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Auto privat Verkauft. Käufer will das Auto zurück geben!!! Was kann ich tun?

Mercedes CLK 209 Coupé

Hallo, ich habe am Montag das Auto verkauft und das Auto stand schon seit ca. 6 Monaten abgemeldet da. Der Käufer hat das Auto paar Tage davor besichtigt und danach gekauft. Nach dem wir das Auto mit überbrückt haben leuchteten die ganzen Leuchten von das Auto. Er hat das Auto gekauft und ist damit 200 km Gefahren ein Tag später hat er kontaktiert dass das Auto angeblich 3500,-€ Reparaturkosten hat und möchte das Auto zurück geben er hat mir direkt mit Anwalt und sogar auch Polizei gedroht. Er sagt das er 14 tägige Rückgabe recht hat. Ich habe auch auf dem vertag nichts geschrieben wie zb. „Wie gesehen so gekauft „ oder was anderes nichts geschrieben weil ich einfach kein Plan von sowas hab und mich auch nicht erkundigt hab leider. Ich habe auch keine Rechtsschutz aber 1000-2000€ Anwalts kosten würde ich klar kommen allein das ich diesen Typen einfach das nicht gönnen möchte. Meine Frage an euch Kollegen wäre, wie hoch sind meine Chancen bin echt planlos wäre echt super wenn mir jemand Info geben könnte. Mit freundlichen Grüßen.

Ps: ich könnte auch denn Kaufvertrag zeigen.

Beste Antwort im Thema

Da haben sie ja den richtigen erwischt, wie kann man so ein Auto verkaufen ohne die vorhandenen Mängel im Kaufvertrag zu vermerken.

Die Fehlerbilder beziehen sich zu größten Teil auf Unterspannung, wenn die Batterie nicht ersetzt wurde und anschließend der Fehlerspeicher erstmal gelöscht wird ist dieses normal.

Schätze die wollen dich abzocken

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Meine Meinung:
Ich würde das Auto zurücknehmen. Prinzipiell sollte jeder Handel im Ergebnis dazu führen, dass beide Seiten auf ihre Weise zufrieden sind. Dass bei alten Autos früher oder später mit teuren Überraschungen zu rechnen ist, weiß natürlich jeder Käufer. Wenn ein Käufer aber schon nach einem Tag - berechtigt oder unberechtigt - überzeugt ist über den Tisch gezogen worden zu sein und man weigert sich dann das Auto zurückzunehmen, dann schafft man sich dadurch unnötigerweise eine Feind, was es vermutlich nicht wert ist. Außerdem kann der Fall juristische Außeinandersetzungen nach sich ziehen, die - wenn man keine Rechtschutzversicherung hat - unnötig Geld kosten. Beispielsweise auch dann, wenn es - wie das häufig der Fall ist - zu einem Vergleich kommt. Ich würde das Auto erneut anbieten unter Auflistung aller bekannten und relevanten Mängel, sodass der Käufer genau weiß, was er erhält.

Im Kaufvertrag steht doch ausdrücklich Ausschluss der Sachmängelhaftung damit bist du Raus aus der Nummer.

so sehe ich das auch, jag in zum Teufel. Ich habe so einen ähnlichen Fall an der Backe, habe letztes Jahr im Juni einen Audi A 6 aus Bj. 97 mit 198000 Km für 1200 Eu verkauft, ohne Kaufvertrag mit Handschlag und den Hinweiß unter 4 Zeugen das ich das Auto unter Ausschluß der Gewährleistung und auf Grund des Alters und Laufleistung als Bastlerfahrzeug verkaufe. Nach einer Woche wollte er das Auto wieder zurück geben weil der Motor Oilfeucht war und der Blinker nicht immer ging. Es folgten etliche Briefe seines Anwalts, es gab schon vor Gericht einen Termin wo man sich gütig einigen sollte und die Klage des Käufers abweisungsreif wäre. Der Käufer läßt aber immer noch keine Ruhe, so habe ich jetzt auch einen Anwalt hinzugezogen, mal gespannt was da noch kommt!
Gruß und schöne Ostern
Werner

Zitat:

@CLKStuttgart schrieb am 10. April 2020 um 12:28:02 Uhr:


Meine Meinung:
Ich würde das Auto zurücknehmen. Prinzipiell sollte jeder Handel im Ergebnis dazu führen, dass beide Seiten auf ihre Weise zufrieden sind. Dass bei alten Autos früher oder später mit teuren Überraschungen zu rechnen ist, weiß natürlich jeder Käufer. Wenn ein Käufer aber schon nach einem Tag - berechtigt oder unberechtigt - überzeugt ist über den Tisch gezogen worden zu sein und man weigert sich dann das Auto zurückzunehmen, dann schafft man sich dadurch unnötigerweise eine Feind, was es vermutlich nicht wert ist. Außerdem kann der Fall juristische Außeinandersetzungen nach sich ziehen, die - wenn man keine Rechtschutzversicherung hat - unnötig Geld kosten. Beispielsweise auch dann, wenn es - wie das häufig der Fall ist - zu einem Vergleich kommt. Ich würde das Auto erneut anbieten unter Auflistung aller bekannten und relevanten Mängel, sodass der Käufer genau weiß, was er erhält.

Der Käufer hat das Auto besichtigt, es sprang nicht an Batterie leer, dann wurde das Fahrzeug Fremdgestartet und es brannten jede Menge Kontrollleuchten, wer dann noch Kauft ist selber schuld. Er hat nichts verheimlicht oder verschwiegen.
Er will ein Auto verkaufen und nicht Freunde fürs Leben gewinnen.

Zitat:

@Allesgehtnicht schrieb am 10. April 2020 um 13:10:58 Uhr:



Zitat:

@CLKStuttgart schrieb am 10. April 2020 um 12:28:02 Uhr:


Meine Meinung:
Ich würde das Auto zurücknehmen. Prinzipiell sollte jeder Handel im Ergebnis dazu führen, dass beide Seiten auf ihre Weise zufrieden sind. Dass bei alten Autos früher oder später mit teuren Überraschungen zu rechnen ist, weiß natürlich jeder Käufer. Wenn ein Käufer aber schon nach einem Tag - berechtigt oder unberechtigt - überzeugt ist über den Tisch gezogen worden zu sein und man weigert sich dann das Auto zurückzunehmen, dann schafft man sich dadurch unnötigerweise eine Feind, was es vermutlich nicht wert ist. Außerdem kann der Fall juristische Außeinandersetzungen nach sich ziehen, die - wenn man keine Rechtschutzversicherung hat - unnötig Geld kosten. Beispielsweise auch dann, wenn es - wie das häufig der Fall ist - zu einem Vergleich kommt. Ich würde das Auto erneut anbieten unter Auflistung aller bekannten und relevanten Mängel, sodass der Käufer genau weiß, was er erhält.

Der Käufer hat das Auto besichtigt, es sprang nicht an Batterie leer, dann wurde das Fahrzeug Fremdgestartet und es brannten jede Menge Kontrollleuchten, wer dann noch Kauft ist selber schuld. Er hat nichts verheimlicht oder verschwiegen.
Er will ein Auto verkaufen und nicht Freunde fürs Leben gewinnen.

Ich hab ja nicht geschrieben, dass der Käufer im Recht ist. Ich hab es bewusst offen gelassen (..."berechtigt oder unberechtigt"😉. Um sich ein Urteil zu bilden, müsste man zunächst mal beide Seiten hören. Und dann noch: Zwischen "Freunde gewinnen" und "sich Feinde machen" ist noch ziemlich viel dazwischen. Außerdem kann es dann wenn man keine Rechtschutzversicherung hat auch dann kostpielig werden, wenn man im Recht ist, wie der Beitrag oben von Werner Mues zeigt. Und zwar dann wenn man Anwälte bemühen muss, ohne dass es zu einem Prozess kommt oder wenn es beim Prozess zu einem Vergleich kommt.

Nimm das Auto zurück. Das ist günstiger. Ein Rechtsstreit wird dich mehr als 2000€ kosten.

Ich bedanke mich erstmal an alle die mir geantwortet haben. Ich hab das Auto zurück genommen hab aber 500€ abgezogen ich mag mein Auto und werde es selber fahren höchstwahrscheinlich. Mit freundlichen Grüßen

Das ist das Beste, was du gemacht hast.

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