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Auto privat verkauft! Nun wird mir arglistige Täuschung vorgeworfen!!!

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 15:51

Moin Leute!

Gerne würde ich mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören. Vielleicht hat ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall erlebt:

Vor knapp 2 Monaten verkaufte ich mein Fahrzeug an privat. Das Auto war aus 2004 und hatte 230.000KM. (Automatikgetriebe) Kaufvertrag habe ich von mobile genutzt. (ohne Garantie, Sachmangelhaftung etc.)

Dem Käufer habe ich gleich beim ersten Gespräch erzählt dass er bitte bei Besichtigung keinen Neuwagen zu erwarten hat. Bei den Kilometern eigentlich auch klar. Ich habe das Auto 4 Jahre lang täglich genutzt um zur Arbeit zu kommen. (nur 6km hin und zurück)

Ich habe in den 4 Jahren keine Inspektion, Ölwechsel etc. machen lassen. Das Auto lief immer einwandfrei.

Der Käufer kam, schaute sich den Wagen an, machte eine Probefahrt und war begeister.

Nachdem er eine Anzahlung machte, holte er das Fahrzeug 2 Wochen später ab. Bis dahin nutzte ich das Fahrzeug täglich weiter.

Am selben Tag der Abholung rief er mich an und sagte mir dass bei Vollgas (kickdown) eine Getriebe-Fehlermeldung im Display erscheint. Nach ausschalten des Motors ist alles wieder ok bis zum nächsten Kickdown. Das ''normale'' Fahren ist ohne Probleme möglich.

Da ich da nicht allzu viel Ahnung von habe, sagte ich nur dass mir so ein Fehler in 4 Jahren nicht untergekommen ist und er evtl. mal eine Getriebespülung machen sollte.

Nun erhielt ich Post von seinem Anwalt. Der Käufer fordert entweder den vollen Kaufpreis zurück, oder aber eine Entschädigung von 1.500€ da ich den Mangel angeblich arglistig verschwiegen habe.

Habe bereits mit meiner Rechtsschutz gesprochen. Denen nach muss er mir erstmal beweisen dass ich davon gewusst habe.

Laut seinem Anwalt wird nun ein Gutachten erstellt, welches genau dies beweisen wird. Stelle ich mir ehrlichgesagt schwierig vor.

Tatsache ist dass ich solch eine Fehlermeldung nie hatte, weil ich das Fahrzeug auch nie mit Vollgas bewegt habe.

Wie seht Ihr die Sache? Habe ich was zu befürchten? Laut seiner Werkstatt liegt ein Verschleiß an der ''Kupplung'' im Automatikgetriebe vor. Austauschgetriebe 5.000€ !!!

Sehe ich das falsch, oder sollte man nicht mit gewissen Verschleiß-Erscheinungen rechnen bei 230.000KM ???

Für eure Antworten bin ich sehr dankbar.

Grüße!

Beste Antwort im Thema
am 18. Mai 2016 um 17:40

Ich glaube der TE ver.... uns hier.

4 Jahre lang keine Inspektion, nichtmal einen Ölwechsel, aber angeblich kurz vor Verkauf den Fehlerspeicher auslesen lassen.

Wenn wirklich ein Defekt vorlag, so wusste er auch davon. Ist reine Zeitverschwendung, sollen sich doch Anwälte und Gerichte darum kümmern. Der Käufer ist natürlich auch schuld, ein Fahrzeug mit derartigem Wartungsstau zu kaufen.

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Zitat:

@Alsta83 schrieb am 20. Mai 2016 um 16:48:52 Uhr:

(...)

Gerne werde ich den Ausgang der Geschichte für die jenigen posten die Interesse daran haben und hier sachlich kommentiert haben.

Na denn... Wie ist der Stand der Dinge?

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 17:27

Zitat:

@hoppenstedt1 schrieb am 18. Juli 2016 um 17:27:35 Uhr:

Zitat:

@Alsta83 schrieb am 20. Mai 2016 um 16:48:52 Uhr:

(...)

Gerne werde ich den Ausgang der Geschichte für die jenigen posten die Interesse daran haben und hier sachlich kommentiert haben.

Na denn... Wie ist der Stand der Dinge?

Bis heute nichts weiteres gehört... Ich bezweifle mal dass da noch etwas kommt

Würde mich mal interessieren ob man bei sowas eine Chanse hat.

Haben gerade das selbe, aber als Käufer

Zitat:

@vader123 schrieb am 29. Juli 2023 um 22:04:58 Uhr:

Würde mich mal interessieren ob man bei sowas eine Chanse hat.

Haben gerade das selbe, aber als Käufer

Rechtsberatung ist auf MT gar nicht zulässig und das Thema ist viel zu komplex, jeder Fall ist anders.

Generell kann man aber sagen bei einem Privatverkauf bei dem die Gewährleistung ausgeschlossen ist hat man es als Käufer sehr schwer weil man dem Käufer nachweisen muss das er einen Mangel verschwiegen hat.

Das ist in der Praxis meistens nicht möglich, oder zumindest sehr schwer. Aber wie gesagt das hängt viel vom Einzelfall ab.

Zitat:

@vader123 schrieb am 29. Juli 2023 um 22:04:58 Uhr:

Würde mich mal interessieren ob man bei sowas eine Chanse hat.

Haben gerade das selbe, aber als Käufer

Vielleicht einfach mal den Fall Schildern

Müßte doch heißen.... dem Verkäufer nachweisen....

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Juli 2023 um 23:46:18 Uhr:

Zitat:

@vader123 schrieb am 29. Juli 2023 um 22:04:58 Uhr:

Würde mich mal interessieren ob man bei sowas eine Chanse hat.

Haben gerade das selbe, aber als Käufer

Rechtsberatung ist auf MT gar nicht zulässig und das Thema ist viel zu komplex, jeder Fall ist anders.

Generell kann man aber sagen bei einem Privatverkauf bei dem die Gewährleistung ausgeschlossen ist hat man es als Käufer sehr schwer weil man dem Käufer nachweisen muss das er einen Mangel verschwiegen hat.

Das ist in der Praxis meistens nicht möglich, oder zumindest sehr schwer. Aber wie gesagt das hängt viel vom Einzelfall ab.

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