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Auto Privatverkauf

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 7:50

Hallo Motor-Talk Mitglieder,

aktuell steht mein defekter, aber noch angemeldeter, Opel Corsa bei mir auf dem Parkplatz.

Jetzt muss ich ihn leider verkaufen, bin mir aber unsicher bzgl. des Vorgehens ...

Was gilt es zu beachten in Bezug auf Nummernschild, Zulassung und Versicherung?

> Muss ich ihn abmelden, oder der Käufer?

> Welche Unterlagen gilt es auszufüllen und zu berücksichtigen?

Danke.

LG Sandra.

Beste Antwort im Thema
am 3. Februar 2020 um 8:24

-Einen Vertrag vom ADAC, mobile, Autoscout benutzen.

-Alle Mängeln und Defekte im Kaufvertrag vermerken.

-Auf die Richtigkeit der Daten achten.

-Keine zu detailierten Angaben zu Defekten , also keine Vermutungen wie unrunder Motorlauf wegen Injektor 3 etc. Einfach nur unrunder Motorlauf.

-Da der Wagen defekt ist, macht es keinen Sinn den angemeldet zu verkaufen. Lieber abgemeldet verkaufen bzw beim Verkauf abmelden. Ansonsten beim Verkauf den Käufer schriftlich dazu auffordern das Auto in x Tagen umzumelden.

-Den Verkauf mit Datum und Uhrzeit im Vertrag festhalten und der Versicherung und der Zulassungstelle mitteilen.

-Den Ausweis vom Käufer prüfen.

-Möglichst keine Verträge vom Käufer akzeptieren.

-Auf keinen Fall Verträge, Kaufbestätigung, Reservierung etc vom Käufer per E-Mail etc akzeptieren.

-Nur Bargeld akzeptieren und das Geld zusammen mit dem Käufer bei deiner Bank einzahlen.

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7 Antworten
am 3. Februar 2020 um 8:24

-Einen Vertrag vom ADAC, mobile, Autoscout benutzen.

-Alle Mängeln und Defekte im Kaufvertrag vermerken.

-Auf die Richtigkeit der Daten achten.

-Keine zu detailierten Angaben zu Defekten , also keine Vermutungen wie unrunder Motorlauf wegen Injektor 3 etc. Einfach nur unrunder Motorlauf.

-Da der Wagen defekt ist, macht es keinen Sinn den angemeldet zu verkaufen. Lieber abgemeldet verkaufen bzw beim Verkauf abmelden. Ansonsten beim Verkauf den Käufer schriftlich dazu auffordern das Auto in x Tagen umzumelden.

-Den Verkauf mit Datum und Uhrzeit im Vertrag festhalten und der Versicherung und der Zulassungstelle mitteilen.

-Den Ausweis vom Käufer prüfen.

-Möglichst keine Verträge vom Käufer akzeptieren.

-Auf keinen Fall Verträge, Kaufbestätigung, Reservierung etc vom Käufer per E-Mail etc akzeptieren.

-Nur Bargeld akzeptieren und das Geld zusammen mit dem Käufer bei deiner Bank einzahlen.

Sehr gut zusammengefaßt, da fehlt nix.

Ich würde noch ergänzen: Falls du ihn angemeldet verkaufst, fax den Kaufvertrag (in dem Übergabedatum und -zeit vermerkt sind) an die Zulassungsstelle und deine Versicherung.

Die angemeldete Übergabe würde ich aber nur machen, wenn der Käufer einen deutschen Personalausweis vorlegen kann (den kopieren oder die Ausweisnummer abschreiben). Bei ausländischen Käufern ohne Wohnsitz in Deutschland würde ich nur abgemeldet verkaufen.

ähmm ...

 

was heißt "defekt"?

 

in welcher Altersklasse bzw. Preislage bewegst Du Dich?

 

(ich würde beim besten Vorgehen unterscheiden zwischen:

- fahrbereit oder nicht fahrbereit?

- 200 Euro Schrottkarre oder 5.000 Euro Auto mit 1.500 Euro Reparaturbedarf? )

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 11:51

Zitat:

@camper0711 schrieb am 3. Februar 2020 um 10:38:37 Uhr:

- 200 Euro Schrottkarre oder 5.000 Euro Auto mit 1.500 Euro Reparaturbedarf? )

Leider nur noch "200 Euro Schrottkarre" :-S

und was für (ein) Defekt(e)?

noch fahrbereit?

noch HU? oder ist diese fällig?

am 3. Februar 2020 um 18:10

Dein Beuteschema ;)

Zitat:

@Professor-Bienlein schrieb am 3. Februar 2020 um 19:10:54 Uhr:

Dein Beuteschema ;)

nein:

habe derzeit keinen Bedarf für einen Kleinwagen

(hatte an "normalen" Pkws in den letzten 10 Jahren:

Ford Mondeo - Renault Laguna - Mazda 626 - Citroen Xantia = einen "Mittelklasseschlitten" nach dem anderen ;) )

ich frage nur:

bei HU abgelaufen UND noch halbwegs fahrbereit sollte man sich die Stilllegung sehr gut überlegen!

da dann der Käufer nicht mal mehr ein Kurzzeitkennzeichen bekommt

--> die normale "Bastlerklientel" kann DANN mit dem Auto nix mehr anfangen

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