auto verkaufen, vater steht im brief und versicherung

hi

Ich möchte mein corsa verkaufen. Er ist allerdings auf mein vater zugelassen und auch versichert. Bezahlen tu ich aber alles für das auto, es ist einfach auf meinen vater zugelassen und versichert wegen den kosten für die versicherung...
Nun wenn ich bei einem händler vorbei fahre, den frage was er mir für das auto geben würde. Ich mit dem preis einverstanden wäre, kann ich es ihm dann ohne weiteres verkaufen oder "könnte" der dann sagen das geht nicht, da das auto ja auf meinen vater zugelassen ist und er auch im brief steht?

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Gefährliches Halbwissen hier:

1. zum außer Betrieb setzen eines Fahrzeuges brauchst du den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Schilder. Eine Abmeldebescheinigung erhälst du nicht mehr wie früher. Auf dem Fahrzeugschein wird die Außerbetriebsetzung eingetragen, dieser gilt dann als Abmeldebescheinigung. Brief und Schein müssen auch an den Käufer übergeben werden, da sonst eine Wiederinbetriebnahme nicht möglich ist.

2. Die Fahrt von der Zulassungsstelle nach Hause oder zum Bestimmungsort des Fahrzeuges (Händler) ist im eigenen Landkreis und auch noch im Nachbarlandkreis möglich. Das Fahrzeug muss aber wieder mit den ungültig gemachten Kennzeichen versehen werden. Die Fahrt zur Zulassungsstelle mit entwerteten Kennzeichen ist garnicht mehr gestattet.

3. Wird im Kaufvertrag festgehalten, dass das Fahrzeug innerhalb von X Tagen abzumelden ist, befindet man sich nicht auf der sicheren Seite. Hält sich der Käufer nicht an den vereinbarten Termin kann die Zulassungsstelle den Käufer auffordern das Fahrzeug außer Betrieb setzen zu lassen. Jedoch werden ihm auch gewisse Fristen gegeben, dieser Aufforderung nachzukommen. Steuern laufen weiter, da das Fahrzeug weiterhin als "zugelassen" im Fahrzeugregister weiter läuft.

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Das trifft nur leider auf die Praxis nicht mehr generell zu 😁

Wenn bei einer Außerbetriebsetzung der Halter des Fahrzeuges auf den Reservierungsanspruch der Kennzeichen verzichtet sind diese am nächsten Werktag frei verfügbar.

Somit darf dieses Kennzeichen nicht verwendet werden. Es kann ja vorkommen, dass die Kennzeichen am nächsten Tag wieder ausgegeben werden.

D.h. man muss die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren, wenn man ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug zu den genannten Zwecken nutzen will. Aber bisher hatte ich noch nie eine solche Reservierung/Zuteilung.

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