Auto verkauf Unfallwagen

Guten Tag,

ich habe ein kleines Problem und bräuchte mal einen Raten.

Ich habe im Oktober 2016 mir einen gebrauchten Audi A6 bei einem Audihändler gekauft.
Bei dem Kauf war NIE die Rede von einem Unfallwagen.

Ich habe den Audi A6 jetzt wieder verkauft (an ein anderes Autohaus) als Unfallfrei. Da ich ja überhaupt nicht wusste, dass der Audi bereits Schäden hatte.

Heute rief mich dann das Autohaus an und meinte; Ehhh der A6 hatte ja einen großen Schaden. Ich sagte daraufhin, dass kann gar nicht sein.

Als ich zu Hause war, guckte ich die Vertragsunterlagen durch und dort musste ich feststellen, dass der Audi tatsächlich Schäden hatte.

Jetzt will das Autohaus, dass ich das Auto wieder zurücknehme oder 2000€ "strafe" zahle.
Ich kann das Auto nicht zurücknehmen, da ich mir bereits einen neuen gekauft habe.

Ich weiß, es war ein riesen Fehler den Vertrag nicht komplett zu lesen aber ich bin nicht davon ausgegangen, dass ein Audihändler mir das nicht sagt 🙁 Aber klar, ich bin da natürlich auch Schuld und hätte den Vertrag ordnungsgemäß lesen müssen.

Habt Ihr vllt ein Idee, wie ich da rauskommen kann?

Ich bedanke mich im Voraus.
MadQ

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Zitat:

@guruhu schrieb am 26. März 2018 um 18:06:59 Uhr:



Zitat:

@porks schrieb am 26. März 2018 um 17:40:51 Uhr:


wegen Betruges

Das müsste das Autohaus erstmal beweisen. Da es der TE nicht wusste, kann es schon gar kein Betrug sein.

Oh doch. BETRUG, ganz einfach. Der TE hatte das in seinem KV stehen, als er den Wagen gekauft hat. Er wusste es und das AH wird ihm zunächst den tatbestand des Vorsatzes vorwerfen. Das muss er erstmal raus kommen...

Zahlen, und zwar schnell... bevor die sich die Sache anders überlegen und Dir die Karre komplett hinstellen und den kompletten Betrag von Dir fordern, zzgl. den Kosten die bereits entstanden sind.

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Vielen Dank für eure Antworten.

Ich stempel das dann einfach mal als völlig "dumm" ab und zahle die 2000€.

Mir bleibt da wohl nichts anders übrig - letzendlich habe ich das verkackt.

Vielen Dank und liebe Grüße

hi
zu Guruhu
die Beweisen dir das so schnell das dir Schwindelig wird.Einfach den letzten Halter ermitteln steht ja im Brief und dort Nachfragen ob er einen Unfaller verkauft hat und sich eine Kopie des Vertragen geben lassen . Und der gibt es weil er ja sonst Probleme bekommen könnte und mit Anwalt/Staatsanwaltschaft/Gericht ist er noch Einfacher diese Infos zu bekommen.Und wenn es bei VW Repariert wurde dann steht es dort in der Historie.

Und wer da auf Stur schaltet ist schnell im Bereich einer Vorsätzlichen Straftat.

kann doch seion, das das AH bei dem das Auto gekauft wurde noch den alten kaufvertrag hat. Die Behörden brauchen den Vertrag des bisherigen Haltesrs nicht. Schon wegen dem finanzamt ist das AH verpflichtet den Kaufvertrag auf zu bewahren.

Schonmal was von Herstellerdatenbanken gehört? Wenn der Unfallschaden, und davon gehe ich gerade mal aus, in einer Vertragswerkstatt repariert wurde, hat jeder VH darauf zugriff und kann sehen, was gemacht wurde und wie hoch der Schaden war. Dazu braucht man keinen Kaufvertrag von irgendwem.

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Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 29. März 2018 um 12:31:46 Uhr:


Dazu braucht man keinen Kaufvertrag von irgendwem.

Doch, denn der reparierte Unfall ist noch lange kein Beweis, dass der Verkäufer über einen Unfall Bescheid wusste. Stell dir vor: ich kann ein Auto kaufen und nie zum Fischhändler gehen.

Okay für den Betrugsvorwurf brauchst du das schriftlich, da stimme ich zu.
Nichtsdestotrotz wurde hier eine Eigenschaft versichert, die nunmal nicht vorhanden ist. Und offenbar ist dieses sehr schnell nachzuprüfen, auch im eigenen Interesse.
Ob man nun, ganz einfach, seinen eignene Kaufvertrag liest oder vorher selbst mal zum (anderen) Händler gehen und dort mal freundlich fragen.

Klar hilft das nichts, wenn der Unfall dann vom Vorbesitzer selbst repariert wurde (ohne, dass man es sieht), aber ich würde immer wissen wollen, ob und was mit dem Fahrzeug war. Ein gutes Beispiel dazu sind dann die US-Importe von reparierten Unfallern, die hier als unfallfrei verkauft werden. Aber das ist dann nun ein anders Thema, der Drops hier ist gelutscht.

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 29. März 2018 um 15:9:31 Uhr:


Nichtsdestotrotz wurde hier eine Eigenschaft versichert, die nunmal nicht vorhanden ist

Ohne Frage. Daher auch mein direkter Rat: zahlen und gut ist. Kann eigentlich nur teuer werden. Von der strafrechtlichen Seite sind wir noch eine ganze Hausnummer entfernt.

Zitat:

@guruhu schrieb am 26. März 2018 um 18:06:59 Uhr:



Zitat:

@porks schrieb am 26. März 2018 um 17:40:51 Uhr:


wegen Betruges

Das müsste das Autohaus erstmal beweisen. Da es der TE nicht wusste, kann es schon gar kein Betrug sein.

Der TE hat doch eingeräumt, dass es in seinem Kaufvertrag steht und die Unterlagen wegen des Schadens dabei waren. Er hatte halt versäumt den Vertrag zu lesen und die Konsequenzen daraus zu verstehen.

Zitat:

@MadQdoGy schrieb am 26. März 2018 um 13:42:19 Uhr:



Als ich zu Hause war, guckte ich die Vertragsunterlagen durch und dort musste ich feststellen, dass der Audi tatsächlich Schäden hatte.

J

Zitat:

@trouble01 schrieb am 31. März 2018 um 09:44:48 Uhr:


Der TE hat doch eingeräumt, dass es in seinem Kaufvertrag steht und die Unterlagen wegen des Schadens dabei waren. Er hatte halt versäumt den Vertrag zu lesen und die Konsequenzen daraus zu verstehen.

Richtig, nur wird der TE sich wohl kaum selbst wegen Betruges anzeigen 😉

Spielt eh keine Rolle mehr, da sich der TE mit dem Autohaus geeinigt hat.

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