Auto verkaufen an Händler. Ohne Tüv. Was beachten ?

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Guten Tag liebes Forum.

Ich habe nicht so große Ahnung im bereich Autos deshalb brauche ich eure hilfe.
Habe hier schon durchgesucht und einiges durchgelesen, aber bei tausenden von treffern hab ich auch ein wenig den überblick verloren. Scheint ja ein riesen Forum zu sein. Nun und deshalb wollte ich einfach mal ein individuelles Thema für mich starten.

Soo- ich hab ein altes Auto das verkauft werden muss. Leider ist der TÜV schon seit einigen Monaten abgelaufen. Ich weiß, ist nicht gut. Das Auto hat einige Mängel, was genau weiß ich nicht. Jedenfalls ist irgendwas vorne sehr Laut. Kupplung verschlissen und sowas. War schon bei ner Werkstatt, aber das kostet alles eine Menge. Deshalb hab ich mir überlegt weg damit an einen Händler oder für den Export halt.

Was muss ich nun beachten?
Ich hab schon einige Formulare aus dem Internet geladen für den Kaufvertrag

Sollte ich das Auto abmelden ?
Das Kennzeichen bracuhe ich nicht mehr wirklich. Möchte gerne bei meinem neuen PKW dann ein neues Kennzeichen mit Eigenen Buchstaben. Wie läuft das genau ab und was kostet das zusätzlich ?

Muss ich dem Käufer sagen das das Fahrzeug unbekannte Mängel hat? Schließlich testet er es ja sicherlich selbst.

Brauche ich irgendeine art Meldung von meiner jetzigen Versicherung das ich das Auto verkaufen möchte?
Oder kann ich das alles im nachinein machen?
Kann ich die Versicherung wechseln für das neue auto oder muss ich erst warten bis ende des Jahres ?

Wenn ich dann ein neues Auto hole, was muss ich da beachten? Ob von Privat oder von einem Händler. Auf mich zulassen, versicherung, Neues Nummernschild ? Das wars ?

Wie oft darf ich eigentlich als Privatperson ein Auto kaufen und verkaufen in einem Jahr ? Einmal Mit Anmeldung auf sich / und ohne das Auto anzumelden.

Hoffe ihr könnt mir das etwas verdeutlichen, vielleicht aufzählen in welcher reihenfolge was geschehen sollte.
Ich glaube das wars soweit erstmal, wenn ich weitere Fragen habe melde ich mich nochmal 🙂 Freue mich auf eure antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


... und bei der Verwendung der alten Kennzeichen kommt auch u.U. noch Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung dazu. http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch Ist ein Straftatbestand!!!

Ach Schrittmacherchen,

doch aber nicht in diesem Fall.
Das entstempelte Kennzeichenschild war doch mal auf das Auto zugeteilt. Somit begeht der TE weder einen Kennzeichenmissbrauch noch eine Urkundenfälschung!
Hier fehlt es auch ganz einfach am Täuschen. Jeder kann erkennen, dass die Kennzeichen entstempelt sind (er muss nur hinschauen).

Zitat:

Liegt ein Vergehen der Urkundenfälschung vor, weil zur Täuschung ein abgestempeltes Kennzeichen verwendet wird, wobei das Kennzeichen eine „zusammengesetzte Urkunde“ mit dem Kraftfahrzeug bildet (Verbundenheit des Schildes mit dem Fahrzeug, z. B. verschraubt), tritt die Strafbarkeit nach § 22 StVG hinter die schwerere Strafdrohung der Urkundenfälschung nach § 267 StGB zurück

Auch hier ein kleiner Denkfehler:

ein abgestempeltes Kennzeichen ist das Gegenteil von entstempelten Kennzeichen.

Dein Zitat aus Wiki bezieht sich auf die strafbare Verwendung eines gestempelten Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug!

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Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Wo bitte ist der Unterschied zwischen Abgestempelt und Entstempelt erläutert?

Ist eigentlich ganz einfach:

Abgestempelt = eine Kennzeichentafel MIT Plakette der Zulassungstelle

Entstempelt = eine Kennzeichentafel OHNE Plakette der Zulassungsstelle

Zitat:

Ist ja auch Egal ob nun Missbrauch oder nicht, Fakt ist, ein Fahrzeug ohne Versicherung oder mit entstempelten Kennzeichen darf nicht öffentlich abgestellt werden. Diese Verhalten wird nunmal bestraft.

Richtig, es wird bestraft!

Jedoch (Gott sei dank) nicht wie bei dir als Straftat sondern als OWi.

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