Auto privat verkauft! Nun wird mir arglistige Täuschung vorgeworfen!!!
Moin Leute!
Gerne würde ich mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören. Vielleicht hat ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall erlebt:
Vor knapp 2 Monaten verkaufte ich mein Fahrzeug an privat. Das Auto war aus 2004 und hatte 230.000KM. (Automatikgetriebe) Kaufvertrag habe ich von mobile genutzt. (ohne Garantie, Sachmangelhaftung etc.)
Dem Käufer habe ich gleich beim ersten Gespräch erzählt dass er bitte bei Besichtigung keinen Neuwagen zu erwarten hat. Bei den Kilometern eigentlich auch klar. Ich habe das Auto 4 Jahre lang täglich genutzt um zur Arbeit zu kommen. (nur 6km hin und zurück)
Ich habe in den 4 Jahren keine Inspektion, Ölwechsel etc. machen lassen. Das Auto lief immer einwandfrei.
Der Käufer kam, schaute sich den Wagen an, machte eine Probefahrt und war begeister.
Nachdem er eine Anzahlung machte, holte er das Fahrzeug 2 Wochen später ab. Bis dahin nutzte ich das Fahrzeug täglich weiter.
Am selben Tag der Abholung rief er mich an und sagte mir dass bei Vollgas (kickdown) eine Getriebe-Fehlermeldung im Display erscheint. Nach ausschalten des Motors ist alles wieder ok bis zum nächsten Kickdown. Das ''normale'' Fahren ist ohne Probleme möglich.
Da ich da nicht allzu viel Ahnung von habe, sagte ich nur dass mir so ein Fehler in 4 Jahren nicht untergekommen ist und er evtl. mal eine Getriebespülung machen sollte.
Nun erhielt ich Post von seinem Anwalt. Der Käufer fordert entweder den vollen Kaufpreis zurück, oder aber eine Entschädigung von 1.500€ da ich den Mangel angeblich arglistig verschwiegen habe.
Habe bereits mit meiner Rechtsschutz gesprochen. Denen nach muss er mir erstmal beweisen dass ich davon gewusst habe.
Laut seinem Anwalt wird nun ein Gutachten erstellt, welches genau dies beweisen wird. Stelle ich mir ehrlichgesagt schwierig vor.
Tatsache ist dass ich solch eine Fehlermeldung nie hatte, weil ich das Fahrzeug auch nie mit Vollgas bewegt habe.
Wie seht Ihr die Sache? Habe ich was zu befürchten? Laut seiner Werkstatt liegt ein Verschleiß an der ''Kupplung'' im Automatikgetriebe vor. Austauschgetriebe 5.000€ !!!
Sehe ich das falsch, oder sollte man nicht mit gewissen Verschleiß-Erscheinungen rechnen bei 230.000KM ???
Für eure Antworten bin ich sehr dankbar.
Grüße!
Beste Antwort im Thema
Ich glaube der TE ver.... uns hier.
4 Jahre lang keine Inspektion, nichtmal einen Ölwechsel, aber angeblich kurz vor Verkauf den Fehlerspeicher auslesen lassen.
Wenn wirklich ein Defekt vorlag, so wusste er auch davon. Ist reine Zeitverschwendung, sollen sich doch Anwälte und Gerichte darum kümmern. Der Käufer ist natürlich auch schuld, ein Fahrzeug mit derartigem Wartungsstau zu kaufen.
80 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. Mai 2016 um 09:29:08 Uhr:
Tut mir leid, aber die Aussage ist BULLSHIT!
Natürlich kann der "Andere", sofern er mitliest, seinen Fall erkennen, aber bislang kann er die Aussagen hier nicht wirklich verwerten.
Und was habe ich geschrieben? Hä?
Entschuldige bitte, aber diese Aussage ist BULLSHIT. Wenn der "Andere" hier mitliest, hat er seinen "Fall" schon längst erkannt.
Du hast suggeriert, dass es mit dem Erkennen des Falls für den "Anderen" eh schon gelaufen ist.
Das ist aber keineswegs der Fall, sondern es kommt darauf an, welche Informationen der "Andere" hier raus ziehen kann und da sollte der TE sich tatsächlich hübsch zurückhalten.
Wenn der Käufer hier mitliest ist es für den TE längst zu spät.
Warum?
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Wenn seine Version der Geschichte der reinen Wahrheit entspricht, hat er nichts zu befürchten. Zumal dies hier eh anonym ist und vor Gericht nix wert wäre. Wenn es überhaupt dazu kommt.
Wie oft denn noch, zwischen den Zeilen war doch längst zu lesen, dass die Geschichte nicht der reinen Wahrheit entspricht und er eben doch keine saubere Weste hat.
Und nein, so anonym ist das alles nicht hier. Lässt man zu viele Fakten raus, dann lassen sich gewisse Sachen durchaus zuordnen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. Mai 2016 um 12:06:18 Uhr:
Wie oft denn noch, zwischen den Zeilen war doch längst zu lesen, dass die Geschichte nicht der reinen Wahrheit entspricht und er eben doch keine saubere Weste hat.
Wenn Du das so meinst...🙄
Hängt euch nicht mehr rein, bringt eh nichts mehr.
Zum Auftreten vom TE passt, dass er sein Anliegen im Titel mit 4 Ausrufezeichen als wichtig markiert.
Die Sache liegt beim Anwalt, hier sagt er nichts. Das fängt schon beim Gewährleistungsausschluss an, das kann man nämlich auch falsch formulieren. Was also erhofft sich der TE hier? Wir können eigentlich nur Lebenserfahrung beisteuern, ob es sich lohnt ein erstes Angebot vom Käufer anzunehmen. Und dazu fehlen ja die Fakten. Also?
Zitat:
@Deloman schrieb am 20. Mai 2016 um 12:31:59 Uhr:
Hängt euch nicht mehr rein, bringt eh nichts mehr.Zum Auftreten vom TE passt, dass er sein Anliegen im Titel mit 4 Ausrufezeichen als wichtig markiert.
Die Sache liegt beim Anwalt, hier sagt er nichts. Das fängt schon beim Gewährleistungsausschluss an, das kann man nämlich auch falsch formulieren. Was also erhofft sich der TE hier? Wir können eigentlich nur Lebenserfahrung beisteuern, ob es sich lohnt ein erstes Angebot vom Käufer anzunehmen. Und dazu fehlen ja die Fakten. Also?
oh, ein Hobbypsychologe. Weil ich ganze 4 Ausrufezeichen verwendet habe, wird mir ein Geltungsdrang bescheinigt der zu meinem Auftreten passt. Sorry, aber selten so herzlich gelacht.
Gerne werde ich den Ausgang der Geschichte für die jenigen posten die Interesse daran haben und hier sachlich kommentiert haben.
Ich sehe nur 3 Ausrufezeichen 😁
LG
Udo
Ich sehe vier 😉.
Ne Jupp. Ich bin taub, aber nicht blind 😁
LG
Udo
Ich sehe auch 4 😉
Jau, stimmt. Nach "verkauft" ist ja auch eins 😁
Gebe mich geschlagen und besorge ne neue Brille 😁
LG
Udo
Zitat:
@Spielstephan schrieb am 20. Mai 2016 um 10:25:35 Uhr:
Meine Version: TE kauft nach Verkauf vom alten A6 2010 wieder A6- vermutlich 4F- diesmal mit Multitronic- tolle Sache- Service immer pünktlich beim Freien ohne Stempel- dann langsam spinnt Multitronic- oje 7k bei Audi- muss weg das Teil - schnell nochmal mit VCDS Fehlerspeicher gelöscht + sauberen Ausdruck gespeichert- man weiß ja nie und hat nix zu verbergen- an Unbedarften verkauft- der wundert sich nach 1-2 Wochen über den Stand der Technik- ab zu Audi- ojemine- dann beginnt der Affentanz.........
Vermutlich die wahrscheinlichste Möglichkeit. 😁 4 Jahre kein Service, aber vorm Verkauf auslesen und lösche lassen und sicherlich nicht bei Audi. Nach vier Jahren sind immer irgendwelche Einträge im fehlerspeicher, auch wenn man sie nichtaangezeigt bekommt wie beim Getriebe.