Auto verkauft - 2 Wochen später Motorschaden - Rücknahme??
Hallo zusammen,
ich habe vor etwa 4 Wochen ein Auto günstig gekauft, da es einen Defekt mit der Wasserpumpe hatte. Diesen habe ich repariert, frisch getüvt und wieder verkauft.
Nun schrieb mir der Käufer, dass der Wagen einen halben Motorschaden hat, Kopfdichtung durch, Zyl. 2 und 3 undicht, Ölverlust am Kopf, Kopf verzogen, ....
Nun die Frage, inwiefern bin ich in der Pflicht? Der Kauf wurde unter Ausschluss von Garantie oder Rücknahme abgewickelt das steht auch im Vertrag. Außerdem wusste er vom Defekt an der Wasserpumpe und auch dass ich diesen repariert habe. Nach der Reperatur lief der Wagen auch einwandfrei.
Er will entweder nachbessern, sprich neuen Motor, oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Bitte um schnelle Hilfe ...
Beste Antwort im Thema
Aber ist denn Defekte Autos aufkaufen, reparieren und mit Profit wieder weiter verkaufen nicht ein Gewerbe???
Privatverkauf heisst für mich eigenes, selbst genutztes Auto verkaufen.
57 Antworten
Mach dir keinen Kopf, du bist raus aus der Sache, wenn du den ADAC Vordruck verwendet hast, da gibts im Grunde keine Chanche mehr für den Käufer .... Standhaft bleiben ...
Sofern der Käufer tatsächliche jetzt mit dem Schaden da steht, ist nicht schön, aber so ist das nun mal mit dem Privatkauf ...mal gewinnt man, aber es kann auch mal der Zonk gezogen werden, dafür bekomt man den Wagen i.d.R. günstiger als vom Händler ...
Zitat:
@jannik3108 schrieb am 11. Mai 2020 um 22:39:25 Uhr:
... habe vor etwa 4 Wochen ein Auto günstig gekauft, da es einen Defekt mit der Wasserpumpe hatte. Diesen habe ich repariert, frisch getüvt und wieder verkauft.
... ...... Der Kauf wurde unter Ausschluss von Garantie oder Rücknahme abgewickelt das steht auch im Vertrag. ...
schön, dass Du "Garantie oder Rücknahme" ausgeschlossen hast - es bleibt also noch die gesetzliche Gewährleistung 😉
"günstig gekauft, ... repariert, frisch getüvt und wieder verkauft" klingt nach einem gewerblichen Handeln
Ziel war ja wohl, damit einen Gewinn zu erwirtschaften!
(egal, ob Du diesen mit den Finanzamt zu teilen gedachtest und komplett für Dich)
--> ein WIRKSAMER Ausschluss der Gewährleistung war somit wohl eh nicht möglich ...
(egal was ggfs. unter Vortäuschung falscher Tatsachen im Kaufvertrag steht)
Zitat:
@camper0711 schrieb am 12. Mai 2020 um 12:32:25 Uhr:
Zitat:
@jannik3108 schrieb am 11. Mai 2020 um 22:39:25 Uhr:
... habe vor etwa 4 Wochen ein Auto günstig gekauft, da es einen Defekt mit der Wasserpumpe hatte. Diesen habe ich repariert, frisch getüvt und wieder verkauft.
... ...... Der Kauf wurde unter Ausschluss von Garantie oder Rücknahme abgewickelt das steht auch im Vertrag. ...
schön, dass Du "Garantie oder Rücknahme" ausgeschlossen hast - es bleibt also noch die gesetzliche Gewährleistung 😉
"günstig gekauft, ... repariert, frisch getüvt und wieder verkauft" klingt nach einem gewerblichen Handeln
Ziel war ja wohl, damit einen Gewinn zu erwirtschaften!
(egal, ob Du diesen mit den Finanzamt zu teilen gedachtest und komplett für Dich)--> ein WIRKSAMER Ausschluss der Gewährleistung war somit wohl eh nicht möglich ...
(egal was ggfs. unter Vortäuschung falscher Tatsachen im Kaufvertrag steht)
Du hast alles gelesen?
Edit sagt noch,m das Finanzamt interessiert ein einmaliger Verkauf nicht. Auch wenn Gewinn erwirtschaftet wird.
Anders Sieht es aus, wenn du es öfters machst. Wissen viele Kleinanzeiger nicht, aber ab x Verkäufen müsste man es bei der Steuer angeben.
Das ist hier aber nicht der Fall.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 12. Mai 2020 um 12:32:25 Uhr:
Zitat:
@jannik3108 schrieb am 11. Mai 2020 um 22:39:25 Uhr:
... habe vor etwa 4 Wochen ein Auto günstig gekauft, da es einen Defekt mit der Wasserpumpe hatte. Diesen habe ich repariert, frisch getüvt und wieder verkauft.
... ...... Der Kauf wurde unter Ausschluss von Garantie oder Rücknahme abgewickelt das steht auch im Vertrag. ...
schön, dass Du "Garantie oder Rücknahme" ausgeschlossen hast - es bleibt also noch die gesetzliche Gewährleistung 😉
"günstig gekauft, ... repariert, frisch getüvt und wieder verkauft" klingt nach einem gewerblichen Handeln
Ziel war ja wohl, damit einen Gewinn zu erwirtschaften!
(egal, ob Du diesen mit den Finanzamt zu teilen gedachtest und komplett für Dich)--> ein WIRKSAMER Ausschluss der Gewährleistung war somit wohl eh nicht möglich ...
(egal was ggfs. unter Vortäuschung falscher Tatsachen im Kaufvertrag steht)
Lies einfach die restlichen Beiträge und Du wirst erkennen, weshalb deine Bewertung sowohl sachlich als auch rechtlich neben der Sache liegt.
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Als Käufer würde ich Dir unterstellen, dass Du bei der Reparatur gepfuscht und/oder getäuscht hast. Und der jetzige Schaden entweder schon vorhanden war, oder durch die Pfuschreparatur verursacht wurde.
Und ich denke, ich habe eine gute Chance dass ich nicht auf dem Schaden sitzen bleibe...
Zitat:
@jof schrieb am 12. Mai 2020 um 21:14:27 Uhr:
Als Käufer würde ich Dir unterstellen, dass Du bei der Reparatur gepfuscht und/oder getäuscht hast. Und der jetzige Schaden entweder schon vorhanden war, oder durch die Pfuschreparatur verursacht wurde.Und ich denke, ich habe eine gute Chance dass ich nicht auf dem Schaden sitzen bleibe...
Das glaube ich nicht. Deine "Unterstellungen" sind rechtlich belanglos, solange diese nicht mit Beweisen untermauerst
Zitat:
@jof schrieb am 12. Mai 2020 um 21:14:27 Uhr:
Als Käufer würde ich Dir unterstellen, dass Du bei der Reparatur gepfuscht und/oder getäuscht hast. Und der jetzige Schaden entweder schon vorhanden war, oder durch die Pfuschreparatur verursacht wurde.Und ich denke, ich habe eine gute Chance dass ich nicht auf dem Schaden sitzen bleibe...
Du muss es als Käufer beweisen können, die ganzen Unterstellungen sind reine Behauptungen und daher nur heiße Luft. Dies aber zu beweisen, wird ganz ganz schwer sein. Vielleicht hat der Käufer binnen zwei Wochen die Kisten richtig dran genommen, vielleicht ist er komplett ohne Kühlwasser gefahren. Das ist jetzt übertrieben natürlich, aber man weiß es nicht.
Ich kenn jetzt den Streitwert nicht. Aber der Käufer bräuchte ein Gutachten, das auf die gepfuschte Reparaturarbeiten zurückführt..
Solange man nichts Handfestes hat, zurücklehnen und Tee trinken.
Zitat:
@jof schrieb am 12. Mai 2020 um 21:14:27 Uhr:
Als Käufer würde ich Dir unterstellen, dass Du bei der Reparatur gepfuscht und/oder getäuscht hast. Und der jetzige Schaden entweder schon vorhanden war, oder durch die Pfuschreparatur verursacht wurde.Und ich denke, ich habe eine gute Chance dass ich nicht auf dem Schaden sitzen bleibe...
Dann denkst du falsch. Pfusch bei der Reparatur würde nicht Mal dann zu einem Anspruch führen, wenn dieser belegbar wäre.
Warum glauben nur manche, man könnte Ansprüche mit heißer Luft begründen... " Ich behaupte dann einfach Mal irgendwas und dann Krieg ich bestimmt Geld."
Beim Privatkunden unter Ausschluss der gewährleistung zählt eigentlich nur der zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs. Der wurde vom Käufer akzeptiert.
Was dsnach kommt kann dem Verkäufer egal sein. Eine srglistige Täuschung liegt nicht vor, da ja nichts bewusst verschwiegen wurde. Also, wo ist das Problem?
Zitat:
@StephanRE schrieb am 13. Mai 2020 um 00:55:05 Uhr:
Beim Privatkunden unter Ausschluss der gewährleistung zählt eigentlich nur der zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs. Der wurde vom Käufer akzeptiert.Was dsnach kommt kann dem Verkäufer egal sein. Eine srglistige Täuschung liegt nicht vor, da ja nichts bewusst verschwiegen wurde. Also, wo ist das Problem?
Ob sie vor liegt oder nicht ist ersteinmal egal.
Wenn man dem Verkäufer das vorwirft, kommt es schlicht auf die Beweisbarkeit an.
Mir hat mal ein HU-Prüfer die Kopfdichtung durchgebrannt, weil er unbedingt von jetzt auf gleich den Motor auf Betriebstemperatur bringen wollte.
Auf der Rückfahrt wurde der Motor heiß, und am nächsten Tag war das Kühlwasser weg.
Ach ja, und eine Plakette habe ich damals auch nicht bekommen, wegen der schlechten AU-Werte durchgefallen.
Allerdings war der Motor samt Dichtung schon 20 Jahre alt, da kann das natürlich mal passieren.
Soviel zum Thema "kann plötzlich kaputt gehen".
Zitat:
@StephanRE schrieb am 13. Mai 2020 um 00:55:05 Uhr:
Beim Privatkunden unter Ausschluss der gewährleistung zählt eigentlich nur der zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Das gilt bei Verkauf an Privat immer, nicht nur bei Ausschluss der Gewährleistung. Bei gewerblichem Verkauf muss nur der Händler in den ersten sechs Monaten beweisen, dass es bei Übergabe noch nicht da war.
Zitat:
@Deloman schrieb am 13. Mai 2020 um 08:52:46 Uhr:
Mir hat mal ein HU-Prüfer die Kopfdichtung durchgebrannt, weil er unbedingt von jetzt auf gleich den Motor auf Betriebstemperatur bringen wollte.
Der Fehler liegt bei dir. Man geht generell nur mit Betriebswarmen Motor zur Abgasprüfung.( Pech für die , welche ihr Auto in Werkstatt abgeben und alles "mitmachen" lassen)
Zitat:
@vw_user1 schrieb am 13. Mai 2020 um 13:57:04 Uhr:
Zitat:
@Deloman schrieb am 13. Mai 2020 um 08:52:46 Uhr:
Mir hat mal ein HU-Prüfer die Kopfdichtung durchgebrannt, weil er unbedingt von jetzt auf gleich den Motor auf Betriebstemperatur bringen wollte.Der Fehler liegt bei dir. Man geht generell nur mit Betriebswarmen Motor zur Abgasprüfung.( Pech für die , welche ihr Auto in Werkstatt abgeben und alles "mitmachen" lassen)
Man kann es auch einfach ablegen in "wär demnächst so oder so im Ar... gewesen & ist reiner Zufall" ...
Vom Warmdrehen im Stand, geht ein gesunder Motor eigentlich nicht kaputt ... wenn einige wüssten wie so ein Motor kurz nach der Produktion hochgejubelt wird, um zu checken ob alles ok ist, und das noch weit vor 0 km Tachostand....😁😁😁
zumal das Auto ja auch von der fahrt zur TÜV-Prüfstelle schon ein wenig auf Temperatur gewesen sein sollte.