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Auto privat verkauft! Nun wird mir arglistige Täuschung vorgeworfen!!!

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 15:51

Moin Leute!

Gerne würde ich mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören. Vielleicht hat ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall erlebt:

Vor knapp 2 Monaten verkaufte ich mein Fahrzeug an privat. Das Auto war aus 2004 und hatte 230.000KM. (Automatikgetriebe) Kaufvertrag habe ich von mobile genutzt. (ohne Garantie, Sachmangelhaftung etc.)

Dem Käufer habe ich gleich beim ersten Gespräch erzählt dass er bitte bei Besichtigung keinen Neuwagen zu erwarten hat. Bei den Kilometern eigentlich auch klar. Ich habe das Auto 4 Jahre lang täglich genutzt um zur Arbeit zu kommen. (nur 6km hin und zurück)

Ich habe in den 4 Jahren keine Inspektion, Ölwechsel etc. machen lassen. Das Auto lief immer einwandfrei.

Der Käufer kam, schaute sich den Wagen an, machte eine Probefahrt und war begeister.

Nachdem er eine Anzahlung machte, holte er das Fahrzeug 2 Wochen später ab. Bis dahin nutzte ich das Fahrzeug täglich weiter.

Am selben Tag der Abholung rief er mich an und sagte mir dass bei Vollgas (kickdown) eine Getriebe-Fehlermeldung im Display erscheint. Nach ausschalten des Motors ist alles wieder ok bis zum nächsten Kickdown. Das ''normale'' Fahren ist ohne Probleme möglich.

Da ich da nicht allzu viel Ahnung von habe, sagte ich nur dass mir so ein Fehler in 4 Jahren nicht untergekommen ist und er evtl. mal eine Getriebespülung machen sollte.

Nun erhielt ich Post von seinem Anwalt. Der Käufer fordert entweder den vollen Kaufpreis zurück, oder aber eine Entschädigung von 1.500€ da ich den Mangel angeblich arglistig verschwiegen habe.

Habe bereits mit meiner Rechtsschutz gesprochen. Denen nach muss er mir erstmal beweisen dass ich davon gewusst habe.

Laut seinem Anwalt wird nun ein Gutachten erstellt, welches genau dies beweisen wird. Stelle ich mir ehrlichgesagt schwierig vor.

Tatsache ist dass ich solch eine Fehlermeldung nie hatte, weil ich das Fahrzeug auch nie mit Vollgas bewegt habe.

Wie seht Ihr die Sache? Habe ich was zu befürchten? Laut seiner Werkstatt liegt ein Verschleiß an der ''Kupplung'' im Automatikgetriebe vor. Austauschgetriebe 5.000€ !!!

Sehe ich das falsch, oder sollte man nicht mit gewissen Verschleiß-Erscheinungen rechnen bei 230.000KM ???

Für eure Antworten bin ich sehr dankbar.

Grüße!

Beste Antwort im Thema
am 18. Mai 2016 um 17:40

Ich glaube der TE ver.... uns hier.

4 Jahre lang keine Inspektion, nichtmal einen Ölwechsel, aber angeblich kurz vor Verkauf den Fehlerspeicher auslesen lassen.

Wenn wirklich ein Defekt vorlag, so wusste er auch davon. Ist reine Zeitverschwendung, sollen sich doch Anwälte und Gerichte darum kümmern. Der Käufer ist natürlich auch schuld, ein Fahrzeug mit derartigem Wartungsstau zu kaufen.

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Wenn er nichtmal nen normalen Ölwechsel gemacht hat, kann ich mir kaum vorstellen, dass er offiziell ne Audiwerkstatt besucht hat, um nen Getriebefehler zu lokalisieren.

Ich würde mich hier auch ganz entspannt zurücklehnen und der Dinge harren, die da evtl noch kommen. Man kann ja dem Anwalt aus Freundlichkeit antworten, dass einem der Fehler nicht bekannt ist und sein Mandant doch einen Kaufvertrag unterschrieben hat, in dem die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde. Desweiteren möge doch sein Mandant bitte aufhören, dem TE eine kriminelle Handlung zu unterstellen, sofern er nicht in der Lage ist, dies zweifelsfrei zu beweisen. Es wird keine weitere Kommunikation geben. Weitere Anliegen sind durch ein ordentliches Gerichtsverfahren zu klären.

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 19:31

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 20:20:27 Uhr:

So ist es in der Historie in jeder Audi Werkstatt Deutschlands kann man jedes Fahrzeug einsehen ob da zb mal ein Getriebe überprüft oder beanstandet wurde, und wenn das innerhalb der letzten 4 Jahre passiert war so musst du davon in Kenntnis gesetzt worden sein, die Anwälte können die Herrausgabe der Daten verlangen, und dann hättet du ein sehr ernsthaftes Problem.

[/

Ähm, das war kein Audi.... Und ich war damit auch nie in irgendeiner Werkstatt

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 19:48

Zitat:

@andy1080 schrieb am 17. Mai 2016 um 20:35:34 Uhr:

Wenn er nichtmal nen normalen Ölwechsel gemacht hat, kann ich mir kaum vorstellen, dass er offiziell ne Audiwerkstatt besucht hat, um nen Getriebefehler zu lokalisieren.

Ich würde mich hier auch ganz entspannt zurücklehnen und der Dinge harren, die da evtl noch kommen. Man kann ja dem Anwalt aus Freundlichkeit antworten, dass einem der Fehler nicht bekannt ist und sein Mandant doch einen Kaufvertrag unterschrieben hat, in dem die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde. Desweiteren möge doch sein Mandant bitte aufhören, dem TE eine kriminelle Handlung zu unterstellen, sofern er nicht in der Lage ist, dies zweifelsfrei zu beweisen. Es wird keine weitere Kommunikation geben. Weitere Anliegen sind durch ein ordentliches Gerichtsverfahren zu klären.

Ich habe auf Anraten meines Anwalts nur geschrieben dass ich diesen Vorwurf zurückweise. Darauf hin kam ein weiteres Schreiben des gegnerischen Anwalts in dem mir mitgeteilt wurde das nun ein Gutachten erstellt wird welches mein Wissen über den Schaden klar darstellen wird....

Die Kosten des Gutachtens hätte ich ebenso zu tragen laut dem Rechtsverdreher des Käufers

Da bin ich ja mal gespannt wie ein Gutachter nachweisen will das du das gewusst hast. :D

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 20:07

Zitat:

@klamann15 schrieb am 17. Mai 2016 um 22:05:06 Uhr:

Da bin ich ja mal gespannt wie ein Gutachter nachweisen will das du das gewusst hast. :D

Das bin ich auch. Sehr sogar. Lügendetektor evtl? :)

am 17. Mai 2016 um 20:19

4 Jahre lang ohne Inspektion und nichtmal Öl gewechselt, das nenn ich mal schlampige Mißhandlung eines Gebrauchsgegenstandes.

Jetzt klär uns doch mal auf, was für ein Fahrzeug es war.

Im Übrigen will ich dem TE nicht so recht glauben.

am 17. Mai 2016 um 20:27

Würde mich auch interessieren, welches 12-jährige Fahrzeug mit 230 tkm und Wartungsstau noch 6 TEUR im Privatverkauf bringt?

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 20:27

Zitat:

@rudi333 schrieb am 17. Mai 2016 um 22:19:16 Uhr:

4 Jahre lang ohne Inspektion und nichtmal Öl gewechselt, das nenn ich mal schlampige Mißhandlung eines Gebrauchsgegenstandes.

Jetzt klär uns doch mal auf, was für ein Fahrzeug es war.

Im Übrigen will ich dem TE nicht so recht glauben.

Was genau möchten Sie mir nicht glauben?!?

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 20:31

Zitat:

@Alsta83 schrieb am 17. Mai 2016 um 22:27:44 Uhr:

Zitat:

@rudi333 schrieb am 17. Mai 2016 um 22:19:16 Uhr:

4 Jahre lang ohne Inspektion und nichtmal Öl gewechselt, das nenn ich mal schlampige Mißhandlung eines Gebrauchsgegenstandes.

Jetzt klär uns doch mal auf, was für ein Fahrzeug es war.

Im Übrigen will ich dem TE nicht so recht glauben.

Was genau möchten Sie mir nicht glauben?!?

Es bleibt wohl jedem selbst überlassen wie er mit seinem Eigentum umgeht oder? Wenn man zudem noch ein Fahrzeug mit 230.000km kauft wo im Kaufvertrag "Service überfällig " vermerkt wird, sollte man keine Mangelfreie "Sache" erwarten

Ich würde bis zur Zustellung der Klageschrift gar nix machen und warten. Bis dahin laufen für die Gegenseite die Kosten heiß mit ungewissem Ausgang. Also zurücklehnen und abwarten.

Mir scheint so als wenn der RA von der Gegenseite massiv Druck machen will bis der TE evtl. einknickt und bezahlt. :D

An seiner Stelle würde ich die Füße still halten, überhaupt nicht reagieren und die ganze Sache aussitzen.

Der Kaufvertrag schein ja eindeutig für ihn zu sprechen.

Zitat:

Die Kosten des Gutachtens hätte ich ebenso zu tragen laut dem Rechtsverdreher des Käufers

LOL. Daran erkennt man, dass der gegnerische Anwalt rein gar nichts in der Hinterhand hat, um die Sache zu Gunsten seines Mandaten im Vorfeld 'zu drehen'. Als 'Rettungsanker' wartet er jetzt auf unbedachte Einlassungen in der Sache von Dir...:D

LG

weizengelb

am 18. Mai 2016 um 13:55

Sagst du uns mal was für ein Auto es nun ist ? Oder muss man hoer dutzende Male nachfragen ??

Sehr kindisch

am 18. Mai 2016 um 13:58

Zitat:

@MikeBlnSteglitz schrieb am 18. Mai 2016 um 15:55:21 Uhr:

Sagst du uns mal was für ein Auto es nun ist ? Oder muss man hier dutzende Male nachfragen ??

Sehr kindisch

am 18. Mai 2016 um 14:06

Zitat:

@klamann15 schrieb am 17. Mai 2016 um 22:05:06 Uhr:

Da bin ich ja mal gespannt wie ein Gutachter nachweisen will das du das gewusst hast. :D

Vielleicht weil es im Fehlerspeicher abgelegt wird, wann und wie oft es aufgetaucht ist.

Wenn das hundert mal zur Zeit des TE´s aufgetaucht ist, dann ist es nicht plausibel, dass er nichts gewusst hat. Ob und wie ggf. protokolliert wird hängt aber vom Auto ab.

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