Auto verkauft - 2 Wochen später Motorschaden - Rücknahme??

Hallo zusammen,

ich habe vor etwa 4 Wochen ein Auto günstig gekauft, da es einen Defekt mit der Wasserpumpe hatte. Diesen habe ich repariert, frisch getüvt und wieder verkauft.
Nun schrieb mir der Käufer, dass der Wagen einen halben Motorschaden hat, Kopfdichtung durch, Zyl. 2 und 3 undicht, Ölverlust am Kopf, Kopf verzogen, ....

Nun die Frage, inwiefern bin ich in der Pflicht? Der Kauf wurde unter Ausschluss von Garantie oder Rücknahme abgewickelt das steht auch im Vertrag. Außerdem wusste er vom Defekt an der Wasserpumpe und auch dass ich diesen repariert habe. Nach der Reperatur lief der Wagen auch einwandfrei.
Er will entweder nachbessern, sprich neuen Motor, oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Bitte um schnelle Hilfe ...

Beste Antwort im Thema

Aber ist denn Defekte Autos aufkaufen, reparieren und mit Profit wieder weiter verkaufen nicht ein Gewerbe???
Privatverkauf heisst für mich eigenes, selbst genutztes Auto verkaufen.

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Soo Leute, ich sehe doch dass manche Diskussionen hier etwas eskalieren 😉
Ich habe nochmal eine Freundin kontaktiert, die Jura studiert. Wir haben das ganze rechtlich geklärt, auch mit dem Käufer habe ich gesprochen.
Wir haben eine gute Lösung für beide Seiten gefunden, ihr braucht euch also nicht weiter den Kopf zu zerbrechen :P

Danke trotzdem für die (meist) fachlich gut begründeten Antworten!!! 🙂

Dann klär uns doch bitte auf was ihr geklärt habt? Zahlen must du ja keine nennen. Ich fände das fair. Schließlich haben sich hier einige den Kopf zerbrochen und nur durch Feedback kann man lernen.

Da ich ja aus der Haftung quasi mehr oder weniger raus bin, er mir aber Leid tut, da er jung ist, nicht unendlich Geld hat und das Auto braucht, sorge ich für einen Ersatzmotor. Den baut er dann auf eigene Kosten ein. Da er aber gute Bekannte in einer Werkstatt hat, wird das für ihn aber wahrscheinlich auch nicht sooo teuer werden.
Haben uns beide darauf geeinigt.

Zitat:

@jannik3108 schrieb am 13. Mai 2020 um 16:32:49 Uhr:


Da ich ja aus der Haftung quasi mehr oder weniger raus bin, er mir aber Leid tut, da er jung ist, nicht unendlich Geld hat und das Auto braucht, sorge ich für einen Ersatzmotor. Den baut er dann auf eigene Kosten ein. Da er aber gute Bekannte in einer Werkstatt hat, wird das für ihn aber wahrscheinlich auch nicht sooo teuer werden.
Haben uns beide darauf geeinigt.

Hallo,

menschlich top, dass Du hier "Kulanz" zeigst. Aber tu mir bitte einen Gefallen: Verschriftliche, dass es sich hier um eine reine Kulanz-Aktion handelt und du insbesondere auch die Gewährleistung für der Ersatzmotor ausdrücklich ausschließt. Ohne klare Absprachen macht ein findiger Anwalt da nachher das Anerkenntnis von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Motors draus und du darfst auch für den Ersatzmotor den Kopf hinhalten.

Nicht, dass es zu einer Neverending Story wird, weil auch der Ersatzmotor (der ja wohl kein Neuteil sein wird) auch Probleme macht. Nicht das aus dem kleinen Finger (hier ja schon eher die Hand) der ganze Arm wird 😉

Ach ja, den Mangel hast Du aber schonmal selbst mittlerweile gesehen? Gibt ja nun auch Genossen, die sowas einfach behaupten.

Wenn deine Freundin sich das zutraut, soll sie was wasserdichtes aufsetzen.

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Das ist ne gute Regelung. Danke für die Rückmeldung. Also warst du, wie schon vermutet aus der Haftung raus.

Gefällt mir auch. Das ist eine gute Lösung.

@ixtra

meinst du das auch vertraglich? also festhalten dass es sich um eine reine kulanzaktion handelt. bis jetzt haben wir die Absprache nur mündlich bzw. schriftlich per WhatsApp, also quasi ja auch beweissicher.
Den Mangel selbst noch nicht, aber den sehe ich ja spätestens wenn ich den Motor vorbeibringe. Soweit vertraue ich ihm da auch, zumal der alte Motor gerade mal 91000km weg hatte.

Also jetzt werde ich ja neugierig und hab da ein paar Fragen.

1. Was genau hat deine bekannte Juristen gesagt und geraten?
2.Wieso schreibst du gute Lösung für Beide? Dir kann doch nichts passieren, oder hat die deine Juristen dazu geraten?
3.Warum hast du nen Motor der rein Zufällig zum Auto einer anderen Bekannten(ehemalige Besitzerin) passt rum liegen?
Menschlichkeit hin oder her. Aber beim Verkauf war dein Vertragspartner gut um den Vertrag mit dir zu schliessen und nun gibst du ihm für lau einen Austauschmotor? Verlierst Geld?

Zitat:

@jannik3108 schrieb am 13. Mai 2020 um 21:44:47 Uhr:


@ixtra

meinst du das auch vertraglich? also festhalten dass es sich um eine reine kulanzaktion handelt. bis jetzt haben wir die Absprache nur mündlich bzw. schriftlich per WhatsApp, also quasi ja auch beweissicher.

Nein, WhatsApp ist weder tatsächlich, noch quasi beweissicher.

Mach das schriftlich, mit Unterschrift. Sonst steht der in drei Wochen wieder bei dir auf der Matte, weil der "neue" Gebrauchtmotor unrund läuft oder Öl sifft/verbraucht.

Am besten besorgst Du auch keinen Motor, sondern beteiligst dich an den Kosten des Ersatzmotors. Soll doch der Käufer den aussuchen.

Es muss halt klar sein, dass spätestens mit deiner Zahlung alle etwaigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag abgegolten sind. Wenn deine Freundin im Studium ausreichend fortgeschritten ist, kann die dir bestimmt bei der Formulierung helfen.

Sonst wird deine Nettigkeit am Ende zu Türöffner für weitere Ansprüche.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 13. Mai 2020 um 22:58:53 Uhr:



2.Wieso schreibst du gute Lösung für Beide? Dir kann doch nichts passieren, oder hat die deine Juristen dazu geraten?

Naja, passieren kann erstmal, dass der TE verklagt wird. Das ist jedenfalls lästig und auch erst einmal teuer, da bei einem Streitwert über 5000 € der TE zwingend einen Anwalt braucht. Auch bei einem geringeren Streitwert wäre ihm das aber zu empfehlen. Die Kosten kriegt er wieder - falls er gewinnt und der Kläger solvent ist. Vorstrecken muss er sie auf jeden Fall.

Wenn dann ein Sachverständiger feststellt, dass die Mängel schon weit vor dem Kauf vorhanden waren und bei den Arbeiten an der Wasserpumpe jedem auffallen hätten müssen (alles Ölverschmiert), dann kann das schon nochmal blöd laufen.

Ob ihm da Gefahr droht, kann der TE am besten beurteilen. Man kann natürlich im Extremfall auch Pech haben, und an einen Sachverständigen geraten, der sich mit seinen Feststellungen zu weit aus dem Fenster lehnt.

Auch wenn die Beweislast also den TE hier erheblich schützt, bleibt bei solchen Sachverhalten immer ein Restrisiko.

Wenn man dem durch Kauf eines gebrauchten Austauschmotors für 400,00 € entgehen kann und gleichzeitig gefühlt Karmapunkte einzahlt, ist das durchaus eine sinnvolle Lösung. Gerade wenn ein Wagen nun wirklich unerkannt mit Mängeln verkauft wurde oder ganz kurz nach dem Kauf ein Mangel entsteht, kann man ja durchaus nachvollziehen, dass der Käufer darüber nicht glücklich ist. Da ist dann geteiltes finanzielles Leid halt nur halbes Leid.

Das "Entgegenkommen" würde jeder Käufer als Schuldeingeständniss werten.
Egal, ob 100, 1000 oder 10000€.

Aber ich bin auf die Antworten des TE gespannt.
Wenn er so ein netter ist, ich bräuchte da auch noch nen Austauschmotor.😉

@der_Nordmann

also:
1. Quasi das gleiche wie die meisten hier im Forum. Da Sachmängelhaftung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen sind, bestehen von meiner Seite aus keine Pflichten zur Nachbesserung.
2. Nein hat sie nicht, allerdings habe ich damit ein gutes Gewissen, und da mir die Sache für den Käufer auch leid tut habe ich das freiwillig angeboten.
3. Ich habe keinen Motor rumliegen, sondern besorge ihn noch. Ich werde warscheinlich einen Schlachter mit passendem Motor kaufen, um durch die restlichen Ersatzteile wenigstens die Kosten wieder reinzubringen 🙂

@ixtra
danke für den Tipp, aber da wir uns schon auf diese 'Aufgabenteilung' verständigt haben werde ich dabei bleiben und wie o.g. einen Schlachter kaufen. Auch weil ich bessere logistische Möglichkeiten für sowas habe.

Dann werde ich das noch schriftlich absichern und dann wird hoffentlich alles gut 😉

Zitat:

@jannik3108 schrieb am 14. Mai 2020 um 10:28:39 Uhr:


@der_Nordmann

also:
1. Quasi das gleiche wie die meisten hier im Forum. Da Sachmängelhaftung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen sind, bestehen von meiner Seite aus keine Pflichten zur Nachbesserung.
2. Nein hat sie nicht, allerdings habe ich damit ein gutes Gewissen, und da mir die Sache für den Käufer auch leid tut habe ich das freiwillig angeboten.
3. Ich habe keinen Motor rumliegen, sondern besorge ihn noch. Ich werde warscheinlich einen Schlachter mit passendem Motor kaufen, um durch die restlichen Ersatzteile wenigstens die Kosten wieder reinzubringen🙂

Kannst Du machen.
Was,m aber wenn die Kopfdichtung gar nicht kaputt ist, und der Käufer einfach nur versucht nachträglich noch Geld zu machen.

Sei mir nicht böse.
Aber entweder bist du sehr naiv, oder du weißt ganz genau was mit dem Motor ist.
Denn kein normaler Mensch verschenkt Geld und macht sich mehr Arbeit als nötig.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 14. Mai 2020 um 10:07:30 Uhr:


Das "Entgegenkommen" würde jeder Käufer als Schuldeingeständniss werten.
Egal, ob 100, 1000 oder 10000€.

Das ist genau die Denkweise die das gesellschaftliche Leben kaputt macht. Ich kann dir sagen das ich z.b auf ebay immer wieder die Erfahrung mache, das man bei Problemen auch vernünftig miteinander umgehen kann.
Deshalb finde ich das Verhalten des TE absolut vernünftig und gut....auch wenn er es nicht tun müßte.

Zitat:

@vw_user1 schrieb am 14. Mai 2020 um 11:32:18 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 14. Mai 2020 um 10:07:30 Uhr:


Das "Entgegenkommen" würde jeder Käufer als Schuldeingeständniss werten.
Egal, ob 100, 1000 oder 10000€.

Das ist genau die Denkweise die das gesellschaftliche Leben kaputt macht. Ich kann dir sagen das ich z.b auf ebay immer wieder die Erfahrung mache, das man bei Problemen auch vernünftig miteinander umgehen kann.
Deshalb finde ich das Verhalten des TE absolut vernünftig und gut....auch wenn er es nicht tun müßte.

Wozu dann noch Verträge abschliessen?

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