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auto reparieren prviat DRINGEND

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 11:09

Hallo

ich werde meinen twingo heute einem bekannten geben. der es auch repariieren wird nun eine frage ich überlasse ihm das auto ca 1 woche da es unter andrem lackiert wird usw. er wird mit dem auch fahren nun habe ich eine frage und zwar was passiertr wenn er geblitz wird oder ähnliches ?

bitte um schnelle antwort danke

grzuß

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17 Antworten

Bei Versicherung muss man zuerst generell zwischen Haftpflicht und Kasko unterscheiden. Die Grundzüge der Haftpflicht sind gesetzlich geregelt, die muss immer erstmal zahlen damit der Geschädigte sein Geld bekommt. Sie kann hinterher (begrenzt) Regress fordern. Bei der Kasko dagegen gibt´s solch umfangreiche gesetzliche Regelungen nicht, hier sind die Versicherungen recht frei mit ihren Bedingungen. Was bei "falschen" Fahrern passiert steht im Kleingedruckten zum Vertrag. Vorausgesetzt natürlich man hat überhaupt einen Vertrag wo der Personenkreis eingeschränkt ist.

Für Schäden im Rahmen der Reparatur haftet der der am Wagen herumbastelt (Verursacherprinzip), also etwa bei Schäden durch fehlerhaftes Aufbocken.

Gruß Meik

 

am 24. Januar 2010 um 9:27

Zitat:

Original geschrieben von schwarzer Turbo

Falls er einen Unfall baut, ist er nicht versichert. 

++++++++++++++++++++++++++++++

 

Das stimmt nicht so ganz. Selbstverständlich ist er Versichert über den Fahrzeughalter. Nachteil ist das die Versicherungsprämie des Fahrzeughalters steigt wenn ein Unfall selbstverschuldet wird. Sinnvoll ist eine Vereinbarung mit dem "Fremden"Fahrer die im Schadensfall den Differenzbetrag der Versicherung regelt.

Solltest allerdings im Versicherungsvertrag nur ein Fahrer angegeben sein, würde ich mal Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und diesen Fall besprechen. Normalerweise werden im Schadensfall durch einen fremden Fahrer, Strafen durch die Versicherung ausgesprochen. Genauso wie bei falscher Angabe der jährlichen Kilometerleistung.

Viele Grüße

:-)

http://www.autokauftips.com/22.html

 

 

Zitat:

Selbstverständlich ist er Versichert über den Fahrzeughalter. Nachteil ist das die Versicherungsprämie des Fahrzeughalters steigt wenn ein Unfall selbstverschuldet wird.

Teil 1 (er ist versichert) stimmt. Teil 2 kann aber auch daraus hinauslaufen, dass die Versicherung eine Rückzahlung vom Versicherungsnehmer/Halter fordern kann. Das wird dann im Vergleich zur simplen Hochstufung richtig teuer. Desweiteren kann ihm die Versicherung kündigen und er wird es dann schwerer haben, eine neue Versicherung zu finden.

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