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Auto Verkauft (Ersatzteilspender) aber Käufer will/kann den Wagen nicht abholen.

Themenstarteram 19. November 2015 um 10:56

Moin Moin liebe Genossen und Genossinen :D

Ich habe vor ca. 2 Wochen einen Nicht mehr fahrbereiten Volvo 850 Turbo verkauft (Ersatzteilspender mit Turboladerschaden und Teilweise ausgeschlachtet, abgemeldet).

Das Problem ist jetzt folgendes:

Verkäufer hat den Wagen per Überweisung bezahlt, soweit so gut bin immer dafür das man sein Kram vorm Abholen bezahlt, ein Kaufvertrag exzistiert daher noch nicht, nur die Mündliche sowie Schriftliche zusage VIA Whatsapp und Facebook.

Jetzt ist allerdings angeblich das Problem, das er A: Keine Zeit hat den Wagen ab zu holen oder B: Keine Lust mehr auf das Auto hat.

Ich habe ihm jetzt eine Frist von 4 Wochen zur Abholung (15.12.2015 bis 15.00 Uhr) gesetzt das der Wagen hier aus der Garage kommt (Für die Wir monatlich 100€ bezahlen), und erhebe pro Angefangene Woche 20€ Standgebühr seit dieser Woche.

Was kann ich im Falle eines Falles denn mit dem Wagen noch machen, wenn er nach der verstrichenen Frist den wagen immer noch nicht abgeholt hat :confused:

Wäre für ein paar Infos diesbezüglich dankbar.

Beste Antwort im Thema

Überweis ihm das Geld zurück und such Dir einen neuen Käufer. Oder verkauf das Auto und wenn er sich doch noch meldet, gibst Du ihm sein Geld abzüglich der angefallenen Kosten zurück.

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Themenstarteram 19. November 2015 um 11:21

Also heißt das jetzt im Umkehrschluss für mich, das ich Auf den Kosten für die Garage so lange sitzen bleibe bis der Käufer den Wagen abgeholt hat ?

Ich habe immerhin noch Schein und Brief sowie die Schlüssel zum Wagen (steht ja in Meiner garage).

4 Wochen Frist zur abholung des Fahrzeuges sollten doch Massig ausreichen oder nicht :confused:

Was kann ich nach den 4 Wochen mit dem Wagen machen ?

Mein plan wäre, die Adresse sowie Telefonnummer des Käufers auf zu schreiben, und den Wagen Gut sichtbar an die Straße zu stellen mit Schlüssel etc. pp. sowie dem Hinweis das der Wagen nicht mehr mir gehört sondern Person XY.

Müsste sich dann nicht eigentlich die Stadt um eine Abholung kümmern, und dem Käufer die Transport sowie Stellplatz gebühren in Rechnung stellen :confused:

Oder wäre es auch Möglich ein Unternehmen zu Beauftragen die gegen Bargeldzahlung den Wagen ''Abschleppen'' zum Wohnort des Käufers ?

Zitat:

Mein plan wäre, die Adresse sowie Telefonnummer des Käufers auf zu schreiben, und den Wagen Gut sichtbar an die Straße zu stellen mit Schlüssel etc. pp. sowie dem Hinweis das der Wagen nicht mehr mir gehört sondern Person XY.

 

Müsste sich dann nicht eigentlich die Stadt um eine Abholung kümmern, und dem Käufer die Transport sowie Stellplatz gebühren in Rechnung stellen :confused:

Die Stadt wird sich dann bei Dir melden, da

a) Du der zuletzt gemeldete Eigentümer des Wagen bist. Auch wenn Du ihn abmeldest.

b) Der Wagen ja auch noch nicht auf den Käufer angemeldet ist und kein Kaufvertrag existiert!

Weiß nicht, ob die Chats von Facebook und Whats App der Stadt als Kaufvertrag reichen

werden?! :confused:

Gruß,

der_Nordmann

 

Themenstarteram 19. November 2015 um 13:54

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 19. November 2015 um 12:54:00 Uhr:

Zitat:

Mein plan wäre, die Adresse sowie Telefonnummer des Käufers auf zu schreiben, und den Wagen Gut sichtbar an die Straße zu stellen mit Schlüssel etc. pp. sowie dem Hinweis das der Wagen nicht mehr mir gehört sondern Person XY.

 

Müsste sich dann nicht eigentlich die Stadt um eine Abholung kümmern, und dem Käufer die Transport sowie Stellplatz gebühren in Rechnung stellen :confused:

Die Stadt wird sich dann bei Dir melden, da

a) Du der zuletzt gemeldete Eigentümer des Wagen bist. Auch wenn Du ihn abmeldest.

b) Der Wagen ja auch noch nicht auf den Käufer angemeldet ist und kein Kaufvertrag existiert!

Weiß nicht, ob die Chats von Facebook und Whats App der Stadt als Kaufvertrag reichen

werden?! :confused:

Gruß,

der_Nordmann

Ich habe ja bereits das geld erhalten, darüber habe ich auch den Nachweis. Der wagen ist bereits seid 2014 abgemeldet.

Deswegen frage ich ja, was meine Möglichkeiten sind jetzt ?

Zitat:

@Volvo-850-Driver schrieb am 19. November 2015 um 11:56:40 Uhr:

 

Verkäufer hat den Wagen per Überweisung bezahlt, soweit so gut bin immer dafür das man sein Kram vorm Abholen bezahlt, ein Kaufvertrag exzistiert daher noch nicht, nur die Mündliche sowie Schriftliche zusage VIA Whatsapp und Facebook.

Jetzt ist allerdings angeblich das Problem, das er A: Keine Zeit hat den Wagen ab zu holen oder B: Keine Lust mehr auf das Auto hat.

Ich würde dem Käufer schriftlich per Einschreiben eine Frist zur Abholung setzen. Gleichzeitig hinweisen, dass er, für den Fall der Nichtabholung die Karre verschrottet oder auf seine Kosten ihm geliefert wird. Die Alternativen kann er sich aussuchen..

Wieviel hat der denn bezahlt?

Man kann ihn den Wagen auch hinbringen lassen - die Kosten müßte natürlich der käufer tragen.

Also mal anfragen wie er zu dieser Option steht... es gibt Spediteure die das anbieten.

Überweis ihm das Geld zurück und such Dir einen neuen Käufer. Oder verkauf das Auto und wenn er sich doch noch meldet, gibst Du ihm sein Geld abzüglich der angefallenen Kosten zurück.

Themenstarteram 19. November 2015 um 20:11

Also bezahlt hat er 250,-€ und wollte ihn am letzten Wochenende bereits abholen lassen. Davor das Wochenende auch schon.

Ich habe ihm die folgenden Optionen bereits genannt:

Selber vorbei bringen + 175€ Extra. Da der Knabe relativ weit weg wohnt.

Abholen und liefern lassen auf seine Kosten.

Verschrotten lassen und 120,-€ Extra kassieren.

Er meinte, das er den wagen innerhalb der nächsten 4 Wochen abholt.

Der hat sicher keinen adequaten Stellplatz und nutzt die Gelegenheit aus. Nachdem du ihn zwei angemessene Fristen gesetzt hast, sollte eigentlich ein weiterer Schritt möglich sein. Falls du eine Rechtschutzversicherung oder AdAc hast, kannst ja mal dort für rechtliche Beratung am Telefon anrufen. Hilft eig immer und man ist deutlich schneller schlauer als hier im Forum.

Themenstarteram 19. November 2015 um 20:26

Zitat:

@w202w210 schrieb am 19. November 2015 um 21:20:32 Uhr:

Der hat sicher keinen adequaten Stellplatz und nutzt die Gelegenheit aus. Nachdem du ihn zwei angemessene Fristen gesetzt hast, sollte eigentlich ein weiterer Schritt möglich sein. Falls du eine Rechtschutzversicherung oder AdAc hast, kannst ja mal dort für rechtliche Beratung am Telefon anrufen. Hilft eig immer und man ist deutlich schneller schlauer als hier im Forum.

Danke, 4 Wochen Frist sind mehr als genug eine Sache ab zu holen.

Ich denke ich werde nachdem er den wagen nicht abholt, den wagen verschrotten lassen, oder weiter zerpflücken.

Denn jeder Mensch sollte in der Lage sein, eine Sache die er gekauft hat auch abzuholen.

Normalerweise sind ja 14 Tage Frist üblich, ich gebe schon 1 Monat Frist.

Moin,

Lass dich beraten! Nicht, dass hier jemand drauf aus ist, dich hinterher auf Schadensersatz zu verklagen. Theoretisch wie praktisch kannst du ihn auf Abholung verklagen, denn auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.

Ob DIES aber bei 250€ sinnvoll ist ... das ist eine GANZ andere Frage ...

MfG Kester

Themenstarteram 20. November 2015 um 9:32

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 20. November 2015 um 07:17:39 Uhr:

Moin,

Lass dich beraten! Nicht, dass hier jemand drauf aus ist, dich hinterher auf Schadensersatz zu verklagen. Theoretisch wie praktisch kannst du ihn auf Abholung verklagen, denn auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.

Ob DIES aber bei 250€ sinnvoll ist ... das ist eine GANZ andere Frage ...

MfG Kester

Hey, ja sicher zumal der wagen so eh nicht fahrbereit ist da schon einige Teile fehlen.

Ich werde ihm höflich noch mal zu Gemüte führen, das es sich für ihn Eher lohnen würde den wagen abzuholen. Denn es sind noch 2 Sätze Alufelgen dabei (wert jeweils ~200,-€) und viele weitere gute teile.

Allerdings hat er ja noch 25 Tage zeit sich zu melden, und mit mir einen Termin zur Abholung aus zu machen.

Ansonsten stelle ich ihm 100,-€ Garagenpacht in Rechnung, die ausfallkosten eines weiteren Verkaufs usw. Dann ist der Restbetrag dem ich ihm zurück überweisen kann so gering, das sich dass eigentlich nicht mehr lohnt.

Bis zur Abholung durch den Käufer haftest du für alle Schäden die nach Zahlung des Kaufpreises entstehen.

Am besten erklärst du die Wandlung des Kaufvertrages wegen Nichterfüllung. (So würde ich es machen) Kannst auch einen Transporteur auf deine Kosten beauftragen die den Wagen zum Käufer liefern. Die Kosten hast du im Vorfeld zu tragen.

Der Kaufpreis ist bezahlt,insoweit hast du eine gute Position. Andere zahlen nicht im Voraus! Würde ich auch niemals machen.

Dies ersetzt natürlich keine Rechtsberatung.

Themenstarteram 20. November 2015 um 9:49

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 20. November 2015 um 10:40:05 Uhr:

Bis zur Abholung durch den Käufer haftest du für alle Schäden die nach Zahlung des Kaufpreises entstehen.

Am besten erklärst du die Wandlung des Kaufvertrages wegen Nichterfüllung.

Ich werde heute mal mit meiner Anwältin korrespondieren. Und diese dazu mal befragen.

Allerdings werde ich dann zu gegebener Zeit dem Käufer mitteilen, das ich den Kaufvertrag rückgängig mache.

Dazu werde ich ihm meine Arbeitszeit sowie Garagenpacht in Rechnung stellen und diese vom KP abziehen, denn ich habe das Auto noch wieder teilweise zusammen gebaut in 7 Stunden (Türen alle, Motor teilweise, Innenraum und Verkabelung usw.).

Sofern ich neues weiß, lass ich es euch wissen :)

PS: Wegen der vorrauszahlung, er wollte den wagen absolut unbedingt haben egal wie er aussieht, und hat daraufhin komplett bezahlt.

Das ich jetzt allerdings so ein Problem habe mit der Abholung hätte ich nicht gedacht.

Aber ich schätze den Knaben als so unterbelichtet ein, das er Nichtmal wüsste was ich ihm dort erzähle.

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