich hatte eigentlich angenommen dad es wieder sone leere Versprechung war.
..an, also.
dann kann ja hier "geclosed" werden.. )